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Schülerinnen gesprochen. Gemeinsame vaterländische Lieder beschlossen den sehr gut besuchten Abend. Voraussichtlich veranstaitet der Heimatbund Sonmag, den 14. d. Mts., nachmittags für Kinder Märchenerzählung mit Lichtbildern, abends einen Lichtbildervorirag über „Unsere Flotte mit besonderer Berücksichtigung der Unterseeboote".
Kontinentalpolitik oder Kolonialpolitik?
In der letzten Zeit ist in der deutschen Presse ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob wir nach dem Kriege Kontinental- oder Weltpolitik treiben sollen. In vielen Gemütern, die sich vor dem Kriege wenig oder garnicht mit der Aufgabe der Versorgung des deutschen Marktes befaßt haben, hat der jetzige Kriegszustand ganz eigenartige Vorstellungen aufgelöst. Die Tatsache, daß wir seit mehr als zwei Jahren ohne fremde Zu- . fuhr ausgekommen sind, und während des Krieges auch S noch weiter auskommen werden, erweckt bei einigen die Hoffnung, in Friedenszeiten diese Jnlandsversorgung so ausbauen zu können, daß Kolonien für uns überflüssig werden. Dabei scheinen diese „Mittcleuropäer" zu ver- geffen, daß ein noch so großes Mitteleuropa mit noch I so gehobener Erzeugungskraft nicht imstande ist, alle uns nötigen Güter hervorzubringen. Ein Blick auf ’ unsere Einfuhr zeigt, was Deutschland alles aus Ueber- s see an Gütern, die in unserem Klima nicht erzeugt 5 werden können, beziehen muß. Man braucht ja nur einmal die Fettsrage auszuwerfen, um zu der Ueberzeugung zu kommen, daß Deutschland ohne tropische und subtropische Gebiete sich nicht dauernd selbstversor- gen kann. Selbst wenn Kleinasien hinzugerechnet wird, so wird es niemals gelingen, auch nur annähernd den Fettbedarf des deutschen Volkes zu befriedigen. Mit der Kautschukversorgung, dem Kupfer und der Web- warenversorgung steht es ähnlich.
Der geistige Vater von „Mitteleuropa", Herr Friedrich Naumanu, ist erfreulicherweise allen denen entgegengetreten, die geglaubt haben, daß er sebst eine solche „Selbstversorgung" für möglich halte. In einem Vortrage in der „Philharmonie" hat er ausdrücklich zu beweisen versucht, daß „Mitteleuropa" nicht nur eine ! Kolonialpolitik nicht überflüssig mache, sondern geradezu uns zu einer erhöhten Erzeugung überseeischer Rohstoffe zwinge; und das umsomehr je enger der Zusammen- ßschluß der Staaten Mitteleuropas sich vollzöge.
Wenn auch nach Kriegsbeendigung — nach den ? Ausführungen des Herrn Unterstaatssekretärs Michaelis . mit Rücksicht auf unsere Handels- und Währungsver- . Hällniffe und möglicherweise auch auf unfreundliche Zusammenschlüsse unserer Feinde, vorläufig mit geringeren s Einfuhrzahlen in Deutschland gegenüber den letzten »Friedensjahren gerechnet werden muß, so tritt doch |später der Bedarf an Rohstoffen immer wieder stärker hervor, und es wird nicht mehr lange dauern, bis wir Ii früheren Umfang erreicht haben; ja ihn sogar vor- ssichtlich weit überholen werden. Hieraus ergibt sich : uns die zwingende Notwendigkeit, eigene Gebiete suchen, in denen tropische und subtropische Rohstoffe eugt werden können. Es ist besonders bemerkens- rt, daß gerade die Sozialdemokratie volles Verständnis : diese Fragen zeigt und in den „Sozialistischen onatsheften" aus sehr sachkundiger Feder regelmäßig lfsätze über die Notwendigkeit eigener kolonialer Be- »udgung erbracht werden, die die Lage zutreffend belluchten. Ueberraschen kann dieses Interesse allerdings ! nicht; hat doch gerade die deutsche Arbeiterschaft die i-Rohstoffversorgungsfrage während des Krieges in aller DSchärfe kennenzulernen Gelegenheit gehabt.
Aber nicht nur die Rohstoffrage allein drängt uns zu kolonialer Betätigung, sondern auch die Pflicht ein von „unfreundlichen Zusammenschlüssen unserer Feinde" unabhängiges Absatzgebiet für unsere Industrie uns dauernd zu sichern. Während des Krieges ist in einer früher für unmöglich gehaltenen Weise ein Feldzug gegen den deutschen Kaufmann und gegen das deutsche Kapital in Uebersee eröffnet worden, der uns zum Nachdenken zwingt. Aus den englischen und französischen Kolonien hat man den deutschen Kaufmann vertrieben, und es erscheint ausgeschlossen, daß in Zukunft deutsches Kapital nach den Ländern unserer Feinde geht, um We zu erschließen. Gerade diese Vorgänge zwingen uns, Gebiete zu erstreben, in denen der deutsche Kaufmann, der deutsche Kapitalist und Industrielle einfür- Älemal vor Uebergriffen fremder Völker gesichert ist. M^ade diejenigen, die ji^t glauben, daß wir nach dem Errege auf Kolonialpolitik verzichten können und uns 'aus „Mitteleuropa" beschränken sollen, vergessen, welche w sentliche Rolle der deutsche Ueberscekaufmann in un- ferem ganzen Erwerbs- und Wirtschaftsleben darstellt. fr Und die deutsche Landwirtschaft? Es bedarf wohl Mnes besonderen Hinweises auf die gerade jetzt während W Krieges fehlenden künstlichen Düngemittel und Bitterstoffe, für die alljährlich in Frietenszeiten un- »zählte Millionen deutschen Kapitals ins Ausland gewandert sind.
8 Wir brauchen aber auch notwendig Kolonien, in __J|nen sich unsere überschüssige Bevölkerung ansiedeln i unb in dauerndem Verband mit dem Mutterlande * M/'eibt, wo unsere Landsleute sich als Deutsche be- Mnen können und nicht als Kulturdünger sremder „ Maaten und Völkerschaften elendiglich zugrunde gehen r ^'e Hessenkirche in Assaunen in Ostpreußen & 1^, diejenigen unserer Leser, welche zu der auch , |r "^serem Blatt empfohlenen Kirchenkollekte am Ern
tedankfest, deren Ertrag für den Bau einer Hessenkirch in Assaunen in Ostpr eußen bestimmt ist, ihre Liebesgab beigetragen haben, wird der nachfolgende Feldpostbriee ein gewisses Interesse haben. f
Hochgeehrter Herr Pfarrer! In einer Casseler Zeitung lese ich zufällig, daß sich unser Hessenland an einer Sammlung für die zerstörte Kirche in Assaunen in Ostpreußen beteiligt. Da mir dieses Dörfchen mit seiner Kirche eine allzeit'ge Erinnerung ist an den 9. September 1914, freue ich mich, daß ich die Anzeige in der Zeitung gelesen habe und werde mich an diesem Liebeswerk mit einer kleinen Gabe beteiligen. Am 9. September 1914 erreichte die zweite Kompagnie das Dorf Assaunen, welches 700 bis 800 Meter vor der russischen Stellung lag im heftigen russischen Artilleriefeuer. Die Kirche war der Zielpunkt der feindlichen Geschütze. 3 Mann wurden direkt an der Kirche verwundet, die Einj.-Freiwilligen Kunold und Simon sowie der Reservist Peter, alle aus Cassel. Der Musketier Schwarz aus Niederzwehren liegt in Assaunen beerdigt. Das ganze Dorf bot einen schauerlichen Anblick. Sämtliche Häuser, auch die Kirche, waren abgebrannt bis auf die Mauerreste. Hier wurde Kosakenarbeit geleistet. Im heftigen Artilleriekampf lag am Nordrand des Dorfes die Kompagnie während des ganzen Tages, gequält von Durst und Pulverrauch. Am 10. September morgens krähte noch ein Hahn im Dorse; ob er wohl mit dem Leben davongekommen ist?
Mit besonderer Hochachtung verbleibe ich Ihr
K. Stahl, Feldwebel.
Rechtsstellung der Vermißten in Krieg und Frieden.
Es gehört im bürgerlichen Leben, wenigstens in Friedenszeiten, zu den Ausnahmefällen, daß über den Verbleib eines Menschen nichts mehr bekannt wird, daß er dauernd vermißt bleibt. Man bezeichnet ihn als verschollen. Meist werden Reisen in ferne Länder, weite Seefahrten und dergl. Anlaß zur Verschollenheit geben. In einem geordneten Rcchtsstaate ist nun eine gesetzliche Regelung solcher Fälle unumgänglich notwendig. Es geht seiner Erben, seiner Frau und Kinder und sonstigen Verwandten wegen nicht an, den Verschollenen bloß, weil von seinem Tode nichts Sicheres mehr bekannt geworden ist, nun dauernd als noch weiter lebend anzusehen. Dies wäre eine schwere Beeinträchtigung der Interessen der Lebenden zugunsten eines aller Wahrscheinlichkeit nach bereits Verstorbenen. Man denke nur an die Erbrechte der Frau und Verwandten, die Vertretung der minderjährigen Kinder, an das Wiederverheiratungsrecht der Ehefrau. Deshalb bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch, daß nach voraufgegangenem öffentlichen Aufgebot das Gericht durch Urteil feststellen kann, der Vermißte sei von dem Zeitpunkt an als verstorben anzusehen, an dem das Urteil ergeht. Es ist dies die sogenannte gerichtliche Todeserklärung. Das Vermögen des Vermißten wird dann den Erben überwiesen, sein Ehegatte kann sich wieder verheiraten. Die Maßregel ist äußerst entscheidend. Die Todeserklärung kann Folgen für den tot Erklärten haben, die sich gar nicht wieder beseitigen lassen, wenn er doch noch gelebt hat und zurückkehrt. Sein Vermögen ist unter die Erben verteilt, haben es diese aber bereits vergeudet, so bleibt jede Klage auf Rückgabe nutzlos. Hat feine Frau sich wieder verheiratet, so muß er die neu geschlossene Ehe gelten lassen, die seinige ist gelöst. Wegen dieser schwerwiegenden Folgen mußte das Gesetz den Vermißten nach Möglichkeit schützen. Dies konnte nur durch Bestimmung möglichst langer Fristen geschehen, welcher jeder Todeserklärung voranzugehen haben. Denn nur mit der Länge der Frist und des Ausbleibens jeder Nachricht vergrößert sich die Sicherheit, daß der Vermißte wirklich tot sei, verringert sich die Wahrscheinlichkeit, daß er nach der Todeserklärung wieder zurückkehren könne. Bei kurzen Fristen für die Todeserklärung ist es umgekehrt. Die Gefahr irriger Todeserklärung wird größer. Die lange Frist ist also ein Schutz für den Vermißten. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt dementsprechend lange Fristen von 10, ausnahmsweise 5 und für Kriegsteilnehmer von 3 Jahren fest. So war die Rechtslage noch zu Beginn des Weltkrieges. Bei kürzerer Dauer desselben wäre sie wohl auch unverändert geblieben. Je mehr sich aber der Krieg in die Länge zog, desto größer wurde die Unsicher- Heit in den Rechtsverhältnissen der Familien der vielen Tausenden von Kriegsvermißten: 5—6 Jahre (das Bürgerliche Gesetzbuch läßt für die Todeserklärung erst 3 Jahre nach Friedensschluß zu) waren ihnen in geschäftlicher Beziehung die Hände gebunden, die Ehefrau wußte nicht, ob sie sich noch als Ehefrau, die Kinder nicht, ob sie sich als vaterlos betrachten sollten und wer eigentlich nun Herr und Eigentümer des Vermögens war, blieb auch in der Schwebe. Eine erhebliche Abkürzung der Fristen für Todeserklärungen KriegSvermißter erwies sich deshalb als notwendig und der Bundesrat erließ schon im April d. I. eine neue Verordnung, wonach Kriegsteilnehmer schon für t)t erklärt werden können, wenn nur ein Jahr lang von ihnen keine Nachricht ein gegangen ist. Auf den Friedensschluß kommt es also nicht mehr an. Diese Verordnung ist vielfach angegriffen worden, weil die Frist zu kurz sei. In diesem Kriege sei es wiederholt vorgefommen, daß Vermißte noch nach zwei- oder mehrjähriger Abwesenheit aus Sibirien, Afrika oder von den Südseeinseln nach Hause geschrieben hätten. Auch wurde die Erleichterung der Todeserklärung durch eine so kurze Wartefrist vielfach den Anreiz bilden nur deshalb die Todeser
klärung zu betreiben, um sich als Erbe recht schnell in den Besitz des fremden Vermögens zu setzen. Steht man lediglich auf die Kürze der Wartefrist, so scheint allerdings der Vermißte durch die neue Verordnung weniger geschützt als durch das Bürgerliche Gesetzbuch mit seiner langen Frist. Prüft man aber die Verordnung näher, so zeigt sich, daß genügende andere Sicherheiten gegen irrtümliche Todeserklärungengegeben sind. Wir besitzen nämlich einen ausgezeichnet organisierten und sicher funktionierenden Nachrichtendienst von und nach Feindesland. Unsere nach Frankreich, England, Rußland gerichteten Anfragen über Vermißte werden von den feindlichen Zentralstellen (oft nach eingehenden Ermittelungen) regelmäßig und sorgfältig beantwortet. Die Annahme, daß ein Vermißter überhaupt nicht mehr am Leben sei, ist also fast sicher, so bald die feindliche Zentralstelle antwortet, daß der angefragte Vermißte dort als Kriegsgefangener nicht gemeldet sei. Vergeht nun außerdem noch ein Jahr, ohne daß der Vermißte briefliche Nachricht sendet, so erscheint seine Todeserklärung trotz der Kürze der Zeit unbedenklich. Sollte aber trotzdem in seltenen Ausnahmefällen der für tot Erklärte doch noch leben und zurückkehren, so erleichtert ihm die Verordnung die Formvorschriften für die Anfechtung der Todeserklärung. Eine weitere Sicherung gegen übereilte und irrige Todeserklärungen gewährt § 9 der Verordnung. Das Gericht kann, wenn die Möglichkeit vorliegt, daß der Vermißte nur durch äußere Umstände am Schreiben gehindert ist, (Aufenthalt in weit entfernten, unkultivierten Ländern, schlechte Behandlung durch den Feind) die Todeserklärung längere Zeit aufschieben. Dies empfiehlt sich namentlich, wenn es sich nur um die gar nicht so eilige Verteilung des Vermögens des Vermißten unter ungeduldige Erben handelt. Mit Recht weist auch die vom Regierungsrat Rettig geleitete treffliche „Deutsche Beamten-Rundschau" darauf hin, daß es, um solchen habsüchtigen Erben entgegenzu- treten, zweckmäßig wäre, wenn das Gericht bei jedem Antrag auf Todeserklärung die Frage des Bedürfnisses und der Zweckmäßigkeit nachprüfen würde. Hinsichtlich der vermißten Zivilpersonen verbleibt es im übrigen bei den längeren Wartefristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Vermischtes.
— Aus Dänemark sind 6 Waggons Kleider und Nahrungsmittel für die polnische Bevölkerung in Warschau und Lodz unterwegs, die durch den Profeffor Ellinger verteilt werden.
Kirchlicher Anzeiger für Lchlüchtern.
Evangelische Gemeinde:
Sonntag, den 14. Januar 1917.
Vormittags 10 Uhr: Herr Superint. Orth.
Nachmittags 722 U^r: Herr Pfr. Rollmann. Wochendienst: Herr Superint. Orth.
Niederzell. Vormittags 10 Uhr: Herr Pfr. Rollmann.
Evangelisch Kirchlicher Blaukreuz-Verein.
Versammlung nachmittags 5 Uhr in der Kleinkinderschule.
Katholische Gemeinde.
Sonntag, den 14. Januar 1917.
Vormittags 10 Uhr: Amt mit Predigt. - Herr Kaplan Ramb.
Nachmittags 2 Uhr: Bittandacht.
Wer über das gesetzlich zulässige Matz hinaus Hafer, Mengkorn, Mschfruchr worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt fich am Vaterlande!
I SÄUMENDER STIEFEL sind @uf!