Zchluchterner Zeitung
mit amtlichem Rreisblatt. rNonatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
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Jü 83. Samstag, den 14. Oktober 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches.
J.-Nr. 10553.
Landsturm-Musterung.
Die nachstehend aufgeführten Wehrpflichtigen und zwar:
1. Die Landsturmpflichtigen des Jahrgangs 1898, d. s. alle im Jahre 1898 geborenen männlichen Personen;
2. die ehemals als dauernd untauglich (d. u.) ausgemusterten Personen der Jahrgänge 1870 bis einschließlich 1875, ausschließlich der vor dem 8. September 1870 Geborenen;
3. die bet ihrer letzten Musterung als zeitig untauglich befundenen Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1869 bis mit 1897, einschließlich der ehemals als dauernd untauglich Ausgemusterten;
4. die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1896, 1895, 1894 und der älteren Jahrgänge, einschließlich derjenigen, welche bei der letzten Musterung die Entscheidung d. g. v., g. v. oder d. a. v. oder a. v. erhalten haben,
haben zu den nachstehend aufgeführten Terminen im Saale des „Hessischen Hofes ^ hier zu erscheinen und zwar:
Am Freitag, den 20. Oktober d. Js.
die Mannschaften aus den Gemeinden und Gutsbezirken Ahl, Ahlersbach, Altengronau, Bellings, Breitenbach, BreuningS, Eckardroth, Elm, Gundhelm, Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell und Hundsrück;
Am Sonnabend, den 21. Oktober d. Js.
die Mannschaften aus den Gemeinden und Gutsbezirren Hütten, Jossa, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kressenbach, Lindenberg, Marborn, Marjoß, Mottgers, Neuengronau, Neustall, Niederzell, Niederkalbach, Oberkalbach, Oberzell, Reinhards, Romstal und Salmünster;
Am Montag, den 23. Oktober d. Js.
die Mannschaften aus den Gemeinden und Gutsbezirken Sannerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Schwarzenfels, Schlüchtern, Seidenroth und Soden;
Am Dienstag, den 24 Oktober d Js.
die Mannschaften aus den Gemeinden und Gutsbezirken Steinau, Sterbsritz, Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Utt- richshausen, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof, einschließlich Gutsbezirk Ramholz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.
Die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1896, 1895 und 1894, welche bei der letzten Musterung die Entscheidung k v. oder d. g. u. a. v. u. erhalten haben, sind von der Gestellung zu den vorstehenden Musterungsterminen entbunden
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, alle Gestellungspflichtigen zu dem Musterungstermin pünktlich auf 8 Uhr vormittags zu laden und anzuweisen, mit rein gewaschenem Köper und in nüchterem Zustande zu erscheinen und ihre Militäcpapiere mitzu- bringen. Unentschuldigtes Fehlen im Musterungstermin ober" ungebührliches Benehmen werden streng bestraft. Die Musterung beginnt um 9 Uhr vormittags.
Befreiungsgesuche (Reklamationen) sind nur in ganz dringenden Fällen zulässig und rechtzeitig vor dem Musterungstermine hierher einzureichen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher müssen beider Vorstellung der Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin anwesend sein.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß Wehrpflichtige, die sich durch eine Bescheinigung des Bürgermeisters oder Jugendwehrsührers als Angehörige der Jugendwehr ausweisen, in dem Musterungstermin Wünsche bezüglich der Ueberweisung in eine bestimmte Garnison vorbringen können.
Schlüchtern, den 10. Oktober 1916.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlüchtern.
von Trott zu Solz.
J.-Nr. 10979. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich die Gestellung von Arbeitskräften zur Hilfeleistung bei der Kartoffelernte, sofern dies in einzelnen Notfällen erforderlich sein sollte, sofort bei mir zu beantragen.
Schlüchtern, den 11. Oktober 1916.
Der Königliche Landrat: von Trott zu Solz.
B. Nr. I. 3678. Wo es irgend erforderlich oder nur dienlich ist, zur schleunigsten Ernte und Unterbringung der Kartoffeln noch über die schon bisher gegebenen Wege und Möglichkeit hinaus Schulkinder zur Hülfe heranzuziehen, können diese dann auf Wunsch der Eltern oder sonstigen Beteiligten durch einfache kürzeste Anordnung der Herren Landräte, Kreisschulinspektoren, Orts- schulinspektoren oder unmittelbar der Schulleiter, Lehrer und Lehrerinnen einzeln beurlaubt, im Notfalle auch der Schulunterricht ganzer Klassen ausgesetzt werden.
Die so beurlaubten Schulkinder oder Klassen und die Tage sind zu vermerken, die Niederschrift darüber einstweilen aufzubewahren.
Caffel, den 9. Oktober 1916.
Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen und Schulwesen, gez. Dr. Blankenhorn.
J.-Nr. 11009. Die vorstehende Verfügung wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern mit dem Ersuchen um weiterer Bekanntgabe mitgeteilt.
Schlüchtern, den 11. Oktober 1916.
Der Königl. Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 1054 V. Die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher zu Breitenbach, Herolz, Kerbersdorf, Kressenbach, Niederzell, Reinhards, Vollmerz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Züntersbach, Lindenberg und Oberförsterei Oberzell werden ersucht, die bei ihnen umgetauschten Quittungskarten alsbald an die Landesversicherungsanstalt in Caffel einzusenden.
Schlüchtern, den 13. Oktober 1916.
Der Königl. Landrat. I. V.: Schultheis. 9^76058^7(5.
Betr. Kupfervitriol zum Beizen.
Ich bringe den Landwirten zur Kenntnis, daß dem Kreis 200 Pfund Kupfervitriol zum Beizen der Saatgut überwiesen sind. Bestellungen hierauf sind unverzüglich bei dem zuständigen Herrn Bürgern« eister zu machen. Der Preis stellt sich auf 80 Pfg. für das Pfund.
Schlüchtern, den 12. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.
*
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, vorstehende Bekanntmachung sofort in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Gemeindeeinwohner zu bringen, die Bestellungen entgegenzunehmen und die Bestelliste bis zum 17. Oktober an mich einzusenden.
Schlüchtern, den 12. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.
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Betr. Petroleum-Verbrauch
Durch die Ausdehnung des Kriegsschauplatzes auf die rumänischen Petroleum Gebiete ist vermehrte Sparsamkeit im Verbrauch von Petroleum dringend geboten.
Ich weise die Herren Bürgermeister und GutSvor- steher deshalb an, wo mehrere Haushaltungen einen gemeinschaftlichen Haushalt führen z. B. Altenteiler mit den jungen Leuten, diese Haushaltungen als eine» zu rechnen und nur eilte Petroleumkarte auSzugeben.
Schlüchtern, den 9. Oktober 1916.
Der Vorsitzende des Kreis Ausschusses.
I. Nr. III 7283. Unter Bezugnahme auf lfd. Nr. 5 meines Nunderlasses vom 12. September 1916 — III 6050 — teile ich der Königlichen Regierung mit, daß der Herr Minister der geistlichen und Unterrichtsange- legenheiten die Beurlaubung der Schulkinder zum Sammeln von Eicheln, Bucheckern und Roßkastanien, von Hollunderbeeren und Brennesseln und zur Teilnahme an der Kortoffel- und Rübenernte in weitesten Grenzen gestattet hat.
Zur Urlaubserteilung sind hiernach befugt:
1. Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen für einzelne ganze oder halbe Tage,
2. Alleinstehende Lehrer, Erste Lehrer, Hauptlehrer und Rektoren, die einem Ortsschulinspektor unterstehen, für eine Zeit bis zu einer Woche,
3. Ortsschulinspektoren für eine Zeit bis zu 4 Wochen,
4. Kreisschulinspektoren für eine Zeit von mehr als vier Wochen.
Berlin W 9, den 29. September 1916. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
3m Auftrage: gez. von Freier.
J.-Nr. 10294. Die Synagogenältesten M. Neuhaus in Salmünster und Markus Goldschmidt in Heubach sind auf weitere 3 Jahre als solche verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 9. Oktober 1916.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
Aufruf.
Draußen im Felde setzen unsere Soldaten Leben und Gesundheit ein, um den Sieg zu erringen. Uns daheim ist es eine Pflicht, die wirtschaftliche Kraft Deutschlands hoch zu halten gegenüber dem Bestreben, uns auszuhungern und wirtschaftlich zu vernichten.
M Jeder muß sich gern und willig Opfer auferlegen. Und wie klein sind solche Opfer, wenn wir sie mit denen vergleichen die unsere heldenmütigen Truppen täglich und stündlich bringen!
Die Grundlage unseres Wirtschaftslebens ist die Reichsbank. Vorbedingung ihrer Stärke ist der Goldschatz, der es ihr ermöglicht, Banknoten auszu- geben und ben Wert des deutschen Geldes im In- und Auslande hoch zu halten. Ihren Goldschatz zu stärken, ist daher Notwendigkeit und vaterländische Pflicht.
In vielen Haushaltungen finden sich Goldsachen die nicht mehr benutzt werden und als totes Kapital in den Schubläden liegen. Solche Sachen zu veräußern, bietet sich jetzt die beste Gelegenheit. Rückkehr zu größerer Einfachheit wird eine der guten Folgen dieses Krieges sein. Daher zögere man nicht, sich überflüssigen Aufwandes, der mit goldenen Ketten, Armbändern, Ringen, Broschen, Hausgerät usw. häufig gen..
äußern. Allen Deutschen muß es eine Ehre sein, anstelle der goldenen Uhrkette eine einfache eiserne Kette zu tragen und damit zu zeigen, daß sie keines eitlen Schmuckes bedürfen, wenn dieser dem Vaterlande nutzt. Derartige eiserne Ketten sind in der Herstellung begriffen und werden bei Hingabe einer goldenen Uhrkette gegen Wertersatz abgegeben werden. Trauringe sind bis auf Weiteres vom Ankauf ausgeschlossen, es sei denn, daß es sich um Trauringe Verstorbener handelt.
Mitbürger! Denkt an Eure Pflicht als Deutsche und unterstützt unseren Goldankauf. Denkt vor allen Dingen aber daran, daß Deutschland nur siegen kann, wenn es neben seinem starken Heere auch wirtschaftlich stark bleibt.
Die Vorstandsmitglieder des Vaterländischen Frauen- vereins in Schlüchtern werden die
Goldankaufsbilfsstelle
in der Kreisstadt leiten. Die Goldsachen-Ankaufsstelle befindet sich im Kreistagssaale des Kreishauses in Schlüchtern und wird erstmalig am Dienstag, den 17. Oktober d. Jrs. und allen folgenden Dienstagen nachmittags von 2 ‘/a—5 Uhr geöffnet sein.
Es ioerben Goldsachen aller Art, Ketten, Ringe, Armbänder, Uhren, Hausgeräte usw. nach Begutachtung burd) einen Sachverständigen entgegengenommen und der Goldankaufsstelle in Fulda übersandt werben, dort werden sie von dem Domgoldschmied Herrn Rauscher geprüft und ihr Goldwert' festgestellt werden. Das Gold wird der Reichsbank zugeführt, der volle Goldwert von uns bem Geber ausgezahlt werden. Um zu verhindern, daß Sachen von Knnstwert eingeschmolzen werben, wird die Goldankaufsstelle von einem Kunstsachverständigen beraten.
Mitbürger! Bringt alles irgendwie entbehrliche Gold zur Ankaufsstelle.
Wer sich von liebgewordenen Gegenständen trennt, bringt dem Baterlande dieses Opfer, welches durch Aushändigung eines Gedenkblattes ehrenvoll anerkannt werden wird. Einlieferer von Goldsachen im Ankaufswerte von mindestens 5 Mk. erhalten eine künstlerisch schöne Plakette als besondere Anerkennung.
Wir bitten die Herren Pfarrer und Lehrer um ihre Unterstützung.
Im Namen der Vorstände des Vaterländischen Frauenvereins und des Männervereins vom Roten Kreuz für den Kreis Schlüchtern.
Die Vorsitzenden:
Frau v. Trott zu Solz. Landrat v. Trott zu Solz.