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Schlüchtemer Leitung

mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

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Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg. '

X 65. Samstag, den 12. August 1916. 67. Jahrgang.

Amtliches

Einführung von Reisebrotmarken

Nr. 3699 K. G. Gemäß Abschnitt 5 der Bundes­ratsverordnung vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mit Brotgetreide und-Mehl aus dem Erntejahr 1915 in Verbindung mit der in Nr. 54 des Kreisblattes vom 5. Juli d. Js. veröffentlichten Anordnung des Preuß. Landes-Getreideamtes in Berlin vom 26. Juni,d. Js., sowie in Ergänzung der vom Kreis-Ausschuß unterm 28. August 1915 erlassenen, im Kreisblatt Nr. 43 vom 25. September 1915 veröffentlichten Anordnung wird für den Kreis Schlüchtern folgendes angeordnet:

§ 1. r

Wer für einen kürzeren Zeitraum, als für drei Wochen nach einem Orte innerhalb des Königreichs Preußen verreist, hat zuvor bei dem Bürgermeisteramt Gutsvorsteher die Aushändigung von Reisebrot- hesten zu beantragen. Jedes Reisebrotheft enthält 20 Marken für 40 Gramm und 20 Marken für 10 Gramm Gebäck, sodaß ein Reisebrotheft gleich ist: zwei Brot­marken über je 500 Gramm Brot. Mehr als sechs Hefte werden für eine Person auf einmal nicht aus­gegeben.

Beim Empfang der Reisebrothefte sind für jedes Heft 2 Brotmarken zurückzugeben. Selbstversorgern wird die entsprechende Menge Brotgetreide auf dem Mahlschein, der vorzulegen ist, angerechnet.

§ 2.

Gast-, Schank- und Speisewirte, sowie Bäcker sind verpflichtet, dem Inhaber eines Reisebrotheftes die von ihm gewünschten Gebäckmengen (Roggenbrot, Weißbrot, Zwieback rc.) gegen Abgabe der entsprechenden Reise- brotmarken abzugeben.

Gast-, Schank- und Speisewirte können beim Bäcker für die bei ihnen abgelieferten Reisebrotmarken die entsprechenden Brotmengen beziehen.

§ 4.

Die Bäcker haben die vereinnahmten Reisebrotmarken gesondert von den andern Brotmarken zu halten und am Monatsschluß an den Kreisausschuß gegen Em­pfangsbescheinigung abzugeben.

§ 5.

Die auf der Reise nicht benutzten Reisebrotmarken werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht, sondern behalten ihre Gültigkeit auch nach Rückkehr an den Wohnort.

§ 6.

Es bleibt besonderer Bestimmung vorbehalten, in­wieweit die von anderen Bundesstaaten ausgegebenen Reisebrotmarken im Kreise Schlüchtern Gültigkeit haben.

§ 7.

Nach § 57 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl werten Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen oder Mißbrauch mit Reisebrotheften mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.

§8.

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Veröffent­lichung in Kraft.

Schlüchtern, den 20. Juli 1916.

von Trott zu Solz.

J-Nr. 4124 K. G.

Vetr. Bestandsaitfnahms der Web,

Wirk. u. Strickwaren.

Ich verweise auf die Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 62 vom 2. August und mache darauf aufmerksam, daß die Meldescheine bestimmt am 15. August hier vor­liegen müssen.

Schlüchtern, den 7. August 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.

von Trott zu Solz.

JMr. 8347. Die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher werden nochmals ersucht, die bei ihnen einge­gangenen Anzeigen über Oelvorräte sofort hierher eui= zusenden. (Siehe Verfügung vom 29. Juni d. Js. J.-Nr. 4785 Kreisblatt Nr. 54).

Die Besitzer von Oelvorräten, welche die vorge- schriebene Anzeige nicht abgegeben haben, sind zwecks Herbeiführung der Bestrafung namhaft zu machen.

Schlüchtern, den 8. August 1916.

Der comm. Königl. Landrat. I. V.: Schultheis.

K. G. Den Herren Bürgermeistern und Gutsvor­stehern sind heute die neuen Seifenkarten zugesandt worden, sie können bei ihnen von Montag ab in Em­pfang genommen werden.

Schlüchtern, den 10. August 1916.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Trott zu Solz.

Nr. 4202 K. G. Ich ersuche die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher, die in diesen Tagen erneut die Viehställe besichtigenden

Schlachtviehkomwisstotte« wie bisher zu begleiten und bei ihrer Tätigkeit, die nicht sowohl im Interesse der Fleischversorgung unseres Heeres und des Kreises, als auch im wohlverstandenen Interesse der Viehhalter selbst geübt wird, nachdrücklich zu unterstützen.

Schlüchtern, den 11. August 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes und comm. Landrat.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mit der Ver­steigerung des der Gemeinde gehörenden Obstes bis auf weitere Anweisung noch nicht vorzugehen.

Schlüchtern, den 10. August 1916.

Der comm. Landrat.

Betr. Reisebrotmarken

Nr. 3707 K. G. Im Anschluß an meine Anord­nung im Kreisblatt Nr. 59 vom 22. Juli 1916 gebe ich bekannt, daß außer den Preußischen Reisebrotmarken auch die vom Königreich Sachsen ausgegebenen Reise­brotmarken, die auf weißem Papier einen grünen Strei­fen und den Aufdruck Königreich Sachsen und das sächsische Landeswappen haben, im Kreise Schlüchtern Gültigkeit haben. ...- -. .-^

. Schlächtern, den 22. Juli 191^

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.

J.-Nr. 8449. Die Herren Bürgermeister zu Soden, Altengronau, Klosterhöfe, Marjoß, MottgerS, Seidenroth, Weichersbach und Züntersbach werden an die sofortige Einsendung des Verzeichnisses über die von Privat- hcngsten abstammenden Fohlen ev. Fehlanzeige erinnert.

Schlüchtern, den 8. August 1916.

Der comm. Königl. Landrat. J. V.: Schultheis.

Bestellung auf Kleie.

M Demnächst fommt inländische Kleie im Verband mit Eiweitzstrohkraftsutter zur Abgabe und zwar auf je 6 Ztr. Kleie 1 Zir. Strohetweitzfutter Preise: Kleie etwa 7% Mk. Stroheiweißfutter etwa M. 21,60 der Zentner.

Die Herren Bürgermeister wollen sofort den Bedarf der Gemeinden anmelden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Bestellung auf Knochenschrot.

Außer Knochenkraftfutter kommt demnächst auch Knochenschrot bzw. Knochengries zur Abgabe. Der Gehalt der Knochen beträgt etwa 30-32% Pro­tein davon 2029% verdaulich und 2025% Phosphorsäure. Das Futter soll sich besonders eignen als Beifutter für alle Haustiere in kleinen Gaben, ins­besondere bei starker Fütterung von Kartoffeln, Runkeln und dergl., sowie für Jungvieh, um eine bessere Knochenbildung zu erzielen. Auch als Beigabe zum Hühnerfutter ist Knochenschrot sehr zu

empfehlen.

tägliche Gabe wird pro Tag und Stück ange-

Als geben:

für Rindvieh

100

50

100

75

25

etwa

//

W

//

ff

junge Schweine ältere Schweine Schafe Geflügel Hunde

//

//

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Gramm

H

//

Der

50100 Gramm.

. Zentner stellt sich etwa auf 17 Mark. Bestell­ungen sind umgehend hierher oder direkt an den Ver­treter des Kreises Ferd. Fenner zu richten.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Anterrichtskurse für kriegsverletzte Schicker höherer Lehranstalten.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des

Innern in Darmstadt Abteilung für Schulangelegenheiten hat in den Städten Darmstadt, Gießen und Mainz Unterrichtskurse für kriegsverletzte Schüler höherer Lehr­anstalten eingerichtet.

Diese Kurse sollen durch unentgeltlichen Nachhilfe- und Vorbereitnngsunterricht solchen ehemaligen Schülern der Gymnasien, Realgymnasien und Oberealschulen, die seither unter der Fahne gestanden haben, aber verwun­det oder krank aus dem Felde zurückgekehrt sind, die Möglichkeit gewähren, für Versetzungs- und Reifeprü­fungen die erforderlichen Schulkenntnisse kostenlos zu erwerben.

Die Anmeldestelle für die Kursusteilnehmer sind nach freier Wahl der zu Unterrichtenden folgende:

Darmstädter Oberlehrerverein: Professor Dr. Roller-Darmstadt,

Gießener Oberlehrerverein: Professor Dr. Dittmar-Gießen,

Mainzer Oberlehrerverein: Professor Dr. Mayer-Mainz.

Eine bestimmte Dauer der Kurse läßt sich noch nicht festlegen, jedoch ist für die Versetzungsprüfungen mit einem Zeitraum von 34 Monaten und für die Reifeprüfung mit einem solchen von 45 Monaten zu rechnen.

Die Unterrichtszeit vereinbaren die Kursteilnehmer mit ihren Lehrern.

Kriegspatenschatt.

Wie uns - orten ist, hat der Kreis

schuß dem am 12. Auguft^ffE^rntrEden Kreistag folgende Vorlage gemacht:

In allen Regierungsbezirken Preußens haben sich Kriegshilfsvereine gebildet, die im Wege freiwilliger Fürsorge sich die Hebung der wirtschaftlichen* und kul­turellen Verhältnisse der durch den Krieg geschädigten ostpreußischen Städte und Landkreise zur Aufgabe ge­macht haben. Nachdem die Stadt Caffel die Fürsorge für die Stadt Stallupönen übernommen hat, sind die hessischen Landkreise gebeten worden, auch ihrerseits zu einem Verein zusammenzutreten, der sich des geschädig­ten Land kreises Stallupönen annehmen soll. Der Verein soll hierbei nur ergänzend eingreifen, unbeschadet der dem Reiche und dem Staate obliegenden Ver­pflichtung zum Ersatz der unmittelbaren Kriegsschäden.

Die Geschäfte des Vereins sollen einem Ausschuß übertragen werden, der aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schrift­führer und 2 Beisitzern besteht. Unter Mitwirkung und Zustimmung dieses Ausschusses soll dem Regierungs­präsidenten das Verfügungsrecht über die aufkommenden Mittel übertragen werden. Die Mittel des Vereins setzen sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder zusammen. Man rechnet mit einem Gesamtbedarf von 150000 Mk., wovon 5340 Mk vom Kreise Schlüchtern bei Zugrunde­legung seines Gesamteinkommensteuersolls beizusteuern sein würden. Es steht dem Kreise frei, ob er den von ihm erbetenen Betrag durch freiwillige Gaben oder Sammlungen ganz oder zum Teil aufbringen will, oder denselben aus öffentlichen Mitteln zu bewilligen.

Wenn mir schon überzeugt sind, daß trotz der staat­lichen Hilfe in den durch den feindlichen Einfall heim­gesuchten Gebieten unseres Vaterlands noch ein gutes Teil Hilsstätigkeit zu leisten übrig bleibt, uud daß daher auch auf einen öffentlichen Aufruf hin sich die Hände öffnen werden, so glauben wir doch, daß bei den großen Anforderungen an die Mildtätigkeit Einzelner auch die Allgemeinheit des Kreises ergänzungsweise wird heran­gezogen werden können.

Wir beantragen daher, der Kreistag wolle beschließen';

1. Den Kreisausschuß zu ermächtigen, den Beitritt des Kreises Schlüchtern zu dem gedachten Verein zu erklären und einen Beitrag von 5300 Mark zuzusagen.

2. in Ergänzung der etwa durch Einzelgaben auf­gebrachten Mittel den Fehlbetrag in den Kreis­haushaltsvoranschlag einzustellen und die Mittel dazu auf Anleihe zu übernehmen.

Wir geben hiervon Kenntnis und sprechen dabei gleichzeitig die Hoffnung aus, daß die bisher im Kreise