Einzelbild herunterladen
 

SchlüchternerZeitung

mitAmtlichen! Kieieblall". Wochcnbeilagc: Illustriertes Lonutagsblütt.

Telefon 65.: Postscheckkonto Frankfurt a. M 11402 :; Telefon 65.

Erscheint Mittwoch und Samstag - Preis mit ,Kreißhl«xtt" metteljäbdid? ,50 Mk rlazeiqen tosten »te Net»- -Z-Ne ^r b,.r»« Kaum 12 pfg

M28

Samstag, neu 7. April 1917.

68 Jahrgang.

An die Aveirbenslkevnng.

Die Zeit der Feldbestellung ist wiederum herangekommen. Mit ihr beginnt für die landwirtschafttreibende Bevölkerung ein Zeitabschnitt ernster und harter Arbeit, denn es gilt, die Arbeitskräfte taufender im Waffendienst stehender Männer in der Heimat zu ersetzen. Die Zahl der in den letzten Wochen durch meine Hände gegangenen Urlaubsgesuche für Heeresangehörige ist sehr groß, so groß, daß es unmöglich ist, daß sie alle berücksichtigt werden können. Denn mag ein solches Gesuch noch so begründet und noch so warm be, fürwortet sein, so ist für dessen Genehmigung doch schließlich allein die Frage entscheidend, ob der Reklamierte z. Zt. in der Front abkömmlich ist. Dies wird aber bei der heutigen Kriegslage häufig nicht der Fall sein und deshalb werden die an so manches Urlaubs« gesuch geknüpften Hoffnungen sich in eine Enttäuschung verwandeln. Aus diesem Anlaß wende ich mich jetzt au die Daheimgebliebeue« mit der Bitte, sich durch alle Enttäuschungen und Entbehrungen, wie sie dieser Krieg auch mit sich bringt, in ihrer Arbeit nicht beirren und aufhalten zu lassen und im Vertrauen aus Gott und die eigene Kraft durchzuhalten, bis auch der letzte Halm der diesjährigen Ernte geborgen ist. Insbesondere richte ich an unsere Frauen und Jungfrauen in der Landwirtschaft die Bitte, in ihrer bisher bewährten treuen Arbeit nicht nachzulassen, sondern da, wo es not tut, selbst die Zügel und den Pflug in die Hand zu nehmen und fest zuzugreifen, jede einzelne als eine Heldin der Arbeit auf dem Heimatacker und als ein Vorbild für kommende Geschlechter.

Gchlüchtern, den 3. April 1917.

Der Mmgkiche Landrat. vonHrott zu Satz.

2lmtlid?es.

J.-Nr. 3389. JmMonatMärz 1917 sind folgenden Personen

Jahres-Jagdscheine erteilt worden:

Erwin von Jlsemann, Oberleutnant, Ramholz, Eckert, Florian, Rentner, Soden FkMkorn, Kontor, Lalmüiisier, Antonio Ludwig, Jagdausseher, Salmünster.

Schlächtern, den 2. April 19)7.

Der Königliche Landrat. J. V.: S chultheis.

J -Nr. 3472. In der Gemeinde Hettenhausen, Kreis GerSfeld, ist die Maul- uud Klauenseuche wieder erloschen.

Schlüchtern, den 3. April 1917.

Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.

Bekanntmachung der Reichssuttermittelstelle über den Verkehr mit Hafer und Sommer­gerste zu Saatzwecken.

Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes vorn 11 Januar 1917 (R-G.-Bl. S. 31) über den Verkehr mit Hafer und Sommergerste aus der Ernte 1916 zu Saatzwecken wird bestimmt:

1.

Wer zur Aussaat in seinem Wirtschaftsbetriebe Hafer oder Gerste zu Santzwecken erwerben will, muß sich von seinem zuständigen Kommunalverbande eine Saatkarte in Höhe der zu erwerbenden Menge Hafer oder Gerste auSstellen lassen.

Auf Grund der ihm ausgestellten Saatkarte kann der Landwirt die in ihr angegebene Menge Saatgut entweder unmittelbar von einem anderen Landwirte oder mietelbar durch einen zugelassenen Saatguthändler beziehen.

2.

Wer selbstgcbauteu Hafer oder selbstgebaute Gerste zu Saatzweckeu abgeben will, bedarf hierzu der Ge­nehmigung des Kommunalverbaudes, für den der Hafer oder die Gerste beschlagnahmt ist.

3.

Wer mit nicht selbstgebautem Hafer oder nicht selbstgebauter Sommergerste zu Saatzwecken handeln will, bedarf der Zulassung durch die Reichssuttermittel- stelle oder eine von ihr ermächtigte Stelle.

1. Zugelassene Händler sind zum Ankauf von Saat Hafer oder Saatgerste gegen Saatkarte überall berechtigt, zum Verkauf nur in den Gebieten, für die sie zuge- iassen sind.

2. Soweit Händler (einschließlich Genossenschaften, Konsumvereine u. dergl.) Hafer und Gerste nur inner­halb des KommunalverbandeS, in dem sie ihre gewerb- liche Niederlassung haben, zur Saat abgeben, haben sie ihre Zulassung durch den Kommunalverband, auf den wir die Befugnis zur Zulassung für seinen Bezirk hier- Wit übertragen, zu erwirken. Der Kommunalverband hat den von ihm zugelasseNen Saatguthändler zur

Führung ordnungsmäßiger Bücher zu verpflichten, die Ueberwachung seines Geschäftsbetriebes zu übernehmen und der Reichsfuttermittelstelle monatlich bis zuni 10 d. M. eine Aufstellung über den Umsatz an Hafer und Gerste zu Sautzwecken nach Muster einzureichen.

7. Pie Ausstellung der Saatkarten, ohne welche auch der Händler Hafer und Gerste in Sa

j muyi muim uan, yar der Händler vet dem Kommunal- verband, in dessen Bezirk er seine gewerbliche Nieder­lassung hat, zu beantragen.

8. Ein zugelastener Händler darf Hafer oder Gerste zu Saatzwecken entweder unmittelbar an Landwirte oder aber an einen anderen zugelassenen Händler (Ge­nossenschaft, Konsumverein oder dergl.) veräußern. Er muß sich aber spätestens beim Abschluß des Vertrages über die veräußerten Mengen lautende Saatkarten von dem das Saatgetreide erwerbenden Landwirt oder zu­gelassenen Händler aushändigen lassen. Der Händler muß für so viel Hafer oder Gerste, wie er selbst auf Saatkarten bezogen hat, auch seinerseits wieder Saat­karten seiner Abnehmer beibringen, den nicht durch Saat­karten gedeckten Nest^ muß er als Bestand nachweisen.

4.'

Die Beräusterer von Saatgetreide haben die Saat- karten ihrem Kommunalverbande binnen zwei Wochen nach der Abfindung mit der von der Eisendahnver- waltnng ausgestellten Bescheinigung über die Abfindung oder mit der Empfangsbestätigung des Erwerbers ver­sehen, cinzusenden.

gez. Unterschrift.

Nr. 1186K. G Die vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hinzufügen veröffentlicht, daß nur diejenigen Landwirte Saatkarten für Sommergerste erhalten werden, die nicht selbst oder nicht genügend Gerste in 1916 ge- erntet haben.

Wer 1916 soviel Gerste erntete, als er zur neuen Aussaat nötig hat, kann nur dann eine Saatkarte er­hallen, wenn er nachweist, daß die geerntete Gerste zur Wiederaussaat nicht tauglich ist und hiervon die gleiche Menge an den Kommunalverband abliefert, die er als Saatgut beziehen will.

Mit dem Antrag auf Ausstellung einer Saatkarte für Hafer oder Gerste ist eine Bescheinigung des zu­ständigen Bürgermeisters Gutsvorstehers über die Größe der zu besäenden Fläche vorzulegen. Diese Bescheinigung muß weiter enthalten die Angabe der geernteten Menge Hafer oder Gerste.

Wer zu Saatzwecken erworbenen Hafer oder Gerste zu anderen Zwecken als zur Saat verarbeitet oder ver­braucht, macht sich strafbar.

Schlächtern, den 7. Februar 1917.

Der Vorsitzende des Kreis -Aussch.sseö. von Trott zu Solz.

Die Einzahlung der in den Monaten Januar/März 19)7 fällig gewordenen KrankenversicherungSbeiträge wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Schlächtern, am 4. April 1917.

Allgemeine Ortskrankenkasse.

Lartoffeifaatgnt für den Kleinandun.

Bei der sich überall bemerkbar machenden Knappheit an Saatkartoffeln, besonders an früheren Sorten, wird es nicht möglich sein, den Kleinanbauern genügend Saatgut zu überweisen. In erster Linie muß deshalb jeder Kl.inanbauer bestrebt sein, das nötige Saatgut durch Einsparungen im Verbrauch frei zu bekommen. Kleinere zur Bepflanzung von Gärten und Beeten aus­reichende Mengen lassen sich bei sparsamer Wirtschaft erübrigen. Besonders sei nochmals vor dem Verzehr des noch vorhandenen Saatgutes, seien es auch noch so kleine Mengen, dringend gewarnt.

Ferner dürfte für die Kleingartenanbauer ein wirk­sames Anreizmittel zum Anbau der Hinweis sein, daß was hiermit zufolge Ermächtigung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes erklärt wird die im Wege des Kleingartenanbaues gezogenen Kartoffeln von einer Fläche in Größe bis zu 200 Quadratmetern den Klein­anbauern belasten bleiben werden. auch wenn nach den dann bestehenden Vorschriften über die VerbrauchSregelung die geernteten Mengen größer wie die ihnen zustehenden Mengen sein sollten, und daß die etwa erforderlich werdenden Genehmigungen zur Ausfuhr derartiger Kar­toffeln für den eigenen Bedarf in Zukunft anstandslos den Kleinanbauern erteilt werden.

Schlächtern, den 19. März 1917.

Der Vorsitzende des KreiS-AuSschusseS.

Wird Veröffentlicht.

Schlächtern, den 5. April 1917.

Der Magistrat: Stückrath.

J -Nr. 3260 R. K. Durch Herrn Lehrer Euler zu

Vollmerz gingen ein:

15,75 Mark (Aehrenlesen), 25 Hemden und 2 Unterhosen.

Den Gebern und Sammlern herzlichster Dank.

Schlächtern, den 31. März 1917.

Männer - Verein vom Roten Kreuz.

Der Aater der Lüge.

Wer ist's, der die Leute beschwazt, zu geizen?

Wer säte das Unkraut unter den Wotzen? Der Vater der Lüge, Der Hetzer zum Kriege, Beelzebub selber

Geht durch durch das Land und beredet die Kälber