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es erwünscht, daß die kleinen Gemüseanbauer denj 2. in Steinau, für die Stadt Steinau und um- Dünger gemeinschaftlich durch die Genossenschaften der liegenden Ortschaften am Sonnabend, den 21. April Gemeinden beziehen. Die Bestellungen werden nach 1917 von nachmittags 2 bis 6 Uhr in der Eckart'schen

der Reihenfolge ihres Einganges Berücksichtigung finden. Es empfiehlt sich daher, die Bedarfsanmeldung tunlichst zu beschleunigen.

Cassel, den 22. März 1917.

Der Vorsitzende der Land­wirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel. von Keudell.

J.-Rr. 591 K. G. JL

Kartoffelsaalgut.

Nach den mir von der Landwirtschaftskammer zu Cassel zugegangene Mitteilungen können die bestellten Saatkartoffeln nicht, oder nur zum geringen Teil ge­liefert werden.

Ich ermähne deshalb nochmals dringend zur äußersten Sparsamkeit im Kartvffelverbrauch.

Schlüchtern, den 4. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz

J.-Nr. 598 K. G. II

Kohlenversorgung.

Um die rechtzeitige Sicherstellung des Kohlenbedarfes des Kreises zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Kohlenbedarf der Einzelhaushaltungen soweit er bisher durch den Kleinhandel des Kreises oder durch Vermittlung auswärtiger Firmen gedeckt worden ist, alsbald annähernd richtig zu ermitteln.

Ich ersuche daher die Einwohner des Kreises ihren Bedarf für 1917/18 sofort bei einem Kohlenhändler im Kreise zu bestellen. (Für die ländlichen Ortschaften empfehle ich den Bezug durch die Vermittelung der ländlichen Darlehnskassen.)

Die Kohlenfirmen ersuche ich, die eingegangenen Bestellungen mit namentlicher Liste der Besteller und mit Angabe des nach Schätzung zu ermittelnden Min- destbedarfs im Ganzen binnen 5 Tagen dem Herrn Bürgermeister einzureichen, die ich ersuche, mir dieselben mit ihrer Aeußerung über die angemessene Höhe der Anmeldungen spätestens bis zum 15 d. M. einzureichen.

Größere Betriebe der Industrie, die ihren Bedarf an Kohlen seither direkt bei einer Großfirma gedeckt haben, kommen hierbei nicht in Frage. Es ist aber erwünscht, daß sie ebenfalls dein Herrn Bürgermeister anzeigen, welchen Bedarf sie haben und wie sie ihn decken wollen.

Schlüchtern, den 5. April 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Die Einzahlung der in den Monaten Januar, Februar und März 1917 (1 ./l. 17 bis 1./4. 17) fällig gewordenen Krankenversicherungsbeiträge wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Die neuen Konten-Auszüge für die größeren Be­triebe sind den Herren Arbeitgebern bereits zugesandt.

Hebetermine finden statt:

1. in Sterbfritz, für Sterbfritz und die naheliegen­den Orte am Mittwoch, den 18. April 1917 von nachmittags 1 bis 3V2 Uhr in der Böhm'schen Gast­wirtschaft daselbst;

Gastwirtschaft daselbst;

3. in Salmünster, für Salmünster und Ahl am Mittwoch, den 25. April 1917 von vormittags 8 bis %12 Uhr im GasthauseZum Engel" daselbst;

4. in Soden, für Soden, Romsthal, Eckardroth, Kerbersdorf und Wahlert ebenfalls am Mittwoch, den 25. April 1917 von nachmittags I1/2 bis 4V« Uhr in der Zehner'schen Gastwirtschaft daselbst.

Die Quittungskarten und Quittungsbücher ersuchen wir bei der Zahlung vorlegen zu lassen.

Die Herren Bürgermeister bitten wir im Interesse aller Zahlungspflichtigen ihrer Gemeinde, dieses wieder­holt ortsüblich bekannt machen zu lassen. In Sterb­fritz, Steinau, Salmünster, Soden und den diesen Ge­meinden naheliegenden Orten bitten wir möglichst die Bekanntmachung an dem Hebetermintage oder frühestens am Tage vorher erfolgen zu lassen, damit allen Zahlungspflichtigen die genauen Stunden in Erinnerung bleiben.

Schlüchtern, am 4. April 1917.

Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse.

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Verzögerungen in der Rücklieferung von Oelkuchen.

Vielfach ist in der Presse und in Eingaben an das Kriegsernährungsamt seitens der Anbauer von Oel- früchten über Verzögerungen in der Rücklieferung der den Anbauern zustehenden Oelkuchen geklagt worden. Diese Klagen sind an sich begründet. Die Verzöger­ungen sind aber nicht auf ein Verschulden der beteiligten Kriegsstellen, sondern auf den letzten nassen Ernte-Sommer zurückzuführen. Die Saaten mußten mehrere Monate trocknen und konnten erst den Mühlen zur Verarbeitung üb erwiesen werden, als bereits die Frachtraumnot ein­gesetzt hatte. Infolge des großen Waggonmangels sind dann die weiteren Verzögerungen entstanden. In frü­heren Jahren konnten die deutschen Saaten, soweit sie trocken eingebracht waren, unmittelbar vom Erzeuger an die Mühlen geliefert, soweit sie naß waren, mit aus­ländischen trocknen Saaten vermischt und so auch früher verarbeitet werden, als das im Jahre I9l6 möglich war, wo ausländische trockene Saaten nicht zur Ver­fügung stauben. Um für den nächsten Herbst selbst im F lle einer ähnlich nassen Einbringung der Ernte den­noch die Saaten früher verarbeiten und vor allem den Landwirten die Oelkuchen rechtzeitig zum Winter zurück­liefern zu können, wird nunmehr vom Kriegsausschuß für Oele und Fette in den Oelsaatgebieten für die ge­nügende Anzahl von Trocknungsanlagen gesorgt werden. Damit dürfte eine rechtzeitige Rückliefe ung der Oelkuchen nach der nächsten Ernte gewährleistet sein. Den Oel- fruchtanbau nach Möglichkeit zu steigern, liegt im vater­ländischen Interesse und wird nunmehr bei den gegen das Vorjahr wesentlich erhöhten Preisen und der Aus­sicht auf pünktliche Rückgewähr der Oelkuchen auch für die Anbauer nur vorteilhaft sein.

A. II. 2745. Nachdem unter der Leitung des Herrn Reichstags - Präsidenten in großem Maße Sammlungen

zugunsten aller im Dienste der U-Boote tätigen Besatz­ungen eingeleitet worden sind, hat der Herr Staats­kommissar für die Regelung der Kriegswohlfahrtspflege in Preußen am 17. d. Mts. die dem deutschen U-Boot- Verein am 17. Dezember 1915 erteilte und zuletzt am 16. Januar 1917 verlängerte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden mittels Werbebriefen zurückgezogen, und besitzt der Verein nunmehr eine Berechtigung zu irgendwelchen öffentlichen Sammlungen oder Werbungen nicht mehr.

Cassel, den'24. März 1917.

Der Regierungs - Präsident. In Vertretung: Lew ald.

Gewährleistung für Futtermittel.

Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte übernimmt außer der Gewähr für eine Beschaffenheit von mittlerer Art und Güte folgende Gewährleistung: Getreideabfälle: Höchstens 1 vom Hundert Sandgehalt. Haferkleie: Höchstens 25 vom Hundert Rohfasergehalt. Kartoffelvülpe, naß: Mindestens 15 vom Hundert Trockenmasse.

Tierkörpermehl, Kadavermehl, deutsches Fleischfuttermehl: Mindestgehalt von 55 vom Hundert Protein und Fett. Höchstgehalt an Asche von 27 vom Hundert. Heringsmehl.: 50 vom Hundert Mindestgehalt an Pro­tein und Fett.

Fischfuttermehl: Gehalt von mindestens 55 vom Hun­dert Protein.

Blutmehl: Mindestgehalt von 13 vom Hundert Stickstoff. Leimgallerte: Mindestgehalt von 45 vom Hundert Protein. Zuckerrübenblätter, Zuckerrübenköpfe und Zuckerrüben- schwänze getr.: Höchstens 1 vom Hundert Sand­gehalt.

Obsttrester getr.: Trockengehalt von wenigstens 88 vom Hundert Gehalt an Sand oder anderen erdigen Be­standteilen von höchstens 3 vom Hundert.

Kleeheumehl: Nicht gröber als auf 3 mm gemahlen und nicht mehr als 2 vom Hundert Sand oder andere erdige Bestandteile.

Strohmehl: Höchstgehalt von 2 vom Hundert Sand oder anderen erdigen Bestandteilen.

Eiweißstrohkrastfvtter: 15% Zuckergehalt, 60% Stroh- stofftrocken-Substanz, Höchstwassergehalt von 14%. Leimkraftfutter: 65% Rohprotein und Fett, Höchst- wgssergehalt von 15%.

Blutfutter: 13% Protein und 15% Zuäer, Höchst­wassergehalt von 17%.

Schilfrohrmehl: Höchstgehalt an Wasser von 1O% bei Häckselform 15%, Höchstgehalt an Sand von 2%. Pansemischfutter: Mindestgehalt von 16% Rohprotein und Fett und 33% stickstoffreie Extraktstoffe, Höchst­wassergehalt von 17% mit Latitüde von 2%.

Fleischmehl: Mindestgehalt von 76% Rohprotein und Fett, Höchstwassergehalt von 11%

Tierkörpermelassetutter: Mindestgehalt von 13% Pro­tein und 15% Zucker, Höchstwassergehalt von 17%. Miesmuschelmehl: Mindestgehalt an Rohprotein von 9%, Höchstgehalt an Wasser von 7%, sowie an Sand und Kochsalz von je 3%.

Weirrtrestermehl: Mindestgehalt an Rohprotein und Fett von 12%, Höchstgehalt an Feuchtigkeit von 12% und an Sand von 3%.

Eiweißsparfutter: Mindestgehalt von 80 % Protein, Höchstwassergehalt von 16%.

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Vaterländischer Hilfsdienst.

Aufforderung

zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes für den Vaterländischen Hilfsdienst.

Es werden angefordert: 4 Bäcker, 11 Elektrotechniker, 1 Gerichtsschreiber, 5 Fuhrleute, 3 Gärtner, 4 Hoch­bautechniker, 16 Küchenarbeiter, 6 Kraftwagenführer, 1 Klempner, 12 Kasinowärter, 3 Krümperkutscher, 4 Köche, 4 Kellner, 3 Kammerarbeiter, 30 Ordonnanzen, 63 Offiziersburschen, 1 Registrator, 6 Sattler, 34 Schreibhülfen, 2 Stellmacher, 6 Schmiede, 15 Schuh­macher, 40 Schneider, 18 Schreiner, 1 Schweinewärter, 9 Viehpfleger, 10 Pserdewärter, 20 Wachdienstmann- schaften, 2 Zeichner, 10 Former und Kernmacher, 20 Hilfsarbeiter, 1 Bürobeamter, welcher schon früher in Kommunalverwaltung tätig war und im Rechnungswesen bewandert ist, 1 Vorarbeiter oder Meister zur Aufsicht und Kontrolle der Sprengstoffbüchsenfabrikation, 4 Schlosser und 4 Installateure.

Umgehende schriftliche oder mündliche Meldungen zu diesen Stellen, sowie alle Angebote von offenen Hilfsdienststellen und Stellensuchenden, insbesondere auch für die Landwirtschaft, nimmt die in Hanau, Laug- straße 48 befindliche Hilfsdienstmeldestelle entgegen.

Hanau, den 31. März 1917.

Hilfsdienstmeldestelle für Stadt und Landkreis Hanau und Kreise Gelnhausen und Schlüchtern.

I. A.: gez. Winkler.

J.-Nr. 3440. Die Herren Bürgermeister ersuche ich eintretendenfalls dafür zu sorgen, daß Löschmannschaften, die zur Bekämpfung von Waldbränden angefordert werden müssen, die notwendigen Werkzeuge mitbringen. Die Aussicht, einen Waldbrand schnell zu unterdrücken, ist von vornherein günstiger, wenn die zu Hilfe eilenden Mannschaften geeignete Werkzeuge, vor allem Aerte, Spaten, Schaufeln, eiserne Rechen und Hacken mit sich führen.

Bei dieser Gelegenheit mache ich die Herren Bürger­meister erneut auf die Polizeiverordnung vom 24. Fe­bruar 19 >8, Regierungsamtsblatt 1908, Seite 53, aufmerksam.

Schlüchtern, den 2. April 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Svlz.

' Betr.' Kupfervitriol gegen Obstschädliuge.

Die Landwirtschaftskammer in Cassel hat Kupfer­vitriol zur Bekämpfung der Schädlinge des Obst- und Gartenbaues bestellt. Bestellungen der Gartenbesitzer sind sofort an die Obstbau-Anstalt der Landwirtschafts- tammer in Oberzwehren bei Cassel zu richten.

Schlüchtern, den 4. April 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz.

Betr. Höchstpreise für Kandiszucker.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916