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Wochenbeilage: Illustriertes SonntagsMatt
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N 88. Mittwoch, den 1. November 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches.
Nr. 6832 K. G.
Verwendung des Hinterkorns.
Auf Grund des Abschnitts V der Verordnung über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 vom 20. Juni 1916 (R. G. Bl. S. 613, 782) wird, nachdem das Direktorium der Verwaltungsabteilung (der Reichsgetreidestelle mit Zustimmung des Kuratoriums und im Einverständnis mit dem Präsidenten des Kriegsernährungsamtes (f. § 14 g und § 18 Absatz 3 Schlußsatz a. a. O.) festgesetzt hat, daß Hinterkorn als solches von den Kommunalverbänden nicht zur Verfütterung freigegeben werden darf, für den Kreis Schlüchtern folgendes angeordnet :
§ 1.
Hinterkorn darf von den Landwirten weder zurück- behalten noch verschrotet oder verfüttert werden. Dies, darf auch nicht ausnahmsweise geschehen. Alles Hinterkorn ist vielmehr an den Kommunalverband abzu- Aefern.
Als Hinterkorn sind die im landwirtschaftlichen Betriebe beim Dreschen und Reinigen des Getreides ab- sallenden Mengen nicht mahlfähigen Brotgetreides, bestehend aus verkümmerten und zerschlagenen Körnern, die mit Unkrautsämereien und ähnlichem Abfallmaterial durchsetzt sind, anzusehen.
Erscheint Hinterkorn im Einzelfalle in der Tat nicht mehr mahlfähig, so greift für seine weitere Behandlung ebenso wie für sonstiges nicht mahlfähiges Getreide bis auf weiteres das bisherige Verfahren Platz.
§ 2.
Alles abfallende, für den Kommunalverband be- Hlagnahmte Hinterkor» ifi von E übUgN ^-erreide- vorräten getrennt aufzubewahren, der Ortspolizeibehörde (Bürgermeister, Gutsvorsteher) sofort nach dem Dreschen anzumelden und dem zuständigen Aufkäufer des Kreises abzuliefern.
§ 3.
Nach § 9 der Verordnung vom 29. Juni 1916 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis 10 000 Mark bestraft:
1. wer unbefugt beschlagnahmte. Vorräte beiseiteschaffr, insbesondere aus dem Bezirke des Kommunalver- bandes, für den sie beschlagnahmt sind, entfernt, sie beschädigt, zerstört, verarbeitet oder verbraucht;
2. wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs- oder Er- wcrbsgeschäft über sie abschließt;
3. wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen pflichtwidrig unterläßt.
Im Schatten der Ueterpaulsfestung.
Roman von Hermann Gerhardt. 86
„Ach so!" versetzte Katia. „Es ist ja so begreiflich," fuhr sie nach einer Weile fort, „daß Ihr beide gern zu- ( fauimen seid; ich bin recht egoistisch, daß ich Dich tm* Nier für mich haben möchte."
Innerlich aber schien sie nicht recht darüber hin- wegzukommen; sonst pflegte doch Margarete jedesmal Dom Spaziergang direkt zu ihr hereinzugucken! Warum denn heute nicht? Forschend blickte sie sie an. Und gleich darauf schmiegte sie sich dicht an Margarete: „Liebste," rief sie aus, „Dir fehlt etwas, und Du nullst mir'S nicht sagen! Du hast ja geweint."
Margarete waudte daS Gesicht ab.
i „Geweint?" sagte sie, „wie kommst Du darau ?
„Weil Deine Augen rot sind. Und jetzt willst Du ^mich hinters Licht führen! Aber die Mühe kannst Du ! Dir ersparen: ich gehöre nicht zu denen, die es durch- ; aus nicht lassen können, die Geheimnisse anderer Leute
ru ergründen!" , . , „,
Damit ließ sie die Margarete stehen und warf sich fn die Sofaecke. „Die Welt ist voll Lug und Trug, sch wollte, ich könnte ihr den Rücken kehren! rief in tragischem Tone, und ihre Augen blickten fin« .. ßer, ein sicheres Zeichen, daß in ihrem Inner,t der vturm tobte. _ ,
| Margarete ging ihr nach und setzte sich neben sie; x aber das junge Mädchen zuckte zurück, als habe ein ■ Skorpion sie berührt.
„Liebste Katia," begann Margaret«.
„Sage mir nichts, ich will nichts hören! unter- brach die Kleine sie heftig. Du wolltest ja doch nicht, daß ich's wissen sollte; Du hast ja Deinen Bruder, ß^ doch wieder zu ihm!"
§ 4.
Andere Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 57 der Verordnung vom 29. Juni 1916 bestraft.
§ 5.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schlüchtern, den 30. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister—Gutsvorsteher dies ortsüblich bekannt zu machen.
Der Landrat.
Nr? K7G? —
Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf die in Nr. 82 des Kreisblattes veröffentlichte Bundesratsbekanntmachung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. Oktober 1916, ersuche ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher nunmehr streng auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu achten:
Es sind dies insbesondere folgende Bestimmungen:
§ 4 Vollmilchversorgungsberechtigte sind:
a) Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahre,
b) stillende Frauen,
c) schwangere Frauen in den letzten drei Monaten vor der Eintbindung,
(1 ) Kranke auf Grund amtlich vorgeschriebener Bescheinigung.
Der tägliche Bedarf der Vollmilchversorgungsbe- rechtigten wird berechnet mit:
a) 1 Liter bei Kindern im L urb 2, Lebensjahre, soweit sie nicht gefüllt werden;
b) 1 Liter bei stillenden Frauen für jeden Säugling;
c) Vi Liter bei Kindern im 3. und 4. Lebensjahre;
d) s/« Liter bei schwangeren Frauen in den letzten drei Monaten vor der Entbindung;
e) ‘/i Liter bei Kindern im 5. und 6. Lebensjahr;
f) durchschnittlich 1 Liter bei Kranken.
Die Herren Bürgermeister haben zunächst dafür zu sorgen, daß der Bedarf der gemäß § 4 der Bekanntmachung innerhalb der Gemeinde versorgungsberechtigten Personen gedeckt wird. In denjenigen Gemeinden, denen von mir ein besonderer Auftrag zur Abgabe von Milch an die Molkerei in Schlüchtern zugegangen ist, bleibt diese Auflage durchzuführen. Alle andere Gemeinden werden zur verstärkten Ablieferung von Butter angehalten. Nähere Anweisung darüber wird ergehen.
Da die Stadt Schlüchtern zur Deckung ihres Vollmilchbedarfs eine Zufuhr aus dem Kreis bedarf, darf in ihr
Margarete aber ging nicht. Sie saß und wartete, bis das leidenschaftliche kleine Geschöpf sich in Schmähungen und Klagen über die Schlechtigkeit der Welt im allgemeinen und im besonderen Luft gemacht. Als sie sich dann blaß und erschöpft zurücklehnte, versuchte Margarete von neuem ihr Heil.
„Willst Du mich jetzt anhören, Katia?"
„Sprich oder schweige, wie Dir's beliebt. Mir ist es einerlei."
„Dann werde ich sprechen. Es ist etwas vorgefallen, was ich Dir um unser beider Willen gern verschwiegen hätte. Denn, wenn ich es Dir sagte, würde es Dich nur zwecklos anfregen."
„Mit dem Verschweigen erreichst Du aber nur das Gegenteil. Jetzt werde ich die ganze Nacht nicht schlafen können und werde mich aufregen!"
„So muß ich es Dir wohl sagen," seufzte Margarete resigniert. „Es wird Dich auf's höchste überraschen," fuhr sie nach einer Pause fort, während welcher Ka- tia8 Blicks gespannt an ihr hingen, „wenn Du er- fährst, daß Dein Vater — der Präfeki —" sie stockte und errötete heftig.
„Mein Vater?" fiel Katia atemlos ein.
„Um mich angehalten hat I" Nun war eS heraus.
„Margarete!" Mehr brächte das Mädchen in der ersten Bestürzung nicht über die Lippen. Aber im nächsten Augenblick brach ein Strahl innigster Freude aus
ihren Augen. .
„O, wie schön, wie herrlich I" rief sie aus. „Welchem Glückt" Stürmisch umarmte sie die Freundin. „Jetzt bleiben wir immer zusammen!"
„Ich wußte es ja," sagte Margarete bekümmert. „Du nimmst eS gleich als vollendete Tatsache, aber, mein liebes Kind, das ist es noch längst nicht! Ich habe mein Jawort noch nicht gegeben und Du mußt Dich auf die Möglichkeit gefaßt machen, daß wir — uns vielleicht doch wieder trennen müssen!“
e0, bewahre, daraus wird nichts l Du wirst hübsch
Vollmilch an Verbraucher»nur noch gegen behördlichen Ausweis abgegeben werden. Es muß noch erwogen werden, ob ein gleiches Verfahren auch in anderen größeren Gemeinden des Kreises angebracht ist.
Ich übertrage gemäß § 6 der Bekanntmachung dem Magistrat der Stadt Schlüchtern die nähere Regelung der Milchverteilung für den Bezirk der Stadt Schlüchtern. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bestimmt der Magistrat.
Von der Einführung von Magermilchbezugscheinen will ich zunächst absehen, bestimme jedoch gemäß der Anweisung der Bezirksfettstelle in Caffel, daß etnhalb Liter für den Tag und die Person als Höchstmaß für den Bezug der Verbaucher allgemein zu gelten hat.
Auch von den Milchselbstversorgern muß erwartet werden, daß sie nicht mehr Vollmilch und Magermilch für sich selbst beanspruchen, als sie bisher, das ist im ersten Halbjahr 1916 für sich verbraucht haben. Eine Regelung des Verbrauchs der Selbstversorger würde andernfalls nicht zu vermeiden sein.
Es muß erwartet werden, daß bei Durchführung dieser Bestimmungen größere Milch- und Fettmengen frei werden, sodaß die Milchzufuhr zur Molkerei in Schlüchtern und die Zufuhren an Butter gesteigert werden können. Auf die bestehenden Verträge auf Lieferung von Milch nach Orten außerhalb des RegierungsBezirks Caffel greift die Verordnung nicht ein. Diese Lieferungen müssen fortgesetzt werden.
Ich ersuche die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher diese Vorschriften wiederholt ortsüblich bekannt zu machen.
Schlüchtern, den 31. Oktober 1916.
.1 -.....-I...
Tgb.-Nr. 8161/16.
Prüfung und Freigabe von Hülsenfrüchten (Erbsen, Bohnen, Linsen), Buchweizen und Hirse zum Verkauf als Saatgut.
Durch gemeinschaftliche Erlasse der Herren Minister für Landwirtschaft, für Handel und Gewerbe und des Innern vom 23. Juli ds. Js. sind die Landwirtschaftskammern als „Saatstellen" im Sinne der Verordnungen über Hülsenfrüchte und über den Verkehr mit Buchweizen und Hirse vom 29. Juni ds. Js. bestellt worden. Nach den genannten Verordnungen dürfen bekanntlich Erbsen, Bohnen, Linsen. Buchweizen und Hirse nur an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle (Reichshülsen- fruchtstelle) abgesetzt werden. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für anerkanntes Saatgut, für nachweislich zum Gemüsebau bestimmtes Saatgut, sowie für Saatgut, das durch eine von der Landeszentralbehörde zu
artig „Ja" sagen unb Papa heiraten, und wir werden alle vergnügt zusammen leben bis an unser Ende! — Was für ein famoser Gedanke von Papa! Ich begreife nicht, daß ich nicht selbst schon lange darauf gekommen bin. Es lag doch auf der Hand, daß er sich in Dich verlieben mußte."
„Ach, warum habe ich es Dir nur gesagt!" jammerte Margarete. „Du verstehst eben nicht, was es heißen will, ohne Liebe zu heiraten."
„Aber weshalb solltest Dir Papa denn nicht lieben können? Er ist doch gut und klug und steht auch gut aus. Das wird allgemein gesundem"
„Gewiß, aber damit ist noch nicht alles gesagt. Man kann einen Menschen achten und bewundern und ihn dennoch nicht lieben."
„Du wirst ihn aber lieb gemimten,“ beharrte Katia, Du mußt es — Du mußt es I"
Margarete seufzte. Sie hatte das Gefühl, als würde sie von einer undurchdringlichen Hecke ringsum eingeschlossen.
„Ich muß tun, was das Richtige ist," sagte sie, „und Dll sollst mir dabei helfen." . „ ,
Da schmiegte sich Katia an ihre Seite und sie lehn- teu ihre Wangen aneinander. 231,18
„Es wird ivohl so fein müssen," dachte Marga- rete; „was verschlägt's auch, wenn sie alle dadurch glücklich werden! Gut und freundlich ist er ja" Ihr Herz aber lag ihr wie Blei in der Brust, währenddes Katia sich damit befaßte, die schönsten Luftschlösser zu bauen. Werner, natürlich würden er und sie sich von jetzt ab beim Vornamen nennen, mußte sich in Petersburg niederlassen und würde ein berühmter Arzt werden. Ihre Freundschaft mürbe sich immer fester knüpfen, es würde keine Mißverständnisse und keine Entfremdung mehr zwischen ihnen geben. Und Madame! Als sie bei dieser angelaugt war, vermochte Katia ihre Gedanken nicht mehr für sich zu behalten. -