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SchlüchternerMung

mitAmtlichem Kreisblatt". Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

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Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,50 Mk - Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

.M 26. Samstag, den 31. März 1917. 68 Jahrgang.

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Amtliches

J.,Nr. 3205. In der Gemeinde Kothen, Bezirksamt Brückenau, ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen.

Schlüchtern, den 27. März 1917.

Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.

Kriegsbeihilfen für Lehrer.

Nach Verfügung der Kgl. Regierung vom 16. d.

Mts. B. I. 888 sind den verheirateten, dem Heere nicht angehörigen Lehrern vom 1. Februar d. Js. ab erhöhte Kriegsbeihilfen zu zahlen. Die Lehrer ohne Kinder unter 15 Jahren erhalten monatlich 12 Mk. mit 1 Kind 17 Mk., mit 2 Kindern 22 Mk, mit dreien 27 Mk., mit vier 32 Mk. usw. Die Zahlung erfolgt gegen besondere, bis zum 8. des 1. Vierteljahresmonats hier vorzulegende, auf die Staats- kaffe nicht Kreiskasse lau tende Quittung, die die Namen und Geburtsdaten der betr. Kinder und die Bescheinigung enthalten muß, daß die Kinder noch am Leben find- vierteljährlich im voraus. An­fangs Januar 1918 ist Jahresquittung vorzulegen.

Diejenigen Lehrer die vom L April v. Js. ab oder später diese Beihilfe bezogen haben, müssen für die Zeit vom 1. 4. bezw. 1. 7. 16 bis 3l. 3. 17 alsbald Gesamtquittung vorlegen.

Ueber die Zahlungen für die Zeit bis 31. d. Mts. find besondere Quittungen auszustellen, ebenso über die für das neue Etatjahr.

Schlüchtern, den 30. März 1917.

Königl. Kreiskaffe: Schade.

Zum Besten deutscher Soldaten- und Marinenheime

gingen ein:

Nebertrag 2235,42 ^

Aus Gemeirrde

Aus Gemeinde

Schlüchtern

702,55 X Ntederzell 30,30 ^

Steinau

176,30 ' Oberkalbach 82

Salmünfter

161,27 Oberzell 62,

Soden nichts

Ramholz(LtsLz.) 1071,30,,

Ahl

32,20 Nabenstein 27,50

Ahlersbach

20, Reinhards 16,15

Altengronau

85,45 RomSthal 42,50

Bellings

77,55 Sannerz 32,20

Breitenbach

30, Sarrod 43,50

Breunings

76,- Schwarzenfels ICO,

Eckardroth

18,90 Seidenroth 38,öq

Elm

76,40 Sterbfritz 38,85

Gundhelm

78,50 Uerzell m.Klesberg

Herolz

56, und Neu st all 37,60

Hrubach

80,55 Ulmbach 121,60

Hinkelhof

27,10 Uttrichshausen 62,70

Hinterstem««

47,60 Vollnlerz 50,30

Hohenzell

102, Wahlert 6,-

Hütten

92, Wallroth 21,50

Joffa

51,65 Weichersbach 118,

Kerbersdorf

18, WUperz 69,60

Klosterhöfe

59, Züntersbach 53,60

Kreffenbach

82 4376,12 X

Marborn

22,50

Marjoß

54,65

Mottgers

41,25

Neuengronau

30-

zu übertragen

2235,42 X

Den Gebern und Sammlern danken wir herzlichst. Schlüchtern, den 26. März 1917.

Männer-Verein vom Roten Kreuz

Tgb. Nr. 2520. Betr. Kriegsgefangene.

Es ist zur Kenntnis des KriegSwirtschaftsamtes ge­kommen, daß sich Kriegsgefangene auf dem Lande an Stellen befinden, wo sie nicht unumgänglich notwendig sind, ferner daß manche Betriebe mehr Gefangene haben, als sie dringlichst bedürfen.

Die KriegSwirtschaftSstellen werden ersucht, durch die örtlichen Wirtschaftsausschüsse unverzüglich genaueste Nachforschultgcn anstellen zu lassen, wo Gefangene entbehrlich sind, damit dieselben dort frei gemacht und solchen Landwirten zugeführt werden können, die Ar beitSkräfte benötigen. Bei der großen Nachfrage nach

Gefangenen, der voraussichtlich nur in geringem Um­fange entsprochen werden kann, muß versucht werden, auf diese Weise einen Ausgleich herbeizuführen.

Im Interesse derjenigen Landwirte, welche zür Frühjahrsbestellung unbedingt Hülfskräfte nötig haben, wird gebeten, der gewünschten Feststellung die größte Aufmerksamkeit zu schenken. Zur Einreichung der Meldungen an das Kriegswirtschaftsamt: Termin 8. April I. I. -

Fehlanzeige erforderlich.

Die Inspektion der Kriegsgefangenenlager ist von diesem Borgehen, daß die dortigen gleichen Bestrebungen unterstützen soll benachrichtigt.

Frankfurt a. M., 27. März 1917.

Kriegswirtschaftsamt.

Vorstehendes wird den getreu Bürgermeister und Gutsvorsteher zur weiteren Veranlassung und mit dein Ersuchen mitgeteilt, mir bestimmt bis zum 5. April 1917 die verlangte Anzeige zu erstatten.

Schlüchtern, den 30. März 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Die Preise der landwirtschaftlichen Erzeug- nisseansderErnte 1917 unb für Schlachtvieh.

(Schluß.)

Hinsichtlich der Viehpreise hat der Bundesrat den Anregungen auf Erhöhung der Preise für einzelne Klaffen und Gruppen, insbesondere auch der vom Reichstagsausschuß empfohlenen Gleichstellung der niedrigeren Klaffen der Schweine bis zu 60 kg Lebend­gewicht mit der nächst höheren nicht zugestimmt, sondern die Vorschläge des Kriegsernährungsamtes angenommen. Danach betragen vom 1. Mai ab die Preise für Schlachtschweine

bis zu iw ag fräo t ^ m über 60-70 kg 57- 65 u über 70-85 kg 67-75 * über 85100 kg 7280 .< das bedeutet gegen früher eine Preisminderung von 2025 v. H. Infolge dieser Preissenkung ist im April auf ein starkes Angebot von Schweinen zu rechnen, das auch zur Verhinderung der Verfütterung von für Ernährungszwecke gebrauchten Bodenerzeugnissen erwünscht ist. , Deshalb werden die Rinderpreise nicht gleichzeitig, sondern erst zum 1. Juli gesenkt, um für die Monate Mai und Juni, wo wegen der Knappheit an sonstigen Nahrungsmitteln, ebenso wie im April eine verstärkte Lieferung von Schlachtvieh nötig sein wird, ein ausreichendes Angebot zu sichern und die wirtschaftlich besonders nachteiligen ZwangSenteignungen von Vieh nach Möglichkeit entbehrlich zu machen. Die Schlachtviehpreise betragen vom 1. Juli ab

1. Für gering gemästete Rinder einschließ­lich Fressern Klasse C 55 J7

2. Für gemästete Ochsen und Kühe über

7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und ab- gefleis ate Ochsen, Kühe, Bullen und Färsen jeden Alters Klasse B im Lebend­gewichte bis zu 5,5 Zentnern 60 über 5,5 bis 7 Zentner 68 7 8,5 ^2 8,5 10 76 * W H,5 80 11,5 Zentner

3. Für ausgemästete oder vollfleischige Ochsen und Kühe bis zu 7 Jahren; Bullen bis zu 5 Jahren und Färsen Klasse A 90

Die Preissenkung gegen früher beträgt rund 15 vom Hundert.

Besonderen Verhältnissen, vor allem in Bezirken mit kleinen aber fleischigen Viehschlägen soll durch entsprechend andeve Abstufung der Gewichts- und Preisklaffen Rechnung getragen werden. Auch das in einzelnen Staaten bewährte Verfahren soll beibehalten und, soweit angänglich, ausgedehnt werden, daß die Preise nicht schematisch nach dem Gewicht im Stall, sondern erst am Abnahmeort durch eine unparteiische Kommission nach Qualitätsklaffen festgesetzt werden.

Die neue Pretsregelung' bringt der Landwirtschaft als Gesamtheit annähernd dieselben Einnahmen aus den abzuliesernden Erzeugnissen wie bisher. Sie be­wirkt aber eine Verschieb ing nach zwei Richtungen. Durch die bisherige Prcisreaelunng sind die hauptsäch­lich aus den Roggen-, Hafer- und Kartoffelbau ange^.

wiesenen Bezirke mit ärmeren Böden durchschnittlich benachteiligt und zum Teil in ihrer Leistungsfähigkeit gefährdet. Sie werden jetzt besser gestellt, während die an Weiden und Wiesen reichen Betriebe und die Bezirke mit starkem Gerstebau, die trotz der fehlenden Gersteeinfuhr eine starke Schweinezucht treiben konnten, weniger günstig als bisher stehen. Im einzelnen Be­triebe bewirkt die Preisregelung, daß nicht wie bisher die Verfütterung, sondern die Ablieferung von Körnern und Kartoffeln für den menschlichen Genuß die günstigere Verwertung bringt und daß ferner das beste Futter und die beste Weide künftig weniger den Schlachttieren als dem Milchvieh zugewiesen werden. Freilich wird, um die bei der unvermeidlichen Einschränkung der Erzeugung fetter Tiere besonders nötig werdende Er­zeugung von Milchfett zu fördern, der Milchpreis in denjenigen Bezirken, wo er zur Zeit nachweisbar erheblich unter den Erzeugungskosten liegt, erhöht werden müssen, was aber nicht allgemein, sondern nur in den einzelnen Wirtschaftsgebieten nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse zu geschehen hat.

Im Vergleich zum feindlichen Ausland bleiben unsere Preise für Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben auch nach der Erhöhung noch wesentlich zurück, während die Preise für Schlachtvieh, die bisher zum Teil er­heblich höher waren, als die ausländischen, diesen mehr angenähert werden. Alles in allem bleibt der Erlös, den die deutschen Landwirte für ihre Erzeugniffe erhalten werden, nach wie vor wesentlich hinter den in den meisten feindlichen Ländern zurück, deren Land­wirte an sich auch im Kriege unter viel günstigeren Verhältnissen wirtschaften, wie die unsrigen. Trotzdem ist bei uns bei immer zunehmenden Erschwernissen der Ackerboden restlos bestellt worden, während in Frank reich und England die Regierung, um dieses Ziel zu Bodenerzeugniffe vergebens alle möglichen Prämien und Anreizmittel anwenden muß.

Die Leiden unseres Landes in früheren Kriegen.

Was lehre« uns die Münzfunde unserer Gegend?

In allen Gauen Deutschlands kommt es garnicht selten vor, besonders in der Nähe der großen Heer­straßen, wie bei uns in der Wetterau oder im Lahntal. daß beim Abbrechen alter Häuser, beim Anlegen von Gräben oder Abtragen von Schutt sich in der Erde kleine Schätze vorfinden, welche in Töpfen oder Behäl­tern aller Art das Barvermögen längst verstorbener Landbewohner bergen. Solche Münzfunde reichen oft bis tief in das Mittelalter zurück, bringen das gang und gäbe Geld, wie es vor vielen Jahrhunderten in unserem Lande umlief, wieder ans Tageslicht, besonders häufig stammen sie aus den sturmbewegten Tagen des dreißigjährigen und siebenjährigen Krieges bis zu der Franzosenzeit im Anfänge des vergangenen Jahrhunderts. Das ist nun immer für den glücklichen Finder eine be­sondere Freude und auch die Wissensckast vor allem die Lokalgeschichte und die Erforschung der wirtschaftlichen Vergangenheit können aus diesen Funden, wenn sie von sachkundiger Hand bearbeitet werden, höchst wertvolle Schlüsse ziehen.

So werden sich noch.manche des Fundes mittel­alterlicher Silbermünzen von Nauborn bei Wetzlar (1887) erinnern, der viele Denare Kaiser Friedrich Barbarossas enthielt. Ferner des großen Goldgulden- Fundes zu Bretzenheim bei Mainz (1882), des Groschen­fundes von Eschweiler, des SilberfundcS bei der Mi- chaclskirche in Fulda (1898), um nur die bedeutendsten aus den letzten Jahrzehnten in unserer Gegend zu er­wähnen. Sie alle gaben uns Aufschluß über den Stand der Geldwirtschaft unseres Landes zur Zeit ihrer Ver- grabung.

Aber sie geben uns auch nach anderer Richtung hin 'zu denken. Von wieviel Not, Elend und Todesangst erzählen sie doch in ihrer metallenen Sprache! Wenn der Feind im Lande war, der Bauer schnell seine Habe barg, so gut es eben gehen mochte und mit Weib und Jünb Heim und Hof verließ, dann hoffte er auf eine bessere Zeit, in der eine Rückkehr möglich sei und er seinen verborgenen Schatz wieder heben könne. Aber er ist nicht wiedergekommen! In der Fremde ist er gestorben und verdorben, kein Mensch wußte mehr um das im Boden vergrabene Vermögen, bis oft erst Jahr­hunderte später ein glücklicher Zufall es wieder auf­finden ließ.