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mit amtlichem Rreisblatt

Telefon Nr. 65.

Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Postscheckkonto Frankfurt a. M 11402.

Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt

Telefon Nr. 65.

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 Pfg.

M 101

Samstag, den 16. Dezember 1916

67. Jahrgang

Die im 6«. Jahrgang erscheinende Schlüchterner Zeitung mit amtlichem Kreisblatt ist mithin die älteste und verbreiteste Zeitung im Kreise Schlüchtern und weit noch über denselben hinaus und finden Inserate in derselben wirksame Verbreitung.

TTnlnnlllinnlliiYi H daher in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der U U I I Ur||wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamts bestellen. Nur diejenigen auswärtigen LULuIUIUU lllll Postabonnenten, welche bis spätestens 30. September unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, y daß ihnen unsere Zeitung vom 1. Januar 1917 ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. Jede Post» Anstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.

Zu recht zahlreiche« Bestellungen auf das mit dem 1. Januar 1917 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein

die Expedition derSchlüchterner Zeitung".

Amtliches.

I Gesetz

über den vaterländischen Hilfsdienst.

Vom 5. Dezember 1916.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustim­mung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1. Jeder männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahre ist, soweit er nicht zum Dienste in der bewaffneten Macht einberufen ist, I zum vaterländischen Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet.

§ 2. Als im vaterländischen Hilfsdienst tätig gelten alle Personen, die bei Behörden, behördlichen Einrich­tungen, in der Kriegsindustrie, in der Land- und Forst­wirtschaft, iu der Krankenpflege, in kriegswirtschaftlichen Organisationen jeder Art oder in sonstigen Berufen oder Betrieben die für Zwecke der Kriegsführung oder 1 der Volksversorguna ^unmittelbar oder mitt-Har 58e* Teutung haben, beschäftigt sind soweit die Zahl dieser Personen des Bedürfnis nicht übersteigt.

k . Hilfsdienstpflichtige, die vor dem 1. August 1916 in einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebe tätig waren, dürfen aus diesem Berufe nicht zum Zwecke der Ueber- I Weisung in eine andere Beschäftigung im vaterländischen Hilfsdienst herausgezogen werden.

§ 3. Die Leitung des vaterländischen Hilfsdienstes liegt dem beim Königlich Preußischen Kriegsministerium I errichteten Kreisamt ob.

§ 7. Die nicht im Sinne des § 2 beschäftigten Hilfsdienstpflichtigen können jederzeit zum vaterländischen Hilfsdienst herangezogen werden.

Die Heranziehung erfolgt in der Regel zunächst durch eine Aufforderung zur freiwilligen Meldung, die das Kriegsamt oder eine durch Vermittlung der Landeszen­tralbehörde zu bestimmende Stelle erläßt. Wird dieser

Aufforderung nicht in ausreichendem Maße entsprochen so wird der einzelne Hilfsdienstpflichtige durch besondere schriftliche Aufforderung eines Ausschusses herangezogen, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Offizier als Vorsitzenden, einem höheren Beamten und je zwei Vertretern der Ar­beitgeber und Arbeitnehmer besteht. Bei Stimmen­gleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Aus­schlag. Für die Bestellung des Offiziers, sowie der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gilt § 5 Satz 2; den höheren Beamten beruft die Landeszentral­behörde oder die von ihr zu bestimmende Behörde

Jeder, dem die besondere schriftliche Aufforderung zugegangen ist, hat bei einer der nach § 2 in Frage kommenden Stellen Arbeit zu suchen. Soweit hierdurch eine Beschäftigung binnen zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung nicht herbeigeführt wird, findet die Ueberweisung zu einer Beschäftigung durch den Aus­schuß statt.

Ueber Beschwerden gegen die Ueberweisung entschei- 3et der bei dem Stellvertretenden Generalkommando ge­bildete Ausschuß (§ 4 Abs. 2). Die Beschwerde hat keine ausschiebende Wirkung.

§ 8. Bei der Ueberweisung zur Beschäftigung ist 1 auf das Lebensalter, die Familienverhältnisse, den Wohnort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpflichtigen nach Möglichkeit Rück­sicht zu nehmen; desgleichen ist zu prüfen, ob der in Aussicht gestellte Arbeitslohn dem Beschäftigten und etwa zu versorgenden Angehörigen ausreichenden Unter­halt ermöglicht.

§ 9. Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei einer der im § 2 be­zeichneten Stellen beschäftigt ist oder in den letzten zwei Wochen beschäftigt gewesen ist, sofern der Hilfsdienst- pflichtige nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeit­gebers darüber beibringt, daß er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat.

Weigert sich der Arbeitgeber, die von den: Hilfs­dienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so

steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuß zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Beauftragten des Kriegs- amtes als Vorsitzenden, sowie aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienftpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuß nach Untersuchung des Falles an, daß ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinig­ung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt.

Als wichtiger Grund soll insbesondere eine ange­messene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vater­ländischen Hilfsdienst gelten.

§ 16. Die auf Grund dieses Gesetzes der Land­wirtschaft überwiesenen gewerblichen Arbeiter unterliegen nicht den landesgesetzlichen Bestimmungen über das Ge­sinde.

§ 17. Die durch öffentliche Bekanntmachung oder unmittelbare Anfrage des Kriegsamtes oder der Aus- schüffe erforderten Auskünfte über Beschäftigungs- und Arbeitsfragen, sowie über Lohn- und Betriebsverhältnisse sind zu erteilen. 77 .

Das Kriegsamt ist befugt, den Betrieb durch einen Beauftragten einsehen zu lassen.

§ 18. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen oder mit Haft wird bestraft:

1. wer der auf Grund des § 7 Abs. 3 angeordneten Ueberweisung zu einer Beschäftigung nicht nachkommt oder sich ohne dringenden Grund beharrlich weigert, die ihm zugewiesene Arbeit zu verrichten;

2. wer der Vorschrift im § 9 Abs. 1 zuwider einen Arbeiter beschäftigt;

3. wer die im § 17 vorgesehene Auskunft inner­halb der festgesetzten Frist nicht erteilt oder bei der Aus- kunftertcilung wissentlich unwahre oder unvollständige Hingaben macht.

§ 20. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Vex-

Im Schatten der Ueterpauksfestung Roman von Hermann Gerhardt.

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Die Frau die Samarin."

Ich habe keirie Frau gesehen."

Wie töricht von mir," murmelte Margarete und strich sich mit der Hand über die Augen.Es ivüre ja auch gar nicht möglich geivesen. Aber komm, mir wollen uns setzen; mir ist halb ohnmächtig zu Mute."

Nachdem er ihr einen Sessel herangerückt, nahn« Wer­ner, am Tisch lehnend, wieder das Wort:Wie ut) sehe, brauche ich Dich nicht erst schonend vorzuberetten; Du bist inzwischen auch schon aufgeklärt worden, das sehe ich Dir au den Augen an! Ader laß mich erst erzählen, und dann beichte Du. Vor einer knappen Stunde tritt ein Student auf mich zn, zieht die Mütze und sagt «nir guten Tag. Ich hatte ihn früher schon manchmal be- merkt, ein schmächtiger, blasser Mensch mit schnein We« i sen. So wunderte ich mich, daß er mit mir Schritt hielt - und anscheinend eine Unterrebmig herbeiführen wollte. Ich »nachte eine Bemerkung über das schöne Wetter, aber er «var so zerstreut, daß ich wohl mertte, mte feine Gedanken bei etwas anderem waren. ®ann sah er sich nach allen Seiten um und sagte plötzlich:Sie habe»» am Dienstag mit bem Prüfekten die Festung besichtigt?

Ich war starr.Allerdings," sagte ich,aber woher wissen Sie daS?"

Woher ich es weiß, ist ja unwesentlich," antwor­tete er, und dabei zuckte eS um seinen Mund, als ob er heftig erregt märe.Das «var ein ereignisreicher Tag, selbst für die Festung. Hin dem Tage wurde Ta» nia Veranoff in ihrer Zelle erhängt anfgesuuden. Sie haben sie doch gesehen, nicht wahr? Ein sensatwlielles Erlebnis, nicht ? An demselben Tage passierte auch die ^Geschichte mit dem Studenten Lubowsky; der freche

Kerl weigerte sich, vor seiner Exzellenz dem Herrn Po- lizeipräfekten die Mütze abzuuehmen!"

Aber wie in aller Welt haben Sie denn das alles erfahren?" rief ich aus.Sie können doch unmöglich dabei geivesen sein?"

Es ist nur schade, daß der Präfekt Sie nicht ein­geladen hat, den Schluß der Vorstellung mitanzusehen," fn^r er fort, ohne auf meine Frage zu achten.Sie hätten sollst den schönsten Stoff zu einem realistischen Roman gehabt! Ein Student aus guter Familie, der vor Zuschauern mit Prügeln traktiert wird, so lange, bis der Schnee mit seinem Blut gefärbt wird und bis es selbst dem abgebrühten Stockmeister übel wird! Ihr edler Gönner und Freund, der Herr Prüfest, aber steht dabei und feuert feine Leute an, nur immer znzuschla- geil!" Bei diesem scheußlichen Bericht standen de>n Stu­denten die Schweißperlen auf der Stirn Jimb es zuckte und arbeitete in seinen Züge». Dann legte er mir die Hand auf den Arm, so daß ich stehen blieb, und flü­sterte mir ins Ohr:Und dann die Sache mit der Irma Samarin, die kennen Sie doch? Oder nicht? Das blutjunge Ding, daß sie auf einen vagen Verdacht hin ei,«gesperrt haben, und das wahnsinnig geworden ist!"

Er schwieg und rang nach Luft, dann fuhr er fort: Erst neulich hat er meinen Freund Schreven und et­liche andere foltern lassen foltern!"

Hören Sie auf!" rief ich.Wer bürgt mir dafür, daß das alles wahr ist? Wie wollen Sie beweisen"

Beweisen? Beweise gibt's genug unb übergenug! Sie sollen die Geschichte aus ihrem eigenen Munde hören: Jrina Samarin ist hier in Petersburg."

Aber ich verlangte keine Beiveise, Margarete. Ich glaubte bem Menschen auch ohnehin! Wie Schuppen war es mir von den Augen gefallen; eine Menge eige­ner Eindrücke, die ich zurzeit nicht beachtet oder mir selbst nicht eingestanden, drängten sich mir jetzt auf, eine geivisse instinktive Abneigung, die ich zwischendurch immer wieder empfunden, mancher Zug, der zu de^r

übrigen Charakter, wie er sich uns gegenüber gab, nicht recht stimmen wollte, so reihte sich eins aus andere, und wurde mir zur unumstößlichen Gewißheit! Mir graut bei dem Gedanken, wie nahe Du daran warst. Dich fürs ganze Leben an diesen Unmenschen zu bittbenl*

Margarete durchschauerte es. Mit hastigen Schritten durchmaß der Bruder ein paarmal das Zimmer, dann blieb er vor ihr stehen.

Auch Du hast etwas gehört? Du sprachst vorhin von einer Frau."

Da erzählte sie ihm ihr Erlebnis mit der Sama- rin. Als sie geendet, rannte er von neuein aus und nieder; seine Augen sprühten.

Ich muß ihm aus dem Wege gehen," murmelte er vor sich hin,mit ihm zusammen sein und seine glatten Reden anhören, bin ich nicht mehr imstande, nach dem, was ich erfahren habe! Ich werde gleich die nötigen Schritte tun, und unter irgend einem dringenden Bor» wand müssen wir sofort abreisen, ohne ihn noch einmal gesprochen au haben. Morgen in aller Frühe besorge ich die Pässe. Mit Gewalt zurückhalten kann er unS nicht, davon ist keine Rede. Wir sind ja deutsch» Reichs­augehörige."

Werner, ich bitte und beschwöre Dich," angstvoll rang Margarete die Hände,laß unS nicht in Konflikt mit diesen» entsetzlichen Menschen kommen! Wir sind C gewarnt worden, die Samarin, die ihn genau hat mich dringend gewarnt, ihn nicht argwöhnisch au machen! Du mußt Dich wirklich überwinden und ihm so begegnen, als wüßtest Du von nichts. Es ist ja nicht auf lange. Wenn Du ihn» geflissentlich aus dem Wege gehst, dann merkt er sofort, daß etivaS in der Luft liegt. Ich für mein Teil fühle mich allerdings unfähig, ihm eine Komödie oorzuspielen, dazu hat mich die Sache an sehr angegriffen. Darum ist eS für mich das beste, ich bleibe unter dem Borivande, daß ich mich »licht wohl fühle, auf meinem Zimmer. Wir können aber unmöglich alle bejde unsichtbar sein!" 2314^