Zchlüchterner Zeitung
mit amtlichem Rreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
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lvochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.
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M 64. Mittwoch, den 9. August 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches.
Abt. in b Tgb.-Nr. 14594/4343.
Betr. Zwischenhandel mit Gewehrteilen.
Zwischenhändlern wird der Handel mit Gewehrteilen zu Militärgewehren hiermit verboten.
Zuwiderhandlungen unterliegen der Bestrafung nach 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.
Frankfurt a. M., den 25. Juli 1916.
18. Armeekorps. Stelln. Generalkommando.
Der Kommandierende General.
Freiherr von Gall, General der Infanterie.
Betr. Erutevorschützung,
J.^Nr. 4126 K. G. Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sofort mit den Kommissionsmitgliedern eine Borschätzung der Hafer-Ernte, auch im Gemenge mit Getreide und Hülsenfrüchten, vorzunehmen und mir bis zum 14. d. Mts. zu berichten, welches Erträgnis auf den Morgen zu erwarten ist.
Schlüchtern, den 7. August 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
von Trott zu Solz. ______
Betr. Mahlschem-Ausstellung
Nr. 4100 K. G. Mit dem Einbringen der neuen Ernte werden wieder zahlreiche Personen, welche in letzter Zeit Brotkarten-Empfänger waren, Selbstversorger. Da drese Personen im Besitz von Brotkarten bis zum 28. August sind, können denselben zwar schon jetzt die Mahlscheine ausgestellt werden, damit sie bis zum 28. August Mehl herstellen lassen können, die Mahlscheine sind aber in solchen Fällen auszustellen für die Zeit vom 28. Aug. bis 15. Oktober. Hiernach würde ein Wahlschein für b Personen z. B. lauten müssen über 147 Pfd. Frucht.
Schlüchtern, den 5. August 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.
J.-Nr. 8505. Die Pferde des Bauern nnd Fuhrmanns Joh. Nik. Scheidt in Burgsinn, Bezirksamt Gemünden, sind nach amtstierärztlichem Bericht der Ansteckung mit Rotz verdächtig.
Schlüchtern, den 7. August 1916.
Der comm. Königl. Landrat. I. V.: Schultheis.
JÄtr. 8147. Gemäß"^H'bsatz'" 1 der "Verordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps zu Frankfurt a. W. vom 1. Juni d. Js. Abteilung III b Nr. 10392/3008 — abgedruckt im Sreisblatt Nr. 49 für 1916 — ordne ich an, daß vom 10. August bis zum 1. Septbr.
d. Js: alle Tauben einzusperren sind.
Tauben, die während der Sperre im Freien betroffen werden, unterliegen dein Abschuß durch die Polizei oder deren Beauftragte.
Schlüchtern, den 2. August 1916.
Der comm. Königl. Landrat. von Trott zu Solz.
Anterrichtskurse für kriegsverletzte Schüler höherer Lehranstalten.
Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern in Darmstadt Abteilung für Schulangelegenheiten hat in den Städten Darmstadt, Gießen und Mainz Unterrichtskurse für kriegsverletzte Schüler höherer Lehranstalten eingerichtet.
Diese Kurse sollen durch unentgeltlichen Nachhilfe- und Vorbereitnngsunterricht solchen ehemaligen Schülern der Gymnasien, Realgymnasien und Obcrealschulen, die seither unter der Fahne gestanden haben, aber verwundet oder krank aus dem Felde zurückgekehrt sind, die Möglichkeit gewähren, für Bersetzungs- und Reifeprüfungen die erforderlichen Schulkenntnisse kostenlos zu erwerben.
Die Anmeldestelle für die Kursusteilnehmer sind nach freier Wahl der zu Unterrichtenden folgende:
Darmstädter Oberlehrerverein: Professor Dr. Roller-Darmstadt,
Gießener Oberlehrerverein: Profeffor Dr. Dittmar-Gießen,
Mainzer Oberlehrerverein: Professor Dr.
Mayer-Mainz. -
Eine bestimmte Dauer der Kurse läßt sich noch nicht fkstlegen, jedoch ist für die Versetzungsprüfungen mit
einem Zeitraum von 3—4 Monaten und für die Reifeprüfung mit einem solchen von 4—5 Monaten zu rechnen.
Die Unterrichtszeit vereinbaren die Kursteilnehmer mit ihren Lehrern.
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Kriegspatenschaft.
Wie uns bekannt geworden ist, hat der Kreisaus' schuß dem am 12. August zusammentretenden Kreistag folgende Vorlage gemacht:
In allen Regierungsbezirken Preußens haben sich Kriegshilfsvereine gebildet, die im Wege freiwilliger Fürsorge sich die Hebung der wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse der durch den Krieg geschädigten ostpreußischen Städte und Landkreise zur Aufgabe gemacht haben. Nachdem die Stadt Casiel die Fürsorge für die Stadt Stallupönen übernommen hat, sind die hessischen Landkreise gebeten worden, auch ihrerseits zu einem Verein zusammenzutreten, der sich des geschädigten Land kreises Stallupönen annehmen soll. Der Verein soll hierbei nur ergänzend eingreifen, unbeschadet der dem Reiche und dem Staate obliegenden Verpflichtung zum Ersatz der unmittelbaren Kriegsschäden.
Die Geschäfte des Vereins sollen einem Ausschuß übertragen werden, der aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schriftführer und 2 Beisitzern besteht. Unter Mitwirkung und Zustimmung dieses Ausfchuffes soll dem Regierungspräsidenten das Verfügungsrecht über die aufkommenden Mittel übertragen werden. Die Mittel des Vereins setzen sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder zusammen. Man rechnet mit einem Gesamtbedarf von 150000 Mk., wovon 5340 Mk vom Kreise Schlüchtern bei Zugrundelegung seines Gesamteinkommensteuersolls beizusteuern sein würden. Es steht dem Kreise frei, ob er den von ihm erbetenen Betrag durch freiwillige Gaben oder Sammlungen ganz oder zunr Teil aufbringen will, oder denselben aus öffentlichen Mitteln zu bewilligen.
Wenn wir schon überzeugt sind, daß trotz der staatlichen Hilfe in den durch den feindlichen Einfall heimgesuchten Gebieten unseres Vaterlands noch ein gutes Teil Hilfstätigkeit zu leisten übrig bleibt, uud daß daher auch auf einen öffentlichen Aufruf hin sich die Hände öffnen werden, so glauben wir doch, daß bei den großen Anforderungen an die Mildtätigkeit Einzelner auch die Allgemeinheit des Kreises ergänzungsweise wird herangezogen werden können.
Wir beantragen daher, der Kreistag wolle beschließen:
1. Den Kreisausschuß zu ermächtigen, den Beitritt des Kreises Schlüchtern zu dem gedachten Verein zu erklären und einen Beitrag von 53u0 Mark zuzusagen.
2. in Ergänzung der etwa durch Einzelgaben aufgebrachten Mittel den Fehlbetrag in den Kreishaushaltsvoranschlag einzustellen und die Mittel dazu auf Anleihe zu übernehmen.
Wir geben hiervon Kenntnis und sprechen dabei gleichzeitig die Hoffnung aus, daß die bisher im Kreise so oft und reichlich geübte Opferwilligkeit sich auch in diesem Falle bewähren möge. An die wohlhabenderen Kreisinsassen richten wir daher heute die herzlichste Bitte, zur Aufbringung des vorgenannten Betrages möglichst beizutragen, damit der Kreishausetat evtl. nur mit einem kleinen Betrag belastet zu werden braucht.
Zur Empfangnahme von Beiträgen zu obigem Zweck ist unser Schatzmeister, Rentmeister Barthelmes, jederzeit bereit. Es wird öffentlich quittiert werden.
Schlüchtern, den 7. August 1916.
Die beiden Vereine vom Roten Kreuz
Norwegen unter englischem Druck.
Während der große Offensive gegen den deutschen Wall in der Picardie nicht vom Fleck kommt, trotz schwerster blutiger Verluste der Angreifer, setzt England seinen Wirtschaftskrieg gegen die Mittelmächte mit gesteigerter Wut und vollendeter Mißachtung der Rechte neutraler Staaten fort. Das neueste Opfer ist das Reich des Königs Haakon. Nach seiner geographischen Lage ist Norwegen mehr als jedes andere Land der englischen Willkür zur &ee preisgegeben. In der Sperrung der Einfuhr hat England das Mittel in der Hand, um Norwegen für die Ausfuhr seiner Erzeugnisse be- 1
liebige Vorschriften zu machen Neuerdings hat England Zufuhren von Fett, Kolonialwaren, Getreide und Mehl nach Norwegen angehalten, obgleich die norwegische Regierung nachweisen kann, daß sie nur zur Deckung des regelmäßigen eigenen Bedarfs der Norweger bestimmt sind.
Den völkerrechtlichen Grundsatz, daß der Handel neutraler Staaten nur den Beschränkungen einer erklärten und wirklichen Blockade unterliegen soll, d. h. nur soweit gesperrt werden darf, als er Bannwaren nach Feindesland befördert, hat England längst zum alten Eisen geworfen. Es wendet seine Seemacht an, wo und wie es kann, um neutrale Staaten zu zwingen, überhaupt jeden Handel, auch den rechtmäßigsten, mit dem feindlichen Lande einzustellen, sei es selbst, daß der vergewaltigte neutrale Staat dadurch in die schwersten wirtschaftlichen Nöte gerät. So wird jedes neutrale Land, an dessen überseeischem Verkehr sich die englische Flotte vergreifen kann, durch Chikanen aller Art genötigt, entweder der englischen AushungerungStaktik gegen .die Mittemächte dienstbar zu sein oder sie am eigenen Leibe zu spüren.
Gegenwärtig hat es England vor allem darauf abgesehen, die Versorgung Deutschlands mit Fischnahrung so sehr als möglich zu erschweren. Erst wurden der holländischen Seefischerei Daumschrauben angelegt, jetzt ist die norwegische an der Reihe. Ein Beispiel, wie raffiniert dabei verfahren wird: England verlangt, daß Norwegen Fischnetze nicht aus eingeführter Baumwolle herstellen soll, auch nicht zum Gebrauch für die norweg« ischen Fischer. Da in Norwegen keine Baumwolle wächst, heißt dies nichts anderes, als die allmähliche Einstellung des norwegischen Fischfangs, wenn der Krieg noch lange dauert, es sei denn, daß sich Norwegen den Eingriffen Englands in seine Selbständigkeit löblich unterwirft.
Die Sympathien des norwegischen Volkes waren bisher überwiegend den Westmächten zugewandt. Jetzt klagen norwegische Blätter bitter darüber, daß England, der angebliche Beschützer der Kleinstaaten anscheinend die Aushungerung Norwcg ns zur Bezwingung Deutschlands für notwendig erachte. Hoffentlich wird in den vergewaltigten neutralen Ländern, auch nach dem Kriege unvergessen bleiben, als was für eine elende Maske sich der englische Schutz der Kleinstaaten erwiesen hat.
Unser Hindenburg.
Während der Anwesenheit des Deutschen Kaisers an der Ostfront hat in Uebereinstimmung mit Kaiser Franz Josef eine neue Regelung der Befehlsverhältnisse dort stattgefunden, die der durch die allgemeine russische Offensive geschaffenen Lage Rechnung trägt. Unter Generalfeldmarschall v. Hindenburg wurden mehrere Heeresgruppen der Verbündeten zu einheitlicher Verwendung nach Vereinbarung der beiden Obersten Heeresleitungen zusammengefaßt. — Hindenburg ist also Oberbefehlshaber aller Osttruppen geworden! „Jetzt werden wir sie dreschen!" sagte der Kaiser bei Kriegsbeginn. Unser Hindenburg wird das Wort auch im Osten wieder zu neuen Ehren bringen. Des ist das deutsche Volk fest überzeugt.
Die Sieger am Skagerrak.
Admiral Jellicoe hat sich bekanntlich nach längerem Zögern entschlossen, einen Bericht über die Seeschlacht am Skagerrak „zurechtzufrisieren". Der Marinemitarbeiter des „Stockholms Dagblad" steht dem „Siegesbericht sehr skeptisch gegenüber, er meint: „Auch nach dem englischen Bericht steht fest, daß die „unterlegene" deutsche Flotte mit der gesamten englischen Uebermacht fast zwei Stunden lang im Kampf gestanden hat und mit geringeren Verlusten als der Gegner diese enorme Kraftprobe bestand. Außerdem scheint auch festzustehen, daß sich der englische Admiral wirklich mit seiner Hauptmacht zwischen der deutschen Flotte und ihren Stützpunkten befunden hat, daß er aber sich ihr entzog und es unterließ, einen entscheidenden Kampf zu erzwingen- Man kann noch immer keine andere Erklärung hierfür finden als die bereits früher gegebene, daß die englische Flotte so sehr gelitten hatte, daß sie es nicht für ratsam hielt, den Kampf wieder aufzunehmen." — Das wird wohl die Ansicht aller halbwegs gerechten Beurteiler der Seeschlacht am Skagerrak sein und bleiben, soviel „Siegesberichte" sich die Engländer auch noch weiterhin zurechtzimmern werden. Der Engländer kniff aus, und das ist und bleibt das beste Zeichen dafür, daß man sich als besiegt anzusehen hat.
Nicht das richtige Kampfwetter.
Jetzt fangen auch die Engländer an, nach Eadornas