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ZWchternerZeitung

mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

mit amtlichem Kreisblatt

Telefon Nr. 65.

Postscheckkonto Frankfurt a. M- 11402.

Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt

Telefon Nr. 65.

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

Die Krikgsanlcthc ist die Waffe der Daheimgcbticbcnc»!

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Amtliches

Schweinerotlauf betr

J.-Nr. 4496 K. A. Die Rotlaufseuche unter den Schweinen ist, wie mir bekannt ist, noch immer nicht erloschen. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Schwei­nebesitzer erneut darauf hinzuweisen, daß das einzige Bekämpfungsmittel der Seuche

die Schutzimpfung gegen Rotlauf

ist und daß deren Anwendung nicht dringend genug empfohlen werden kann. Herr Tierarzt Dr. Caemmerer ist wieder im Besitz genügender Jmpfstoffmengen. Er kann daher jetzt Anträgen auf Schutzimpfung alsbald Folge leisten. Die Kosten werden sich erheblich ver­ringern, wenn die Impfung der Schweinebestände Ge-

.eiudeweise vorgeuommen wird,

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mit den Schweinebesitzern zu verhandeln und auf ein möglichst gemeinsames Vorgehen hinzuwirken.

Schlüchtern, den 30. August 1916.

Der c. Landrat.

Zeichllet die fünfte Kriegsauleihe!

Der Krieg ist in ein entscheidendes Stadium getreten. Die Anstrengungen der Feinde haben ihr Höchstmaß erreicht. Ihre Zahl ist noch größer geworden. Weni­ger als je dürfen Deutschlands Kämpfer, draußen wie drinnen, jetzt nachlassen. Noch müßen alle Kräfte, an­gespannt bis aufs Aeußerste, eingesetzt werden, um un= erschüttert festzustehen, wie bisher, so auch im Toben des nahenden Endkampfes. Ungeheuer sind die Ansprüche, die an Deutschland gestellt werden, in jeglicher Hinsicht, aber ihnen muß genügt werden. Wir müssen Sieger bleiben, schlechthin, auf jedem Gebiet, mit den Waffen, mit der Technik, mit der Organisation, nicht zuletzt auch mit dem Gelde!

Darum darf hinter dem gewaltigen Erfolg der früheren Kriegsanleihen der der fünften nicht zurück­bleiben. Mehr als die bisherigen wird sie maßgebend werden für die fernere Dauer des Krieges; auf ein finanzielles Erschlaffen Deutschlands setzt der Feind große Erwartungen. Jedes Zeichen der Erschöpfung bei uns würde seinen Mut beleben, den Krieg verlängern. Zeigen wir ihm unsere unverminderte Stärke und Ent­schlossenheit, an ihr müssen seine Hoffnungen zuschanden werden.

Mit Ränken und Kniffen, mit Rechtsbrüchen und Plackereien führt der Feind den Krieg, Heuchelei und Lüge sind seine Waffen. Mit harten Schlägen ant­wortet der Deutsche Die Zeit ist wieder da zu neuer Tat, zu neuem Schlag. Wieder wird ganz Deutschlands Kraft und Wille aufgeboten. Keiner darf fehlen, jeder muß beitragen mit allem, was er hat und geben kann, daß die neue Kriegsanleihe werde, was sie unbedingt werden muß:

Für uns ein glorreicher Sieg, für den Feind ein vernichtender Schlag

Lokales und Provinzielles

Schlüchtern, den 5. September 1916.

* Sammelt Brennesseln! Dieser Ruf ergeht aufs Neue an die Kreisbewohner iir einer Bekannt­machung des letzten Kreisblattes. Um möglichst alle Brennesseln (urtica dioica) zu ersassen, ist auf Ver­anlassung des Preuß. Kriegsministeriums, Kriegs-Roh- stoff.Abteilung in Berlin eine Nesselfaser VerwertungS- gesellschaft gegründet worden, deren Zweck die Gewinnung und Nutzbarmachung der Brennesselfaser zur ausschließ­lichen Verwendung im Heeresinteresse ist. Wenn die mit der Gründung obiger Gesellschaft, die eine rein : gemeinnützige ist, und die etwaigen Reingewinne an die

Mittwoch, den 6. September 1916

Reichskaffe abführen wird, verfolgte Absicht erreicht

werden soll, ist es unbedingt erforderlich, daß sehr bedeutende Mengen Brennesseln geerntet werden. Die Zeit ist schon weit vorgeschritten, Eile tut daher not, denn je älter der Stengel der Brennessel wird, desto mehr verholzt er und desto geringer ist seine Faser-Ausbeute. Wie wichtig die Sammlung der Bren­nesseln werden kann, ersieht man aus folgenden Zahlen: Die Menge der in Deutschland zu sammelnden Bren­nesselstengel wird auf etwa 10 Millionen Kilogramm geschätzt. 10 Millionen kg getrockneter Brennessel­stengel ergeben eine Ausbeute in Fasern von 1,5 bis 2 Millionen kg. Das kg Nesseln zum Friedenspreis der Baumwolle gerechnet, würde den Betrag von 2 000 000 bis rt 000 000 Mk. ergeben. Da ein kg Fasern für f;.v,.^ bis zum ueuaufs fähigen Stoffe durchschnittlich 1 Mk. an Arbeitslöhnen erfordert, so würde dadurch auch eine nicht unbeträcht­liche Unterstützung der in dem Webstoffgewerbe tätigen Arbeiter ermöglicht werden, ganz abgesehen davon, welchen Wert sowohl für vas Heer als auch für die Allgemeinheit es haben wird, wenn die große Knappheit besonders in Baumwollstoffen gelindert werden kann. Die Blätter geben ein eiweißreiches Viehfutter. Aus dem Holzstoff der Stengel aber würden noch annähernd 3 Millionen kg Material für Papier- oder chemische Fabriken übrig bleiben. Wir haben die Pflicht, während unsere Söhne, Väter und Brüder an den Grenzen im heißen Streit stehen, int Innern den wirtschaftlichen Kampf zu führen. Wir wollen und werden durchhalten, und wir müssen deshalb jede Gelegenheit ergreifen, die uns diesen immerhin nicht leichten Kampf erleichtert. Hier ist eine Möglichkeit geboten; wir wollen sie nach bestem Können ausnützen. Daß wir durch die Samm­lung der Brennessel uns eine Waffe schaffen können, die uns auch für den kommenden Frieden wertvoll sein, die uns vor allem auch befähigen wirb, in den nicht ausbleibenden Handelskämpfen ein Wort mit zu sprechen, sei nur nebenbei bemerkt. Amerika ist das hauptsäch­lichste Baumwolland, jenes Amerika, das wir wegen seinerNeutralität" kennen gelernt haben. Amerika wird auch nach dem Kriege seinen Vorteil suchen und, durch unseren Bedarf an Spinnmaterial bewogen, glau­ben, seinen Willen auch hier diktieren zu können. Durch die großzügige Sammlung aller vorhandenen Nesseln werden wir aber in die Lage versetzt sein, wenigstens preisregulierend auf den Rohstoffmarkt zu wirken. Von diesem vaterländischen und zugleich national-ökonomischen Gedanken geleitet, wollen wir die Sammlung der Brennesseln ins Werk setzen und unsere Kräfte auch in dieser Arbeit dem Vaterland widmen.

Achtung Eandwirtel jfeues Saatgut!

Die Zeit der neuen Aussaat naht. Da wird es für jeden Landwirt von Interesse sein, wenn wir da rauf aufmerksam machen, daß die neuen Bestimmungen für den Verkehr mit Brotgetreide und die Verwendung von solchem zu Saatzwecken gegenüber dem im Vor­jahr giltigen Bestimmungen beachtenswerte Aenderungen gebracht haben. Für die Verwendung von Brotgetreide zu Saatzwecken gelten jetzt die K 6, 6 a, 9 Ziffer 4 bis 6, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 3 und § 32 der in der Beilage zum Kreisblatt 9tr. 65 abgedruckten Be- kanntmachung über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916, vom 29. Juni 1916 (R.G.Bl. S. 613 n. 782). Aufrechterhalten ist in den neuen Bestimm­ungen der Unterschied zwischen Saatgut und Saatge­treide. Saatgut ist alles Getreide, das tatsächlich zu Saatzwecken Verwendung findet, also auch ge- wöhnliches Brotgetreide, wenn es zur Aussaat benutzt

67. Jahrgang

werben soll. Saatgetreide ist dagegen nur das zu Saatzwecken besonders gezogene Getreide, das entweder aus sogen, anerkannten Saatgutwirtschaften oder aus solchen landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den Jahren 1913 und 1914 nachweislich mit dem

Verkauf von Saatgetreide befaßt haben. Dieser Nach- weis ist durch Bescheinigung der zuständigen Landwirt­schaftskammer, durch Frachtbriefe oder sonstige glaub­hafte Unterlagen zu erbringen. Saatgetreide im vor­bezeichneten Sinne unterliegt bei der Veräußerung bis zu bestimmten Zeitpunkten nicht den gesetzlichen Höchstpreisen für Brotgetreide und genießt auch sonst im Falle der Veräußerung gewisse Vorzugsrechte.

Jnnländisches Saatgut und Saatgetreide ist wie alles andere. im Jnlanbe gewonnene Brotgetreide- oen Koimnunalverband Beschtagnahmt7 n: dMn Bezirr es gewachsen ist. Bei Entfernung aus diesem Bezirk in einen anderen Kommunalverband fällt es unter die Beschlagnahme des letzteren. Die Beschlagnahme endet also erst mit der tatsächlichen Verwendung zur Aussaat. Selbstversorger dürfen das zur Bestellung erforderliche Saatgut aus ihren eigenen Vorräten oder aus dem zu diesem Zweck in erlaubter Weise erworbenen Brotge­treide verwenden.

Kaufen kann man Saatgut nicht mehr wie früher bei jedem Händler, sondern nur noch bei solchen, die besonders zum Handel mit Saatgut zuge­lassen sind.

Die Veräußerung von Brotgetreide zu Saatzwecken bedarf an sich der Genehmigung des Kommunalver- bandes, für den das Brotgetreide beschlagnahmt ist, ohne Rücksicht darauf, ob es infolge der Ber- änsternng aus diesem Kommunalverband ent­fernt werden soll oder nicht. In jedem Falle ist die Veräußerung, der Erwerb Und die Lieferung von Brotgetreide zu Saatzwecken nur gegen Saatkarte erlaubt.

Will ein Landwirt Brotgetreide zu Saatzwecken erwerben, so muß er sich von dem Kommunalverband, in dessen Bezirk die Aussaat erfolgen soll, eine Saat­karte nach dem vorgeschriebenen Muster ausstellen lassen. Nach Empfang der Saatkarte hat der Empfänger die Karte dem Veraußerer, d. h. demjenigen, von dem er das Saatgut beziehen will, auszuhändigen. Letzterer hat dann bei der Versendung des Saatgutes die Saat- karte in der nach § 5 der Bekanntmachung vom 29. Juli 1916 vorgeschriebenen Weise zu benutzen und sie schließlich beut Kommunalverband, aus dem das Saat­gut ausgeführt wird, einzureichen, worauf dieser Kom- munnlüerbanb dem empfangenden Kommunalverband ungesäumt eine entsprechende Mitteilung zu machen hat.

Will ein zugelassener Händler Brotgetreide er= werben, um eS zu Saatzwecken weiterzuverkausen, so bedarf er dazu zunächst einer Händler Saatkarte für sich, deren Ausstellung er bei dem Kommunalverband zu beantragen hat, in dessen Bezirk sich seine gewerbliche Niederlassung befindet. Der Weiterverkauf ist nur an solche Käufer gestattet, die sich ihrerseits im Besitz einer vorschriftsmäßigen Saatkarte befinden; außerdem kom­men als Käufer nur Landwirte in Frage. Eine Weiterveräußerung an andere Händler ist also auch dann nicht zulässig, wenn diese selbst eine Saatkarte besitzen.

Nichtbeachtung der Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut und Saatgetreide sind mit empfindlichen Strafen bedroht.

Zum Schlüsse möchten nur allen Landwirten, die in diesem Jahre mehr wie sonst Wicken und Unkraut in ihrem Getreide finden mußten, dringend anraten, neues Saatgut zu kaufen. Der hierfür anzuwendende höhere Preis wird sich vielfältig lohnen.