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Mitteilungen der RohmateriarfteNe des Landwirtschaftsminifteriums. Schutz der Arbeiter beim Ausstreuen von Kalkstickstoff.
, Sung von Kainit. Unter allen Uurständen verdient mith-in das 10% ige Kalisalz, wenn es unmittelbar zu Kartoffeln verwendet werden soll, den Vorzug vor den rohen Salzen. Die vorliegen den Erfahrungen sprechen aber dafür, daß es auch bei Berwen- duug des 40% igen Kalisalzes nicht geraten ist, die Antvendung zu Kartoffeln allzuweit in das Frühjahr hiuauszufchieben. Boden, Witterung, Kartoffelsorte, angeivaudtc Menge des Kalisalzes und andere Umstände werden allerdings hierbei mit sprechen, die Schädigungen bei später Anwendung sind auch in i feinem Fall so stark wie bei spaten» Ausbringen der Rohsalze, ' immerhin ist nicht feiten, iwnn keine merkbare Beeinträch- ’ rigung des Rohertrages, so doch ein Sftrken des Stärkegehaltes
Zur Vermeidung der Unzuträglichteilen, die sich beim Ausstreuen des Kalksückswffs durch Einatmen des stark staubenden Materials für die Arbeiter ergeben, schlägt Profesior Dr. C. Flügge, Direktor des hygienischen Institutes der Königlichen Universität, Berlin, folgendes vor:
Lose W a t t e n t a m p 0 n s, die in die beiden Nasenlöcher eingeführt werden, bewirken nach den angesteDen Ber-, „ .. ......
suchen hinreichenden Schutz für die Atmungsorgane; es ist'gegenüber einer frühzeitigeren Anwendung des 40%igen -Kali- zweckmäßig, den Rand der Nasenlöcher vorher mit etwas salzes festgestellt worden.
Vaseline zu befheid)cn. Ferner ist es wünschenswert, den i Das für landwirtsckmfllichc Sivede bereitge)teilte 50—52= Wattetompons, die nur lose fi^en müssen und daher leicht her- % M Chlorkalium hat für die Kartoffeldüngung die Vorzüge aussallen, einen Halt zu geben dadurch, daß man eine schmale des 40%igen Kalidüngesalzes in erhöhtem Maße, die Preis- Binde aus porösem Stoff unter der Nase über die Ohren zum frage wird unten noch besonders erörtert. Schädliche Mr- Kinn führt und bort verknotet. . fangen der Kalidüngung zu Kartoffeln sind selbst bei später
Der Mund muß während des Streitens geschlossen werden.! Antvendung ausgeschlossen bei dem schwefelsauren .lkali und der Sobald sich der Arbeiter außerhalb der Staubwolke befindet, schwefelsaure»» .Kali-Magnesia. Namentlich die letztgenannte kann er zwischendurch durch den Mund tief atmen. Kommt erfreut sich mancherorts;, besonders in Holland, einer beforr- es ausnahmsweise vor, daß noch innerhalb einer Staubwolke, deren Wertschätzung für die Düngung der Kartoffel, die allereingeatmet wird, so zieht dies auch keinen Schaden nach sich. ! dings in den» hohen Grade nicht oder nur unter bestimmten, Den Arbeitern mu^ vorgeschrieben werden, nach beendig-, nicht überall zutreffenden Voraussetzungen berechtigt erscheint, tem Streuen die Kleidung ab'zubürsten unb Gesicht und -Hände' Immerhin ist rncht zu verkennen, daß, wenn eine späte Anwen - zu reinigen, um sich gegen das Eindringen anhaftenden Streu-j dung ein tritt, die schwefelsaure Kali Magnesia sowohl den Rohmaterials in den Mund zu schützen. ‘ j ertrag wie den Stärkeertrag der Kartoffel selbst im Vergleich
Als Schutzvorrichtung sind also nur erforderlich einige zu 40%igem Kalisalz günstig beeinflußt. Die Steigerung des Wattetanipons laus „Verbandwatte", vor dem Gebrauch etwas Rohertrages durch schwefelsaure Kali-Magnesia war bei An- zu lodern und nach Bedarf zu verkleinern), eine Binde mit tvendung Mitte April im Vergleich zu 40% igem Kalisalz um porösem Stoff und etwas Vaseline. - so viel höher, daß die Mehrkoster» für die Kalidüngiurg in Form
Da die üblichen Schrltzvorrichtungen z. Zt. schwer zu be- der schwefelsa»rrcn Kali-Magnesia bei einem mäßigen Preis für schaffen sind, wird hiermit auf diese einfachen Schutzmittel hin- die Kartoffel (4 ^ für 1 dz) reichlich gedeckt wurden und bei gewiesen. ' Berücksichtigung des Siärfeertragen ein erhebliches Mehr zu-
Berlin, den 29. Januar 1917. 5 gunften der schwefelsauren Kali-Magnesia verblieb (5 dz
* * * Stärke auf 1 ha).
Wo infolge der Kriegslage die Düngung der Kartoffeln Kalwungung zur Erhöhung der Kartoyelerträge. < erst spät und später wie gewöhnlich erfolgen kann, sei, zumal es In der letzten Sitzung der 5kunftdünger-Jntereffenten, die darauf ankommt, daß eine möglichst hohe und gehaltvolle Kar- ku Dezeinber v. J. im Landwirtschaftsminrsterium stattge- toffelernte erzielt wird, auf die Verwendung des Hoc^rozen- finrden hat, kam die Frage der Steigerung der Kartoffelerträge tigen Chlorkaliums des schwefelsauren .Kalis'und insbesondere durch reichliche Kalidüngung zur Sprache. . der schwefelsauren Kali-Magucsia besonders hirrgewiesen.
Prof. Dr. Tacke, Bremen, äußert sich hierzu, wie folgt: । Die Preise für 1 kg Kali stellen sich, abgesehen von den „Allgeinein ist bekannt, daß es sich nicht empfiehlt, die Kar-'.Nebenkosten, frei Werk heute wie folgt:
tos sei mit stark chlorhaltigen Kalirohsalzen zu düngen, da der Kainit 13 Pfg., 40%igeg Kalidüngesalz 20% Psg., Chtor- Ertrag sowohl »»ach Güte (Stärkegehalt) wie Menge stark da-! kalium mit 50—52% Kali 37 Pfg., schwefelsaures -Kali durch herabgedrückt werden kann. Diese ungünstige Neben- 48—51 % 38 Pfg., schwefelsaure Kali-Magnesia 26 % Wirkung ist umso stärker, je größere Mengen Roysalze und je} 35 Pfg.
später sie verwendet toerben. Bei frühzeitigem Ausstreuen! 150 kg Kali auf 1 ha in schwefelsauerer Kali-Magnesia
werden die Schäden geringer oder völlig verminen, weil die würden also rund 22 <41 nrehr kosten als in Form von 40%igent Nebenbestandteile (sog. Nebensätze) durch die Mederschläge. Kalisalz, ein Betrag, der, wenn wir von dem höhere« Stärke- mehr oder loeniger gelöst und fortgeführt werden, womit, ertrag ganz absehen, schon durch eine Mehrernte von rund 3 nebenbei bemerkt, natürlich auch ein gewisser Verlust an Kalk dz Knollen auf 1 ha bei den heute geltenden Preisen aufge- verbunden ist. Solange man nur vorwiegend Rohsalze (in! wogen wird."
erster Linie Kainit) zur Düngung der Kartoffel benutzte, ver-! Die Tatsache, daß die .Kartoffelerträge durch reichliche .Kali- süchte man, sofern man es nicht vorzog, die Kalidüngung nicht iningung wesentlich gesteigert werden können, sollte in diesem unmittelbar, sondern in verstärktem Maße der Vorfrucht zuzu-1 Jahre weitgehendste Berücksichttgung finden.
führen, die schädlichen Einwirkungen der Nebensalze durch ! Berlin, den 26. Januar 1917.
möglichst frühes Ausstreuen des Kalidüngers zu beseitigen. Die | * * *
Gefahr unerwünscht Nebenwirkung der Düngung mit .Kali- Vermchruuq der .Kartoffeln in gürtnenschrn Betrieb M» salzen ist wesentlich geringer, seitdem die sog. konzentrierten.
Kalisalze, insbesondere das 40% ige .Kalisalz, in größeren Men )
gen zur Verfügung stehen. Der Gehalt desselben an Chlorver-» Der Königliche Gartenbaudivektor unb Gartendrrektor der bindung ist allerdings ziemlich hoch (Kaintt 44,6 %, Hartsalz 'i Stadt Alton« Tutenberg nracht auf ein Verfahren der Kar- 69,1 %, 40% iges Düngesalz, 86,8 % Chlorides, da jedoch für toffevkultur aufmerksam, das von dem Gärtnereibesitzer Ziebuhr die Zufuhr derselben Kalimengen in Form von 40%igem Kali-! in Niendorf bei Hamburg vorgeschtlagen und im Verflossenen sal; weniger als ein Drittel der Menge wie in Form von 1 Jahr in verschiedenen Gärtnereien erfolgreich durchgeführt Kainit erforderlich ist, ist tatsächlich die im 40%igen Kalisalz wurde Das Verfahren besteht in folgendem:
ausgebrachte Gütermenge erheblich geringer als bei Berwen- z Ende .Januar und im Monat Februar breitet mu« im
tempernrien Gewächshaus bei 120 R die Saatkartosseln aus. In einigen Tagen zeigt sich an den gesunden Knollen die Keim- büduug. Die angekeimten Knollen werden in entsprechenden Abständen in mit Erde gefüllte Kästen gelegt, mit Erde bedeckt und in ein ^rmehrungsbeet gestellt. Belichtung, Feuchtigkeit und Wärme (120 R.) bringen die Keime bald zur Entwicklung. Sobald die Triebe 10—15 Ctm. lang geworden sind mit) die genügende Anzahl Deitenaugen aufweisen, werden sie entspitzt und im Vermehrnngsbeet ausgepflanzt. Später werden die Triebe noch einmal ii^ 10 Ctnn große Töpfe verpflanzt. Der bleibende entspitzte Trieb an der Knolle treibt nun an den Seitenailgen aus; sobald diese Seitentriebe entsprechend entwickelt sind, werden sie wieder entspitzt und wie angegeben zur Vermehrung verwendet. Auf diese Weise können von einer Mrtofselkuolle 50 und Mehr Kartoffelpflanzen herangezogen werden, die ebenso hohe Erträge bringen, wie die aus einer Knolle entstandenen. Die in dm Töpfen befindlichen bewurzelten Pflanzen werden im Frühbeet unter Glas geholten und nach Eintritt günstiger Witterung ins Freie ausgepflanzt. Es handelt sich dabei also um das jedem Gärtner geläufige Steck- fingsversahrem wie es z. B. -bei der der Kartoffel nahe verwandten Tomate allgemein üblich ist. Für das Stecklingsver- stchren eignen sich besonders solche Sorten, die sich durch ein energisches Wachstumsvermögen auszeichnen, also noch nicht degeneriert sind. Bei den Frühsorten „Sechswochcn", „Panl- sens Juli" und bei der Spätkartoffel „Industrie" sind bei- jpielstveise mit dem Stecklingsverfahren gute Erfolge erzielt worden.
Infolge der Kriegsverhülmisse sind die Betriebe vieler Gärtner stillgelegt oder wesentlich eingeschränkt; es ist dringend m wünschen, daß sich diese aus das Stecklingsverfahren zur Kartoffeierzeugung verleasu und den gärtnerischen Kleinbetrieben namentlich in der Nähe der großen Städte das erforderliche Pflanzenmaterial liefern.
. Berlin, den 28. Januar 1917.
Abt. III b Tgb.-Nr 1567 47b.
Betr. Verhinderung des Neröhsmarkadflusses »ach dem Auslande.
Unter Bezug aus die Verordnung des fwüsertreieu- den Generalkommandos vom 9. ds. Mls. — Mb 180/134 — wird milgeteilt daß das Neichsbankdi^ttortum a) für den Reichsmarkverkehr mit Luxemburg b) für den allgemeinen Postscheckverkehr
eine allgemeine Genehmigung erteilt hat. Demgemäß ist die Verordnung nicht aus den Veckhr mit Luxemburg und den allgemeinen Postscheckverkehr anzuwenden.
Zur Behebung etwaiger Zweifel wird ferner mitge- teilt, daß Geldtransporte und Verfügungen der Heeresstellen lind militärischen Kasten z. B. für Löhnungsund dergleichen Zwecke nicht unter die Verordnung fallen und daher nicht zu behindern und.
Schließlich liegt Veranlassung vor, darauf hinzu weisen, daß Ziffer 2 der erlaffenen Verordnung sich nur auf die Maßnahmen inländischer Personen und Firmen bezieht, das Verfügungsrecht der Ausländer ist «bucht- sich nicht eingeschränkt werden.
Frankfurt (Main), 29. Januar 1917.
18. Armeekorps. Steüv. Generalkommando.
Bltteriimtzischrr Hilss-icAft.
Aufforderimg des KriegsarMs zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den vaterl. Hilfsdienst.
•EU von den
Mhöhung der Höchschveise für Wer- und Grassame»
. J^-r^ der „Offiziellen Preiskommisiion für land: wrrrschaftliche Lanlereren", die am 13. Januar 1917 im Lan» totr fcbgt^miniiterium stattgefunden bat? ist vereinbart worden, & w ^ A?^^ 19 ^ 1916 sestgestellten Höchstpreise nachstehend bezeichneten Samenarten zu erhöhen Als
Ochstzweise gelten daher vom 15. Januar 1917 ab für 50 ihr
Stufe 1.5 §t«fö H.
Rotklee, scidcfre.
mtttereure-SifL SFeißklse, fitester Schwedisch Klee ftibeftet Wundklee . . . JnkarrmtNee Timothe, seidesrci Wcst?uvoldi>cheS
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Höchster. KtusSvrsiS »1 Ber- bramSat'
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29 Januar 1917.
Dtufe m. StuteIV.
WilfteiHrauf8grei$ .... .
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Händlern ^m Her» f«u^»TeiS tauf au Häridk-r und att '?a"3lfr
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170
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86
Solztzauer
werden im Betriebe der Forstverwaltung auch weitsrhüt noch dringend benötigt, namentlich um das notwendige Brennholz zu gewinnen. Hilfsdieuftpflichtige, die zur Beschäftigung in der Forstwirtschaft geeignet sind werden daher wiederholt aufgefordert, nd) bei den Oberförstereien des Bezirks, in dem ne Hilfsdienst leisten wollen, alsbald anzumelden.
Die Kriegsamtsstelle Frankfurt a.Matu.
M. 1311 K. G. Dem Handelsmann Leovold Adler in Heubach dem 16jährigen Söhne desselben Max Adler in Heubach Handelsmann Markus Goldschmidt in Heubach Handelsmann Mater Goldschmidt in Heu- dach ist wegen Unzuverlässitzkeit von dem ViehhandelS- verband in Gaffel die Ausweiskarte zunächst für die Zeit von jetzt bis 1. April entzogen worden.
Ich gebe hiervon Kenntnis m-t dem Hinzufügen, daß Viehverkäufe an die Geuannten während der Zeit bis 1. Steril strafbar sind.
Schlächtern, den 10. Februar 1917.
Der Vorsitzende des 'Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz.
J.-Nr. 1293 K. A.
Bertragsschwelue.
Die auf Vertrag und mit geliefertem 'Futter gemästeten Schweine dürfen an Metzger oder Händler nur auf meine Anweisung abgegeben werden. Hausschlachtung solcher Schweine ist verboten.
Schlichtern, den 12. Februar 1917.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschuffes.
J.Mr. 1485.
Kohle m.
Die giften Bürgermeister der Städte und Gemeinden, in denen dringender Kohlenbedarf (mich Schmiedekohlen) ist, ersuche ich umgehend sesizustellen und mir anzuzeigen, welche Kohlenmengen und Sorten und bei meiner Zechebe- stellt aber noch nicht abgerollt sind. Der Name der Be- steLer und der bestellenden Firma ist mitanzugeden.
Schlüchrern, den 13. Februar 1917.
Der Königliche Landrar. von Trott zu Solz.