leerer und Rektoren für die Provinz Hessen-Nassau wird für das Jahr 1917 aus folgenden Mitgliedern bestehen: Provinzialschulrat Licentiat Albers in Casse^ Vorsitzender, Regierungs- und Schulrat Below in Wiesbaden, Seminardirektor Schulrat Lotz in Dillenburg, Seminar- direktor Koch in Homberg, Gymnasial-Oberlehrer Professor Masfeller in Montabaur, Gymnasial Oberlehrer Professor Dr. Brede in Cassel und Prorektor Krämer in Fulda.
—* Neue Zwanzigmarkscheine werden in nächster Zeit ausgegeben werden. Diese ueuen Reichsbanknoten sind mit dem Papierrand 9 Zentimeter hoch und 14 Zentimeter breit. Das Papier ist auf dem linken Rande der Vorderseite mit einem braunen Faserstreifen versehen und enthält auf der ganzen Fläche ein natürliches Wasserzeichen, in dem die Zahl 20 und das senkrecht stehende Wort MARK, je für sich in senkrechten Streifen abwechselnd, sich wiederholen.
—* Die Bleistifte werden teurer. Die allgemeine Teuerung erstreckt sich nun auch auf die Bleistifte. Ter Verband deutscher Bleistiftfabriken, der im Anfang des Krieges bereits einen Teuerungszuschlag von "25 Proz. vorgeschrieben hatte, erhöhte diesen Zuschlag auf 60 Prozent für die besseren Sorten. Kopier- und Tintenstifte die bereits einem Aufschlag von 10 Prozent unterlagen, erhalten nunmehr einen solchen von 25 Prozent
—* Bei der Abwicklung des Stückgutverkehrs sind in gegenwärtiger Zeit gewisse Verzögerungen unvermeidbar, da die Güterwagen vorzugsweise für dringliche Heereszwecke bereitgestellt werden müssen und im allgemeinen infolge der Ausdehnung der besetzten Gebiete größere Entfernungen zurücklegen, wie vor dem Kriege. Auch das an vielen Stellen eingestellte Eisatzversonal besitzt mitunter noch nicht die gleiche Gewandheit und Erfahrung, wie das zur Fahne einberufene ständige Personal. Unter diesen Umständen kommt in Frage, den Stückgutverkehr mehr, wie bisher, des Privat- Sammelladungsverkehr der Spediteure zu überlassen. Es steht zu erwarten, daß hierdurch _ in wirksamster Weise eine Entlastung der Eisenbahn sowohl bezüglich des Ladegeschäfts, wie auch in Ansehung der für den Stückgutverkehr vorzuhaltenden Güterwagen herbeigeführt wird.
—* Mit dem 20. 12. 1916 ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen sowie von Leder daraus (L. 111/11. 16 K. R. A.) in Kraft getreten. Durch diese Bekanntmachung werden alle Kalb-, Schaf-, Lamm- und Ziegen- felle aus dem Julande, einschließlich der bereits eingearbeiteten, beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Veräußerung und Verarbeitung der Felle in bestimmtem Umfange gestattet. Nur ist eine genaue Regelung der Veräußerung, Behandlung und Verarbeitung der genannten Felle in ganz ähnlicher Weise getroffen worden wie bei den Großviehhäuten. In Zukunft wird das gesamte inländische Gefälle an Kalb-, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen ebenfalls bei der Deutschen Rohhaut-Aktiengesellschaft zusammenlaufen und durch die Kriegsleder-Aktiengesellschaft an die Gerbereien verteilt werden. Das aus ihnen hergestellte Leder wird von den Gerbereien nur noch für den Heeres- oder Marinebedarf, oder auf Grund eines von der Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe ausgestellten Freigabescheines abgegeben werden dürfen Soweit die vorgenannten Felle aus dem Ausland eingeführt und nicht besonders beschlagnahmt oder von der Kriegsleder-Aktiengesellschaft bezogen sind, unterliegen sie lediglich einer Meldepflicht und Lagerbuchführung. Gleichzeitig ist eine Bekanntmachung (L. 700/
Bekanntmachungen der Bürgermeisterei Schlüchtern.
Vom 1. Januar 1917 ab stehen dem Nichtselbs e'z uger pro Tag 3|< Pfund Kartoffeln zu. Um für Den Sommer vorzu- sorgen wird dringend empfohlen, in den Wintermonaten durch erhöhten Verbrauch von Unterkohlral en Kartoffeln zu sparen ?[n eine Erhöhung der Kartoffelratien ist nicht zu denken. Besonders diejenigen, die ine volle Kartoffelmenge noch nicht im -Keller haben, wird der Ankauf von Unter* kohlraben dringend angeraten.
Die Stadt gibt gelbe und weiße Unterkohlraben in Mengen bis zu 5 Zentnern für den Haushalt am 27., 28., 29. und 30. d. Mts., von vormittags 8 öis 12 und nachmittags 2 öis 5 Mr den Zentner zu 4.10 Mk. im Hofe des Kaufmanns Wilhelm Gutermuth, Kaiserstraße 5, ab.
Om weiterer Werkauf von Wnterkohl- raben steht städlischerseits im Laufe dieses Winters nicht mehr zu erwarten.
Schlüchtern, den 22. Dezember 1916.
Der Magistrat: Stückrath.
Um die unwirtschaftliche Behandlung der noch in Händen von Schafhaltern befindlichen Vorräte an Wolle zu verhüten und auch im Interesse der Besitzer, die eine gleichmäßige und dem Werte der Wolle entsprechende Verwertung der Wolle beanspruchen können,
1 1. 16. K. R. A.) in Kraft getreten, durch die für Schaf-, Kalb-, Lamm und Ziegenselle Höchstpreise festgesetzt sind. Diese Höchstpreise sind diejenigen Preise, welche die Verteilungsstelle der Felle (Kriegsleder-Aktien- gesellschaft) höchstens bezahlen darf. Es ist deshalb zu beachten, daß bei den nach der Beschlagnahme — Bekanntmachung erlaubten Veräußerungsgeschäften die Preise entsprechend niedriger angesetzt werden müssen. Die Höchstpreise sind bei Kalb- und Fresserfellen nach Gewicht, Schlachtart und Beschaffenheit, bei Schaf, Lamm- und Ziegenfellen nach Schlachtart und Beschaffenheit abgcstuft. Rückfragen wegen einzelner Bestimmungen der Bekanntmachung sind an die Meloestellelle der Kriegs- Rohstoff Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, (Berlin W. 9, Budapesterstraße H/12) zu richten. Beide Bekanntmachungen enthalten eine große Anzahl Einzelbestimmungen, die von den in Betracht kommenden Geschäftskreisen genau zu beachten sind. Ihr Wortlaut ist im amtlichen Kreisblatt einzusehen.
—* Eine Erhöhn«a der Kohlenpreise tritt am 1. Januar ein Mn Zunimmuug der preußischen Regierung werden die Steinkohlen um 2 Mark für die Tonne teurer, Koks um 3 Mark und Briketts um 3,25 Mark. Die Regierung begründet ihre Zustimmung zu der Preiserhöhung damit, daß ohne diese die erhöhten Löhne und Teuerungszulagen von der Industrie nicht weiter bezahlt werden könnten. Die Preiserhöhung wird sich für Einzelverbraucher nicht allzuviel fühlbar machen. Man kann annehmen, daß sich der Zentner Kohle im Kleinverkauf um etwa 1 » Pfennig höher stellen wird, was bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 40 bis 50 Zentnern für eine mittlere Familie einen Mehrbetrag von 4 bis 5 Mark jährlich bedeutet.
* Ouerzell. Die am 20. Dezember vorgenommene Specksammlung ergab 330 Pfund; das Ergebnis ist im Verhältnis zu Gewicht und Zahl der erfolgten Schlachtungen als erfreulich zu bezeichnen.
* Hanan. Bürgermeister Hild, der als Nachfolger des am 1. Januar 1917 in den Ruhestand tretenden Oberbürgermeisters Dr. Gebeschuß gewählt worden ist, hat die Bestätigung als Oberbürgermeister erhalten. Seine Einftihrung findet am 2. Januar nächsten Jahres durch den Regierungspräsidenten Grasen von Bernstorff in gemeinsamer Sitzung der städtischen Körperschaften statt.
* Frankfurt a. M. Die große Straßenbrücke, die im Zuge der Schloßstraße die Frankfurt Gießener Bahn überbrückt und dadurch einen ungehinderten Verkehr mit den Vororten Rödelheim, Haufen und Praunheim Herstellt, wurde vor einigen Tagen in Gegenwart von Vertretern der staatlichen und städtischen Behörden dem Verkehr übergeben. Die Brücke, die den Namen Breitenbachbrücke erhielt, erforderte eine Bauzeit von drei Jahren und einen Kostenaufwand von mehr als einer Million Mark. — Eine hiesige „Wahrsagerin" las dem 42 jährigen Zementarbeiter A. Geis aus den Karten, daß siine Frau mit einem jungen Mann eine Liebschaft unterhalte. Diese Eröffnung regte den Mann derart auf, daß er nach Hause, Fahrgaffe 2, eilte und seine Frau durch eine Anzahl Messerstiche in Kopf, Brust und Leib lebensgefährlich verletzte. Dann sprang er an der Alten Brücke in den Main, wurde von einem Schutzmann gerettet und der Irrenanstalt zugeführt.
* Fri:db rg. Ein französischer Kriegsgefangener öffnete auf der Bahnstrecke zwischen Friedberg und Butz. bach die Tür und sprang aus dem fahrendeil Zuge- Der wachhabende Landstunnmann zog sofort die Notbremse, worauf der Zug hielt. Einige zufällig auch mit diesem Zuge gefahrene deutsche Soldaten eilten dem Flüchtling nach und nahmen ihn mitten auf dem Felde fest.
ordne ich an, daß alle Wollbestände, die noch in Privatbesitz sind, den Ortsbehörden bis zum 24. ds. Mts. an zumelden sind.
Die Herren Bürgermeister wollen dies öffentlich be- kanatgeben und über die Anmeldungen eine Liste führen, die mir bis zum 28. b. Mts., einzureichen ist.
Der Vorsitzende des Kreisvereins der Schafhalter Herr Hildebrand in schlüchtern hat sich erboten, die Wolle zu bewerten und bei Vermittlung der Abgabe an bic strieaswoUbedurs Aktiengesellichafi zu Berlin dehillüeb fein.
Schlächiern, den 11 Dezember 1916.
Der Königlich Landrat. non Troit zu Lol^
Wird hiermit veröffentlicht.
Schlüchtern, den 9. Dezember 1916.
__Der Bürgermeister: Stückrath.
Betr.die Entrichtung des Wareuumsatzftempets in der Stadt Schlüchtern.
Auf Grund der Ausfühcungsbestimmungen zum Reichsstenlpelgesctz werden die zur Entrichtung der Abgabe vom Warenumsatz verpflichteten gewerbetreibenden Personen und Gesellschaften in der Stadt Schlüchtern aufgefordert, den gesamten Betrag ihres Warenumsatzes im Kalenderjahr 1916, sowie den steuerpflichtigen Betrag ihres Warenumsatzes im vierten Viertel des Kalenderjahres 1916 bis spätestens zum Ende des Monats Januar 1917 dem Magistrat schriftlich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung an die Stadtkasse im Rathaus einzuzahlen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemgcht, daß als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues gilt.
* Bremen. Durch das Handels-Unterseeboot „Deutschland" sind der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen 100 000 Mark aus einer Sammlung von Deutschen in Amerika zugegangen. Voll Dankbarkeit und Stolz läßt diese bedeutsame Gabe, wie der Weg auf dem sie gekommen, die Herzen und Sinne aller Deutschen besonders erheben.
Arieden auf Orden! *)
Ich kam aus dem Felde, aus blutiger Schlacht, Aus dem Feld, wo Kanonengedröhn, Aus dem Felde, wo schlaflose Winterwacht, Aus dem Felde, wo Todesgestöhn.
Aus der Fremde, wo's wüste, wo heimatlos
Die eignen Bewohner sind,
Aus der friedlosen Fremde, wo hungrig und bloß Bettelten Weib und Kind. —
Ich habe die friedliche Heimat gesehn,
Die liebe, die alte Heimat, Ich habe die Kinder spielen sehn In oer lieben, der alten Heimat.
Ich habe gehört, wie die. Glocken erklangen
In der friedlichen, alten Heimat, Ich habe gehört, wie die Kinderlein sangen Von Weihnachten, in der Heimat!
Da hab ich mit Schauern den Segen gespürt Unseres blutigen Schaffens da draußen, Da hat es mein trauriges Herze berührt Wie Sonne und Frühlingsbrausen.
Und wenn uns die dritte Weihnacht erscheint Im Felde bei rauhen Gefährten, Dann beten wir fern, doch in Liebe vereint
Mit Euch unser: Friede auf Erden!
Marie Hoffmann.
*) Aus der zu Weihnachten erscheinenden Nummer des Gundhelm-Huttener Heimatblattes.
Kirchlicher Anzeiger für Schlüchtern.
Evangelische Gemeinde:
Sonntag, den 24. Dezember 1916.
Vormittags 10 Uhr: Herr Pfarrer Rollmann
Nachmittags 7,2 Uhr: Beichte: Herr Superint. Orth.
1. Weihnachtsfeiertag
Vormittags 10 Uhr: Herr Superint. Orth. (Hl. Abendmahl).
Abends 6 Uhr: Christvesper: Herr Pfr. Rollmann.
2. Feiertag
Vormittags 10 Uhr: Herr Pfarrer Rollmann.
Nachmittags 7,2 Uhr: Herr Superint. Orth.
Wochendienst: Herr Pfarrer Rollmann.
Katholische Gemeinde.
Sonntag, den 24. Dezember 1916.
Vormittags 10 Uhr: Amt mit Predigt.
1. Weihnachtstag
Morgens 4 Uhr Christmette
„ 7 Uhr Hirtenmesse
„ 10 Uhr Hochamt mit Segen u. Predigt.
Nachmittags 2 Uhr Weihnachtsandacht mit Segen.
Herr Kaplan Ramb,
2. Weihnachtstag
Vormittags 10 Uhr Amt mit Predigt Nachmittags 2 Uhr Andacht mit Segen Herr Kaplan Ramb.
33er.xuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 Mark, so besteht eine Verpflichtung zur Anmeldung und eine Abgabepflicht nicht, es empfiehlt sich jedoch, zur Vermeidung von Erinnerungen eine die Nichteinreichung ^ner Anmeldung begründende Mitteilung zu machen.
Wer der ihm obliegenden Anmeldungspflicht zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zahlungen oder Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 Mark bis 30 000 Ma^e ein.
Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldungen sind von den Steuerpflichtigen die erforderlichen Vordrucke selbst zu beschaffen.
Schlüchtern, den 19. Dezember 1916.
Der Magistrat: Stückrath.
Auf Anordnung des Herrn Negierungspräsidenteß hat der Magistrat zwecks Kohlenersparnis bestimmt, dan die städtische Straßenbeleuchtung erst mit Eintritt der Dunkelheit und die Beschränkung der Nachtbeleuchtung schon um 7i 9 Uhr abends beginnt.
Schlüchtern, den 21. Dezember 1916.
Der Magistrat: Stückrath. _
Auf das Gesetz^i^er den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916, veröffentlicht in der Schlüchterner Zeitung vom 16. Dezember 1916 wird hiermit nochmals aufmerksam gemacht.
Schlüchtern, den 21. Dezember 1916.
Der Bürgermeister: Stückräth.