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Telefou Nr. <1 >. Postscheckkonto Frankfurt a. M 11402. Telefon Nr. «S.

Wocbenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt'" vierteljährlich 1,20 M? Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

D 78.

Mittwoch, den 27. September 1916

67. Jahrgang

Die im 67. Jahrgang erscheinende Schlüchterner Zeitung mit amtlichem Kreisblatt ist mithin die älteste und verbretteste Zeitung im Kreise chlüchtern und weit noch über denselben hinaus und finden Inserate in derselben wirksame Verbreitung.

[T _ ' - TTviln^lmnrdlli n er daher in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der

U0j[]U I H wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen

Illl || I1111 III llull II Illl Postabonnenten, welche bis spätestens 30. September unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, I i paß ihnen unsere Zeitung vom 1- Oktober 1916 ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt,

nuß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. Jede Post- Anstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Beftellungen anzunehmen.

Zu recht zahlreichen Besteüuugeu auf das mit dem 1. Oktober 1916 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein

dir Expedition derSchlüchterner Zeitung".

Amtliches

r Städtisches Arbeitsamt Hanau Arbeitsnachweis für Stadt und Landkreis Hanau und die Kreise Gelnhausen und Schlüchtern.

Gesucht w rden im Kreise Schlüchtern:

l Knecht und 2 Elektromonteurs für Hausinstallationen.

I Zur neuen Kriegsanleihe

wird uns von fachmännischer Seite geschrieben:

Es ist nicht wahr, daß eine Zeichnung auf Kriegs­anleihe den Krieg verlängere; es ist auch nicht wahr, daß eine Nichtbeteiligung ihn abkürze.

Wahr ist dagegen, daß die Feinde ein Ver­sagen des deutschen Volkes bet der Kriegsanleihe als Eingeständnis der Schwäche und als einen Anreiz empfinden würden, mit ihren Bedrohungen fortzufahren.

Die nötigen Gelder müßten wir uns dann in anderer Form beschaffen. Das haben die FQ..,e auch so gemacht, als ihre Kriegsanleihen einen Mißerfolg hatten.

Unsere Stellung wäre also nur verschlechtert. Die bitteren Leiden des Krieges aber würden verlängert und verschärft werden.

Es ist nicht wahr, daß das Reich vor 1. Oktober 1924 den fünfprozentigen Zinsfuß herabsetzen kann.

f Wahr ist dagegen, daß dies erst nach dem 1. Oktober 1924 zulässig ist. Wird nach diesem Zeitpunkt, also nach dem 1. Oktober 1924, eine Zinsfußermäßigung überhaupt beschlossen, so kann jeder die bare Rückzahlung des Wertpapiers zum aufgedruckten Betrage (Nennwert) verlangen, wenn ihm der ermäßigte Zins nicht genügt.

Es ist nicht wahr, daß jetzt schon eine Zinssußer- mäßigung nach dem 1. Oktober 1924 feststeht.

Wahr ist dagegen, daß ein Beschluß auf Zinsermäßigung von den jeweiligen Verhältnissen des Geldmarktes abhängt. Es ist also durchaus möglich, daß der Zinsfuß von fünf Prozent un­gezählte Jahre nach 1924 in Kraft bleibt.

Es ist nicht wahr, daß mau bis 1. Oktober 1924 über sein Geld nicht wieder verfügen kann.

Wahr ist dagegen, daß man die Kriegsanleihe wie jedes andere mündelsichere Papier auch wieder verkaufen kann. Man kann sie auch statt dessen bei Reichs-Darlehnskassen oder Banken hinterlegen und sich darauf ein Darlehen verschaffen.

Es ist nicht wahr, daß auf die Kriegsanleihe eine Sondersteuer gelegt werden soll.

Wahr ist dagegen, daß sich in den beschließen­den Stellen niemanden finden wird, der für die Benachteiligung derjenigen zu haben wäre, die dem Reich aus vaterländischen Gründen vertrauens­voll ihre Ersparnisse geliehen haben. Eher summt das Gegenteil, nämlich eine Bevorzugung.

Es ist nicht wahr, daß Sparkasse-Einlagen beschlag­nahmt werden sollen.

Wahr ist dagegen, daß die Kriegsanleihe wie- I der ausschließlich zur freiwilligen Zeichnung auf­gelegt wird. Nur die Einsicht und das Pflichtge­fühl der deutschen Volksgenossen sind auf gerufen; ein Zwang wird nicht geübt. Es ist unsinnig und schädlich, Gelder daheim aufzubewahren.

Es ist nicht wahr, daß es auf die kleineren Zeich­nungen nicht ankomme.

Wahr ist dagegen, daß die Zeichnungen von 100 bis 2000 Mark 11 Milliarden Mark erbracht s haben!

I Es ist nicht wahr, daß von den Zeichnungen der I Steuerbehörde Kenntnis gegeben wird.

Wahr ist dagegen, daß völlige Verschwiegen­heit auch gegenüber der Steuerbehörde zu beob­achten ist

Es ist nicht wahr, daß es bedenklich sei, sich durch Aufnahme eines Darlehens bei den Reichs-DcKlehnSkassen oder sonstwo für die Kriegsanleihe Geld zu verschaffen. Wahr ist dagegen, daß man nur seine Staats­bürgerpflicht erfüllt, wenn man dies tut in der Aussicht auf spätere Einnahmen.

Es ist nicht wahr, daß die Re chs-Darlehenskafsen zur Unzeit die Rückzahlung von Darlehen verlangen würden.

Wahr ist dagegen, daß nach amtlicher Zusage kein Darlehensnehmer und Kriegsanleihezeichner Unannehmlichkeiten wegen vorzeitiger Rückforder­ung, d. h. ehe er sich anderweitig helfen kann, zu befürchten hat.

Es ist nicht wahr, daß der Landwirt nicht zeichnen kann oder aus Gründen gediegener Wirtschaftsführung nicht zeichnen darf, weil er erst später die Ernteerlöse erzielt.

Wahr ist dagegen, daß seine Sparkasse, seine DarlehnSlüsse od§r MMMMag Mm"' hilflich ist, auch diese späteren Geldeingänge der Kriegsanleihe nutzbar zu machen. Und das ist sehr nötig zum vollen Gelingen der Kriegsanleihe. Es ist nicht wahr, daß die Sparkassen und Dar­lehenskassen es dem Einleger nachtragen wenn er Spar­einlagen ummantelt in Kriegsanleihe.

Wahr ist dagegen, daß diese Kassen wissen, wie wichtig gerade ihr Entgegenkommen ist für den Ausfall der neuen Anleihe und daß sie deshalb nach besten Kräften die Einlagen freigeben, um die Erfüllung bürgerlicher Staatspflichten zu er­leichtern.

Es ist nicht wahr, daß man die Wertpapiere unter Verlustgefahr daheim selber aufbewahren muß.

Wahr ist dagegen, daß man sie bei der Reichs­bank, bei guten Bankfirmen oder den Sparkassen aufbewahren lassen kann. Auch kann man leine Zeichnung inS Schuldbuch eintragen lasten. Man hat dann ein ähnliches Verhältnis, als ob man ein Kasseguthaben hätte. Die Zinsen werden halb­jährlich ohne weiteres frei ins Haus geschickt oder dahin, wohin man sie bestellt.

Es ist nicht wahr, daß es an uns Deutschen liegt, alsbald einen uns angenehmen Frieden zu haben.

Wahr ist dagegen, daß die Feinde es auf unsere Ohnmacht abgesehen haben, wenn wir den Frieden erbitten wollten oder müßten und sie die Bedingungen vorschreiben könnten. Solange wir wir noch von Vernichtung und Verarmung, Ver­wüstung und Elend bedroht sind, bleibt und nichts übrig, als die machtvolle Verteidigung! Und dazu, d. h.

zu unserem Schutz, zur Sicherung unseres Vermögens, zu Schutz von Haus und Hof, zur Erhaltung unserer Arbeits- und Verdienftmöglichkeit

soll die Kriegsanleihe in der bisherigen bewährten und gesunden Form die Geldmittel liefern!

Lokales und Provinuelles

Schlüchtern, den 27. September 1916.

ss.12 A" und12 B". Während der Nacht zum 1. Oktober wird infolge der Wiederherstellung der früheren Zeit die Stunde von 121 Uhr zweimal er­scheinen. Laut Bekanntmachung in heutiger Nummer desKreisblattes" empfiehlt es sich, um Verwechslungen zu verhindern, die noch zum 30. September gehörende erste Stunde 121,12 A",12 A 1 Mm." usw. und die Stunde 12 -1, mit der der 1. Oktober be­ginnt,12 B",12 B 1 Min" bis12 B 59 Min." zu bezeichnen.

* Die Landwirtschaftskammer für den Regierungs­bezirk Cassel wird am Donnerstag, den 28. Sept. d. I. Vormittags 11 Uhr auf der Jungviehweide in Wald au bei Cassel 46 Stück zum Teil tragende junge Simmen- taler Kühe und Rinder gegen Barzahlung versteigern. Es ist hiermit den Landwirten Gelegenheit gegeben, wert­volle Zuchttiere in erster Qualität zu erwerben Näheres ist aus dem Anzeigeteil zu entnehmen.

* Am Sonntag, den 17. September verstarb in Hannover, nach beinahe vierjährigem mit Geduld er­tragenem Leiden, der durch seine langjährige humane Amtstätigkeit im hiesigen Kreise bekannte, allgemein be­liebte und geachtete frühere Gendarmerie-Wachtmeister Schulz im 72. Lebensjahre.

* Marine Opfertag. Am 1. Oktober soll hier, wie im ganzen Vaterlande, der bereits durch einen Aufruf in diesem Blatte angekündigte Marine-Opfertag stattfinden. Er soll ein Ehrentag unserer Marine sein. Der unvergänglichen Taten unserer Kreuzer und Linien­schiffe, der kühnen Fahrten unserer U-Boote, Torpedo­boote, der Marine-Luftschiffe und -Flugzeuge, der stillen, opfermutigen Tätigkeit der Minen- und Vorpostenschiffe und uid).t zuletzt der Taten des tapferen Marinekorps in Flandern will das deutsche Volk gedenken und seine Dankbarkeit gegen seine wackeren Kämpfer zur See an diesem Opfertage freudig zum Ausdruck bringen. Da­rum ehre jeder an diesem Tage unsere tapferen Helden und sich selbst durch eine Spende sie sei groß oder klein. Schüler der hiesigen Lehrerbildungsanstalt haben sich in dankenswerter Weise bereit erklärt, sich in den Dienst der guten Sache zu stellen und werden am ge­nannten Tage im Auftrage derOrtsgruppe Schlüchtern" des Deutschen Flotten Vereins mittelst Sammellisten die Spenden entgegennehmen. Die Gaben des Opfertages sollen, wie schon im Aufruf erwähnt wurde, dazu dienen, den Kämpfern zur See in jeglicher Weise zu helfen, und werden von der Zentralstelle für freiwillige Gaben an die Marine unter Leitung des Großadmirals v. Koester in sachgemäßer Weise verteilt werden.

* Goldene Hochzeit. Am 30. September sind 50 Jahre verflossen, daß Herr Wilhelm Herbert und Frau zu Gundhelm, in ehelicher Liebe und Treue ver­bunden sind.

* Eicheln und Roßkastanien sind beschlag- nahmt. Dieselben sind an die durch die Bezugsver­einigung in Berlin angestellten Aufkäufer abzuliefern, und haben die Aufkäufer den Sammlern für waldfrische, gesunde, aber schalentrockene «Früchte zu zahlen, für Eicheln 6 Mark, für Roßkastanien 4.50 Mark für den Zentner frei Sammelstelle. Die Preise sind deshalb so hoch bemessen, um im vaterländischen Interesse zu einer größeren Sammeltätigkeit anzuregen. Wir machen noch auf die diesbezügliche Bekanntmachung im Anzeigen teil aufmerksam.

* DieMitteilungen des Kriegsernährungsamtes schreiben: Das Hausschlachtungsverbot, das seinerzeit aus technischen Gründen erlassen wurde, hat vielfach zu Beunruhigungen unter den Tierhaltern geführt, die noch immer nicht ganz verschwunden sind. Im vollen Um­fange war jenes Verbot nur ganz kurze Zeit in Kraft. Es kann auf das bestimmteste versichert werden, daß ein Hausschlachtungsverbot nicht wieder erlassen wird. Anderer­seits ist es selbstverständlich, daß ein erheblicher Teil des bei der Ha sschlachtung sich ergebenden Fleischertrages dem betreffenden Tierbesitzer auf die ihm durch die Reichsfleischkarte zustehende Fleischbezugsmenge angerech­net werden muß. Ein anderes Verfahren würde zu ungemein großen und sehr ungerechten Verteilungsunter­schieden in der Bevölkerung führen. Jedoch ist die an- zurechnende Menge so gewählt, daß der Tierhalter noch immer aus der Aufzucht und Fütterung einen bedeut­samen Vorteil gegenüber denjenigen hat, die sich ein Schlachttier nicht halten können oder wollen. Dieser Vorzug ist auch notwendig, weil jede Tierhaltung nicht