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SchlüchternerAitung

mitAmtlichem Kreisblatt". Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

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Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mi:Areisblatt" viertÄiädrlich ,50 Mk &vet^iTT^TT^TTh^^ Raum '2 Pfg

^N 32. Samstag, den 21. April 10 t 7. 68 Jahrgang.

Amtliches

Betr. Aluminium.

J.-Nr. 719 K. G. II. Die Anmeldungen über vor­handene, aus Aluminium bestehende, fertige, gebrauchte und ungebrauchte Gegenstände müssen bis zum 25. ds. Mts. an den Unterzeichneten abgegeben sein. Meldeformulare sind den Herren Bürgermeistern zum Verteilen in hinreichender Zahl zugegangen und können von diesen bezogen werden- Ich verweise nochmals darauf hin, daß sich jeder, der (einer Meldepflicht nicht nachkommt, strafbar macht.

Schlüchtern, den 17. April 1917.

f Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz.

J.-Nr. 720 K. G. II. Diejenigen Herren Bürgermeister, die mit der Anmeldung betr.BronzegLocken" im Rückstände sind, werden an deren sofortige Einsendung erinnert.

Schlüchtern, den 17. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz.

J.-Nr. 721 K. G. II. Die Herren Bürgermeister, die bis jetzt meiner Verfügung vom 29. März ds. Js. Nr. 532 Prospektpfeifen betreffend noch nicht entsprochen haben, veranlasse ich, sofort die An­meldungen hierher einzusenden. Auch Fehlanzeige ist zu erstatten.

Schlüchtern, den 17. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu <$0%

J.-Nr. 3968. Gemäß Erlaß des Herrn Kriegsministers dürfen Jungmannen, welche bet der Musterung eine Be­scheinigung über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der militärischen Vorbildung vorweisen, Wünsche auf Einstellung in ein Truppenteil derzenigen Waffe äußern, für die sie ausgehoben sind.

Schlüchtern, den 18. April 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Erzeugerpreise für Obst.

Von der Rcichsstelle für Gemüse und Obst sind folgende Erzeugerpreise für Obst festgesetzt worden:

Preise je Pfund (0,50 kg) frei Verladeort ^

Erdbeeren, 1. Wahl ..........0,55

2. Wahl.........0,30

Walderdbeeren . . . 1,

Johannisbeeren, weiße und rote.....0,30

schwarze.......0,40

Stachelbeeren, reif und unreif......0,30

Himbeeren............0,50

Blaubeeren............0,25

Preißelbeeren...........0,35

Saure Kirschen...........0,20

Süße Kirschen, weiche........0,25

große harte.......0,35

Schattenmorellen..........0,40

Glaskirschen............0,45

Reineclauden, große grüne.......0,30

Pflaumen............0,25

Mirabellen....... 0,40

Zwetschen, Hauspflaumen, Hauszwetschen, Mus- pflaumen, Bauernpflaumen, Thüringer Pflau­men, Brennzwetschen........0,10

Aepfel.

Gruppe 1............0,35

Hierhin gehören: Weißer Winterkalvill, Cor'Orangen, Gravensteiner, Canada-Renette, Adersleber Kalvill, Gel­ber Richard, Signe Tillisch, v. ZucealmaglioZ Renette, Ananas Renette, Gelber Bellefleur, Schöner von Bos- koop, Landsberger Renette, Goldrenette von Blenheim, Coulons Renette.

Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige Reife, starke Fusikladium- Flecke, starke Druäflecke, Wurmstich, Ctippflecke, Ver- krüppelungen oder mißgestaltete Formen-

Gruppe 2............0,20

Diese Gruppe umfaßt sämtliche Aepfel, soweit sie nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer

Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Aepfel müssen aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein.

Gruppe 3............0,08

Zu dieser Gruppe gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- und Falläpfel sowie Mostäpfel.

Verkauft ein Erzeuger sein gepflücktes Obst unsortiert so, wie der Baum es gegeben hat, aber ohne Fallobst, so kann er einen Einheitspreis verlangen, der aber den Betrag von 0,16 nicht übersteigen darf.

Birnen.

Gruppe 1...... 0,25

Diese Gruppe bilden: Gute Louise » n Avranches, Köstliche von Charneu, Birne von Tongre, Bosc's Flaschenbirne, Dr. Jules Guyot, Williams Christbirne, Hardcnponts Butterbirne, GellertS Butterbirne, Clapp's Liebling, Diels Butterbirne, Vereins-Dechantsbtrne.

Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gehören sollen, die Beschaffenheit von Edelobst habeü, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennens­werte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzu- sehen: Unvollständige Reife, starke Fusikladium-Flecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppelungen und mißgestaltete Formen.

Gruppe 2 . . ..........0,12

Die Gruppe 2 umfaßt sämtliche Sorten Birnen, soweu sie nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder in­folge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. "Die Birnen müssen gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein.

Gruppe 3............0,06

Hierher gehören. Alles LchüUelobsi,.^Au^ Fallbirnen sowie Mostbirnen.

J.-Nr. 762 K. G. II. Wird veröffentlicht.

Schlüchtern, den 20. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz.

Betr. Butterabgabe.

Auf den Zeitraum der nächsten vier Wochen sollen auf Anordnung der Bezirkssetlstelle die Versorgungs- berechtigten statt 60 Gramm 75 Gramm Butter je Kopf und Woche erhalten. Ich empfehle dringend spar­samen Verbrauch.

Die Butterausgabestellen erhalten hiermit Anweisung zur Ausgabe dieser erhöhten Fettmenge.

Die den Selbstversorgern zustehende wöchentliche Speisefettmenge von 120 Gramm für den Kopf wird durch die Anordnung nicht berührt.

Schlüchtern, den 20. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.

J.-Nr. 4051. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für die tunlichste Verbreitung des vom Kriegsamt Herausgegebenen Merkblattes für Hilfsdienstpflichtige Sorge zu tragen. Das Blatt ist jedem Beteiligten auf Verlangen auszuhändigen.

Schlüchtern, den 20. April 1917.

Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.

Für Lieferung MaiJuni steht dem Kreis Torf­streu zur Verfügung. Preis der Zentner etwa 27s bis 3 Mark Bestellungen sind umgehend einzureichen. Auch ist dem Kreis eine beschränkte Menge Eisenvitriol zur Hederich-Beitilgnug angeboten. Bestellungen sind sofort zu machen.

Schlüchtern, den 17. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.

lllerfblast

Das Keimlmgsver fahren bei Saatkartoffeln.

Die Saatkartosieln werden Anfang bis Mitte März in flache, leere Holzkästen dicht nebeneinander gelegt und einer möglichst gleichmäßigen Wärme von wenigstens 12° Celsius ausgesetzt. Für ganz kleine Mengen bis zu 24 24 Pfund, die 1200 Seimlinge ergeben und für eine Anbaufläche von 150 qm erforderlich sind, läßt sich das bequem in der Küche in der Nähe des Fensterbrettes machen, oder im hellen, warmen Keller. Größere Men­gen sind zweckmäßig einem Berufsgärtner zur Behand­lung im Gewächshaus oder in Mistbeeten zu übergeben. Der unmittelbaren Einwirkung des Sonnenlichtes dürfen die Knollen aber nicht ausgesetzt werden, damit sie nicht grün werden und für Speisezwecke verwendbar bleiben.

Deshalb empfiehlt es sich, die Knollen mit Zeitungs papier zu bedecken

Nach einigen Wochen, etwa Anfang bis Mitte April, haben die Knollen 13 cm lange Keime getrieben. Dieses Ergebnis läßt sich beschleunigen, indem man Torf­mull, Sägemehl, Sand, Gartenerde usw. unter die Kartoffeln streut und dieses Streumaterial durch zcit- weises leichtes Besprengen mit einer Bürste oder der­gleichen feucht erhält.

Nach genügender Entwickelung des Keimes zeigt sich an seinem unteren Ende ein Kranz von kleinen Wur­zeln. Sobald diese Würzelchen 35 Millimeter lang sind, werden die bewurzelten Keime keilförmig oder flach aus der Knolle so herausgeschnitten, daß ein Teil der Knolle mit dem Keim verbunden bleibt. Die ausge­schnittenen Keime werden, nachdem die Schnittflächen in wenigen Stunden getrocknet sind, wie die Pflanz- kartoffelii selbst in die Erde gesetzt, das heißt in einer Tiefe von 6 cm und zwar mit den Schnittflächen nach unten. Für die Entfernung der einzelnen Saatkeim- linge von einander in der Pflanzreihe genügt jedoch ein Abstand von 2025 cm, sodaß auf lqm 810 Keim- linge kommen. (Zu vergleichen im übrigen das Merk­blattDer Kartoffelanbau im Kleingarten".)

Läßt sich die Pflanzung nicht alsbald bewirken, so können die Keimlinge, ohne Schaden zu nehmen, tage- oder wochenlang in Torfmull oder Gartenerde aufbe­wahrt werden.

Sobald die ersten Keimlinge der Knollen entnommen sind, wird die Kartoffel an ihren alten Platz zurückge­legt. Schon nach wenigen Tagen entwickeln sich dann die ersten sogenannten schlafenden Augen, die beim ge­wöhnlichen Pflanzen von Kartoffeln unverwertet bleiben. Haben sich diese Au^n nächst der ersten Keime ent­wickelt, so werden sie gleichfalls ausgeschnitten und nach dem Antrocknen in der vorgeschriebenen Weise ins Freie gepflanzt. Nach und nach treiben alle Augen an der Kartoffel aus. Sie werden dieser zur Saat entnommen, während die Knolle selbst noch bis zu 80% für Speise- und Futterzwecke Verwendung finden kann.

Durch obiges Verfahren lassen sich ohne Erhöhung des Risikos die Erträge vorhandener Saatkartoffeln mindestens verdoppeln, alle verfügbaren Speisekartoffeln zur Saat mit verwerten.

J.-Nr. 3290 R. K.

Wäschestücke für Lazarette.

Aus Altengronau gingen ein:

48 gebrauchte Hemden

5 ' Handtücher

5 Betttücher -

3 Kissenbezüge.

1 Unterhose

1 Posten altes Leinen.

Gebern und Sammlern danken wir herzlichst. Schlüchtern, den 18. April 1917.

Woter Kreuz-Aerein.

fokales und KravinMes. .

Schlüchtern, den 17. April 1917.

* Am 5. Mai d. Js. Vormittags 9 Uhr findet im Kreistagssaal hierselbst ein Kreis­tag statt.

* Dem Gefr. Anton Schreiner, Eisenbahnbau- ' kompagnie 17, wurde auf dem westl. Kriegsschauplatz das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen.

* Verliehen wurde dem Gefreiten Georg Böhm von hier, wegen tapferem Verhalten vor dem Feinde, dasEiserne Kreuz" 2. Klasse.

^ Kaninchen - Zucht - Bettln. Am Sonntag, den 22. April 1917, nachmittags 4 Uhr, hält imHessischen Hof" der Verbandsvorsitzende Pilgram einen Vortrag überNutzzucht Rassezucht". Interessenten sind herz­lichst eingeladen.

* Das Handwerksamt Hanau beabsichtigt am Sonntag, dem 22. ds. Mts. in Wächtersbach eine Ver­sammlung für Handwerk und Gewerbe abzuhalten zum Zweck der Aufklärung der Tätigkeit des Handwerksamtes. Ferner Berichterstattung der letzten Vollversammlung der Handwerkskammer, Cassel, und Aufklärung über das Hilfdienstgesetz.