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mit „Amtlichem Kreisblatt". — Wocheubeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.
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Erscheint Mittwoch und Samstag. — preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1,50 Mk. — Anreizen kosten die klein- Aeil» t»rpn Raum 1^ Pfg
M 9. Mittwoch, den 31. Januar 1917. r8. Jahrgang.
Ainttiches
J.-Nr. 777. Die Herren Standesbeamten des Kreises werden an die Erledigung meiner Verfügung vom 2. | d. Mts. I.- Nr. 14024 (Schüchterner Zeitung Nr. 1) 1 betreffend die Einsendung der Auszüge aus den Sterbe- L regiftern nochmals erinnert.
Schlüchtern, den 26. Januar 1917.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 772. Die Herren Bürgermeister und Guts- " Vorsteher werden an die Einsendung der Rekrutierungs- f stammrolleu (Verfügung vom 2. d. Mts., J.-Nr. 14364) | erinnert.
Schlüchtern, den 26. Januar 1917.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
k Geschäfts -Nr. III 9284.
I A III e
Sammeln von Fichtenfamen.
Nachdem der Kriegsausschuß für Oele und Fette sich - bereit erklärt hat, gereinigten Fichtenfamen zur Oelge- ? winnung, frei Waggon uud ab Verladestation, zum Preise 'von höchstens 150 Mark für den Doppelzentner zu über- ' nehmen, erscheint es dringend erwünscht, den diesjährigen starken Fichtenzapfenanhang zur Oelgewinnung, soweit irgend möglich, nutzbar zu machen.
§ Zu dem genannten Preise wird es nur in denjenigen y- Oberförstereien, in welchen Fichtenzapfen zu geringen Kosten zu gewinnen sind und gleichzeitig günstig gelegene -fiskalische Samendarren zur Verfügung stehen, angängig sein, die Samengewinnung durch die Samendarre ausführen zu lassen. Die Anordnungen in dieser Richtung k sind von den örtlichen Verhältniffen abhängig und muß Wich den Königlichen Regierungen überlassen.
Um aber die reiche Fichtenzapfenernte zu obigem ^Zwecke sowerr ars möglich aWzuirutzen, veauftrage ich die Königlichen Regierungen, sofort in geeigneten Oberförstereien auch die Waldarbeiter und Waldarbeiter- | familien zur Gewinnung der Fichtenzapfen auf eigene KRechnung anzuregen und sie auf die Möglichkeit eines "guten Verdienstes hinzuweisen. Die Zapfen können den .Waldarbeitern und Waldarbeiterfamilien unentgeltlich . abgegeben werden. Bei der vorgeschrittenen Jahreszeit Werden die Zapfen in der gewöhnlichen Stubinwärme leicht aufspringen, so daß der Samen von den Zapfen- sammlern selbst gewonnen werden kann. Zur Entfernung der den Samenkörnern anhaftenden Samenflügel genügt ein leichtes Durchdreschen auf der Scheunentenne. Auf diese Weise werden die Waldarbeiter unb Wald- arbeiterfamilien in der Lage sein, gereinigten Fichten- samen selbst zu liefern.
Die Königlichen Oberförster ermächtige ich, solchen gereinigten Fichtenfamen zu einem Preise anzukaufen, der den Weiterverkauf an den Kriegsausschuß ohne Einbuße für die Staatskaffe noch ermöglicht, also etwa zu 130 bis 140 Mark für den Doppelzentner. Die Adreffen, wohin der Samen zu senden ist, wollen die Revierverwalter von dem Kriegsausschuß für Oele und Fette in Berlin NW. 7, Unter den Linden 68a, erbitten. . Sollte in einzelnen Revieren die Entflügelung und Reinigung des Samens zweckmäßig auf günstig gelegenen fiskalischen Samendarren bewirkt werden können, so würde der Preis für Flügelsamen mit etwa 120 Mark für den Doppelzentner zu bemessen sein.
; Etwaige weitere unvorhergesehene Unkosten können auf die Staatskaffe übernommen werden.
* , Berlin, den 22. Dezember 1916.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
I.- Nr. 666. Der vorstehende Erlaß wird den Herren Bürgermeistern mit dem Ersuchen um Beachtung mit- geteilt. Ueber das Ergebnis der Sammlung von Fichtenzapfen ersuche ich bis zum 1. April d. Js. zu berichten.
Schlüchtern, den 24. Januar 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
Amtliche Lelmtmachong der Sanöroirtf^aftörammer.
Tgb.-Nr. 826/17.
Berteilung von Stickstoffdünger an Flachs- anbaner.
Wie bereits in Nr. 3 des Amtsblattes bekannt gegeben wurde, hat der Herr Präsident des KriegS- AüherungsamteS der Krtcgsstachsbaugescllschaft in Berlin
zirka 80000 Zentner Stickstoffdünger in Form von schwefelsaurem Ammoniak und Kalkstickstoff zur Verteilung an die deutschen Flachsanbauer zur Verfügung gestellt. Bei rechtzeitiger Lieferungsmöglichkeit ist zunächst von der Kriegsflachsbaugesellschaft in Aussicht genommen, für jeden im Jahre 1917 angebauten Hektar Flachs etwa 1 Doppelzentner schwefelsaures Ammoniak bezw. Kalkstickstoff ('/, Zentner pro Morgen) zur Verteilung zu bringen. Dem Flachsanbauer steht die Verwendung des gelieferten Stickstoffdüngers in der eigenen Wirtschaft völlig frei. Er darf jedoch die gelieferten Stickstoffdüngemiltel nicht verkaufen bezw. aus der eigenen Wirtschaft fortgeben. Die Preise stellen sich folgendermaßen:
a) Kalkstickstoff pro Kiloprozent Stickstoff Mk. 1.40 in 2C0 Zentnerladungen frei Station des Empfängers bezw. der Düngerverteilungsstelle, geliefert in Papiersäcken;
b) schwefelsaures Ammoniak:
1. gewöhnliche Ware pro Kiloprozent Stickstoff Mk. 2.23,
2. gedarrt und gemahlen pro Kiloprozent Stickstoff Mk. 2.26.
Die Fracht von der Düngerverteilungsstelle bis zum Verbraucher geht zu Lasteu des Verbrauchers.
Vor der Lieferung ist seitens des Landwirtes ein besonderer Schein zu unterschreiben, worin sich der Landwirt zum Anbau einer bestimmten Fläche Flachs verpflichtet. Bei der Verteilung des Stickstoffdüngers soll so verfahren werden, daß der Kleingrundbesitz vorwiegend mit schwefelsaurem Ammoniak bedacht wird und der Großgrundbesitz neben schwefelsaurem Ammoniak auch gewisse Mengen Kalkstickstoff erhält.
Diejenigen Landwirte, welche bereit sind, im Jahre 1917 Flachs anzubauen und Wert auf den Bezug von stickstoffhaltigen Kunstdüngemitteln legen, werden hiermit aufgefordert, sich sofort entweder unmittelbar an die Landwirtschaftliche An- u. Verkaufsgesellschaft „Hessenland" in Cassel, Kurfürstenstraße 12, oder an die dem Hessischen Verband ländlicher Genossenschaften angehörigen Darlehnskassen- vereine zu wenden. Die genannten Stellen nehmen Anmeldungen bis zum 5. Februar d. J. entgegen. Spätere Anmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.
Cassel, den 19. Januar 1917.
Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel.
von Keudell.
Vaterländischer Hilfsdienst! Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst.
Es werden für die Kanauer Truppenteile und militärischen Behörden etwa 800 Personen gebraucht, davon
50 Jugendliche, 150 weißliche und 600 männliche Erwachsene als Wachtleute, Schreibhilfen, Buchhalter, Maschinenschreiben Telephonisten, Arbeiter und Handwerker jeder Art, Ordonnanzen, Küchenpersonal und Pferdewärter.
Schriftliche oder mündliche Meldungen beim Garnison-Kommando Kanau — Infanterie-Kaserne — unter Angabe der gewünschten Beschäftigungsart und Beschäftigungsstelle.
Die Kriegsamtsstele Fraikfurt a. M.
Politische^lebcrsichN
Der Geburtstag des Kaisers.
Die Feiern anläßlich des Geburtstages des Deutschen Kaisers waren Kundgebungen der Entschlossenheit zum festen und treuen Durchhalten zum endgültigen Siege. Die Feier in der Reichshauptstadt vollzog sich in ernster Stille. Die Soldaten begingen den Geburtstag
des obersten Kriegsherrn durch Feiern in den Kasernen. Auch in den Lazaretten war überall für Festesstimmung und bessere Verpflegung gesorgt. Im Straßenbild zeigten sich die Feldgrauen im Helm und Ordonnanzanzug. Die Feier im Berliner Rathause fand ihren Höhepunkt in einer Rede des Oberbürgermeisters Wer- muth, worin das Stadtoberhaupt sagte:
„Dem deutschen Volk, dem Bündnis in der Mitte Europas, geht der Atem nicht aus, täglich und jährlich, mit jeder Nachtruhe, jeder Ernte, jeder heranreifenden Jünglingsschar erneut es sich, wächst ihm Wille, Zähigkeit, Wehrkraft und Nahrung zu. Je mehr der Zerschmetterungspläne, so größer ist die Zahl der Enttäuschungen, je länger das Markten, je höher der Preis und das Opfer."
Zur Feier im Dom waren die Kronprinzessin mit ihren beiden ältesten Söhnen, die Prinzen Eitel Friedrich, Adalbert und Joachim und Prinz Friedrich Leopold anwesend.
Der Kronprinz General der Infanterie.
Anläßlich des Geburtstages des Kaisers ward Kronprinz Wilhelm, der bisher die Charge eines Generalleutnants bekleidete, zum General der Infanterie ernannt.
Die „Gneisenau" wieder^'gehobeu.
Bald nach Kriegsausbruch war der Dampfer des Norddeutschen Lloyds „Gneisenau", der im Hafen von Antwerpen lag, von unseren Feinden versenkt worden. Sie wollten dadurch den Hafen sperren und jeden Verkehr unmöglich machen. Die starke Strömung trieb das Schiff um, sodaß die Absicht nur in engen Grenzen erreicht wurde. Nachdem Antwerpen in deutschen Besitz gelangt war, war es nur eine Frage der Zeit, bis das wertvolle Schiff wieder gehoben war. Jetzt ist die „Gneisenau" im Hafen von Antwerpen wieder ans Tageslicht gebracht worden und damit das letzte Hindernis der Schiffahrt in diesem Hafen durch den Erfolg deutscher Technik und unermüdlicher Arbeit beseitigt worden.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtern, den 30. Januar 1917.
Die amtliche Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene befindet sich für den Kreis Schlüchtern in Satmün- Ker. Geschäftsführer ist Herr Pfarrer Kurz.
—* DaS diesjährige Seminar - Konzert findet am Freitag, den 2. Februar und Sonntag, den 4. Februar im hiesigen Königl. Lehrerseminar statt. Der Erlös desselben wird dem Roten Kreuz zugeführt werden.
—* Verkauf von 40 Schwyzer und 10 Simmentaler Kühen. Die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel wird am Donnerstag, den 1. Februar d. Js., vormittags 9 Uhr, in Kirchhain, auf dem Viehmarktplatze, 40 Schwyzer und 10 Simmentaler Küye an Landwirte des Regierungsbezirkes Cassel versteigern. Näheres ist aus dem Anzeigenteil zu ersehen.
* Fulda. Die Aburteilung der Zigeuner Ebender findet nicht in Hanau, sondern durch die Geschworenen in Fulda statt. Fulda wurde mit Rücksicht auf die Besichtigung des Tatortes im Kämmerzeller Forst gewählt.
* Hanau. Sein 25 jähriges Jubiläum als Hauptschriftleiter des Hanauer Anzeigers feiert am 1. Februar d. Js. Gustav Schrccker in Hanau a. M.
* Frankfurt a. M. Eine unvermutete Prüfung des Handgepäcks in einem von Usingen nach hier fahrenden Zuge förderte größere Mengen Butter, Schinken und Fleischwaren zu Tage. Die Besitzer dieses verbotenen Ausfuhrgutes kamen zur Anzeige.
* Friedberg. (Ein Heldenvater). Der Handelsmann Moses Eckstein hier hat sieben Söhne und einen Schwiegersohn im Felde stehen.
♦ Harheim (Kreis Friedberg). Einem hiesigen Einwohner wurden neulich neun fette Gänse und die Hühner gestohlen. Als Dieb ermittelte man jetzt einen Frankfurter Handwerker.
_* Von unterrichteter Seite wird uns mitgeteilt, daß die zuständigen Dienststellen zur Förderung des dringend notwendigen Einschlages und der Abfuhr des in erster Linie für die Heeresverwaltung unmittelbar oder mittelbar notwendigen Nutzholzes aus dem Walde folgende Bestimmungen getroffen haben: 1. Bei der Verteilung der Kriegsgefangenen sind diejenigen Arbeitgeber vorzugsweise zu berücksichtigen, die