SchluchternerMung
mit amtlichem Areisblatt. ___. Rr
Telefon Nr. 65.
amtlichem Areisblatt.
Atonatsbeilage: Landwirtschaftlicher Aataeber
Postscheckkonto Frankfurt a. M. 11402. AWyeper.
wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. ’ ^ "^
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1.20 Mk ~
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Amtliches
J.-Nr. 5944 K. A.
Mastfutter für sogenannte Kausschweine.
Um die Schweinemast weiter zu fördern, beabsichtigt die Landesfuttermittelstelle den Mastorganisationen Futtermittel zur Verfügung zu stellen. Es gelten hierbei folgende Grundsätze:
Die eigene Familie und das Hausgesinde des Mästers sollen mit Schweinefleisch so gut als irgend möglich versorgt sein. Eswerdendaherdie Futtermittel auch für s^ verfügbar gemacht, die nicht in der Lage sind, Schweine auf Ablieferung nach Vertrag zu mästen, und die sonst einen Futterbezug nicht haben. Diese Futtermengen werden unter den ausdrücklichen Bedingungen überwiesen, daß sie für den kleinen Hausmäster zur Schweinemast bestimmt sind. Ein Anrecht auf den Bezug dieser Futtermittel steht niemanden zu. Der Preis dieser Futtermittel wird in der Regel um ein Geringes höher gehalten werden, als der Preis der Futtermittel für die sich vertraglich verpflichtenden Mäster. Der Menge nach soll das dem einzelnen Mäster für die Mast eines Schweines zugeteilte Futter in der Regel nicht mehr als 2 Zentner betragen.
Indem ich hiervon Kenntnis gebe, ersuche ich, mir bis spätestens 25. d. Mts. direkt mitzuteilen, wer die Mast eines Hausschweines beabsichtigt oder schon begonnen hat, welches Gewicht das Schwein zur Zeit hat und ob die Zuteilung von Futter gewünscht wird.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, vorstehende Bekanntmachung möglichst zu verbreiten und die Nutzbarmachung der Mastvergünstigung zu empfehlen.
Schlüchtern, ven 20. Ottover Ev.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses-.
«riegshilfsk-ffe.
J.-Nr. 5620 K. A. Nachdem die Geschäftsanwei- sung und die Grundzüge der Kriegshilfskaffe des hessischen Bezirksverbandes von den zuständigen Stellen genehmigt ist, wird sie nunmehr ihre Tätigkeit beginnen.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Darlehens — in der Regel bis zum Betrage von 2000 Mark — find:
a) daß der Nachsuchende selbst Kriegsteilnehmer ist oder war, d. h. aus Anlaß des Krieges dem Heere angehört hat, oder das Darlehn von der Witwe, Eltern oder Kindern eines Kriegsteilnehmers nachgesucht wird;
b) daß er eine selbständige Lebensstellung im Handwerk, im Gewerbe, Landwirtschaft oder einen sogenannten freien Beruf inne hat;
c) daß andere Mittel zur Auftechterhaltung oder Wiedererlangung dieser Lebensstellung von keiner Seite zur Verfügung stehen;
d) daß der Nachsuchende der Unterstützung aus Mitteln der Allgemeinheit würdig ist;
e) daß nach Lage der Verhältnisse darauf gerechnet werden kann, durch die Gewährung des Darlehns werde die geschäftliche Selbständigkeit des Nachsuchenden erhalten oder wieder hergestellt werden;
f) daß die Verzinsung und Rückzahlung des Darlehns in geeigneter Weise gesichert wird.
Die Gesuche um Gewährung eines Darlehens sind spätestens bis zum Schlüsse des ersten Jahres nach Friedensschluß oder nach Rückkehr des Kriegsteilnehmers in die Heimat dem unterzeichneten Vorsitzenden des Kreisausschusses einzureichen. Als Unterlagen kommen vorzugsweise in Betracht:
1. eine genaue Darlegung der Vermögens- und geschäftlichen Verhältnisse des Nachsuchenden, aus der sich ergibt:
a) daß der Nachsuchende aus eigenen^ Mitteln nicht in der Lage ist, seine bisherige geschäftliche Selbst- ständigkeit zu behaupten, oder — falls sie verloren
ist — wieder zu erlangen; , m
b) daß von anderer Seite, insbesondere im Wege des ordentlichen Real- oder Personalkredits Mittel zu angemessenen Bedingungen für ihn nicht zu erlangen sind;
c) daß bei Gewährung der erbetenen Unterstützung nach vernünftigem Ermessen die Wiederherstellung oder Erlangung der geschäftlichen Selbständigkeit
gesichert erscheint; „
d) daß Nachsuchender zur Verzinsung und pünktlichen Rückzahlung des Darlehns in der Lage ist.
®auiStig, den 21. Oktober 1916
2. die Angabe der Zeitdauer, für welche das Dar- lehn gewünscht wird und in welchen Raten seine Rückzahlung erfolgen soll;
3. die Angabe, ob und welche Sicherheiten für Erfüllung seiner Verpflichtungen der Nachsuchende bieten kann.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.
J.-Nr. K. A. Von dem Kriegausschuß für Oele und Fette in Berlin wird nochmals auf das Sammeln der für die Oelgewinnung so lehr wichtigen Bucheckern hingewiesen. Abgesehen von den eigenen Vorteilen die der Sammler hat, ergibt sich aus den zur Ablieferung gelangenden Bucheckern eine nicht zu unterschätzende Einnahme.
Für den Kreis Schlüchtern hat der Kreis selbst das Sammeln wie folgt organisiert.
1. Die Sammelerlaubnisscheine werden von den Oberförstereien und deren Beauftragten, sowie von den Ortsvorständen und Privatwaldbesitzern unentgeltlich ausgestellt.
2. Jeder Sammler hat sämtliche von ihm gesammelten Eckern an die in jedem Orte befindliche Sammel- stelle abzuliefern. •/, der gesammelten Mengen, aber nicht mehr wie 25 kg. für einen Hausständ, kann der Kreis zurückbehalten und zu Oel schlagen laffen. Das aus diesem Viertel gewonnene Oel steht dem Sammler zu und wird ihm unter Berechnung der Selbstkosten von der Ortsbehörde demnächst geliefert werden. Für die an den Kriegsausschuß abzuliefernde Menge, das ist 7« von der vom Sammler abgelieferten Menge, wird dem Sammler ein Sammellohn von 50 Pfg. für das ^'/^^PsgMür hnm ‘&itei^ daß dasjewe 450 Gramm wiegt.
3. Von den an den Kriegsausschuß abzuliefernden Mengen werden den sammelnden Gemeinden z. Zt. nochmals für je 100 kg abgelieferte Eckern bis zu 4 kg Oel und bis zu 20 kg Oelkuchen oder Oelmehl überwiesen werden.
4. Die Waldbesitzer, welche selbst Sammelstellen errichten, haben die gesammelten Mengen an den Kreis abzuliefern und erhalten außer dem Sammellohn eine Entschädigung von 10 Mk. für je 100 kg abgelieferte
Eckern.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, dies ortsüblich bekannt zu machen und verweise darauf, daß die damit in meinem Rundschreiben vom 16. d. Mts. J.-Nr. 5860 K. A. mitgeteilten Sätze der Sammellöhne abermals erhöht werden.
Schlüchtern, den 18. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J.-Nr. 5944 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, die mit der Einsendung der Gemeinderechnung pro 1915/16 noch im Rückstände sind, werden an die Einsendung mit einer Frist von 14 Tagen erinnert.
Schlüchtern, den 19. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes von Trott zu Solz. ___,
J.-Nr?N 107. Die Herren Bürgermeister, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 26. Juli d. Js. Nr. 8171 (Kreisblatt Nr. 61) betr. Einreichung der Liste über die Zahl der Jugendwehrteilnehmer noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Erledigung nochmals erinnert.
Schlüchtern, den 17. Oktober 1916.
Der Königl. Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 11097. Mit Bezug auf die Verfügung vom 12. v. Mts. Nr. 9846 Kreisblatt Nr. 78 erinnere ich die Ortspolizeibehörden an die Vorlage der Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für das
Jahr 1917.
Schlüchtern, den 17. Oktober 1916.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2603 R. R.
Woter Kreuz Kalender 1917.
Das Zentralkomitee vom Roten Kreuz gibt auch für das Jahr 1917 den Noten Kreuz-Kalender heraus, der gegenüber der vorjährigen Ausgabe in erheblich erweiterter und verbesserter Gestalt erscheint. Es ist jetzt die Form eines Tage sabreiß-Kalenders gewählt, der mit Bildern aus der Kriegsgeschichte nebst den entsprechenden Erläuterungen versehen ist und unter der
I^"-"^^ kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.
67. Jahrgang.
Schriftlettung des Königlichen Hausbibliothekars Dr. Bodgan Krieger steht. Einen besonderen Wert verleihen dem Kalender 12 Kunstblätter mit Bildnissen und schriftgetreu wiedergegebenen Sinnsprüchen führender Männer. Der Preis des Kalenders beträgt 3 Mk Wir empfehlen die Anschaffung des Kalenders aufs i bitten, recht zahlreiche Bestellungen binnen 10 Tagen bei unserem Geschäftsführer' (Sekretär Schaefer) machen zu wollen. Die Hälfte des Ertrages kommt dem Roten Roten Kreuz zugute.
Schlüchtern, den 19. Oktober 1916.
—Der Männerverein vom Roten Kreuz.
Fattermittelbeftellung.
12-14 6,50—7
18-19
Mark
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Demn ächst treffen ein!
Polnische Kleine der Zentner etwa Melasse futter „ Fleischfuttermrhl „ Knochenkraftfutter „ „ „ „
Bestellungen sind umgehend an die Herren Bür- germeister zu richten und von diesen alsbald für die
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Gemeinde zusammen hierher einzureichen. Schlüchtern, den 21. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. ,._.___________von Trott zu Solz.
bringt Euer« Holdschumck der Hokdankaufsßltfsstelle.
Nächster Goldankaufstag:
Dienstaa h»«,** «■£*-*-£ iM Kreistagssitzungssaal. '
Außerdem nimmt die Kreissparkasse und die städtr- sche Sparkasse Goldsachen jederzeit bereitwilligst zur Weiterbeförderung entgegen.
Politische Uebersicht.
Gold dem Vaterlands.
Berlin, 18. Oktbr. (W. B.) In der Goldankaufsstelle des Preußischen Abgeordnetenhauses erschien heute am Gedenktage der Völkerschlacht bel Leipzig ein Kammerherr der Frau Kronprinzessin und überbrachte im Auftrage der hohen Frau eine große Anzahl von Goldschmucksachen, darunter Armbänder, Ketten und Broschen. Auch die Damen des Hofstaates der Frau Kronprinzessin legten ihre Schmucksachen auf den Altar des Vaterlandes nieder.
Verluste der Rumänen.
Sofia, 15. Okt. Wie die „Kambana" meldet, haben die Rumänen bis zum 4. Oktober einen Verlust von mehr als 130 000 Mann an Toten und Verwundeten zu verzeichnen, also bis dahin bereits mehr als ein Drittel ihrer Armee verloren, die bei Brasso, Fogaras und später erlittenen Verluste nicht einbegriffen.
Die Deutsche Kronprinzessin hat die Schirmherrschaft über die Oraanisatiou der Goldschmucksammlung für die Reichsbank übernommen.
Der Anregung vaterlandliebender Frauen und Männer entsprungen, hat der Gedanke dem Goldschatz der Reichsbank durch Sammlung von Goldschmuck und Goldgeräten im Wege des Ankaufs eine neue Quelle zu erschließen, in allen Teilen des Reichs und in allen Schichten der Bevölkerung lebhaften Widerhall gefunden. Die bisher erzielten Erfolge legen für den das ganze deutsche Volk beseelenden unbeugsamen Geist und Steges- willen ein erneutes Zeugnis ab. Angehörige aller Be- rufskreise sind in den Dienst dieser bedeutsamen Sache getreten, und Arme und Reiche haben bereits gewett- eifert, durch Veräußerung ihrer Goldsachen zur Stärkung der finanziellen Wehr des Vaterlandes beizutragen. Von den westlichen Landesteilen ausgehend hat der Goldschmuckankauf sich allmählich über den Süden, Norden und Osten ausgebreitet; in Groß-Berlm sind nun auch Goldankaufsstellen errichtet worden. Nachdem auf diese Weise die Organisation im ganzen Reichsgebiet vollendet ist, hat nunmehr Ihre Kaiserliche und Königliche Hohheit die Frau Kronprinzessin sich als Schirmherrin an die Spitze der Gesamtorganisation gestellt und selbst schon einen großen Teil ihres Goldschmuckes der Sammelstelle überbringen lassen. Sicherlich wird dies für alle Kreise der Bevölkerung ein Ansporn sein, an dem wahrhaft vaterländischen Werk tätig