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sie in 5-Kilo-Paketen mit der Post, bei Mengen von 25 Kilo an mit der Bahn unfrankiert nach vorheriger Anfrage an die Adresse

Heinrich Kaufmann, Ludwigshafen zur weiteren Verarbeitung zu senden. Es werden von der genannten Fabrik 50 Pfg. für das Kilo nach Gutbefund in der Fabrik gezahlt.

10. Die leeren Kisten und Säcke können nicht ver­gütet und nicht zurückgestellt werden.

J.-Nr. 5513. Das vorstehende Flugblatt wird hiermit veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister er­suche ich, das Weitere wegen des Einsammelns und Versendens der Blätter im Benehmen mit den Herren Lehrern zu veranlassen.

Schlüchtern, den 15. Mai 1916.

Der comm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 5660. Anstelle von kupfernen Gefäßen ge­langen seit einiger Zeit verzinkte Stahlblechgefäße in den Verkehr. Soweit derartiges Geschirr nicht bei der Zubereitung von Nahrungs- und Genußmitteln, sondern z. B. zum Wäschekochen Verwendung findet, bestehen hiergegen gesundheitlich keine Bedenken. Für die Zubereitung von Nahrungs- und Genußmittel ist jedoch derartiges Geschirr nicht oder jedenfalls nicht schlechthin geeignet, weil es verschiedene Speisen und Getränke gibt, die aus der Verzinkung Zink aufzu- nehmen vermögen. Hiermit find nicht nur in gesund­heitlicher Hinsicht Gefahren verbunden, sondern es können auf diese Weise zugleich erhebliche Mengen von wichtigen Lebensmitteln geschmacklich derart beeinflußt werden, daß sie nicht mehr genießbar sind und daher der menschlichen Ernährung verloren gehen. Dies muß aber unter allen Umständen vermieten werden. Es ist bisher entgegen widersprechenden Angaben aus Handelskreisen kein Verzinkungsverfahren bekannt ge­worden, das den Uebergang von Zink in Lebensrnitteln bei deren Zubereitung unter allen Umständen ausschließt.

Nach den bisherigen Erfahrungen kommt bei der Zubereitung von Lebensmitteln anstelle von Kupfer­geschirr vornehmlich emailliertes Geschirr in Betracht, das jedenfalls bisher noch in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht und in verschiedenen Größen her- gestellt wird, sondern daß es auch widerstandsfähige, innen emaillierte gußeiserne Kochkessel gibt, die anstelle großer kupferner Kessel Verwendung finden können. Nicht emailliertes eisernes Geschirr empfiehlt sich für die Zubereitung verschiedener, insbesondere säurehaltiger Lebensrnittel z. B. von Fruchtsäften, Marmeladen, GeleeS und dergl. nicht, weil es an derartige Speisen Eisen abzugeben vermag. Allerdings sind die in Be­tracht kommenden Eisenstücke nicht etwa geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen, jedoch vermögen sie den Speisen einen unangenehmen metallischen (tinrenähnlichen) Geschmack zu verleihen, der sie un­genießbar und somit unbrauchbar macht, wodurch sie ebenfalls der menschlichen Ernährung verloren gehen.

Im Haushalte kann unter normalen Verhältnissen Kupfergeschirr leicht durch Emaillegeschirr ersetzt werden. Sobald er sich jedoch darum handelt, zur Einmachzeit

sowie beim Hausschlachten in großem Umfange Le- bensmittel zuzubereiten, wird es unter den gegenwär­tigen Verhältnissen kaum möglich sein, rechtzeitig für alle abgelieferten großen Kupferkessel entsprechende Emaillekessel zu beschaffen.

Empfehlenswert dürfte es sein, wenn die Kreise der Bevölkerung, für die derartige Verhältnisse in Betracht kommen, sich dazu entschlössen, zum gemeinschaftlichen Gebrauch für eine entsprechende Zahl von Familien je einen derartigen Kessel zu beschaffen. In ländlichen Bezirken wär es vielleicht zweckmäßig, auf Kosten der Gemeinde entsprechend Vorsorge zu treffen und das Geschirr den Gemeindeangehörgen zwecks Benutzung zur Verfügung zu stellen. Aus diese Weise dürfte zugleich zu erreichen sein, daß seitens der Hersteller der ein­schlägigen emaillierten Geschirre rechtzeitig den Be­dürfnissen der Bevölkerung und insbesondere auch der Lebensmittelindustrie Rechnung getragen werden kann. Es wird daher ratsam sein, die Bestellungen ^beizeiten aufzugeben, damit sich die Fabrikanten von emailliertem Geschirr entsprechend einrichten können.

Schlüchtern, den 18. Mai 1916.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 5556. Die Herren Bürgermeister und Synagogenältesten werden nochmals an die «mge- hende Erledigung der Verfügung vom 6. November 1910 Nr. 12955 Kreisblatt Nr. 47 erinnert, nach welcher bis zum 1. Mai j. Js. die Höhe der Schulunterhaltungskosten des vorhergehenden Rech­nungsjahres hierher anzuzeigen ist. Ich mache darauf aufmerksam, die die gesamten SchulunterhaltungS- kosten ohne Abzug der Staatsbeiträge und Ergänzungs­zuschüsse anzugeben sind.

Schlüchtern, den 16. Mai 1916.

Der comm. Königliche Landrai. J. V.: SchultheiS.

Viehhatte»

werden darauf aufmerksam gemacht, daß laut Bundes­ratsverordnung vom 15. April dS. Js. das Ber- füttern von Kartoffeln vom 16. Mai d. Js. ab nicht mehr erfolge« darf.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. bestraft.

Schlüchtern, den 12. Mai 1916.

Der Vorsitzende des KreiS-AuSschusses.

*

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der OrtSeinwohner zu bringen.

Schlüchtern, den 12. Mai 1916.

Der Vorsitzende des KreiSauSschuffeS.

J.-Nr. 5557. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit der Einsendung drS VerzeichniffeS der Drogen- pp. Handlungen noch im Rückstände sind, werden hiermit wiederholt daran erinnert. (Siehe Kreisblätter Nr. 7 für 1898 und Nr. 27 für 1910).

Schlüchtern, den 18. Mai 1916.

Der comm. Königl. Landrat. J.V.: Schultheiß

Rech«u«gs>Abfchl«ß der Kreissparkaffe zu Schlüchtern für da- Rechnung-jahr 1915.

34. Verwaltungsjahr.

Einnaht

Mark

ne

Pf.

A. Geschäftsbewegung.

Ausgat

Mark

»e

Pf.

8099

13

Kassenbestand Ende des Rechnungsjahres 1914 ....

836746

68

Sparkasseneinlagen einschl. zugeschriebener Zinsen ....

1109695

40

191583

35

Zinsen-Contos .........

168944

14

38926

27

Darlehen gegen Hypothek . .....

53437

29

32042

55

Schuldbekenntnisse an Gemeinden usw. .

16500

59121

87

Handscheine mit Bürgschaft .

25494

16052

Wechsel mit Bürgschaft .

14040

63518

67

Hinterlegung von Wertpapieren (Lombard.)

39770

767408

30

Darlehen im Conto-Corrent-Verkehr ......

500163

80

1200

Wertpapieren-Conto (eigene Wertpapiere) .

8316

2725

90

Verwaltungs- und sonstige Kosten .

13690

19

Ablieferungen aus den Betriebsüberschüssen an den Kreis .

5000

Desgleichen an den Reservefonds .

10416

07

43745

22

Reservefondskonto .

43745

22

86554

15

Durchlaufende Posten (Kriegsanleihe usw.) .

865546

15

Pro Rechnungsj. 1916 übernommener Kassenbestand Ende des Rechnungsj. 1915

51957

83

2926716

09

Summa

2926716

09

Active

Mark

t

Pf.

B. Bilanz.

51957

83

Kassenbestand Sparkassen-Einlagen .

2160561

78

Darlehen gegen Hypothek Kontokorrent-Einlagen

Schuldbekenntnisse an Verkaufte und noch nicht zurückgelieferte

1001624

93

Gemeinden usw. Sparmarken ....

384008

01

Handscheine m. Bürgschaft Vorauserhobene Zinsen pro 1916 von

10305

Wechsel Wechsel-Darlehen

Hinterlegung von

105248

161700

58

Wertpapieren im Konto-Korrem-Verkehr

502263

80

Wertpapierenbestand

48077

1200

91

Zinsen-Forderungen Inventar

4426947

84

Summa Summa

Passiva

Mark Pf.

3950212 30

476597 43

16 50

4426947 84

0. Reservefonds.

121 61

Betrag

Mark !'

Bestand des Reservefonds Ende des Rechnungsjahres 1914

Zuführungen in 1915

a. BetriebSüberschüsse der Kasse

b. Zinsen des Reservefonds

Bestand des Reservefonds Ende 1915 in Wertpapieren

10416 Mk. 07 Pfg.

7659 15 Summa

191505

84

18075

22

209581

06

Schlüchtern, am 10. Mai 1916.

Kreissparkaffe: Schimmelpfennig. Battenhausen.

Die Richtigkeit des vorstehenden Abschlusses bescheinigt.

Schlüchtern, am 11. Mai 1916.

Die Dir^ktto« der «rei-sparkaffe- Pfalzgraf.

Wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. , ,

Der com«. Königliche Landrat. van Trott zu Solz.