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mit amtlichem Areisblatt.

Telefon Nr. 65.

ternerMtung

Alonatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Postscheckkonto Frankfurt a. M. 11402.

Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt

Telefon Nr. 65.

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

M 97. Samstag, den 2. Dezember 1916. 67. Jahrgang.

ÄT Wer Speisekartoffeln verfüttert, macht sich strafbar. Wer seine tägliche Speise-

kartoffelmenge nicht abwiegt oder abmißt, handelt leichtsinnig.

Amtliches

Betr. Feststellung des Schlachtgewichts

Nr. 9479 K. G. Ich erhalte die Anzeige, daß die Er­mittelung des Schlachtgewichts bei den Hausschlachtungen vielfach nicht durch Wiegung, sondern durch Schätzung erfolgt. Ich mache die Fleischbeschauerdarauf aufmerk­sam daß ich jede Nachlässigkeit zur Strafverfolgung an den Strafrichter abgeben werde.

Schlüchtern, den 30. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. * *

*

Die Herren Bürgermeister veranlasse ich, die Fleisch­beschauer auf vorstehende Bekanntmachung besonders hinzuweisen und sie zur Gewissenhaftigkeit zu ermähnen. Hierüber ist ein Protokoll aufzunehmen und mir bis zum 10. Dezember spätestens einzusenden.

Schlüchtern, den 30. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

J.-Nr. 9481 K. G.

Betr. Vollmilch - Abgabe.

Abgesehen von den in der ergangenen Milchverord­nung besonders genannten Personen, denen eine bestimmte Voll-Milchmenge zugestanden ist, darf an Kranke nur auf Grund ärztlicher Bescheinigung Vollmilch verabfolgt werden.

Ich gebe bekannt, daß ich die Herren Aerzte des Kreises ersucht habe, strengere Anforderungen ve: Ausstellung dieser Bescheinigungen zu stellen und daß alle vor dem 1. Dezember d. Js. ausgestellten Be­scheinigungen, es sei denn, daß sie von den Herren Aerzten nachweislich erst nach Erlaß der schärferen Bestim­mungen ausgestellt sind, als ungültig zu betrachten sind.

Schlüchtern, den 1. Dezember 1916.

Der Landrat.

Amtlich wird nochmals darauf hingewiesen, daß durch die Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Altgummi, Gummiabfällen und Regeneraten vom 1. 4. 1916 (Nr. V. I. 2354/1. 16. K. R. A.) alle Gummiabfälle, Altgummis und Regeuerate, sofern der Vorrat ein und derselben Person 1 kg übersteigt, beschlagnahmt und am 1. 6. 16. von neuem bei der Kautschukmeldestelle der Kriegs-Noh- stoff-Abteilung des Kriegsministeriums, Berlin W. 9, Potsdamerstraße 10/11, zu melden sind. Die beschlag­nahmten Vorräte dürfen nur an die Beauftragten der Kautschuk - Abrechnungsstelle zu den in derBekannt­machung betreffend Höchstpreise für Altgummi und Gummiabfälle" vom 1. 4. 16. festgesetzten Preisen ver­kauft oder geliefert werden.

Wie frühere Sammlungen von Gummi gezeigt haben, finden sich immer wieder Gummiabfälle aller Art in Haushaltungen und Betrieben an. Im Jn- teresse einer weiteren Versorgung der Industrie mit Material für die Herstellung neuer Gummiwaren liegt es, alle, auch kleine Mengen von Gummiabfüllen, den Sammellögern für Gummi zuzuführen.

Um den einzelnen Personen, die für die Abgabe von kleinen Mengen Gummis in Betracht kommen, die Ab­lieferung möglichst zu erleichtern, dürften in den Städten und Gemeinden zweckmäßig Sammlungen zu verun­stalten oder Sammelstellen zu schaffen sein, an die in den Haushaltungen vorgefundene Gummiabfälle abzn- liefern wären. Als Entschädigung für die einzelnen Klaffen der Abfälle können jedoch keine höheren Ver­gütungen gewährt werden, als die in der oben ange­führten Bekanntmachung bestimmten Höchstpreise.

Die gesammelten Abfälle wären dann durch die Gemeinden an die Beauftragten der Kautschuk - Abrech- nungsstelle abzuführen.__________________________________,

Braunschweig, den 8. November 1916. ,

Auf Grund der Verordnung vom 5. August d. Js. (R. G. Bl. S. 180 Seite 914 und ff.) geben wir be- kannt.

Der Absatz von Gemüsekonserven und Faßbohnen ist auf Veranlassung des Herrn ReichökommissarS ver­

boten. Den Fabriken ist zurzeit der Versandt freige­geben. Hierdurch sind die Fabriken in der Lage, noch vor Eintritt des Frostes die Waren an die Orte zu ver­senden, für die sie bestimmt sind. Der Versandt an die Abnehmer der Fabrikanten darf nur unter der Beding­ung erfolgen, daß die Ware nicht an die Verbraucher gelangt, solange das Absatzverbot besteht.

Auf Strafbestimmungen in § 9 der Verordnung vom 9. August d. Js. wird ausdrücklich hingewiesen. Gemnseronserven-Kriegsgeseügesellschast m. b. H. gez. Dr. Kanter.

J.-N. 9397 K. G. Wird veröffentlicht.

Schlüchtern, den 29. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Ju« Beisetzung Kaiser Franz Isseptzr.

DieV. Z." zb., meldet: An der Beisetzung Kaiser Franz Josephs werden sämtliche deutschen Bundesfürsten teilnehmen. Die norddeutschen Fürsten werden mit ihrem Gefolge sich an einem vorher bestimmten Punkt Deutschlands vereinen und gemeinsam die Reise nach Wien antreten. Die süddeutschen Bundesfürsten dürften den Weg direkt von ihren Residenzen nach Wien fahren und dort zu gleicher Zeit wie die norddeutschen Fürsten eintreffen, so daß ein gemeinsamer Empfang stattfindet.

Kais er Wilh^lin in gOtett

Berlin, 28. Nov. (W.T.B. Amtlich.) Seine Majestät der Kaiser ist heute Vormittag in Wien ein­getroffen und hat am Abend die Rückreise angetreten- Der Kaiser hat zwar wegen seines noch nicht über­wundenen Erkältungszustandes auf ärztlichen Rat darauf verzichten müssen, an der großen Trauerfeierlichkeit teil- zunehmen, hat es sich aber nicht versagen wollen, von dem Heimgegangenen Herrscher, seinem treuen Freunde und Verbündeten, persönlich, und als oberster Kriegs­herr der verbündeten deutschen Streitkräfte Abschied zu nehmen. Seine Majestät hat in aller Stille an der Bahre des Kaisers und Königs im Gebete geweilt und einen Kranz zu Füßen des hohen Entschlafenen nieder- gclegt. Dem Ernste der Zeit entsprechend, hatte Seine Majestät ausdrücklich gebeten, von jedem Empfange ab- zusehen. Der Tag war ganz dem Andenken des toten Kaisers und der vertrauten Aussprache mit dem jungen Herrscherpaare gewidmet, dem in diesen schweren Tagen nahe zu sein, der dringende Wunsch des Kaisers ge­wesen war.

Zum 60. Geburtstage des Reichskanzlers hat der Kaiser in einem herzlich gehaltenen Telegramm seine Glückwünsche ausgesprochen und ihm eine kostbare Vase geschenkt. Ferner hatten die Staatsminister und Staatssekretäre, die Botschafter und Gesandten und die Präsidenten der Parlamente Glückwunschtelegramme ge­sandt. Auch von Hindenburg, Mackensen und anderen Heerführern aus dem Großen Hauptquartier waren Glückwünsche eingegangen. Der Kronprinz, der bei der Durchreise zu den Trauerfeierlichkeiten in Wien ganz kurzen Aufenthalt in Berlin nahm, stattete dem Reichs­kanzler einen Besuch ab, um ihm Glückwünsche auszu- sprechen. Der Herzog und die Herzogin von Braun­schweig-Lüneburg sprachen vormittags bei dem Reichs­kanzler vor, um persönlich Glückwünsche zum Geburts­tage auszusprechen. Am Dienstag abend hatte sich vor dem Reichskanzlerpalais eine große Menschenmenge ver­sammelt, um den Reichskanzler am Vorabend seines Geburtstages zu beglückwünschen. Aus der versammel­ten Menge begrüßte ein Herr den Reichskanzler in warmen Worten und brächte ein Hoch auf ihn aus. Der Reichskanzler erwiderte:

Ich danke Ihnen im tiefbewegten Herzen für Ihre herzlichen Worte. Ihre freundliche Gesinnung ist doch nur ein Ausdruck der grenzenlosen Hingabe und Liebe für unser Volk, die uns alle eint und mit Gottes Hilfe gegen Tod und Teufel schützt. Sie haben den ernsten Ruf gehört, der in diesen Tagen an unser Vokk ergeht, den Ruf zur Arbeit, Kriegsdienst, Hilfsdienst am Vaterland dem heuteunser aller Schaffen gilt. Alle müssen, alle werden

dem Ruf folgen. Wir werden die schwere Zeit, bis auf Land und Volk lastet, siegreich bestehen, heiliger Zorn im Herzen. Das Reich muß uns doch bleiben. In solcher Stunde drücken wir unsere Gefühle am besten in dem Rufe aus: S. M. der Kaiser, der an der Spitze unserer Kämpfer draußen das deutsche Volk siegreich durch diese Stürme führt, lebe hoch!"

Politische Uebersicht.

Wirtschaftsfragen in der Kommission.

Berlin, 28. November. Die verstärkte Staats­haushaltskommission des Abgeordnetenhauses behandelte in ihren Sitzungen vom 25. und 27. November Einzel­fragen, und zwar Kartoffelversorgung, Zuckerversorgung und Stickstoffversorgung. Der Minister der Oeffentlichen Arbeiten gab einen Ueberblick über die Abbeförderung der Kartoffeln auf der Eisenbahn. Im Anschluß hieran verbreitete sich der Minister eingehend über die gesamte Verkehrslage auf den Eisenbahnen überhaupt. Die Betriebslage sei trotz der großen Anforderungen, die an die Staatseisenbahnverwaltung gestellt würden, im allgemeinen befriedigend gewesen. Der LandwirtschaftS- minister besprach die Frage der Saatkartoffeln. Von der Kommission wurde Wert darauf gelegt, daß für rechtzeitige und gute Lieferung der Saatkartoffeln Sorge getragen werde. Von Seiten der Staatsregierung wurde mitgeteilt, daß die Kartoffelrationen vom 1. Januar ab herabgefetzt würden Die städtische Bevölkerung werde 7* ^»ihM» uu» »m* Äv^tz Um-Mm&h^ «Owv*ies,UU^ -m den Monaten Januar und Februar 1 Pfund und von da ab 1'/, Pfund erhalten, während gewerbliche Schwer­arbeiter durchweg 2 Pfund auf den Kopf bekommen sollen. Auf die Anfrage über die Menge des im Jahre 1915 ins Ausland ausgeführten Zuckers erwiderte der Landwirtschaftsminister, eine zahlenmäßige Antwort könne nicht gegeben werden, es könne nur aufs bestimmteste versichert werden, daß die Ausfuhr sich in den engsten durch den notwendigen Austauschverkehr gegebenen Gren­zen gehalten habe und die Menge nicht ins Gewicht falle. Weiter wurde auch der Kommission empfohlen, den Apothekern mehr Saccharin zur Verfügung zu stellen. Dann schilderte Geheimrat Professor Dr. Ostwald aus Bothen (Sachsen), der auf Einladung des Vorsitzenden des Staatshaushaltsausschusses erschienen war, ein neues Verfahren zur Gewinnung von Stickstoff.

Keine Gesuche an das Kriegsminifterium.

Beim Kriegsministerium oder beim Kriegsminister persönlich gehen fortgesetzt Gesuche um Urlaub, Ver­setzung, anderweitige Verwendung usw. von Mann­schaften ein. Für die Entscheidung solcher Gesuche ist nicht das Kriegsministerium, sondern die dem Betreffen­den Vorgesetzte militärische Kommandostelle zuständig. Zur Vermeidung von Rückfragen empfiehlt es sich, die Gesuche zunächst durch die zuständige Zivilbehörde auf ihre Notwendigkeit hin begutachten zu lassen. Sodann sind sie dem Truppenteil des Mannes oder dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen stellver­tretenden Generalkommando einzureichen. Die Eingabe an das Kriegsministerium führt nur eine Verzögerung herbei.

Zeppeline über London.

Laut amtl. Bericht sind nach den letzten Zeppelin- Angriffen in London nicht weniger als 280 Zentner Glasscherben auf den Straßen zusammengefegt worden.

Der griechische Spiegel.

Das Schicksal Griechenlands stimmt die noch nicht erblindeten Neutralen doch sehr nachdenklich. Besonders in Schweden macht es großen Eindruck.Aftonbladet" bringt einen Leitartikel, der das griechische Schicksal als Spiegel für das schwedische Volk bezeichnet und stark unterstreicht, daß man sich die Ereignisse in Athen be­sonders im Hinblick auf die englisch - schwedischen Ver­handlungen als warnendes Beispiel vor Augen halten müsse.Was soll angesichts dieser Dinge", so fragt das Blatt,aus uns werden, wenn wir uns unter eine fremde Macht beugen und unser Selbstbestimmungs­recht einmal geopfert haben? Der Plan, auf dem wir dann stehen, ist abschüssig und neigt sich nach Osten, während uns vom Westen ein stürmischer Wind in den Rücken fällt? Wollen wir es dahin bringen?