sie in 5-Kilo-Paketen mit der Post, bei Mengen von 25 Kilo an mit der Bahn unfrankiert nach vorheriger Anfrage an die Adresse
Heinrich Kaufmann, Ludwigshafen zur weiteren Verarbeitung zu senden. Es werden von der genannten Fabrik 50 Pfg. für das Kilo nach Gutbefund in der Fabrik gezahlt.
10. Die leeren Kisten und Säcke können nicht vergütet und nicht zurückgestellt werden.
J.-Nr. 5513. Das vorstehende Flugblatt wird hiermit veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, das Weitere wegen des Einsammelns und Versendens der Blätter im Benehmen mit den Herren Lehrern zu veranlassen.
Schlüchtern, den 15. Mai 1916.
Der comm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 5660. Anstelle von kupfernen Gefäßen gelangen seit einiger Zeit verzinkte Stahlblechgefäße in den Verkehr. Soweit derartiges Geschirr nicht bei der Zubereitung von Nahrungs- und Genußmitteln, sondern z. B. zum Wäschekochen Verwendung findet, bestehen hiergegen gesundheitlich keine Bedenken. Für die Zubereitung von Nahrungs- und Genußmittel ist jedoch derartiges Geschirr nicht oder jedenfalls nicht schlechthin geeignet, weil es verschiedene Speisen und Getränke gibt, die aus der Verzinkung Zink aufzu- nehmen vermögen. Hiermit find nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht Gefahren verbunden, sondern es können auf diese Weise zugleich erhebliche Mengen von wichtigen Lebensmitteln geschmacklich derart beeinflußt werden, daß sie nicht mehr genießbar sind und daher der menschlichen Ernährung verloren gehen. Dies muß aber unter allen Umständen vermieten werden. Es ist bisher entgegen widersprechenden Angaben aus Handelskreisen kein Verzinkungsverfahren bekannt geworden, das den Uebergang von Zink in Lebensrnitteln bei deren Zubereitung unter allen Umständen ausschließt.
Nach den bisherigen Erfahrungen kommt bei der Zubereitung von Lebensmitteln anstelle von Kupfergeschirr vornehmlich emailliertes Geschirr in Betracht, das jedenfalls bisher noch in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht und in verschiedenen Größen her- gestellt wird, sondern daß es auch widerstandsfähige, innen emaillierte gußeiserne Kochkessel gibt, die anstelle großer kupferner Kessel Verwendung finden können. Nicht emailliertes eisernes Geschirr empfiehlt sich für die Zubereitung verschiedener, insbesondere säurehaltiger Lebensrnittel z. B. von Fruchtsäften, Marmeladen, GeleeS und dergl. nicht, weil es an derartige Speisen Eisen abzugeben vermag. Allerdings sind die in Betracht kommenden Eisenstücke nicht etwa geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen, jedoch vermögen sie den Speisen einen unangenehmen metallischen (tinrenähnlichen) Geschmack zu verleihen, der sie ungenießbar und somit unbrauchbar macht, wodurch sie ebenfalls der menschlichen Ernährung verloren gehen.
Im Haushalte kann unter normalen Verhältnissen Kupfergeschirr leicht durch Emaillegeschirr ersetzt werden. Sobald er sich jedoch darum handelt, zur Einmachzeit
sowie beim Hausschlachten in großem Umfange Le- bensmittel zuzubereiten, wird es unter den gegenwärtigen Verhältnissen kaum möglich sein, rechtzeitig für alle abgelieferten großen Kupferkessel entsprechende Emaillekessel zu beschaffen.
Empfehlenswert dürfte es sein, wenn die Kreise der Bevölkerung, für die derartige Verhältnisse in Betracht kommen, sich dazu entschlössen, zum gemeinschaftlichen Gebrauch für eine entsprechende Zahl von Familien je einen derartigen Kessel zu beschaffen. In ländlichen Bezirken wär es vielleicht zweckmäßig, auf Kosten der Gemeinde entsprechend Vorsorge zu treffen und das Geschirr den Gemeindeangehörgen zwecks Benutzung zur Verfügung zu stellen. Aus diese Weise dürfte zugleich zu erreichen sein, daß seitens der Hersteller der einschlägigen emaillierten Geschirre rechtzeitig den Bedürfnissen der Bevölkerung und insbesondere auch der Lebensmittelindustrie Rechnung getragen werden kann. Es wird daher ratsam sein, die Bestellungen ^beizeiten aufzugeben, damit sich die Fabrikanten von emailliertem Geschirr entsprechend einrichten können.
Schlüchtern, den 18. Mai 1916.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 5556. Die Herren Bürgermeister und Synagogenältesten werden nochmals an die «mge- hende Erledigung der Verfügung vom 6. November 1910 Nr. 12955 — Kreisblatt Nr. 47 — erinnert, nach welcher bis zum 1. Mai j. Js. die Höhe der Schulunterhaltungskosten des vorhergehenden Rechnungsjahres hierher anzuzeigen ist. Ich mache darauf aufmerksam, die die gesamten SchulunterhaltungS- kosten ohne Abzug der Staatsbeiträge und Ergänzungszuschüsse anzugeben sind.
Schlüchtern, den 16. Mai 1916.
Der comm. Königliche Landrai. J. V.: SchultheiS.
Viehhatte»
werden darauf aufmerksam gemacht, daß laut Bundesratsverordnung vom 15. April dS. Js. das Ber- füttern von Kartoffeln vom 16. Mai d. Js. ab nicht mehr erfolge« darf.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. bestraft.
Schlüchtern, den 12. Mai 1916.
Der Vorsitzende des KreiS-AuSschusses. ♦ ♦
*
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der OrtSeinwohner zu bringen.
Schlüchtern, den 12. Mai 1916.
Der Vorsitzende des KreiSauSschuffeS.
J.-Nr. 5557. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit der Einsendung drS VerzeichniffeS der Drogen- pp. Handlungen noch im Rückstände sind, werden hiermit wiederholt daran erinnert. (Siehe Kreisblätter Nr. 7 für 1898 und Nr. 27 für 1910).
Schlüchtern, den 18. Mai 1916.
Der comm. Königl. Landrat. J.V.: Schultheiß
Rech«u«gs>Abfchl«ß der Kreissparkaffe zu Schlüchtern für da- Rechnung-jahr 1915.
34. Verwaltungsjahr.
Einnaht
Mark
ne
Pf.
A. Geschäftsbewegung.
Ausgat
Mark
»e
Pf.
8099
13
Kassenbestand Ende des Rechnungsjahres 1914 ....
836746
68
Sparkasseneinlagen einschl. zugeschriebener Zinsen ....
1109695
40
191583
35
Zinsen-Contos .........
168944
14
38926
27
Darlehen gegen Hypothek . .....
53437
29
32042
55
„ „ Schuldbekenntnisse an Gemeinden usw. .
16500
59121
87
„ „ Handscheine mit Bürgschaft .
25494
16052
„ „ Wechsel mit Bürgschaft .
14040
63518
67
„ „ Hinterlegung von Wertpapieren (Lombard.)
39770
767408
30
Darlehen im Conto-Corrent-Verkehr ......
500163
80
1200
Wertpapieren-Conto (eigene Wertpapiere) .
8316
2725
90
Verwaltungs- und sonstige Kosten .
13690
19
Ablieferungen aus den Betriebsüberschüssen an den Kreis .
5000
Desgleichen an den Reservefonds .
10416
07
43745
22
Reservefondskonto .
43745
22
86554
15
Durchlaufende Posten (Kriegsanleihe usw.) .
865546
15
Pro Rechnungsj. 1916 übernommener Kassenbestand Ende des Rechnungsj. 1915
51957
83
2926716
09
Summa
2926716
09
Active
Mark
t
Pf.
B. Bilanz.
51957
83
Kassenbestand Sparkassen-Einlagen .
2160561
78
Darlehen gegen Hypothek Kontokorrent-Einlagen
„ „ Schuldbekenntnisse an Verkaufte und noch nicht zurückgelieferte
1001624
93
Gemeinden usw. Sparmarken ....
384008
01
„ „ Handscheine m. Bürgschaft Vorauserhobene Zinsen pro 1916 von
10305
„ „ Wechsel „ „ „ Wechsel-Darlehen
„ „ Hinterlegung von
105248
161700
58
Wertpapieren „ im Konto-Korrem-Verkehr
502263
80
Wertpapierenbestand
48077
1200
91
Zinsen-Forderungen Inventar
4426947
84
Summa Summa
Passiva
Mark । Pf.
3950212 30
476597 43
16 50
4426947 84
0. Reservefonds.
121 61
Betrag
Mark !'
Bestand des Reservefonds Ende des Rechnungsjahres 1914
Zuführungen in 1915
a. BetriebSüberschüsse der Kasse
b. Zinsen des Reservefonds
Bestand des Reservefonds Ende 1915 in Wertpapieren
10416 Mk. 07 Pfg.
7659 „ 15 „ Summa
191505
84
18075
22
209581
06
Schlüchtern, am 10. Mai 1916.
Kreissparkaffe: Schimmelpfennig. Battenhausen.
Die Richtigkeit des vorstehenden Abschlusses bescheinigt.
Schlüchtern, am 11. Mai 1916.
Die Dir^ktto« der «rei-sparkaffe- Pfalzgraf.
Wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. , ,
Der com«. Königliche Landrat. van Trott zu Solz.