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Schüchterner Mung

mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Telefon Nr. 6». Postscheckkonto Frankfurt a. M 11402. Telefon Nr. 65.

Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

" - Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mit ^Areisblatt" vierteljährlich 1,20 Alk. Anzeigendsten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

M 94. Mittwoch, den 22. November 1916. 67. Jahrgang.

MF* Wer Speisekartoffeln verfüttert, macht sich strafbar. Wer seine tägliche Spcise- kartosselmenge nicht abwiegt oder abmißt, handelt leichtsinnig.

Amtliches

I gu IA I e 17458.

Mitteilungen der Äoljmaterialstell'e des Landwirtschaftsministeriums.

Sammlung der alten Garbenbänder zur Herstellung von neuem Bindegarn.

Die Beschaffung des Bindegarns für die nächste Ernte wird sich noch schwieriger gestalten, als für die diesjährige, da mit einer Einfuhr weder von fertigem Garn, noch von Hanf oder Flachs gerechnet werden kann und wesentliche Vorräte von diesen Artikeln nicht I mehr vorhanden sind.

Mehr noch als je zuvor muß daher mit dem Vor­handenen auf das sparsamste gewirtschaftet und zur Ueberwindung der bestehenden Schwierigkeiten jedes mögliche Mittel herangezogen werden.

Eine Handhabe hierfür bietet sich in der

Aufarbeitung der gebrauchten Garnenden.

Laut Verfügung des Kriegsministeriums muß sämt­liches gebrauchtes Bindegarn an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin W. 35, Potsdamer Straße 30, bezw. an deren Bevollmächtigten verkauft werden. Der Verkauf zur Verwendung oder zur Ver- arbeitung oder für irgend welche anderen Zwecke, wie | z. B. M SaLaM.M.

Um möglichst große Mengen Garnenden auf billig­stem Wege zur Umspinnung gelangen zu laffen, beab- I sichtigt die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte eine Anzahl Sammelstellen zu errichten, denen der Ankauf I für ihre Rechnung übertragen werden soll.

Die Landwirte werden außer den Höchstpreisen von ^ 75. die 100 kg für Hartfasergarnenden bezw. ^ 100. die 100 kg für Weichfasergarn- enden ab ihrer nächsten Vollbahnstation Anspruch auf 4070 des Gewichtes der gelieferten Garnenden I' in brauchbarem Bindegarn aus altem oder neuem Ma- terial nach Wahl der Bezugsvereinigung erhalten, bei I einer Ermäßigung ihres jeweiligen Tagespreises um 107o für diese Menge.

Berlin, den 13. November 1916.

Betr. Speisefette

A II G. 6541. Um bei der herrschenden Fettnot eine regelmäßige und einheitliche Versorgung der Be­völkerung des Regierungsbezirks Cassel zu ermöglichen, wird auf Grund der Ermächtigung der Reichsstelle für den Bereich der Bezirksfettstelle in Cassel hierdurch an­geordnet t

Die den Versorgungsberechtigten zustehende Menge an Fett für die Woche und die Person wird von 90 g auf höckstenss 60 g, die den Selbstversorgern zustehende Menge von 180 g auf höchstens 120 g herabgesetzt.

Cassel, den 17. November 1916.

Die Bezirksstelle für Speisefette für den Regierungsbezirk Cassel.

Der Vorsitzende.

(gez.) Lewald, Oberregierungsrat.

* * *

Nr. 8895 K. G. Im Anschluß an obige Anord­nung und ermächtigt durch die Bezirksfettstelle ordne

Die den Selbstversorgern und ihren Haushaltungs­und Wirtschaftsangehörigen für ihren persönlichen Be­darf zustehende Menge an Vollmilch wird auf hoch tenv '/« Liter für die Person und den Tag festgesetzt. Nicht betroffen werden von dieser Bekanntmachung aus dem Kreise der Selbstversorger als auch der Bersorgungvbe- rechtigten a) Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebens­jahre, b) stillende Frauen, c) schwangere Frauen in den letzten drei Monaten vor der Entbindung, d) Kranke auf Grund amtlich vorgeschriebener Bescheinigung. Diese Personen können verbrauchen: -

a) 1 Liter für Kinder im 1- und 2. Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt werden;

b) 1 Liter für stillende Frauen für jeden Säugling, c) 7« Liter für Kinder tm 3. und 4. Lebensjahre, d) 7« Liter für schwangere Frauen in den letzten

3 Monaten vor der Entbindung;

e) 7, Liter für Kinder im 5. und 6. Lebensjahre; f) durchschnittlich 1 Liter für Kranke.

Die nicht mit Vollmilch zu versorgenden Versorgungs­berechtigten können nur Magermilch erhalten und zwar nur insoweit als solche vorhanden ist. Mehr als 7* Liter Magermilch für eine einzelstehende Person, V, Liter Magermilch für Familien bis zu 3 Personen, 7« Liter für Familien bis zu 6 Personen und 1 Liter für Familien mit mehr als 6 Personen darf nicht gegeben werden. Bei der Feststellung der Personenzahl werden die mit Vollmilch zu versorgende Personen in Abzug gebracht.

Schlüchtern, den 20. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

* *

*

Ich veranlasse die Herren Bürgermeister, die vor­stehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der "Gemeinde-Einwohner zu bringen und auch die Butteraufkäufer und Verteilungsstellen mit An­weisung zu versehen.

Schlüchtern, den 20. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

Betr. Bezugsschein-Ausstellung.

Nr. 8989 K. G. Ich muß sehr zu meiner Verwunderung täglich die Beobachtung machen, daß meine Verfügung vom 8. d. Mts. Nr. 7630 K. G. belr. die nezugsscheln- Ausstellung von einem Teil der Herren Bürgermeister unbeachtet bleibt.

Ich darf annehmen, daß es nur dieses Hinweises bedarf, um die betreffenden Herren an ihre Pflicht zu erinnern. Ich füge noch hinzu, daß nach einer heute eingegangenen Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten allen Prüfungs- und Ausfertigungsstellen zur Auflage gemacht wird, die Notwendigkeit des Kaufs neuer Stücke auf das sorgfältigste zu prüfen, und für alle nicht un­bedingt nötigen Sachen die Ausstellung von Bezugs­scheinen abzulehnen.

Schlüchtern, den 20. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses : von Trott zu Solz.

Beir. Feuchtes Getreide.

Nr. 8669 K. G. Ich habe wiederholt Klage gehört, daß das von Selbstversorgern zur Mühle gebrachte Ge­treide feucht, z. Teil stark dumpfig sei, und nur zu einem weit unter 80 Prozent bleibenden Satz ausgemahlen werden könnte. Ich mache die Landwirte und Müller darauf aufmerksam, daß solches Gerreide nicht zur Ver­mahlung kommen sollte und daß ich bereit bin, dieses Getreide für den Kreis anzukaufen und künstlich trocknen zu lassen, um dadurch Gesundheitsschädigungen der Ver­braucher und einer unwirtschaftlichen Verwertung des Getreides vorzubeugen.

Schlüchtern, den 16. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

* *

*

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, die Müller ihrer Gemeinde auf obige Bekanntmachung besonders hinzuweisen und auch die Selbstversorger in ortsüblicher Weise damit bekannt zu machen.

Schlüchtern, den 16. November 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

Betr. Ausdreschen.

Nr. 8671 K. G. Auf Grund des § 3 der Ver­ordnung über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916, vom 29. Juni 1916 (N.G.Bl. S. 613, 782) ohne ich hiermit an:

Der Endtermin für das Ausdreschen aller Frucht wird auf den 10. Dezember 1916 festgesetzt.

Die Nichteinhaltung des Termins wird gemäß § 57 obengenannter Verordnung bestraft.

Königl. Landrat.

I. - Nr, 12052. Da beabsichtigt wird, auch im kom­menden Jahre die Früchte des Weißdorns für Zwecke der Volksernährung (Herstellung von Kaffee-Ersatz) zu

verwerten, muß das Beschneiden der Weißdornhecken und -Büsche unterbleiben.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, das Weitere zu veranlassen.

Schlüchtern, den 18. November 1916.

Der Königliche Landrat. I. V.: SchultheiS.

J.-Nr. 12000. Die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher werden daran erinnert, daß das Verzeichnis des Bestandes an Rindvieh (siehe Verfügung vom 24. Oktober 1916, J.-Nr. 11124, Kreisblatt Nr. 85) bis zum 25. d. Mts. hierher einzusenden ist.

Schlüchtern, den 17. November 1916.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.

In dem Verlag der Firma M. u. H. Schaper, Verlags - Buchhandlung, Hannover, erscheint ein Buch:

Schweinefütterung und -Mästung in KriegS- und Teuerungszeiten" von R. Lamberger, Direktor der landwirtschaftlichen Schule in Bremen. 3.

Der Verfasser behandelt diese wichtige Frage in überaus verständlicher Weise und gibt damit jedem Schweinemäfter ein unentbehrliches Auskunftsbuch in die Hand. Von seiner im vorigen Jahr herausgegebenen Schrift:Pferdefütterung in Kriegs- und Teuerungs­zeiten" wurden schon fast 15000 Exemplare abgesetzt. Von der NeuerscheinungSchweinefütterung" ist jetzt chereits eiM gMexe,M von den einzelnen Behörden, Schweinezuchtverbänden und Privaten bestellt worden.

Das Buch kostet ungefähr Mk. 1.50.

Der Bezug des Buches dürfte empfehlenswert sein. Schlüchtern, den 19. November 1916.

Der Landrat.

Bußtag.

Das Leben ist der Güter höchstes nicht". Unsre Zeit hat's bewiesen. Wohl ist es ein hohes Gut, aber für Höheres setzen wir heute Millionen ein, für Kaiser und Reich, Freiheit und Nationalehre. Doch ebenso ge­wiß ist auch das andere:Der Uebel größtes aber ist die Schuld". Möchtest du wohl die Schuld an biefem Weltkriege tragen, verantwortlich sein für all das edle Blut, das gefloffen, für all die Tränen, die geweint, all die Herzen, die gebrochen werden? Du schauderst: Nur das nicht! Aber bist du frei von Schuld? Du nicht und ich nicht! Wir haben alle schwer gesündigt gegen Gott nnb gegen unsre Volksgenossen. Deshalb kam dieser furchtbare Weltkrieg als ein gewaltiger Buß- prediger. Was haben diese zwei Kriegsjahre gewirkt? Unser Volk schien anfangs umzukehren. Und heute? Wir gleichen dem Manne aus dem Syrerlande, der vor eines Gefahr in einen Brunnenschacht flüchtet. Noch klammert er sich an einen Brombeerstrauch, aber bald muß' er hinabfallen als Beute des unten lauernden Drachen; denn zwei Mäuse benagen die Wurzeln des rettenden Strauches. Und doch muß der Mann noch von den Beeren naschen, die an einem Zweige gereift sind. Wir sind auch von Gefahren umgeben. Trotzdem will man immer noch gewinnen, genießen, sich ansleben, ja aus­toben. Was sind uns die Gebote Gottes geworden? Ein kaum beachteter Zaun, über den wir lachend hin­wegsteigen. Wie wenige halten noch das dritte Gebot und kennen eine christliche Sonntagsfeier! wie wenig Ehrfurcht und Liebe hat unser Geschlecht vor Eltern, Herrn und Obrigkeit! Vielleicht scheut man noch Mord und Totschlag, aber weniger als Uebertretung eines göttlichen Gebotes, denn als Vergehen gegen die Ge­sellschaft. Und wie leicht nimmt man's mit den übrigen Geboten der zweiten Tafel ! Waö kann man denn auch von einem Geschlecht erwarten, das sich ausleben will, das die Achtung vor des Nächsten Rechten nur als Schwäche ansieht? Wenn Gott uns nach den heiligen zehn Geboten richtet, wer wird bestehen? Nie­mand ! Statt daß einer des andern Last trage, hat er ihm seine eigene Bürde noch aufgelegt. Vor der Welt mag man dessen ungeachtet als ein rechtschaffner Mensch dastehn. Gott aber sieht ins Verborgene. Da bleibt's dabei:So du, Herr, willst Sünden zurechnen, Herr, wer wird bestehen ? Was können wir denn tun, um dem Gericht Gottes zu entgehen; was können wir ihm denn