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Erscheint Ulittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,50 Mk. Anzeigen kosten die kleine Aeile oder beten Kaum 12 pf^.

M 17.

Mittwoch, den 28. Februar 1917.

68. Jahrgang.

2lmtlid»^.

Abt. in b. Tgb Nr. 2933/854,

Betr. Verbot der Mitteilung militärischer Maßnahmen.

B e r o r d n u n g.

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich für den mir unterstellen Korpsbezirk:

Es ist verböte, einem anderen Mitteilungen zu machen, aus denen auf militärische Maßnahmen Schlüsse gezogen werden können, sowie Mitteilungen in geheimer Schreibart oder einer Geheimsprache and Mitteilungen, die nur aus Einz s uchst aben odcrZahlen ober nur aus Unterschrift bestehen

Der Versuch ist strafbar.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu ; einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Unistände mit s Hast oder mit Geldstrafe bis zu l.600 Mark bestraft

Frankfurt a. M., 14 Februar 1917.

18. Armeekorps. Activ. Generalkommando

Abt III b. Tgb. Nr. 813/417.

Betr. Anmeldung der durch d e deutsche Arbeiterzeutrale augeworbeueu ausländischen Arbeiter.

V e r o r d n n n g.

Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Be' lagerungszustand vom 4. Juni 1851, sowie des Gesetzes vom 11. Dezember 1915 bestimme ich für den mir unterstellten Korpsbezirk und im Einvernehmen mit dem Gouverneur auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz:

Wer Arbeiter, die von der deutschen Arbeiterzen- trale im Ausland angeworbc i worden sind, beschäftigt, ist verpflichtet, kiese innerhall 48 Stunden nacb ihrem Eintrirt in da; Arbeitsver' ältnis der Polizeibehörde des Beschäftigun .Hortes und, wenn dieser vom Wohnort des Arbeiters vej.sieben ist, auch der Ortspolizeibehörde des Wohnortes anzume'den.

Die Anmeldung hat zu enthalten: Vor- und Zu­namen des Arbeiters, Geburtsort, Geburtsdatum, letzten Wohnsitz im Auslande, unter Bezeichnung des zustän digen Verwaltungsbezirks. Name und Wohnsitz des Ar- beilg bers, bei dem der Arbeiter eingetreten ist, sowie den Zutpunkt des Eintritts. Ferner -ist der Anmeldung die nur der Photographie versehene von der deutschen Arbeiterzentrale in Berlin ausgestellte Arbeiterlegitima tionskarte beizufügen. Soweit die Arbeite,legitimations- karte nicht beigefügt werden kann, ist anzugeben, aus welchem Grunde die Beifügung unterblieben ist.

Die durch die Verordnung des stellv. Generalkom­mandos vom 7.Dezember 1915 - Ulb Nr 25300 11831 - begründete Meldepflicht der Arbeiter selbst binnen 12 Stunden (§ 1) und der WohuuugSinhaber (§ 3) wird durch die vorstehende Bestimmung nicht berührt.

Zuwiderhandlungen werden, falls die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe best mmen, mit Ge­fängnis bis zu einem Jahr bestraft. Beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft ober aus Geld­strafe bis zu 15Oo Mark erkannt we.den.

Frankfurt a. M., den 23. Januar 1917.

18. Armeekorps Stellv, Grneralkonsnlandv.

^ieferun^ von Spelzfprenmehl.

Durch die vollkommene Ausaiahlung der Brotfrucht fällt zukünftig die Kleie s st gäuzlich fort.

Als Ersatz ist dem Kreis etwas Spelzspreumehl zugeteilt, der Zentner etwa 8 Akark.

Bestellungen daraus pnb in Anbetracht des Man­gels an Kleie dringend zu enrpfehlen und sofort zu machen.

Die Herren Bürgermeister wollen den Bedarf in der Gemeinde sofort feststellen |nnb bis spätestens zum 8. März hierher melden.

Schlüchtern, den 27. Februar 1917.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.,

MtkituilM 6er AhmtemMe 6t$ LMmWsMiiiijittillius.

Betrifft den Bezug fettiger Setzlinge von Gemüsk- und Futterpflanzen aus Holland.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Samen­handlung Heinrich Laurentius in Crefeld beabsichtigt, aus ihren Saatgutanbauflächen in Holland Gemüse- und Futterpflanzen auszusäen und sie in Form von Setz­lingen nach Deutschland zur Ansfuhr zu bringen; die hauptsächlich in Frage kommenden Gemüsearten sind: Steckrüben (Erdkohlrabi), gelbflcischige und wunschgemäß auch weißfleischige, Glas- oder Oberkohlrabi, Winterendivien, Kopfsalate, Gur­ken, Blumenkohl, Rotkohl, Wirsing, sonstige Kopfkohlarten, Rosenkohl, Blätterkohl (weniger), Tomaten (Liebesapfel), wesentlich für Herstellung von Marmeladen, Porro oder Breitlauch, Knollen­sellerie, Zwiebel in verpflanzbaren Arten und andere mehr.

Bei fachmännischer Behandlung können viele Jung- pflanzen vierzehn bis sechzehn Tage nach dem Ausziehen noch zum Auspflanzen verwendet werden. Zu warmer Jahreszeit kann bet Versand mittels Kühlwagen vor­

genommen werden.

Da die Ausfuhr

von Gemüsesamen aus Holland

nach Deutschland in diesem Jahre eine erhebliche Ab­

nahme erfahren wird

im vorigen Jahre handelte es

sich bei der Ausfuhr auch um Samen französischen Ur­sprungs, so stellen wir anheim, sich wegen Bezuges von diesen Setzlingen mit obiger Firma in Verbindung zu setzen.

Berlin, den 1. Februar 1917.

Lokales und DrovittfieUes.

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* Aufwandsentschädigung für soldatenreiche Fa­milien^ Amtlich wird uns mitgeteilt: Nach dein Bun desratSbeschlusse vom 26. März 1914 können Familien, deren Söhne durch Ableistung ihrer gesetzlichen zwei- oder dreijährigen Dienstzeit als Unteroffizier ober Ge­meiner eine Gesamtdienstzeit von 6 Jahren zurückgelegt haben, für jedes weitere Dienstjahr eines jeden seiner gesetzlichen zwei- oder dreijährigen Dienstpflicht in den­selben Dienstgraden genügenden Sohnes Aufwandsent­schädigungen "von 240 Mark jährlich gezahlt werden. Der Anspruch ist bei der Gemeindebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Einsprüche gegen die Bescheide der Gemeinden sind an den Regierungspräsidenten zu rich teil. Die Erreichung von Gesuchen an andere Dienst stellen (KriegSministerium, Ministerium des Innern usw.) führt nur zu einer Verzögerung der Entscheidung.

* E r n a n n t: an Stelle des aus dem Amte ge­schiedenen Beigeordneten Wilhelm Bensing in Hinter steinau der Gemeinderechner Adam Bensing in Hinter steinau zum Standesbeamten-Stellvertreter für den Standesamtsbezirk Hintersteinau, an Stelle des früheren Gemeindeschöffen Kaspar Knauf in Sannerz der^ Schöffen- stellvertreter Adam Wüß in Sannerz zum Standesbe- amten-Stellvertreter für den Standesamtsbezirk Sannerz, der 1. Schöffe Nikolaus Ziegler in Neuengronau zum weiteren Standesbeamlen-Stellvertreter für den Standes- amtsbezirk Neuengronau.

* Wiedereiführung der Sommerzeit. Amtlich wird mitgeteilt in diesem, Jahre am 16. April vor­mittags 2 Uhr (mitteleuropäische Zeit), beginnt und am 17. September, vormittags 3 Uhr (Sommerzeit), endet- Zu dem erstgenannten Zeitpunkte werden die öffentlichen Uhren um eine Stunde vor, zu dem letztgenannten um eine Stunde zurückgestellt. Die Frühverlegung des Som­merzeitabschnittes gegenüber dem Vorjahre ermöglicht eine noch bessere Anpassung an die tatsächliche Lichtver­hältnisse. Tag und Stunde des Uebergangs zur Som merzeit sind mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Eisen­bahnbetriebs gewählt worden. Die Sommerzeit hat sich im Vorjahre bewährt und insbesondere die n

warteten Ersparnisse an künstlicher Beleuchtung gebracht' Gewisse Nachteile über die geklagt wurde, können zum größten Teile, insbesondere durch geeignete Verlegung der Eisenbahnzüge in den Morgenstunden, sowie durch zweckmäßige Aenderungen des Schulbeginns (Beibehal­tung des Winterstundenplans während des Sommers) behoben werden.

* Kartoffelentciguung. Durch die längere Zeit andauernde Frost- und Schneeperiode ist in manchen Siädten ein Mangel an Kartoffelvorräten entstanden, der die Frage nahe gelegt hat, ob es zulässig ist, im Notfalle auf die von den einzelnen Haushaltungen ein- gelagerten Kartoffelvorräte zurückzugreifen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann die Bejahung dieser Frage keinem Zweifel unterliegen. Sofern auf Grund des § 2 des HöchgpreiSgesetzes Höchstpreise fest­gesetzt sind, können auch die bei Verbrauchen! lagernden Kartoffelmengen von der Gemeinde nötigenfalls im Wege der Enteignung erworben werden. Daß das nur im Falle der unbedingten Notwendigkeit geschehen wird, versteht sich von selbst.

* Auba »Verträge über Hülsenfrüchte. Der ReichS- hülsenfruchtstelle ist eine größere Menge ThomaSphos- phatmehl zu dem Zweck überwiesen worden, durch deren Verteilung den Anbau von Hülsenfrüchten zu fördern. Demgemäß soll der Kunstdünger als Prämie für den Abschluß von Anbauverträgen verteilt werden, und zwar soll 1 Doppelzentner für jeden Morgen Anbaufläche gegen Bezahlung des gesetzlichen Höchstpreises zur Ver­fügung gestellt werden. Die Wahl der Hülsenfrüchte, welche angebaut werden, bleibt dem Landwirt überlassen. Es kommen Erbsen, Bohnen, Linsen einschließlich Acker­bohnen und Peluschken in Frage. Der Abschluß der Anbauverträge erfolgt zugunsten der Reichshülfenfrucht-

Säakstellen, Landwirtschaftskamm oder die Kommis­sionäre der Reichshülsenfruchtstelle, denen genügende Mengen Vertragsvordrucke bereits übersandt sind. Die geernteten Hülsenfrüchte sind gegen Zahlung der gesetz­lichen Höchstpreise au bie' Reichshülsenfruchtstelle abzu- liefern, die in diesem Jahr für den Doppelzentner bei Erbsen 5170 Mark, Bohnen 5180 Mark, Linsen 5185 Mark, Ackerbohnen 51 - 60 Mark, Peluschken 5160 Mark zahlen wird. Es besteht schon jetzt eine rege Nachfrage nach dem Abschluß derartiger Anbau­verträge und es. empfiehlt sich, sich mit dem Abschluß eines solchen zu beeilen, da die zur Verfügung stehende Menge Kunstdünger beschränkt ist. Der Landwirt darf von der geernteten Menge das nötige Saatgut für die nächstjährige Bestellung, und zwar bei Ackerbühnen 3 Doppelzentner, bei den übrigen Hülsenfrüchten 2 Doppel­zentner für den Hektar der Anbaufläche für sich zurück­behalten

*Beiträge zur Kriegswirtschaft" betiteln sich laufend vom Kriegsernährungsamt in Berlin herauS- gegebene Hefte, welche die umfassenden volkswirtschaft­lichen Beobachtungen und Erfahrungen, die sich fort­während im Kriegsernährungsamt und in den ihm unterstellten Stellen sammeln, der breiteren OeffeNtlichkeit des deutschen Volkes zugänglich machen wollen. Diese Hefte (monatlich erscheinen 2 Stück) sind, wie keine anderen Veröffentlichungen, geeignet, jedermann, sei er Landwirt, Kaufmann, Gewerbetreibender, Arbeiter oder Beamter, in die Lage zu versetzen, sich ein eigenes zu­treffendes Urteil über die Frage der Kriegsernährung zu bilden und so dazu beizutragen, daß der Erzeuger den- Verbraucher, der Verbraucher den Erzeuger, das Volk die Verwaltungsorgane und diese das Volk und seine Bedürfnisse besser verstehen lernen- Bestellen auf die Hefte nehmen sowohl bie Postanstalten wie auch der Verlag Reimar Hobbing, Berlin JM 61, Groß beerenstraße 17, entgegen.

* Blunck n. v. Bochums, Privat - Handelsschule, Gaffel, Hohenzollernstr. 26, Fernspr. 1006, gibt hiermit das Erscheinen ihres neuen ^ehrplaues bekannt. Im Jahre 1909 gegründet, hat sich das Unternehmen über- aus schnell entwickelt, es zähl! bereits seit Jahren Zu

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