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Amtlicher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 30. März 1916, betreffend die Abänderung des Süß- stoffgesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 213) wird folgendes bestimmt:

§ 1.

Die Reichszuckerstelle kann bis auf weiteres den Bezug von Süßstoff Gewerbetreibende« zum Zwecke der Herstellung folgender Erzeugnisse gestatten:

Dunstobst, Kompott (das sind eingemachte ganze Früchte oder größere Fruchtstücke),

Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke,

Wermutwein, Liköre, Bowlen (Maitrank), Punsch­extrakte aller Art, sowie Grundstoffe für solche und ähnliche Getränke,

Obst- und Beerenwein,

Essig, Mostrich und Senf, Fischmarinaden,

Kautabak,

Mittel zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mund­höhle,

§ 2.

Für andere gewerbliche Berwendungs. zwecke kann die Reichszuckerstelle bis auf weiteres die Verwendung von Süßstoff mit Genehmigung des Reichskanzlers gestatten.

§ 3.

Die Vorschriften der §§ 3 bis 6 der Besannt machung vom 25. April 1916 (Reichsgesetz blatt 340) finden hinsichtlich der Abgabe von Süßstoff für die in den §§ 1 und 2 erwähnten Zwecke entsprechende Anwendung.

Berlin, den 7. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

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Gewerbetreibende, welche zur Herstellung der in §§ 1 und 2 genannten Erzeugnisse Süßstoff beziehen wollen, haben die Anträge auf Erteilung von Bezugs­scheinen bei mir unter genauer Angabe des Zwecks der Verwendung anzubringen. Die An'räge sind spä­testens brs zum 30. Juni 1916 einzureichen.

Schlüchtern, 22. Juni 1916.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. _______________von Trott zu Solz.

Ich habe in Erfahrung gebracht, daß Kaufleute und Händler bereits jetzt Zucker auf die erst für Juli gültige« Zuckermarken ausgeben, ein Verfahre», vor dem ich ernst­lich warne, da es die betr. Personen straf­bar macht

Schlüchtern, den 33. Juni 1916.

Der BorützenZe^dH, ^eM^us^»^

J.-Nr. 6890 Auf Grund des § 3 der Polizei- Verordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 7. Dezember 1907 werden auch in diesem Jahre alle landwirtschaftlichen und Erntearbeiten an Sonn- une Feiertagen mit Ausnahme der Zeit des Hauptgottes­dienstes gestattet.

Schlüchtern, den 20. Juni 1916.

Der comm. Königliche Landrat, von Trott zu Solz.

Borrats-Erhebung an Oelfrüchte«

Nr. 3057 K. G. Zur Ermittelung der Vorräte an Oelfrüchten (Rübsen, Raps, Lein usw.) aus der Ernte 1915 ordne ich hiermit eine Bestands-Mel- dung auf Montag, 26. Juni d. Js. an. Alle Vorräte sind getrennt nach Sorten bei dem Herrn Bürgermeister anzumelden und zwar nach Zentnern und Pfunden.

Schlüchtern, den 23. Juni 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher er­suche ich, die vorstehende Anordnung alsbald in orts­üblicher Weise zur Kenntnis der Gemeinde Einwohner zu bringen und die über die Meldungen aufgestellte Liste bis zum 28. d. Mts. hierher einzureichen.

Schlüchtern, den 23. Juni 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. ________________von Trott zu Solz.

Kinderfürsorge.

Die Kriegsfürsorge in Frankfurt a. M. teilt uns mit, daß dort die Lebensmittel- knappheit für die geringere Bevölkerung eine umfassende Sorge für erholungsbedürftige Kinder bedürftiger Krieger dringend not­wendig mache. Sie bittet, ihr dabei durch Unterbringung einer Anzahl Kinder auf dem Lande behülflich zu sein. Wir sind über­zeugt, daß trotz der auch bei uns herrschen­den Lebensmittelknappheit sich Familien im Kreise Schlüchtern finden, die eins oder zwei Stadt-Kinder auf einige Wochen un- entgetttich bei sich aufnehmen und gut zu verpflegen. Wir bitten um baldige Ent­schließung und Mitteilung hierher bis spä­testens 30. Juni d. Js.

Schlüchtern, den 23. Juni 1916.

Mäuuerverei« vom Rote« Kreuz.

Bekanntmachung, die Beschädigung der Reichs Telegraphen- anlage« betreffend

J.-Nr. 6473. Zum Schutz der ReichS-Telegraphen- anlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:

§ 317.

Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen­anlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu 3 Jahren bestraft.

§ 318.

Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbe­zeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Z»-it häufig, teils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren durch Steinwürfe rc.), teils fahrlässig (namentlich beim Fallen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird dem­jenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädi­gungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Täter mit Erfolg eingeschritten werden kann, für jeden einzelnen Fall eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mk. hiermit zugesichert.

Cassel am 29 Mai 1916.

Kaiserliche OberPostdirektion

vom Ariegsschauplatz.

Ueue deutsche Aortschritte im Wen.

Amtlicher Tagesbericht.

WTB. Großes Hauptquartier, 22. Juni (Amü.)

Westlicher Kriegsschauplatz:

Eine schwache englische Abteilung wurde bei Frelinghien (nordöstlich von Armentieres) abgewiesen. Eine deutsche Patrouille brächte westlich von La Bassce aus der englischen Stellung einige Gefangene zurück.

Oestlich der Maas entspannen sich Infanterie- kämpfe, in denen wir westlich der Feste Vaux Vorteile errangen.

Durch Abwehrfeuer wurde südlich des Pfeffer­rückens und bei Duß je ein französisches Flugzeug heruntergeholt, die Insassen des letzteren sind gefangen von Verdun, heute früh die Bahnanlagen und Truppen- lager von Revignp angegriffen.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Auf dem nördlichen Teile der Front hat sich abge­sehen von erfolgreichen deutschen Patruoillenunter- nehmungen, nichts ereignet. Aus die Eisenbahnbrücke über den Pripjet, südlich von Luntniec, wurden Bomben geworfen.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen.

Russische Vorstöße gegen die Kanalstellung südwest­lich Logischin scheiterten ebenso, wie wiederholte An­griffe westlich von Kolli.

Zwischen Sokul und Lienjewkas sind die rus­sischen Stellungen von unseren Truppen ge­nommen und gegen starke Gegenangriffe behauptet. Fortgesetzte Anstrengungen des Feindes, uns die Er­folge nordwestlich von Luck streitig zu machen, blieben ergebnislos. Beiderseits der Tmya und weiter südlich über die allgemeine Linie SwiniuchyGorochow wurden die Russen weiter zurückgedrückt.

Bei der Armee des Generals von Bothmer wurden vielfache starke Angriffe des Gegners auf der Linie Hajworonka-Bobulince (nördlich von Przew- loka) unter schwersten Verlusten für den Feind abge­schlagen.

Balkan-Kriegsschauplatz:

Nichts Neues.

Oberste Heeresleitung. * *

Feindlicher Fliegerangriff auf

Karlsruhe.

WTB. Karlsruhe, 22. Juni. (Amtlich.)

Von zuständiger Seite geht uns folgende Mitteilung zu: Heute nachmittag belegten feindliche Flieger die offene Stadt Karlsruhe aus außerordentlicher Höhe mit Bomben. Bedauerlicherweise fielen zahl­reiche Zivilpersonen, vor allem Frauen und Kin­der, die einer Vorstellung anwohnen wollten, dem Angriff zum Opfer. Militärisch bedeutsamer Schaden ist nicht angerichtet worden. Bis jetzt steht fest, daß zwei Flugzeuge, darunter ein englisches, links des Rheins zur Landung gezwungen worden sind. Die Insassen sind gefangen.

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Des Kaisers Dank an König Alfons.

U 35 im Dock von Carthagena.

WTB. Carthagena, 22. Juni. (Nichtamtl.)

Meldung des Reuterschen Bureaus : Das deutsche UnterseebootU 35" kam gestern abend hier an

und ging an Dock, um Reparaturen vornehmen zu lassen. Der Sekretär der deutschen Botschaft machte einen Besuch auf dem Schiff. Der Kapitän hatte ein Handschreiben des Kaisers an König Alfons mit, das den Dank für die Behandlung der Deutschen aus Kamerun aussprach. Das U-Boot fuhr um 3 Uhr morgens wieder ab. Außerhalb des Hafens verfolgten Torpedoboote die Bewegungen des Unterseebootes. (Aber erfolglos! D. Schristl.)

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Ultimatum an Griechenland.

WTB. Petersburg, 22. Juni. (Nichtamtl.)

Meldung der Petersburger Telegraphenagentur: Die Vertreter der Vierverbandsmächte werden am 22. Juni der griechischen Regierung ein Ulti­matum überreichen, in dem sie folgende Forderungen auf stellen : Die Abrüstung, die Bildung eines Mini­steriums das eine wohlwollende Neutralität verbürgt und bereit ist, sich den Wünschen einer gesetzmäßig erwählten Kammer zu fügen, und Ersetzung der uiter fremden Einfluß handelnden Polizeibeamten durch Beamte, die im Einvernehmen mit den Vierver­bandsmächten ernannt werden. *

Griechenland nimmt die Forderungen der Entente an.

WTB. Athen, 22. Juni. (Nichtamtl.) Meldung des Reuterschen Bureaus. Zaimis machte einen Besuch auf der französischen Gesandtschaft, wo die Gesandten der Ententemächte eine Beratung obhielten, und gab im Namen des Königs die Er­klärung ab, daß Griechenland alle Forderungen der Entente annehme.

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Krieg in Amerika?

WTB. Köln, 21. Juni.

Nach einem Funkspruch derKöln. Ztg." von ihrem Washingtoner Vertreter wird zu dem Aufgebot der Staatsmilizen in hohen amtlichen Kreisen er­klärt, es bedeute, daß Caranzas Ultimatum, die amerikanische Strafexpedition dürfte nicht weiter nach Westen, Osten oder Südtn vorrücken, den Streit zur Krisis gebracht habe. Die Kriegserklärung werde für die nächsten Tage erwartet. JnHee- reeteifen werde der Tatsache große B.deutung beige­legt, daß das K iegsamt dringende Befehle gegeben habe, die Straßenbaumaschinen für eine sofortige Ver­schiffung nach Mexiko bereit zu halten.

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Erster Zusammenstoß.

WTB. El Paso, 22 Juni.

Meldung des Reuterschen Bureaus: Wie berichtet wird, hatte die amerikanische Kavallerie bei Car- rozol einen Zusammenstoß mit Carranzisten. Beide Truppenabteilungen hatten schwere Verluste.

---- ttiwA. ^>>ts^o£PMKh**$^»*R*»»t,«s^«*Bll'.ruu^ lautet: Es wird bestätigt, daß gestern ein blutiges Gefecht bei Carrozol stattgefunden hat. Die Amerikaner verloren etwa 20 Tote und 17 Gefangene die Mexikaner verloren etwa 40 Mann einschließlich des Generals Gomez.

Schließlich meldet Reuter aus Washington : Hier herrscht die größte Besorgnis. Unzweifelhaft scheint zu sein, daß, wenn der Angriff der Mexikaner eine Folge von Carranzas Ultimatum gewesen ist, Wilson es als Kriegshandlung betrachten wird.

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Es hat genützt.

Vor einigen Monaten sind die in deutscher Ge­fangenschaft befindlichen, aus dem Unteroffizierstande hervorgegangenen SousleutnantS aus Offizierslagern in Mannschaftslager übergeführt worden, wo sie als Unteroffiziere behandelt worden sind. Diese Maßnahme war von der deutschen Regierung als Gegenmaßnahme für die unwürdige Behandlung der kriegsgesangenen deut­schen FUdwebelleutnants in Frankreich ergriffen wor­den. Da nunmehr die französische Regierung die Feldwebelleutnants in Offizierslager untergebracht und ihnen für die Zukunft eine ihrem Offiziersrang entsprechende Behandlung zugesichert hat, sind auch die in Mannschaftslagern untergebrachten kriegsgesangenen französischen SouSleutnants ausnahmslos wieder in Offizierlager übergeführt worden.

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Die zerschellte Ruffenoffensive

Die russische Riesenwelle ist in sich zusammenge­brochen, ist zerschellt an der Mauer der tapferen Deutschen und Oestereich-Ungarn. So stellt der SchweizerBund" fest, daß tie russische Offensive ihren Höhepunkt überschritten habe und schreibt weiter: Bisher ist weder ein vollständiger Durchbruch noch eine innere Umfassung zustande gekommen. Das Zentrum hat nicht nur den Stoß im weitem Raume von Tarnopol ausgehalten, sondern suchte, exzentrisch ausstrahlend, nach vorn und seitlich durch starke Gegenstöße zu wi ken. Das ist offenbar gelungen. Die Russen sahen sich auf ihren inneren Flanken be­droht und wurden besonders von der nach rechts aus» fallenden Gruppe der s^nt umsarmee an der Linie BudzonoffBuczacz hart angefallen. Anch im Raume Kremieniec standen die Oesterreicher felsenfest. Zugleich versteifte sich der Widerstand an den Eckstellungen Czernowitz und Kolki." » *

Molttes Beisetzung

Berlin, 21. Juni, (zb.)

Heute nachmittag fand auf dem Jnvalidenkirchhof nach der Trauerseier in der Juvalidenhauskirche die Beisetzung des Generalobersten v. Molkte statt. Die