Samstag, den 24. Februar LH7.
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I Amtli^es.
Bekauntmachuug.
I Der Herr RegierungS-Präsident in Gaffel bat durch Verfügung vom 24. 1. 1917 — A 11 Nr 7316 b/16 zmehmigt, daß für die Dauer des Krieges meine
Apotheke in Dalmünfter
ion Lsniitag mittags 12 Uhr bis Montag morgens j Uhr, sowie an den Wochentagen einige Stunden, vorläufig nachmittags von 4 bis 6 Uhr geschlossen Mben darf.
Witte, Apotheker.
I Es können, so lange der Vorrat reicht, noch I Süütiitfcrliobiicit
sei Zentner etwa 44 Mark geliefert werden. Etwaiger Hedarf ist umgehend aufzugeben.
I Schlüchtern, den 24. Februar 19i7.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.
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Ler Saatgutverkehr mit Sommergetreide/ | Hülsenfrüchte», Sitten und Lupinen.
(Schluß).
I Buchweizen und Hirse, Hülsettfrüchte (Erbsen, stöhnen, Zinsen, Ackerbohnen, Peluschken), Gemenge, in eneu sich Hülsenfrüchtebefinden, Wicken und Lupinen dürfe»» bekamtttich nur an die Neichshülfen frtlchstelle bezw. die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte abgesetzt werden Der Verkauf an andere Stellen ist verboten und 4it schwere»» Strafen belegt. Von her Absatz- chlchl M"b» Re iepÄyri»^u, V»chr«vtt ^UiMW>- d.«- -^ *1i^ - itreinigung ist jedoch befreit:
11. solches Saatgut, welches von einer Saatstelle als geeignet erklärt und von der Reichshülsenfrucht- stelle bezw. der Bezugsvereinigung deutscher Landwirte zum Saatgutverkauf freigegeben ist;
12. Hülsenfruchtsaatgut, das nachweislich zum Ge- müsebau bestimmt ist.
Wir haben also bei Hülsenfrüchten zu unterscheiden vischen Saatgut, das $um feldmäßigen Anbau, und sichern, das zum (Gemüseanbau bestimmt ist.
In Bezug auf den Verkehr mit Saatgut von Buch reizen, Hirse, Wicken und Lupinen, sowie von feld- läßig angebauten Hülsenfrüchten ist zunächst zu er^ rähncn, daß als Saatstellen die Landwirtschastskammern estellt sind. Die Landwirtschastskammern haben also das Saatgut, dessen Freigabe zu Saatzwccken beantragt md, daraufhin zu prüfen, ob es zur Saat geeignet ist.
ZM Schatten der H'eterpanksfestung.
Roman von ^ermann Gerhardt.
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Ein häufiger Gast im Hause feines Vaters, kanMe dr den Jungen gut; sein strenges, nmMg^s Gesicht Dekam einen >veichere>r Artsdruck beim Stabiles des Verwaisten. ,, . . ,.
„Mein armer Junge!" sagte er, „welch surcht« barer Schlag! Dein hochverehrter Vater, so plötzlich m>d gewaltsam dahingerasst! Sage >uir doch, wonnt »ch Dir und Deinen Geschwistern dienen kann?
„Ich möchte sie um Ansknuft bitten Herr General, die Sache beruht gewiß auf einem Irrtum ! Ist inern deutscher Lehrer Herr Rittberg, etwa verhaftet worden? ’
Der Kvmmaildant niachte ein ernstes Gesicht.
„In der Tat, es verhält sich so," entgegnete er „Dann muß eine Verwechselung vorlregeri! Ich bin bereit, seine Unschnld zu beschwören.
„Mein guter Junge," unterbrach iljn der Kommandant, „webet Du noch ich sind in der Lage, darüber zu entscheiden. Dasür ist das Gesetz da."
„Was wird ihm denn aber zur Last gelegt? rief Mischa außer sich. r
„Wie ich höre, ist er beschuldigt, Aeußerungen getan su haben, die sich mit den Landesgesetzen unb der öffentlichen Ordnung nicht verlragetr. Er scheint ein gefährlicher Mensch zu sein." "
„Das ist »richt ivahr, das ist liicht wahr. V)'st>8 stampste Rtischa mit bem Friße auf und feine Augen sprühten. „Ich erkläre ben für einen Lügner der das ausgesprengt hat."
„Mein Lieber, der Haftbefehl ist von Deinem Vater erlassen worden. Das muß im§ genügen. Es t|t be« baue,lieb, daß Dein Lehrer sich nicht besser vorgesehen hat," entgegnete der Kommandant.
Die Freigabe erfolgt bei Buchweizen, Hirse und Hülsen fruchten durch die Reichshülsenfruchtstelle bei Wicken und Lupinen durch die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte. Die Reichshülsenfruchtstelle hat der Land- wirtschaftSkammer. die Freigabe übertragen ^iü der Bezugsvereinigung schweben wegen der Uebcritagog der Freigabe noch Verhiindlungen. Die Bestimmungen über Prüfung und Freigabe des Saatgutes durch die Land- wirtschaftskamme» sind in Nr. 3 des Amtsblattes bet Land wirtschaftskammer bekanntgegeben worden. Da bet Termin für die Anmeldung bereits verstrichen ist, können Anträge auf Freigabe zurzeit nicht mehr entgegengeirom- men werden.
DaS freigegebene Saatgut darf nur an die von der Landwirtschaftskammer zugelassenen Händler, die Deutsche Landwirtschasts Gesellschaft oder andere Landwirtschafts- fammern ab gesetzt werden. Eine Ausnahme gilt für anerkanntes Saatgut. Dasselbe darf nicht an Händler, sondern nur an die Deutsche LaNdwirtschafts- Gesellssturft und die Landwirtschastskammern verkauft werden, i Die Landwirischaftskammer kann jedoch sowohl bei anerkanntem als auch bei nicht anerfanntem Saatgut den Erzeugern ben unmittelbaren Verkauf an Verbraucher gestatten. Sie nmb ton dieser Befugnis den weitgehendsten Gebrauch macheu. Die Namen der zugelassenen Händler und derjenigen Landwirte, denen bei unmittelbare Verkauf an Verbraucher gestattet ist, werden in einer späteren Stummer des Amtsblattes be sannt gegeben werden.
Der Verkauf des freigegebenen Saatgutes ist nur gegen Saatkarte erlaubt. Der Landwirt, welcher an gut der genannten Früchte erwerben will, muß sich eine Saatkarte von seinem Kommunalverband aiigitcllen Lai'dw'rtBastskammer ausgestellt. Die Verwendung er Saatkarte ist dann eine ähnliche wie bei Taatge- treide. Der Käufer gibt die Saatkarte an den Verkäufer, der alsdann das Saatgut zur Absendurrg bringen darf. Der Verkäufer läßt sich die Absendung von der Versandstation oder, wenn der Eisenbahnweg rächt benutzt wird, den Empfang des Saatgutes von dem Käufer auf der Saatkarte bestätigen. Die Saalkarte geht alsdann an diejenige Stelle zurück, die, sie ausgestellt hat, die Verbraucher-Saatkarte also au den Kommu- nalverband des Empfängers, die Händler-Saatkarte dagegen an die Landwirtschaftskammer. Der Kommunalverband des Empfängers bat hierauf der Saatstclle des Bezirkes aus dem die Lieferung erfolgt ist, unb sofern die Lieferung in den Bezirk einer andern Saatstelle erfolgt ist, auch dieser Mitteilung zu machen. , ,
' Für Saatgut von Buchweizen, Hirse, Hülsenfrüchten,
Da ließ sich Misch« auf einen Stuhl fallen, der ne- fielt dem Tische staub, und vergrub das Gesicht in die verschränkten Arme.
O' Wie konnte Papa nur das tun!" schluchzte er. Sie waren doch so gute Freunde; wie konnte er nur, wie konnte er nur!" Dann sprang er auf. „Ich muß ihn scheu," rief er energisch aus. „Sie müssen mich in ihm führen! Es wird ihm ein Trost sein, weim er mich sieht unb erfährt, daß ich alles brau setzen will, »hm die Freiheit an verschaffen."
„Es tut mir herzlich leid, Misch«, aber das Regle-
Der Satz wurde nicht volleiidet, beim Mrscha hatte sich dem alten Herrn zu Füßen geivorfen unb umfaßte feine Knie. . , .
Sie dürfen, Sie sönnen nicht so grausam fein, nur das" abschlagen, nicht wahr, Herr General, Sie lassen nlich zu meinem Lehrer, wenn auch nur für einen An- aenblick! Es braucht es ja niemand zn erfahren!'
Der Kommandant wandte sich ab unb zögerte ein '^"^ie tun'S, nicht wahr?. Ja? Ach, ja!" ließ sich die junge, flehende Stimme vernehmen.
Nnn so komm," gab der alte Herr ziemlich nngnädlg zurück. „Zehn Minuten will ich Dir gewähren; seinen Anaenblick länger, das laß Dir gesagt serm"
Da griff der Knabe nach der ranheci ^aub und fußte sie mit viele# heißen DankeSworten. Der Sommaubant aber übernahm die Führung. . . ,
Sie fauben den Gcfangeneii auf seinem Bett ansge- ftveett • unbeweglich wie ein Toter lag er da, und nun bleiches Gesichß im trüben Schein der Oellampe gesehen, erschien auch wie das eines Toten. Das wirre Haar, die in Unordmmg geratene Kleidiiug, trugen auch öa? ihrige dazu bei, ihm ein abschreckendes Aussehen zn ge- ^^'Der Aufschrei, den Misch« bei diesem Anblick nW gn unterdrückerr vermochte, weette den Unglücklichen
Wicken und Lupinen sind die folgenden Erzeuger-Höchft- preife festgesetzt worden:
für Buchweizen 75 M. für ben Doppelzentner,
„ Hirse ^0 „ „ „ ,,
„ Erbsen „ „ „ Bohnen 85 „ „ „ „ ,, Linsen 60 „ „ „ „
„ Ackerbohnen 70 „ „ „ „
„ Peluschken 70 „ „ „ „
Gemenge der Betrag, der sich aus der Zusammensetzung des Genlengcs und des. se /gesetzten Höchstpreisen für die im Gemenge enthaltenen Fruchtarten ergibt.
Die Preise gelten nicht für airerkanntes Saatgut.
Der Erzeuger-Höchstpreis für Saatwicken ist auf 10J Mk., der für Saatlupinen auf 80 Mk. für den Doppelzenter festgesetzt worden.
Der Saatgutverkehr mit Hülsenfrüchten, die zum Gemüseanbau bestimmt sind, ist besonders geregelt. Will der Landwirt Hülsenfruchtsaatgut zum Gemüseanbau erwerben, so hat er durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde des Anbauortes nachzuweisen, welche Mengen Jan Saatgut er zum Anbau braucht. Hülsenftuchtsaatgut darf nur an solche Landwirte ver- kanst werden, welche die erwähnte Bescheinigung bei» bringen. Dies gilt nicht für Mengen unter 5 Kilogramm, die auch ohne Bescheinigung an Verbraucher abgegeben werben dürfen. Die Bescheinigung dex Ge- meindebehörde ist von dem Veräußerer Hes Saatgutes aufzubewahren. Der Händler bedarf zum Ankauf von Hülsenfruchtsaatgut, das zum Anbau von Gemüse bestimmt ist, der Gctiehmigung seiner Gemeindebehörde. Die Genehmigung muß die Menge der anzukaufenden Hülfenfrücht, sowie den Namen und Wohnort des Verkäufers enthalten. Die Genehmigung ist von bem Ver- welche die oben erwähnte Bescheinigung ihres Bürgermeisters über die zum Anbau notwendige Menge bei- bringen.
^okaietz und VrsvillMts.
Schlüchteru, den 23. Februar 1917.
—!* Am Mittwoch, den 28. Februar d. Js. findet eine öffentliche Stadtverordneten - Versammlung statt. Tagesordnung: 1. Städtischer Hausetat. 2 Abänderung des Ortsstatuts über Hundesteuer, 3. Nachbewilligung für das Elektrizitätsweck, 4. Gewährung dner Zulage für den Bullenhalter, 5. Unterflüßung der Witwe Adam Beck, 6. Geschäftliche Mitteilungen.
—* Es ist wiederholt zur Kenntnis der Behörden gekommen, daß die Schafhalter sich den Anordnungen
äiti-feinem qualuollen Halbschlaf. @i fuhr auf, und starrte die Eindringlinge mit verständnislosem Blick an.
Misch« war auf ihn zugestürzt unb umhalste ihn unter stürmischen, Tränenausbruch.
„Lieber, lieber Herr Rittberg, mich kennen S,e doch?
Misch«!" • m
Da flog ein freudiges Erkennen über Werner--. Zuge.
Misch«?" rief er aus. „Du? mein guter Junge!" Beide Hände auf des Knaben Schultern legend, hielt er itjii ein wenig von sich ab und betrachtete ihn liebevoll, ^m nächsten Augenblick aber hatte er ihn losgelassen und fragte in erregtem Tone: „Meine Schwester? Wo ist sie?"
„Ich weiß es nicht, Herr Rittberg," gestand Mlscha m peiiwoller Verlegenheit. „Aber verlassen »te sich da- rauf, daß ich alles tun werde, um ihren AufetNhalt zu erfahren.^ ^^ weiß ihn! Mischa, Misch«, um Gottes Barmherziakeit »Villen, geh' zu ihm. lege ein gutes Wort für sie ein, rette sie! Großer Gott! D»r siehst ja, daß ich nichts in der Sache tun kann!" schloß er mit einem tiefen Seufzer. . „ .
Mischa bedeckte sein Gesicht mit beiden Hunden.
„Ach," schluchzte er, „von meinem Vater haben Sie ilich'ts mehr zir befürchten. Man — man hat thu ermor* bet! Er ist tot — tot!“
Als habe der Blitz neben ihm eingeschlagen, vermochte Rittberg nicht sofort das Gehörte in sich aufzunehme»., ober dessen Tragweite zu ermessen. Da hörte er den Kommandanten sagen ■ „Es ist leider nur zu warn, Monsieur. Unser Präfekt, dieser hochbegabte, ausgezeichnete Beauite, würbe heute mittag das Opfer eine? nicbtSwürbigen Atteutates." . Qtr
Da atmete Rittberg tief auf, wie von einem Atp befreit. Es fehlte nicht viel, so hatte e> ausgermen: „Gott sei gelobt!" aber er dachte an seinen -schaler und unterdrückte die Worte. .
„Ich bedaure, aber die Zeit ist abgelausen," ließ [ sich jetzt der Kommandant vernehmen. 4dl,1b