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mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

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Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

M 66.

Mittwoch, den 16. August 1916.

67. Jahrgang.

Amtliches.

Der zum Beigeordneten gewählte Bauer Konrad Müller zu Weichersbach, wurde heute als solcher be­stätigt und vereidigt.

Schlüchtern, den 11. August 1916.

Der comm. Landrat.

J.-Nr. 4226 K. G.

Betr. Verkehr mit Web , Wirk u. Strickwaren

In dem Verzeichnis der Gegenstände auf welche die Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Stückwaren für die bürgerliche Be­völkerung vom 10. Juni 1916 (vergl. Kreisbl. Nr. 60 vom 26. Juli) keine Anwendung findet, ist Nr. 34 (Woll- und Baumwollstoffe bis zu Längen von 2 m) zu streichen.

Die Händler mit obigen Waren und die Herren Bürgermeister ersuche ich hierauf zu achten.

Schlüchtern, den 1L August 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich auf die im heutigen Kreisblatt erscheinende Ein­ladung des Kaninchen-Zuchtvereins Schlücytern auf Sonntag, den 20. d. Mts. nachmittags 4 Uhr im Hessischen Hof aufmerksam und ersuche sie, alle Klein tierzüchter zum Besuch dieser Versammlung, in der die Förderung der Kaninchenzucht im Kreise erörtert werden soll, in ortsüblicher Weise besonders anzuregen.

Schlüchtern, den 15. August 1916____,^. ^

Der comin. Königl. Landrat.

Regelung des Verkehrs mit Gemüse, Zwiebeln, Obst, Eier«, Geflügel

Auf Grund der §§ 12 und 15 der Versorgungs­regelung vom 25. September / 4. November 1915 (R. G. Bl. S. 611/12) wird für den Kreis Schlüchtern folgendes angeordnet.

§ 1.

Zum Ankauf von Gemüse, Zwiebeln, Obst, Eiern, und Geflügel auf dem Land bedürfen Händler, sowie alle Wiederverkäufer und alle Personen, welche den Verkauf nach auswärts vermitteln, eines vom Vor­sitzenden des Kreis-Ausschusses in Schlüchtern ausge­stellten Erlaubnisscheines.

8 2.

Der Verkauf von Gemüse, Zwiebeln, Obst, Eiern und Geflügel an die im § 1 genannten Personen ohne diesen Erlaubnisschein ist verboten.

8 3.

Die mit dem Erlaubnisschein versehenen Personen sind verpflichtet, die aufgekausten, vorstehend genannten Waren auf Verlangen an die von dem Vorsitzenden des Kreis-Ausschusses bestimmten Geschäfte oder Personen zu überlassen.

8 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.

8 5.

Diese Verordnung tritt am Tage ibrer Veröffent­lichung in Kraft!

Schlüchtern, den 14. August 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister, diese Anord­nung besonders im Hinblick auf die demnächstige Obst­ernte erneut in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Es dürfen nur solche Personen, die im Besitz eines von mir ausgestellten Erlaubnisscheins sind, Obst usw. zum 'Zwecke des Verkaufs nach Auswärts auskaufen.

Die Herren Gendarmeriewachtmeister ersuche ich um strenge Ueberwachung des Verkehrs.

Schlüchtern, den 14. August 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

J.-Nr. 8594.

Ich mache wiederholt daraus aufmerksam, daß zu den Ernteurlaubsgesuchen für Hecresangehörige die vor« geschriebenen Formulare verwendet werden müssen und daß daneben weitere besondere Gesuche nicht vorzu- legen sind.

Da hier fortgesetzt Urlaubsgesuche eingehen, die von den Gesuchsiellern direkt an die Militärbehörden und Truppenteile eingesandt worden sind, ersuche ich die Herren Bürgermeister, alle ihnen zur Befürwortung vor­gelegten Urlaubsgesuche in Zukunft nicht mehr den Ge­suchstellern zurückzugeben, foudern mit der Post bezw. durch Boten hierher einzufende«

Das persönliche Abgeben der Urlaubsgesuche im Büreau des Landratsamt und das öftere Nachfragen nach ihrem Verbleib ist zwecklos, da die Gesuche ohne Ausnahme alsbald auf dem vorgeschriebenen Dienstwege weiterbefördert werden und darüber hinaus hier weitere Auskunft nicht gegeben werden kann/

Wiederholt habe ich auch feststellen müssen, daß von den Herren Bürgermeistern befürwortete Urlaubsgesuche nicht so begründet waren, daß die Beurlaubung des betr. Heeresangehörigen gerechtfertigt gewesen wäre, wes­halb ich die Herren Bürgermeister veranlasse, alle Ge­suche vor der Weitergabe hierher einer sorgfältige« Prüfung zu unterziehen.

Schlüchtern, den 8. August 1916.

Der comm. Königl. Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 2452 R. K.

Volksspende für die deutsche« Kriegs« und Zivilgefangenen unter dem Schutze Ihrer Majestät der Kaiserin.

Berlin W. 9, den 9. August 1916.

... .AM°chW/ zejWgeu Sch.4k aMr^,d. >&M 2376 R. K. entnahmen wir mit großer Freude, daß die Sammlung für dieVolksspende" im Kreise Schlüchtern ein so günstiges Ergebnis gehabt hat. Den Empfang Ihrer ersten Ueberweisung haben wir Ihnen unter dem 17. Juli angezeigt und bestätigen hierdurch auch den Eingang den restlichen 3967,04 Mk., sodaß wir im Ganzen 13967,04 Mark erhalten haben.

Wir wissen es wohl zu schätzen, daß ein solches Ergebnis nur durch zweckmäßigste Durchführung der Sammlung und warmes Interesse für die Sache erreicht werden kann und gestatten uns, allen freundlichen Helfern und Helferinnen für die gütige Unterstützung unseres Liebenswerkes wiederholt unseren herzlichsten Dank auszusprechen.

Der Delegierte der Kaiserlichen Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege. (Unterschrift.)

An den Zweigverein vom Roten Kreuz, Männerverein Schlüchtern

Wir benutzen die Gelegenheit gern, um auch unserer­seits sowohl den edlen Gebern, als allen Helfern und Helferinnen nochmals wärmstens zu danken.

Schlüchtern, den 10. August 1916.

Die beiden Rotekreuzvereine.

Unser Vorrat an Hemden ist durch die starke Inanspruchnahme unserer Lazarette vollständig aufgebracht. Da dringender Bedarf vorliegt und neue Hemden kaum oder nur zu sehr teuren Preisen zu beschaffen sind, richten wir an die bessergestellten Kreisbewohner die Bitte, uns

getragene He in den schenken zu wollen.

Wir danken im Voraus.

Schlüchtern, den 28. Juli 1916.

Die beiden Rote Kreuz-Vereine.

Dom Ariegsschauptatz.

Weue Waffen angriffe gescheitert. Amtlicher Tagesbericht.

WTB Großes Hauptquartier, 14. August.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Südwestlich der Straße ThiepvalPolioers war es den Engländern gestern früh gelungen, in etwa 700

Meter Breite in unseren vordersten Graben einzudringen, im Gegenangriff wurden sie heute nacht wieder hinaus­geworfen. Vor Guillemout und der südlich anschlie­ßenden Linie sind Massenangriffe des Feindes unter schwerster Einbuße für ihn abgeschlagen worden. Ebenso brachen zwei sehr starke französische Angriffe im Ab­schnitte von Maurepas bis östlich von Hem zusammen.

Nachträglich ist gemeldet, daß die Franzosen in der Nacht zum 13. August das Dorf Fleury und unsere Stellungen östlich davon angegriffen haben und glatt abgewiesen sind. Ein feindlicher Handgranatenangriff ist gestern nordwestlich des Werkes Thiaumont gescheitert.

Am und südlich vom Kanal von La Bassöe herrschte lebhafte Gefechtstätigkeit. Vielfach zeigten die feind­lichen Patrouillen größere Regsamkeit, besonders gingen nordwestlich von Reims starke Aufklärungsabteilungen nach ausgiebiger Feuervorbereitung vor; die Unter­nehmungen waren ohne Erfolg.

Oestlich von Bapaume wurde ein englisches Flug­zeug im Luftkampf zur Landung gezwungen.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.

In der Gegend von Skrobowa, sowie am Ogiusky- Kanal südlich des Wygonowskoje Sees wurden feindliche Vorstöße abgeschlagen : deutsche Abteilungen zersprengten östlich des Kanals russische Vortruppen unter erheblichen Verlusten für diese.

Bei Zarecze am Stochod ist ein Gefecht gegen vor­gedrungenen Feind zu unseren Gunsten entschieden.

Starke feindliche Angriffe richten sich gegen den Luh- und Graberka-Abschm'tt südlich von Brody; sie wurden blutig abgewiesen; neue Angriffe sind dort im Gange.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl.

Im Abschnitt Zborow-Koniuchy scheiterten russische Angriffe: eingebrochene Teile des Feindes sind durch Gegenstoß zurückgeworfen, über 300 Gefangene sind eingebracht.

Auch westlich von Monasterzyska lief der Gegner vergeblich an, er erlitt in unserem Feuer große Verluste.

Balkan-Kriegsschauplatz:

Keine wesentlichen Ereignisse; selbst die Schein­tätigkeit des Feindes flaute ab.

______________Oberste Heeresleitung.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, den 15. August 1916.

* Vermehrte Viehhaltung ist für unsere wirt­schaftliche Lage dringend geboten und nur durch reich­liche Futtererzeugung möglich. Unsere Landwirte sollten daher ihren Wiesen und Kleefeldern schon zeitig im Herbst oder Winter die nötige Aufmerksamkeit zuwenden und namentlich durch eine reichliche Düngung mit Phosphorsäure und kalihaltigen Düngemitteln dafür sorgen, daß die Pflanzen ihren Bedarf jederzeit decken können. Insbesondere durch die Kalidüngung wird die Beschaffenheit der Gräser und des Klees verbessert, auf den Wiesen der Kleebestand vermehrt, also der Futter­wert des HeueS bedeutend verbessert.

- * Schutz unserer Ernte. Wie wir hören, find die Landwirtschaftskammern soeben von zuständiger Stelle darauf aufmerksam gemacht worden, daß bei unseren Feinden die Absicht bestehen soll, unsere Ernte durch Abwerfen von Brandbomben zu vernichten. Die Landwirte sollen durch die Kammern auf diese Gefahr mit dem Hinweis aufmerksam gemacht werden, daß solche Brände lediglich durch Bemessen mit Erde und Sand erstickt werden können.___________________________________M

Kirchlicher Anzeiger für Schlüchtern.

Evangelische Gemeinde: Mittwoch, den 16. August 1916.

Abends 8 Uhr: Bittgottesdienst.

SALAMANDER STIEFEL sind öuf !