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Amtlicher.

Kinderfürsorge.

Die Kriegsfürsorge in Frankfurt a. M. teilt uns mit, daß dort die Lebensmittel­knappheit für die geringere Bevölkerung eine umfassende Sorge für erholungsbedürftige Kinder bedürftiger Krieger dringend not­wendig mache. Sie bittet, ihr dabei durch Unterbringung einer Anzahl Kinder auf dem Lande behülflich zu sein. Wir sind über­zeugt, daß trotz der auch bei uns herrschen­den Lebensmittelknappheit sich Familien im Kreise Schlüchtern finden, die eins oder zwei Stadt-Kinder auf einige Wochen un- entgettkich bei sich aufnehmen und gut ver­pflegen werden. Wir bitten um baldige Entschließung' und Mitteilung hierher bis spätestens 30. Juni d. Js.

Schlüchtern, den 23. Juni 1916.

Männerverein Vom Roten Kreuz.

Gefangenen Spende bete

Der Herr Seminardirektor hier hat sich bereit er­klärt, Seminaristen ^ur Hülfeleistung beim Einsammeln der Spenden für die Kriegsgefangenen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Indem ich von dem dankens­wertem Angebot Mitteilung mache, bitte ich die Sam- melstellen, welche davon Gebrauch zu machen beab­sichtigen, sich mit dem Herrn Seminardirektor direkt ins Benehmen setzen zu wollen.

Schlüchtern, den 27. Juni 1916.

Der comm Landrat.

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Germania gedenkt ihrer Ainder!

Mit wie tiefempfundener Freude jedes Zeichen des Ge­denkens, das aus der Heimat zu den deutschen Kriegsge­fangenen in der Fremde gelangt, von diesen ausgenommen wird, das beweisen am überzeugendsten ein Gedicht, das uns von einem Deutschen aus dem Gefangenenlager in Krasinojarsk zugegangen ist.

Zu lang' schon währte unsre Haft

In seitlicher Gefangenschaft?

Wie nagende Würmer die Fragen krochen: Währt es noch Tage, Monde, Wochen? Wird es noch einmal Weihnacht werden, Wenn die Glocken verkünden: Friede auf Erden? Seh' ich mein Weib, meine Kinder noch wieder, Hör' ich noch einmal deutsche Lieder?

Wann ist wohl der grausame Krieg zu Ende? So ruft gar mancher und ballt die Hände.

Nicht eher, als bis die Feinde besiegt, Und der letzte Russe am Boden liegt!

Da plötzlich ist die Runde da: Eine Botschaft sendet Germania!

In die düst'rew Baracken mit leichten: Schritt Eine einfache deutsche Schwester tritt, Geht langsam die Reih'n der Gefangenen entlang. Ihre Stimme klingt wie ein sanfter Gesang.

Sie sprach, und der Aermste wurde reich: Grüße der Heimat bring' ich Euch! Grüße der Lieben, die Tag und Nacht An Euch und Euer Los gedacht!" Da wurde manch' hartes Auge feucht, Manch schweres Herze, es wurde leicht. Sie drückte manchem freundlich die Hand, Am liebsten hätt' mancher geküßt ihr Gewand. Es war, als trüge hierüber die Luft Der Blume der Heimat belebenden Duft.

Ich komme sprach sie aus deutschem Land, Von der Heimat bin ich an Euch gesandt. Euch allen, die Ihr erfüllt Eure Pflicht, Das Vaterland seinen Dank ausspricht, Und zieht Ihr wieder in Deutschland ein, Sollt Ihr dort herzlich willkommen sein! Vertraut auf Gott und Deutschlands Stärke, Dort sind viel fleißige Hände am Werke, Sie schaffen und fügen, Groß und Klein, Für Deutschlands Zukunft Stein an Stein. Deutschland steht fest wie seine Eichen, Die auch den stärksten Stürmen nicht weichen!"

Dann geht sie wieder die Reihen entlang Und wieder tönt ein sanfter Gesang: Lebt wohl, Ihr Lieben, kehrt alle zurück, Aus tiefstem Herzen wünscht ich Euch Glück I"

War's Wirklichkeit, war's ein schöner Traum?- Verschwunden, eh' sie erschienen kaum I Doch ihre Worte vom Vaterland Sind fest in das Herz uns eingebrannt:

Das Vaterland dankt uns und zürnt uns nicht, Denn alle taten wir unsere Pflicht!

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Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, den 27. Juni 1916.

* Wir machen auf die im heutigen Kreisblatt enthaltene Bekanntmachung des Herrn Regierungs- Präsidenten zu Casfel, aufmerksam, nach welcher alle Anträge auf ©efiattung von Hauskollekten für 1917 bis zum 17. August' d. Js. unmittelbar dem Herrn Oberpräsidenden vorgelegt werden müssen.

* Zur Förderung und Vermehrung der Ziegen­zucht und -Haltung sind der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Casfel erhebliche Mittel zur Ver­fügung gestellt worden, welche nach Verfügung des Herrn Landwirlschaftsministers in erster Linie zur Gewährung von Prämien für die Aufzucht solcher weiblichen Ziegenlämmer verwandt worden sind, welche über den eigenen Bedarf des Ziegenbesitzers hinaus zum Verkauf an andere Ziegenhalter aufgezogen wurden. Die Verteilung der Aufzuchtprämien hat in einem Umfange stattgefunden, daß eine erheblich vermehrte Aufzucht über den normalen Ersatz der Ziegenbestände hinaus sichergestellt ist. Um den Absatz dieser ver­mehrten Aufzucht zu erleichtern, beabsichtigt die Land- Wirtschaftskammer im Laufe des Juli in jeder Kreis­stadt Ziegenlämmermärkte in Verbindung mit einer Prämierung abzuhalten. Näheres siehe Anzeigenteil.

* Am Miitwoch, den 28. Juni 1916 um 8'/, Uhr abends findet eine öffentliche Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung statt Tagesordnung: 1 Auf­nahme eines Darlehns zu Kriegsfürsorgezwecken. 2. Annahme einer Schenkung de- verstorbenen Magistrats- Mitgliedes V-ktor Wolf.

* Süßstoff. Die Zuckerknappheit hat die Prü­fung der Frage veranlaßt, wieweit Süßstoff (Saccharin) für bestimmte. bisher nicht erlaubte Verwendungsarten freizugeben ist. Durch Verordnung des Bundesrates vom 30. März 1916 wurde der Reichskanzler ermäch­tigt, Ausnahmen, von den Vorschriften des Süßstoff- gesetzes vom 7. Juli 1902 zuzulassen. Auf G und dieser Verordnung hat der Reichskanzler durch Be­kanntmachung am 25. April 1916 die Reichszuckerstelle ermächtigt, bis auf weiteres den Bezug und die Ver­arbeitung von Süßstoff zum Zwecke der Herstellung von Limonaden und limonadenartigen Getränken sowie den hierfür benötigten Grundstoffen (Fruchtsäflen) zu gestatten. Im Zusamme, Hang gieimit wurde durch Bekanntmachung vom 13. Mai 'bestimmt:Zucker da f bis auf weiteres weder bei der gewerbsmäßigen Herstellung von natürlichen und künstlichen Frucht- firupen aller Art ausgenommen von solchen, die dazu bestimmt sind, bei der Zubereitung von Arzneien Verwendung zu finden, noch bei der gewerbsmäßi­gen Herstellung von Limonaden (natürlichen und künst­lichen sowie limonadenartigen Getränken aller Art mit und whneKoHlensäure). oder deren Grundstoffen ver­wendet werden." Zur Herstellung des SüßsEeS füt die gegenwärtigen Kriegswirtschaftszwecke wurde durch Verfügung des Reichskanzlers außer der bisher allein berechtigten Saccharin-Fabrrk Aktiengesellschaft, vormals Fahlberg, List & Co., Magdeburg-Südost, auch die Chemische Fabrik von Heydni, Aktiengesellschaft, Rade- beul-Dresden zugelassen. Der Absatz ist ausschließl'ch der Zemral-Einkaussgesellschaft m. b. H. übertragen worden. Der Süßstoff wird zu den nun besonders zu- gelassenen Zwecken ausschließlich in einer Mischung von 64% reinen Süßstoffs, sohin einer gegenüber den Zucker 350 achen Süßkraft, in Tafeln von je 4,3 g (Sütztraft, von 1,5 kg) in den folgenden Kriegs- packungen ausgegeben:

Nr. 1 mit 20 Tafeln. im Ganzen 86 g Süßstoff

« 2 oO 215

3 100 430

4500 2150

Die Abgabe von Süßstoff zu ben oben genannten Zwecken erfolgt nur gegen Bezugsschein der Reichs- zucker stelle. Die Bezugsscheine sind von den Verbrau­chern unter Angabe des monatlichen Bedarfs an Zucker oder Süßstoff bei der Reichszuckerstelle in Berlin NW. 7, Universirätsstr. 23a zu beantragen. Die Reich? zucke: stelle übersendet dem Antragsteller nach Prüfung des Antrages Bezugsscheine nebst dazugehöri­gen Bestellzettel. Bezugsschein urb Bestellzettel, der erste als der öffentlich-rechtliche Ausweis der Bezugs- berechtigurg, der zweite als Kaufangebot, welche die gleiche Nummer tragen, sind der Zentral EinkaufSge- sellschast m. b. H., Warenabteilung 2b, Süßstoff in Berlin NW, 7, UniversitätSstraße 23a, einzusenden. Die genannte Abteilung der Z. E. G- erteilt Rechnung und weist nach Eingang des Rechnungsbetrages eine der zugilaffenen Saccharin Fabriken an, die zugeteilie Süßstoffmenge an den Besteller zu senden. Zur ord­nungsmäßigen und pünktlichen Erledigung der Anträge ist es notwendig, daß der vorstehend geschilderte Ge­schäftsgang genau eingehalten wird. Eine Einsendnng des Betrages vor Rechnungslegun; ist zwecklos und nur geeignet, die Lieferung des benötigten Süßstoffes zu verzögern. Bis Mitte des Monats Mai ist bereits in Drittel der in Betracht kommenden Betriebe von der Reichszuckerstelle mit Bezugsscheinen versorgt wor­den und diejenigen Betriebe, welche ordnungsmäßige Bestellungen an die Z. E. G. eingesandt haben, sind sämtlich mit Süßstoff beliefert worden.

* Hk. Erläuterung 1 zu den Bekanntmachungen vom 10. Juni 1911 betr. Verkehr mit Webwaren rc. für die bürgerliche Kleidung ist soeben von der Reichs­bekleidungsstelle herausgegeben und liegt für Inter­essenten zur Einsichtnahme auf der Handelskammer zu Hanau aus; diese erteilt, soweit möglich, auch auf Anfragen bereitwillig Auskunft.

* Nachdem vor 2 Jahren infolge zu geringes Benutzung die zweite Personenpost zwischen Sterbfrif und Brückenau eingezogen wurde und seit dieser Zeß der Personenverkehr noch weiter zurllckgegangen wird auch die seither noch einmal zwischen Sterbfriß und Brückenau verkehrende Personenpost vom 1. Juk ab ausgehoben. An ihrer Stelle tritt eine Karriolpvß mit Personenbeförderung. Sie verkehrt zwischen SteM fritz und Züntersbach nach folgendem Fahrplan: Hinfahrt Rückfahrt

5.00 ab Züntersbach an 10.30

5.50 ab Schwarzenfels ab 9.45

6.40 an Sterbfritz ob 8.45

Im weiteren verkehrt vom gleichen Zeitpunkte ab zwiß schen Sterbfritz und Schwarzenfels werktäglich eich Botenpost, die 3.30 in Sterbfritz abgeht und Schwars zenfels 5.45 wieder verläßt.

* Hk. Amtliche Mitteilungen für Heer« lieferungen Nr. 26 des Wirtschaftsblattes über Huix und Marine enthält u. a. folgende Ausschreibungen I mehrere hundert Besen und Besenstiele (Garnisonverk Wallung Darmstadt) Kitt, Firnis, Terpentin, OelfarbeH Draht, Chamottesteine, Chamolleerde rc. (Eisenbahn^ Reg. Nr. 3 Hanau) Ohrenklappen und Lungenschütz« (Bekleidungs-Beschaffungsamt). Nähere Auskunft er-1 teilt die Handelskammer zu Hanau.

* Hk. Gänse aus dem Generalgouvernement! Warschau. Die vom Herrn Verwaltungschef aufge-k stellten Bedingungen für den Bezug von Gänsen au§| dem okkupierten Gebiet Russisch-Polens liegen für! Interessenten (Geflügelhändler,' Kommunalverbände,! Lebensmittelämter, Genossenschaften) auf der Handels-1 lammet zu Hanau zur Einsichtnahme aus. Es handelt! sich um sog. Wagergänse. Der Versand beginnt am 1. Juli.

* Feldpostsendungen, Päckchen dürfen das Gewicht von 550 Gramm nicht überschreiten. Durch Feld­posterlaß vom 14. Juni d. Js. wird den Postanstalten strengstens zur Pflicht gemach: solche Sendungen, bie ] mehr als 550 Gramm wiegen, ausnahmslos von der Beförderung auszuschließen.

* Aehrenlese der Schulkinder. Soweit seinerzeit zahlenmäßige Feststellungen erfolgt sind, hat diese Aehrenlese bei der letzten Ernte in Preußen einen Geldwert von mehr als 230 000 Mark ergeben. Er ist zum großen Teil dem Roten Kreuz und anderen wohltätigen Zwecken zugeführt worden. Angesichts ihrer Volkswirtschaftli! en und erziehlichen Bedeutung verdient die Einrichtung auch in diesem Jahre entsprechende Förderung. Die Leiter der preußischen Schulen sind in diesem Sinne verständigt worden.

* Hk. Internationales Kriegs-Handelsrecht. Die Geltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben mit der Herausgabe von Einzeldarstellungen begonnen, welche namentlich die Behandlung der vor dem Kriege eingegangenem Kauf- -und-Liesermrgs-Brrtrrrge durch-das Recht des feindlichen Auslandes untersuchen und dar­stellen. Erschienen ist soeben Heft 1 : England; es kann zum Preise von 50 Pfennig durch die Handels­kammer zu Hanau bezogen werden.

* Sachgemäße Teebereitnng zur Kriegs­zeit. Es ist die Pflicht eines jeden Verbrauchers, während der Kriegszeit den ihm zu Gebote stehenden Tee ganz auszunutzen. Das geschieht entweder durch mehrfaches Aufbrühen der ganzen oder durch einmaliges Aufbrühen der zermahlenen Blätter (wie die Aus­nutzung des Bohnenkaffees desto vollständiger erfolgt, je feiner er gemahlen ist.) Hierdurch wird es ermög­licht, aus der gleichen Menge Teeblätter die doppelte Menge Teegetränk herzustellen. Beim ersten Verfahren müssen die Abgüsse schnell nacheinander hergestellt und am besten untereinander gemischt werden; wenn der erste Aufguß stark ausgenutzt ist, muß man für den zweiten Aufguß die Blätter des ersten mit einer geringen Menge frischer Teeblätter ergänzen, sonst bekommt der zweite Aufguß einen weniger guten Geschmack als der erste. Beim zweiten Verfahren (einmaliger Aufguß) muß der Tee kurz vor dem Gebrauch mittels einer Mühle nach Art der Kaffeemühle so sein als möglich zermahlen werden. Man darf aber nur eine Mühle verwenden, die ausschließlich für Tee dient und nicht etwa vorher für Kaffee, Gewürz oder anderes gebraucht worden ist, da Tee bekanntlich sehr empfindlich ist und jeden fremden Geschmack und Geruch sofort annimmt. Namentlich zur Herstellung größerer Teemengen ist die Zermahlung der Teeblätter sehr zu empfehlen. Um zu vermeiden, daß die Rückstände der Aufgüsse mit in bie Tasse tommen, muß besonders vom gemahlenen Tee der Abguß sehr vorsichtig erfolgen Zweckmäßig ist die Benutzung eines aus feiner Gaze oder Mull selbst- hergestellten Seihers oder Beutels, der Beutel muß so grotz sein, daß die Teeblätter '/i0 des Jnnenraums, falls sie völlig zerkleinert sind, % des Jnnenraums, ausfüllen. Im übrigen sind folgende Leitsätze zu be­achten: Der Tee muß mit der strengsten Reinlichkeit behandelt und zubereitet werden. Die zur Teebereitung dienenden Gefäße sind nach der Benutzung nur mit heißem Wasser auszuspülen und an der Luft zu trock­nen. Der sogenanntebraune Ansatz" in den Teege­schirren darf niht entfernt w-rden, besonders nicht bei Metallgesäßen, die nur zum Austragen, nicht aber zum Aufgießen des Tees zu benutzen sind, da die Tee­blätter durch jede Berührung von irgendwelchem Me­tall leiden. Drei Gefäße sind erforderlich: eines, in dem nur das Wasser gekocht wird, eines zum Auf­brühen (Ziehenlassen) und eines zum Aufträgen des Tees. Der Tee muß mindestens sechs Minuten mög­lichst heiß gestellt und unter Verwendung von sprudelnd kochendem Wasser ziehen (nicht kochen). Wasser, das schon längere Zeit gekocht.hat, gibt keinen wohlschmecken-