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mitAmtlichem Kreisblatt"

Wochenbeilage: Illustriertes SonntagsbW

Telefon 65

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Telefon 65.

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,50 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 Pfg.

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Samstag, den 14. April 1917

68. Jahrgang.

Amtliches

J.-Rr. 3547. Auch im Jahre 1917 sind landwirt­schaftliche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes gestattet.

Schlüchtern, den 10. April 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Bekanntmachung

betreffend die baldige Geltendmachung aller dem Etats­jahre 1916 angehörigen Forderuugen an die Staatskasse, sowie die Förderung der Jahresabschlußatbeiten.

Zur Erhaltung einer geordneten Kassenverwaltung ist es erforderlich, daß die den staatlichen Kasten ob- | liegenden Zahlungen möglichst in demselben Etatsjahre erfolgen und zur Verrechnung gelangen, für welches sie | zu leisten sind. I Nr. 3763.

Es werden daher alle diejenigen, welche etwa noch ß für .das jetzt ablaufende Etatsjahr vom 1. April 1916 I bis Ende März 1917 feststehende Beträge an Gehalt, Pensionen oder sonstigen Bcz "gen zu empfangen haben,, ersucht, solche ungesäumt bei den betreffenden Kassen zu erheben. Alle anderen dem Etatsjahre 1916 angehörigen Forderungen an die der Königlichen Regierung unter­stellten Kasten für Leistungen re. ersuche ich soweit irgend möglich und sofern nicht in einzelnen Geschäfts­zweigen durch besondere Bestimmungen frühere Termine festgesetzt sind spätestens bis zum 15. April d. Js. hier zur Vorlage zu bringen.

Insbesondere werden die der diesseitigen Verwaltung unterstellten Beamten (Landräte, Bau- und ^rftbeamten, {Kreisärzte, Kreistierärzte, Bürgermeister ee.) uno Kasten daran erinnert, die von ihnen für ihre eigene Person und für andere aufzustellenden oder zu bescheinigenden und weiterzugeb^nden derartigen Forderungsnachweise unter allen Umständen zu beschleunigen.

Weiter ersuche ich die vorbezeichneten Stellen, auch sonst die in Rede stehenden Abschlußarbeiten dergestalt fördern zu helfen und in jeder Weise dabei mitzuwirken, daß für das ablaufende Rechnungsjahr keine anrechnungs- fähigen Posten zurückbleiben, mithin alle desfallsigen Einnahmen und Ausgaben in den Büchern und Rech­nungen des beregten Zeitraumes zum Nachweise gelangen und Einnahme- und Ausgabereste tunlichst vermieden werden.

Ich darf erwarten, daß der bezeichnete Termin 15. April d. Js. nur in seltenen, wirklich un­vermeidlichen Ausnahmefällen überschritten werden wird.

Cassel, am 1. März 1917.

Der Rcgierungs-Präsidcnt. Graf v. Vernstorff.

bt. III b Tgb.-Nr. 6861/2094.

. Betr. Schrotmühlen.

Auf Grund des § 9 d des Gesetzes über den elagerungszustand bestimme ich für den mir unter- ellten Korpsbezirk und im Einvernehmen mit dem ouverneur auch für den Befehlsbereich der estung Mainz:

§ 1

Als Schrotmühle im Sinne dieser Verordnung gilt ede nicht gewerblich betriebene Mühle und jede orrichtung, die zur Herstellung von Schrot oder Brot- tehl geeignet ist, mag sie für Hand- oder Kraflbetrieb ^gerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein.

§ 2

Die Benutzung von Schrotmühlen zur Zerkleinerung on Getreide zu Speise- oder Futterzwecken ist untersagt

In dringenden Fällen können die Ortspolizeibehörden t bestimmte Mengen von Brot- oder Futtergetreide, weit den Besitzern das Recht der freien Verfügung der die Früchte zusteht, die Verarbeitung mittels chrotmühlen gestatten. Die Erlaubnis darf nur iftlich erteilt werden und muß den Namen des Be- hers, Menge und Art des zu verarbeitenden Getreides wie die Frist, für die die Erlaubnis gilt, enthalten, ie Erlaubnis kann an die Bedingung geknüpft werden, 6 während der Zeit der Benutzung der Betrieb poli- ilich beaufsichtigt wirb. Die Erlaubnisscheine sind ch Ablauf der Frist der Ortspolizeibehörde zurück- Seben und von dieser aufzubewahren.

§ 3

Jede entgeltliche oder unentgeltliche, dauernde oder vergehende Ueberlassung von Schrotmühlen an bete ist untersagt, soweit nicht für vorübergehende «Nutzung Genehmigung nach § 2 Abs. 2 erteilt ist.

§ 4

Verträge über die Lieferung von Schrotmühlen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht durch die Lieferung ausgeführt sind, dürfen seitens des Ver- äußerers nicht mehr erfüllt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.

Frankfurt a. M., den 2. April 1917.

18. Armeekorps. Stellv. Generalkommando.

Der stellv. Kommandierende General: Riedel, Generalleutnant.

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veredeltem, seit 33 Jahren hochgezüchtetenMatador" ist gratis und franko von der Saatstelle der deutschen landwirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin zu beziehen.

Ich bin bereit, bei umgehender Anmeldung noch Bestellungen zu vermitteln. / , " /

Schlüchtern, den 12. März 1917. ' / J

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, ----------- - - > J.-Nr. 3842. Anträge auf Gestellung von Genesenden.,:, aus den Lazaretten zwecks Hilfeleistung bei/der Früh-.: jahrsbestellung sind bei dem Landratsamt einzureichen...

Schlüchtern, den 12. April 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Sotz.-

Die Einzahlung der in den Monaten Januar/März. 1917 fällig gewordenen Krankenversicherungsbeiträge .. wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Schlüchtern, am 4. April 1917.

Allgemeine Ortskrankenkaste.

Wenn am 15. April

dieGonntagsglocken läuten

vo« allen Kirchen, von allen Türmen, in Stadt und Dorf, allüberall in deutschen Landen, dann wollen sie Dich ?''mWenmas, in letzter Stunde mit eherner Stimme an Deine Pflicht erinnern:

Warst Du dabei?

Denkst Du daran?

Wo bleibst Du?

Der 15. April ist der Nationaltag für die Kriegsanleihe!

Als Ehrentag des deutschen Volkes soll er in der Geschichte fortleben, als der unver« geßliche Tag, an dem auch der letzte Mann sein Gcherflein auf den Altar seines Vaterlandes gelegt hat.

Alle Zeichnung-stellen werden nach der Kirchzeit geöffnet sein.

M«n wartet dort nur noch auf Dich! Nun gilt's zu handeln!

Geh' hin und tu' Deine Schuldigkeit!

Zeichne Kri-gsanl-ih^k

Die Einzahlung der in den Monaten Januar, Februar und März 1917 (1/1. 17 bis L/4. 17) fstllig gewordenen Krankenversicherungsbeiträge wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Die neuen Konten-Auszüge für die größeren Be­triebe sind den Herren Arbeitgebern bereits zugesandt.

Hebetermine finden statt:

1. in Sterbsritz, für Sterbsritz und die naheliegen­den Orte am Mittwoch, den 18. April 1917 von nachmittags ;1 bis 3V2 Uhr in der Böhm'schen Gast­wirtschaft daselbst» .

2. in Steinau, für die Stadt Steinau und um­liegenden Ortschaften am Sonnabend, den 2^ April 1917 von nachmittags 2 bis 6 Uhr in der Eckart'schen Gastwirtschaft daselbst;

3. in Salmünster, für Salmünster und Ahl am Mittwoch, den 25. April 1917 von vormittags 8 bis V212 Uhr im GasthauseZum Engel" daselbst;

4. in Soden, für Soden, Romsthal, Eckardroth, Kerbersdorf und Wahlert ebenfalls am Mittwoch, den: 25. April 1917 von nachmittags l1/2 bis 4^ Uhr in der Zehner'schen Gastwirtschaft daselbst.

Die Quittungskarten und Quittungsbücher ersuchen wir bei der Zahlung vorlegen zu lassen. -

Die Herren Bürgermeister bitten wir im Interesse. aller Zahlungspflichtigen ihrer Gemeinde, dieses wieder­holt ortsüblich bekannt machen zu lassen. JnS.törb- fritz, Steinau, Salmünster, Soden und Len diesen' Ge­meinden naheliegenden Orten bitten wir möglichst die . Bekanntmachung an dem Hebctermintage oder frühestens I am Tage vorher erfolgen zu lasten, damit allen Zahlungspflichtigen die genauen Stunden in Erinnerung . bleiben. . .

Schlüchtern, am 4. April 1917.

Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkaste.

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I:- Nr. 356 K. G. H.

Comsrey-Stecklinge.

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Reinheit 100 Prozent. Keinifähigkeit 100 Prozent. Matador" ist das beste Grünfutter für Schweine und Ziegen, wird außerdem von Pferden und Rindvieh gern gefreffen, wenn die Tiere gleich im Frühjahr daran ge­wöhnt werden. Es hält 30 Jahre aus, gibt jährlich 6 bis 8 Schnitte und bringt auf gutem, tiefgründigen Boden bis zu 1000 Ztr. grüner Blätter pro Morgen. Jeder verlorene Winkel beim Hof oder im Garten kann durchMatador" ausgenutzt werden. Eine ausführliche Kulturanweisung nebst Anerkennungsschreiben und Ab­bildung von gewöhnlichem, unveredelten Comsrey und

Lokales und ProvinfirlttS."

Schlüchtern, den 13. April ML?'»

* Der Kaiser hat dem Bezirksseldwebel WirKand bei der stellv. 42. Ins. - Brigade in Frankfurt aQ M.^ das Verdienstkreuz für Knegshklfe verliehen. ' '

* Am Sonntag, den 15. April d. ^ H'^^ - ^ Kinder der Katholischen Gemeinde zür ersten hl. Äom- munion. Es sind dies 4 Mädchen und 2 Knaben.- ''^

* Das Kgl. Provinzial-SchulkollegiUm W Caffel hat die Osterferien für Seminar und Präparanden- anstalt bis einschließlich 30. April verlängert. Beginn des Sommerhalbjahres also 1. Mai.

* In Preußen sollen 15 junge Türken.füx b^}... Lehrerberuf ihre Ausbildung erhalten; 5 derselben fi^b den Lehrerbildungsanstalten in Schlüchtern überwiefen worden. Sie werden anfangs nächster Woche "hier ein­treffen und Wohnung im Seminar (Internat) beziehen, am Unterricht aber werden sie in der Prapäränden- anstalt teilnehmen. Möge deutscher Geist, deutsche Bildung und Gesittung durch sie im nahen Orient gefestigt werden. 1

* Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Te­legraphen- und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. Der Postverkehr zwischen Deutschland und den Ver-, einigten Staaten von Amerika nebst Guam, Hawat, Tutuila, Porto-Ricö, Kanalzone von Panama und den Philippinen ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach diesen Ge-