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Die Verluste der Franzosen bei Verdun aber haben eine Höhe von mehr als 350 000 Mann erreicht Es sind sichere Anzeichen dafür vorhanden, daß der starke Abgang zu einem Mannschaftsmangel in der französischen Armee geführt hat. Bei Kriegsausbruch hatte man in Frank­reich bereits die Bataillonsstärke von 1000 auf 800 Mann herabgesetzt, um die Formation leichter auffüllen zu können. Wie nun in letzter Zeit festgestellt wurde, haben die Franzosen jetzt bei jedem Bataillon eine Kom­pagnie auflösen müssen, und selbst Elitetruppen wie die Jäger sind davon nicht ausgenommen worden.

Brachland

Durch eine BundeSratsverordnung hatten die unteren Verwaltungsbehörden das Recht erhalten, im Interesse der Nahrungsmittelproduktion auf Antrag der Kommu- nalvcrbände brachliegende Ländereien ihren Eigentümern zu entziehen und die Bewirtschaftung den Kommunal­verbänden zu übertragen. Da die beim Erlaß der ersten Verordnung maßgebenden Gründe weiterbestehen, ordnet eine neue Bekanntmachung des Bundesrates die weitere Erstreckung der Geltungsfrist bis zum 31. Dez. 1917 an.

Lokales und Provinzielles.

rHchluchtern, den 4. August 1916.

* Am Mittwoch, den 9. d. Mts. abends 8 7, Uhr findet eine öffentliche Sitzung der Stadtverord­netenversammlung statt. Tagesordnung: 1. Wie in der nichtbeschlußfähigen Sitzung vom 2/ d. Mts.; hierbei wird auf die Bestimmung im § 45 der Städteordnung hingewiesen. II. 1) Wahl zweier Beisitzer nebst 2 Stellvertretern zum Wahlvorstand für die demnächstige Wahl eines Stadtverordneten. 2) Wahl eines Mit­glieds zum Kuratorium der Bolenderschen Stiftung (Ersatz für Herrn Dr. Freudenthal). 3) Aenderung der Satzungen der städtischen Sparkasse (Zusatz zu § 4.) 4) Bewilligung des Gehalts für 1 Hülfsfeldhüter.

* Caffel. (Erntearbeit an Feiertagen.) Das restlose Einbringen der diesjährigen Ernte muß unter allen Um­ständen sichcrgestellt werden Dieser vaterländischen Pflicht haben alle anderen Rücksichten nachzustchen. Bei dem ungünstigen Erntewetter wird es daher häufig vorkom- men, daß auch Sonn- und Feiertage zu den Erntear­beiten teilweise oder ganz herangezogen werden müssen, wobei als selbstverständlich vorauszusetzen ist, daß nur in Notfällen und gegen Gewährung einer angemessenen Entlohnung von der Feiertagsarbeit Gebrauch gemacht wird. Ich erwarte daher, daß die gegen eine solche Feiertagsarbeit etwa an einzelnen Orten bestehenden Bedenken zurückgestellt werden, und daß die landwirt­schaftlichen Arbeiter insbesondere auch die russisch-poln­ischen Sommerarbeiter, die notwendige Feiertagsarbeit willig leisten. Der Komm. General gez.: v. Haugwitz, General der Infanterie.

An die Gemeinden der reformierten, lutherischen und unierten Kirchengemeinschaft des Konsistorialbezirkes Caffel. Unter Hinweis auf die vorstehende Kundgebung des Stellv. Königl. Generalkommandos vom 13. v. Mts. über die Erntearbeit an Sonn- und Feiertagen wenden wir uns an alle Glieder unserer Land- und Stadtge­meinden und sprechen die Erwartung aus, daß jeder» mann im Sinne obigen Erlasses das Seine tun wird, um die Einbringung der diesjährigen Ernte zu fördern Wir erkennen mit Dank gegen Gott an, daß dieHeilig- haltung der Sonn- und Feiertage in unseren hessischen Landen ein wohlerkanntes und gepflegtes Erbe unserer Väter ist, welches wir alle Zeit in Ehren halten und auch den nachfolgenden Geschlechtern unversehrt weiter­geben wollen. Wir wissen auch, daß die zur Zeit dop­pelt angestrengten Kräfte aller in der Landwirtschaft B schäftigten der Ruhestunden am Sonntag wohl be­

dürfen aber angesichts der Bedeutung der Einbringung der diesjährigen Ernte sind wir der Zustimmung aller ernsten Christen gewiß, wenn wir ausdrücklich unseren Gemeinden zurufen: Sollte ungünstige Witterung das Einbringen der Ernte erschweren, dann darf in der gegenwärtigen Lage unseres Volkes und Vaterlandes die Erntearbeit an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Gottesdienstzeit ohne Gewissensbedenken als Werk der Liebe und der Not in Anspruch genommen werden. Eine Gemeinde, die am Sonntag im Gotteshaus sich ver­sammelt, um für den Erntesegen der Felder zu danken, wird auch den Sonnenschein des Sonntags als eine Gabe Gottes erkennen und in gegenwärtiger Zeit mit beson­derem Dank gegen Gott ausnutzen, um den Segen vom Feld in den Scheunen zu bergen

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Die Ordnung des Verbrauchs der Web-, Wirk- und Strickwaren bei der bürgerlichen Bevölkerung.

I.

(Fortsetzung.)

Es mußte daher der Versuch gemacht werden, in die Freiliste auch Warengattungen aufzunehmen, bei denen nur der teuere Preis dafür maßgebend war, selbst auf die Gefahr hin, daß eine solche Maßnahme vielen als unsozial erscheinen würde. Man hoffte aber, und wohl nicht mit Unrecht, daß mit der Zeit alle beteiligten Kreise sich davon überzeugen würden, daß im Gegenteil ausschließlich soziale Erwägungen hierzu geführt haben, und daß nichts weniger als eine Bevorzugung der wohl­habenderen Klassen darin liegt, wenn man sie, zunächst wenigstens, der Gefahr aussetzt, daß die Bekleidungs­stoffe, die sie zu tragen gewohnt sind, künftig überhaupt nicht mehr gekauft werden könnten. Ob in absehbarer Zeit von diesem Standpunkt abgewichen und eine Aenderung der Freiliste angeregt werden wird, muß im wesentlichen von dem Ergebnis der Bestandsaufnahme und dem Umfang der zur Verfügung der Reichtzbe­kleidungsstelle stehenden Waren aus dem Auslande ab­hängig bleiben.

Die Trennung von Waren, die dem Bezugsschein unterliegen, und den sogenannten freien Waren hat aber eine weitere, außerordentlich soziale Folge: Die Reichsbekleidungsstelle wird die in ihren Händen be­findlichen eingeführten Waren, soweit sie der Bezugs­scheinsregelung unterfallen, zu möglichst billigem Klein­verkaufspreise den Verbrauchern zuführen und damit besonders für die minderbemittelten Kreise sorgen. Diese möglichst billige Preisstellung für alle Waren ohne Trennung zu erreichen, wäre undurchführbar gewesen.

II.

Der Einführung des Bezugsscheines waren natur­gemäß die eingehensten und sorgfältigsten Erwägungen vorausgegangen. Es wäre ja für die Reichsbekleidungs­stelle und vor. allem für die mit der Durchführung der ganzen Maßregeln betrauten Verwaltungsbehörden wesentlich einfacher gewesen/ wenn, wie von verschiedenen Seiten angeregt worden war, ein Mindestmaß der ver­schiedenen Kleidungsstücke für Männer, Frauen und Kinder festgcstellt worden wäre, auf das jedermann Anspruch hätte und über welches hinaus nur erst gegen Bescheinigung des besonderen Bedarfs die Lieferung von Kleidungs- und Wäschestücken gestattet worden wäre. Dabei wären aber zwei wichtige Umstände nicht oder doch nicht genügend berücksichtigt worden. Einmal nämlich pflegen bekanntlich sehr zahlreiche Personen und Familien in allen Kreisen der Bevölkerung einen größeren oder geringeren Vorrat an Wäsche und Kleidern zu besitzen, die doch gerade veranlaßt werden sollten, zu­nächst einmal ohne Inanspruchnahme der allgemeinen Bestände ihren eigenen Vorrat aufzubrauchen. Bei diesen würde also die Aushändigung der auf den Nor­

malbedarf lautenden Ausweise und Bezugsscheine zu einer Verschwendung geführt haben, zumal nach den sonst gemachten Erfahrungen mit Sicherheit angenommen werden mußte, daß die meisten derartiger Personen von den ihnen einmal ausgehändigten Bezugsscheinen auch Gebrauch gemacht haben würden, ohne daß sie ein wirkliches Bedürfnis dazu gehabt hätten. Und sodann war die ungemeine Verschiedenheit, die durch die Ge­wohnheiten und durch die Beschäftigung der Bevölkerung in bezug auf ihre Kleidungen bedingt ist, zu beachten. Was für den Büro-Arbeiter aus ein Jahr völlig aus­reichend erscheint, bedarf der Arbeiter im Freien und in der Schmer-Industrie vielleicht alle drei Monate. Kleidung- und Wäschestücke, die die Fabrikarbeiterin vielleicht nach 68 Wochen ersetzen muß, bedarf die Frau in den wohlhabenderen Ständen, die sich höchstens mit der oberen Leitung ihres Haushaltes beschäftigt, nötigenfalls während der Dauer des Krieges überhaupt nicht. Der Landwirt hat einen viel größeren Verschleiß in seiner Kleidung als der lediglich im Komtor arbeitende Kaufmann ; der Handlungsreisende wird einen wesentlich größeren Auswand für Kleidung zu machen haben, als der im Lager beschäftigte Handlungsgehilfe; in Berlin oder Hamburg sind ferner die Anschauungen über die notwendigen Kleidungsstücke zweifellos wesentlich andere, als in einem abgelegenen Schwarzwalddorf usw. Des­halb konnte man eben nicht auf einen gleichmäßigen normalen Satz für die verschiedenen Bevölkerungsklassen und in den verschiedenen Teilen des Reiches kommen, sondern mußte das grundsätzliche Erfordernis aufstellen, daß in jedem Falle das Bedürfnis zur Beschaffung von Kleidung und Wäschestücken dargetan werden mußte. Dabei soll jedoch nach der Bekanntmachung der Reichs­bekleidungsstelle vom 3. Juli 1916 (Reichsanzeiger Nr. 157 vom 6 Juli 1916) nicht etwa ein formeller Be­weis für das Bedürfnis verlangt werden, sondern nur eine Glaubhaftmachung des behaupteten Bedarfs erfolgen. Ueberdies aber sind in diejer Bekanntmachung noch eine ganze Anzahl besonderer Umstände hervorgehoben worden, die die Annahme eines gewissen Bedarfs ohne weiteres als begründet erscheinen lassen sollen, und ferner ist für die Kleidung und Wäsche von Kindern, bei denen naturgemäß die Abnutzung verhältnismäßig groß ist, ausdrücklich bestimmt worden, daß die Notwendigkeit der Anschaffung ohne weiteres als begründet angesehen werden kann, wenn die Anträge auf Ausfertigung von Bezugsscheinen sich in mäßigen Grenzen halten und die Annahme begründet erscheint, daß kein übermäßiger Luxus in der Bekleidung der Kinder betrieben wird. (Schluß folgt.)

Kirchlicher Anzeiger für Schliichtern.

Evangelische Gemeinde:

Samstag, den 5. August 1916. Nachmittags 1 Uhr: Beichtgottesdienst. Sonntag, den 6. August 1916.

Vormittags '/210 Uhr: Herr Superint. Orth. Feier des heiligen Abendmahls.

Nachmittags V,2 Uhr: Herr Superint. Orth.

Anschließend Christenlehre der konfirmierten Knaben.

Wochendienst Herr Superint. Orth.

Evangelisch Kirchlicher Blaukreuz-Verein.

Versammlung nachmittags 4 Uhr in der Kleinkinderschule.

Katolische Gemeinde. Sonntag, den 6. August 1916. Vormittags 97, Uhr Amt und Predigt. Herr Kaplan Ramb. Nachmittags 2 Uhr: Bittandacht.

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Belehrende Schriften und {tuefünfte über Hufterbau jederzeit fostenlos durch Sie

ÜgriMfur - Abteilung des Ralistinbitats G, m. b ^6.