Zchlüchtemer Zeitung
mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. «s. lvochenbeilags: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr. «5.
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.
M 49. Samstag, den 17. Juni 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches. Bekanntmachung.
Der allwöchentliche Amtstag am Montag, Bor-
Mittag wird auf Anordnung der Königlichen Regierung wieder eingeführt.
Schlüchtern, den 10. Juni 1916.
. Königliches Katasteramt.
A. 98. gez. Momsen.
Ferkelankauf.
J.-Nr. 3226 K. A. Bestellungen auf Ferkel wer- den noch bis zum 20. Juni d. Js. im Kreisausschuß« Büro entgegen genommen.
(S. Schlüchterner Zeitung vom 10./6. 1916 Nr. 47.) Die Herren Bürgermeister ersuche ich, Vorstehendes öffentlich bekannt machen zu lassen.
Schlüchtern, den 15. Juni 1916.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Nr. 2908 K. G.
Höchstpreise für Ochsen, Kühe 2c.
Der Zentralviehhandelsverband hat in seiner Sitzung vom 7. Juni d. Js. die nachstehenden Höchstpreise beschlossen : I.
A) für 1. MgmWt M liollsleischige W« bis z» 7 Jährt»
2. ,, „ „ Kühe „ * 7 „
3. „ „ „ Bullen „ „ a ,,
4. » „ „ Färsen: 110 Mk. für 50 kg Lebendgewicht.
Zusatz: Für beftausgemästete Tiere (Fettträger) dieser Preisklasse dürfen bis zu 10 Mk. für je 50 kg üikhr gezahlt werden.
B) für 1. ausgtilisslttt ehr vollfleischigt Lchst» über 7 Jshre» 2. „ „ „ Kühe „ 7 .,
3. „ „ „ Bullen „ 5 „
4. angefleischte Ochsen, Kühe, Bullen und Färsen — jeden Alters — und zwar für die unter Ziffer 1 -4 aufgesührten Tiere bei einem Lebendgewicht über 10 Zentner 100 Mk. für 50 kg Lebendgew. „ ® */i 10 „ 95 „ „ „ „ „ „ 7-87» „ 90 „ „ „ „ „ 57» 7 „ 85 „ „ „ „ „ bis zu 5 ,, 75 „ „ „ „ ,,
C) für gering genährte Rinder einschließlich Fresser 50 Mk. für 50 kg Lebendgewicht.
D) Für minderwertige Rinder jeden Gewichts und Alters sind angemessene Preise zu vereinbaren.
Die Feststellung des Lebendgewichtes erfolgt am Standort der Tiere unter Abzug von 5%. Ist eine Iewichtsfeststellung am Standort nicht möglich und »oben die Tiere einen Weg von mindestens 5 km bis zur Wage zurückgelegt, so werden Gewichtskürzungen nicht vorgenommen.
III.
Anspruch auf Erstattung des erhöhten Preises kann nur erhoben werden,
a) wenn die zur Klasse A Ziffer 1—4 gerechneten Tiere bei dem Ankauf mit einem gurtartig hinter den Schulterblättern quer über den Rücken gezogenen Haarschnitt in Form eines Stabes versehen werden,
b) wenn die mit dem Zuschlag zur Klasse A bewerteten Tiere bei dem Ankauf mit einem Haarschnitt in Form eines rechtwinkligen Kreuzes auf dem Rücken (Rückrat) versehen werden, von dessen Schnittlinie keine im rechten Winkel zum Rückrat
. stehen darf.
Richtlinie des , Richtlinie des xz
Rindes ' Rindes • Anschnitt für Tiere, Anschnitt für Tiere, f denen der Preis der Klasse A denen als Fettträger zugebilligt ist. ein Zuschlag zum Preise der Klasse A bewilligt ist.
Pappenheim. Rüninger.
Wird veröffentlicht mit dem Hinzusügen, daß die Mi Kreisblatt Nr. 49 vom 14. ds. M. bekanntgegebene Wastprämie durch diese neue Höchstpreisfestsetzung in Wegfall kommt.
Händler und Metzger werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die „Ankaufsanzeigen" sofort !Q$ ersolgtem Kauf an den Vertrauensmann cinzu-
senden sind. Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann die Entziehung der Ausweiskarte zur Folge haben.
Schlüchtern, den 15. Juni 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses von Trott zu Solz.
Schweinemast betr.
J.-Nr. 3227 K. A, Um die Schweinemästung noch mehr als bisher zu fördern, soll für diejenigen welche sich vertraglich zur Erfüllung der hierüber aufgestellten besonderen Bedingungen verpflichten, für jedes Schwein mit einem Durchschnittsgewicht von 215 Pfund neben dem jeweiligen Verkaufshöchstpreis eine
Prämie von 10 bis 15 Mark von Staatswegen gezahlt werden.
Die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen soll außerdem noch dadurch erleichtert werden, daß für jedes Schwein als Beifutter 5 Zentner Getreide oder Maisschrot oder Mais — den Zentner für 16 bis 17 Mark — überwiesen wird. Die weiteren näheren Bedingungen können hier eingesehen werden.
Ich hoffe, daß von der günstigen Gelegenheit auch im Kreise Schlüchtern Klein wie Großbauern recht viel Gebrauch machen werden und bitte diese, sich bis spätestens 20. d. Mts. bei mir oder im Kreisausschußbüro zu melden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, Vorstehendes öffentlich bekannt machen zu lassen.
Schlüchtern, den 16. Juni 1916.
______________Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J.-Nr. 3231 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche noch mit der Erledigung meiner Kreisblattverfügung vom 5. Juni d. Js. — J.-Nr. 3037 K. A. — betuf^nb ^en am 1 Juni 0. I». - sestge- stellten Bestand an Küben, deckfähigen Rindern und sprungfähigen Bullen im Rückstand sind, werden hieran wiederholt erinnert.
Schlüchtern, den 15. Juni 1916.
Der comm. Landrat.
Nach § 3 Ziffer 4 der Verordnung des Bundesrats vom 3. Dezember 1914 und § 4 Ziffer 4 der Bekanntmachung vom 23. April 1915 wird als ein Teil der Reichs Wochenhilfe für Wöchnerinnen, solange sie ihre Neugeborenen stillen, Stillgeld bis zum Ablauf der 12. Woche nach der Niederkunft gewährt. Das Stillgeld kann deshalb nur dann angewiesen werden, wenn die Hebamme an dem Tage, an dem das Stillgeld fällig wird, sich davon überzeugt hat, daß die Wöchnerin das Kind tatsächlich noch stillt. Sie kann und darf deshalb die betreffende Bescheinigung erst ausstellen, wenn ste sich von dieser Tatsache Gewißheit verschafft hat.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister, die Hebammen auf die genaueste Beachtung dieser Vorschriften bei Ausstellung ihrer Bescheinigungen hinzuweisen.
Schlüchtern, den 22. Mai 1916.
Der Vorsitzende des Kceis-Ausschusses und des Königl. Versicherungsamtes. Trott zu Solz.
Dom Kriegsschauplatz.
Aöweisung russischer Angriffe
öei UrzewtoKa.
Amtlicher Tagesbericht.
WTB. Großes Hauptquartier, 15. Juni. (Amtl.)
Westlicher Kriegsschauplatz:
Außer Artilleriekämpfen und Patrouillenunterneh- mungen keine Ereignisse.
Oestlicher Kriegsschauplatz:
Die Armee des Generals Grasen Bothmer wies mehrere, in dichten Wellen vorgetragene russische Angriffe bei und nördlich Przewloka glatt ab.
Balkan-Kriegsschauplatz:
Bei den deutschen Truppen keine Veränderung.
Oberste Heeresleitung.
Mergteich der Seeschtachtsvertusse.
WTB. Berlin, 15. Juni. (Amtlich.)
Der Führer der englischen Flotte in der Seeschlacht vor dem Skagerrak, Admiral Jellicoe, hat in einem Befehl an die englische Flotte u. a. zum Ausdruck gebracht, er zweifele nicht daran, zu erfahren, daß die
deutschen Verluste nicht geringer seien, als die englischen.
Demgegenüber wird auf die bereits in der amtlichen Veröffentlichung vom 7. Juni erfolgte Gegenüberstellung der beiderseitigen Schiffsverluste hingewiesen. Hiernach steht einem Gesamtverlust von 60720 deutschen Kriegsschiffstonnen ein solcher von 117150 englischen Tonnen gegenüber, wobei nur diejenigen englischen Schiffe und Zerstörer in Ansatz gebracht find, deren Verlust bisher von amtlicher englischer Seite zugegeben worden ist. Nach Aussagen englischer Gefangener sind noch weitere Schiffe untergegangen, darunter das Großkampfschiff „Warspite". An deutschen Schiffsverlusten sind andere als die bekannt gegebenen nicht eingetreten. Diese sind S. M. S. „Lützow", „Pommern", „Wiesbaden", „Frauenlob", „Elbing" „Rostock" und fünf Torpedoboote.
Dementsprechend sind auch die Menschenverluste der Engländer in der Seeschlacht vor dem Skagerrak erheblich größer als die deutschen. Während auf englischer Seite bisher die Offiziersverluste^ auf 342 Tote und Vermißte und 51 Verwundete angegeben sind, betragen die Verluste bei uns an Seeoffizieren, Ingenieuren, Sanitätsoffizieren, Zahlmeistern, Fähnrichen und Deckoffizieren 172 Tote und Vermißte und 41 Verwundete. Der Gesamtverlust an Mannschaften beträgt auf Seiten der Engländer, soweit bisher durch die Admiralität veröffentlicht, 6104 Tote und Vermißte und 513 Verwundete, auf deutscher Seite 2414 Tote und Vermißte und 449 Verwundete.
Von unseren Schiffen sind während und nach der Seeschlacht 177 englische Gefangene gemacht, während, soweit bisher bekannt, sich in englischen Händen keine deutschen Gefangenen aus dieser Schlacht befinden. Lite —Namen—bei—englifdo. Gekugenen werdew-auf- dem üblichen Wege der englischen Regierung mitgeteilt werden.
Der Chef des Admiralstades der Marine.
Frankreichs Jüngste.
Berlin, 15. Juni, (zb.)
In den letzten Kämpfen vor Verdun hatte nach verschiedenen Blättern die jüngste französiche Altersklasse sehr große Verluste.
Man hört, wie man auf Umwegen aus PariS erfährt, in Verduner Offizierskreisen Klagen, daß daS Kommando 8000 Rekruten in jenen Stellungen ziellos aufgeopfert habe.
* * Gntenteptäne gegen* König Konstantin.
Genf, 15. Juni, (zb.)
Frankreich und England scheinen jetzt zum letzten Schlag gegen das Ministerium Skuludis und König Konstantin auSholen zu wollen. „Echo de Paris" erklärt: Keine halbe Sache! Wir müssen jetzt ans Ende gehen. Der „Radikal" fordert, daß man König Konstantin vor die Wahl stellen müsse, entweder nachzugeben oder abzudanken. Im gleichen Tone erklären andere Blätter, der König werde seine Krone nicht mehr lange behalten, wenn er an VeniseloS, dem großen Freunde der Ententemächte, zu rühren wage. * * (Köln. Ztg.)
Flumänien.
Amsterdam, 15. Juni, (zb.)
In London wird einem Gewährsmann berichtet, daß ernstlich damit gerechnet wird, daß die Russen einen Teil Bessarabiens benützen wollen, um durch Rumänien auf das andere Donauufer durchzustoßen und so die Verkehrsstraße nach der Türkei abzuschneidem * (V. Z)
Eine traurige Heldentat.
Wie aus Smyrna gemeldet wird, beschossen am 26. Mai vormittags 6 Uhr zwei feindliche Kriegsschiffe das von Direktor Wiegand errichtete, rein wissenschaftlichen Zwecken dienende Stationshaus der Berliner Museen beim Apollotempel zu Didyma gegenüber Sa« mos. Das Haus wurde bis auf zwei Räume in Trüm« mer gelegt. Von dem wissenschaftlichen Material sind nur die Tagebücher und die architektonischen Aufnahmen gerettet, alles übrige scheint vernichtet. Die Ruinen des Apollotempels blieben unverletzt, während daS benachbarte Dorf Jeronda, welches ausschließlich von Griechen bewohnt wird, durch die Beschießung gelitten hat. Nach Angabe des Wächters der Ausgrabungsstation ist die Beschießung durch französischeSchiffe erfolgt,