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SchlüchternerMung

mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratge^r.

ra-,°» Nr.« »- Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr.«»,

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitÄreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigendsten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfa

M 41.

Samstag, den 20. Mai 1916.

67. Jahrgang.

Amtliches.

Liweiß-Strohkraftfutter.

Unter dieser Bezeichnung liefert die Bezugsvereinig- ung der deutschen Landwirt-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Berlin, in Zukunft ein vorzügliches Futtermittel für Pferde, Rindvieh und Schweine. Das Futter besteht aus aufgeschlossenem Stroh, unter Zusatz von Melasse und Eiweiß.

Die unter sachverständiger Leitung stattgehabten um­fangreichen Fütterungsversuche, ausgesührt in der Land­wirtschaft und bei der Militärbehörde, haben sehr be­friedigende Resultate gezeitigt. Nach den vorliegenden Gutachten steht das Futter im Werte gutem Maisschrot nicht nach.

Die zur Ablieferung gelangende Ware enthält ungefähr 55% Strohstoff Trockensubstanz, welche zu 90% verdaulich ist,

22% stickstoffreie Bestandteile, davon 13°/, Zucker, 10% Rohprotein, barm 6% verdauliches Eiweiß, 2% Mineralbestandteile

Der Wassergehalt übet steigt nicht 14%.

Kein Landwirt und Viehbesitzer sollte Probeversuche hiermit unterlassen.

Der Preis stellt sich auf etwa 22 bis 227a Mk. pro Zentner.

Bestellungen sind alsbald an die Herren Bürger­meister in den Gemeinden zu richten und von diesen bis spätestens zum 20. Mai hierher einzureichen.

Schlüchtern, den 12. Mai 1916.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses

Roten Kreuz

Preußischer Landesverein

Ausruf.

Sammelt ausländisches Held!

Die lange Dauer des Krieges nötigt zu immer weiterer Ausdehnung der Liebestätigkeit. Nicht nur während die Kämpfe toben, sondern auch später, auf lange Zeit hin, müssen noch ungeheure Aufwendungen gemacht werden, um die Schäden, die der Krieg ver­ursacht, zu heilen. Auch zur Pflege und Versorgung der verwundeten und erkrankten Krieger bedarf das Rote Kreuz noch großer Mittel. Diesem Zwecke vornehmlich gilt unsere Sammlung.

Jeder, der von einer Auslandsreise Geld nutge- bracht hat oder sonst in den Besitz solcher Gegenstände gekommen ist. stelle sie uns zur Verfügung. Zu großen Menaen vereinigt, haben sie bedeutenden Wert.

Wer umlauffähige ausländische Geldstücke (auch Papiergeld) im Betrage von wenigstens 25 Mark einsendet, erhält als

Ehrenpreis eine von dem bekannten Tierbildhauer Professor Gaul entworfene Erinnerungsmünze, die aus Eisen imter Verwendung von Geschoßmeiall hergestellt ist. Ver­eine, Schulen, Stammtische uud jeder ein­zelne werden herzlich gebeten, sich der Sammeltätigkeit zu widmen.

Zentral-Komitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz.

Tammelstellen für den Kreis Schlüchtern:

Kreissparkasse, Schlüchtern, Stadtsparkasse,

Landesrenterei, Stadtsparkasse, Salmünster, Vorschußkasse in Steinau, Kreis-Ausschußbüro.

J.-Nr. 2103 R. K. Von dem östlichen Kriegs­schauplatz sind in letzter Zeit öfters dringende Anfor­derungen, betreffs Zusendung weiterer Liebesgaben ern- $ Ö Gewünscht werden in der Hauptsache: leichte Unterkleidung, Zigarren, Zigaretten, Schnupf- und Kautabak, alle Nahrungsmittel, besonders Konserven, Marmeladen und Stärkunngsmittel für Kranke, Notiz­bücher, Messer, Feuerzeuge, Taschenlampen, Mustttn-

strumente, Nähzeuge, Knöpfe, Tabakspfeifen und Beutel usw. Ferner sind zur Bekämpfung der lästigen und gefährlichen Fliegen und Mückenplage in den Sumpf­gebieten bei der herannahenden warmen Jahreszeit dringend nötig: Fliegenfänger, Fliegenleim, Fliegen- Papier, Insektenpulver mit Pulverblasen und Gace- schleier.

Mit unserem herzlichen Dank für die seitherigen Spenden verbinden wir die Bitte um weitere Liebes- gaben der vorgeführten Art. Ablieferung kann jeder­zeit im Kreisausschußbüro erfolgen.

Schlüchtern, den 17. Mai 1916.

_________Die beiden Rote Kreuz Vereine

J.-Nr. 2120 R. K. Die auf Veranlassung der hiesigen freiwilligen Sanitätsabteilung -verunstaltete Sammlung zugunsten der Beschaffung einer neuzeitlichen fahrbaren Krankentrage mit Zubehör ergab die erfreuliche Summe von

506 Mark.

Die Spender sind folgende:

Herr Maier Wolf 50 M, Herr Thielmann 30 M, Firma Sichel 50 ^, Herren Ph. u. W. Freund 10 ^, Firma A. u. W. Thaler 20 ^, Firma I Fehl 10 M, Herr Heinr. Kohlenbusch 10 Firma M. Neuhof 20 ^, Herr Friedrich Pfeifer 10 «A Firma Noßbaum u Sohn 10 ^, Herr C. Hadermann 30 ^, Firma August u. K. Schäfer 50 M, Herr Friedr. Gutermuth 10 <M, Herr Hirsch Grünebaum 20 M, Herr Wilhelm Gutermuth 10 ^, Frau Steinmeyer 10 Herr J. Wolf 20 ^, Herr August Müller 15 rierr P Knndbpkm»'- 10.,.«,- "!" "

Seiberr u. Krau Denhurd 10 M, Herr Lrö Stern 10 tM, Herr Kohlstädt 5 X Herr J. Gutermuth 10 ^., Herr N. Basermann 5 J6, Herr Jean Leipold 6 cM. -

Das Gerät, welches inzwischen eingetroffen ist, bedeutet eine weitere Vervollständigung unserer besseren Krankentransportmittel. Js steht jedermann unent­geltlich bei Bedarf zur Verfügung und befindet sich im neuen Kreiskrankenhaus.

Den vorstehend benannten edlen Gebern, wie auch denjenigen, welche sich um das Zustandekommen der Ausführung besonders bemüht haben, hiermit herzlichen Dank.

Schlüchtern, den 18. Mai 1916.

Der Mänuerverei« vom Rote« Kreuz.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, den 19. Mai 1916.

* Die Geldbeträge für geliefertes Metall (Kupfer- kessel usw.) kommen demnächst zur Auszahlung und zwar für Schlüchtern bei der Kreiskommunolkasse da- hier, für die anderen Städte" und alle Landgemeinden durch die Stadt- und Gemeindekassen. Die ausgestellten Anerkenntnisscheine werden nur mit der vom Lieferanten vollzogenen Empfangsbescheinigung angenommen. Letzte­res ist auf dem Schein (unten) vorgedruckt und nur durch Ausfüllung des Betrages, Ort, Datum und Un­terschrist zu vollziehen. Die nicht vollständig von den Lieferanten ausgefüllten Scheine werden nicht bezahlt, sondern von den Zahlstellen zurückgegeben. ,

* Wir möchten auch an dieser Stelle Hinweisen auf den Vortrag des Herrn Professor Wempe (Olden- bürg) in der städtischen Turnhalle über seine Erlebnisse | an der Ostfront, in Galizien und bei der Hindenburg- armee. Herr Professor Wempe ist ja seit vielen Jahren auch hier in Schlüchtern bekannt durch seine meister- haften Vorträge namentlich über naturwissenschaftliche Fragen.

* Am 16. 5. 1916 ist eine Bekanntmachung be- treffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lum­pen und neuen Stoffabfällen allec Art in Kraft getreten. Durch sie sind sämtliche vorhandenen und weiter an­fallenden Lumpen (auch karbonisierte) und ^teur Stoff- abfälle, die aus tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen oder deren Mischungen bestehen, beschlagnahmt. Aus­genommen sind lediglich die Lumpen und Stoffabfälle in Privathaushaltungen und die nach dem 1. 5. 1916 aus dem Auslande eingeführten. Trotz der Beschlag­nahme ist jedoch die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten Gegenstände erlaubt, sofern sie nicht an einen Verarbeiter der Gegenstände geschieht. Er­reichen die beschlagnahmten Vorräte eines Eigentümers eine Menge von 10 000 kg, so ist die Veräußerung

nur noch an einen der von der Kriegs-Rohstoff-Abtei lung beauftragten Sortierbetriebe zulässig, deren Namen in den amtlichen Blättern veröffentlicht sind. Erreichen die beschlagnahmten Vorräte jedoch die Menge von 30 000 kg, so ist der Verkauf nur noch an dieKriegs- wollbedarf-Aktiengesellschaft oder an die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen zulässig. Beide Ge­sellschaften haben zur Bewirtschaftung der Lumpen eine Lumpenverwertungszentrale gebildet. An Verarbeiter dürfen die beschlagnahmten Gegenstände ausschließlich von der Kriegswollbedars-Aktiengesellschaft, Berlin oder der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin, veräußert oder geliefert werden.

Eine weitere Verarbeitung der beschlagnahmten Ge­genstände ist im allgemeinen nur insoweit zulässig, als sie sich bereits bei Jnkraftreten der Bekanntmachung im Vorbereitungsverfahren befanden. Im übrigen ist die Verarbeitung in bestimmten einzelnen Fällen erlaubt. So dürfen Betriebe, die Lumpen oder Stoffabfälle zu Spinnstoffen verarbeiten, 10 vom Hundert der bei In- krafttreten der Bekanntmachung vorhandenen Bestände, in keinem Falle jedoch mehr als 10 000 kg, Seilereien und Seilfabriken, die bei der Seilerwarenherstellung an­fallenden Abfallstücke verarbeiten; auch die übrigen Lumpen oder Stoffabfälle verarbeitenden Betriebe, Papier- Pappenfabriken usw. dürfen bestimmte Mengen ver­wenden. Eine monatliche Meldepflicht der beschlag­nahmten Gegenstände und die Verpflichtung zu einer Lagerbuchführung ist für alle Personen usw. angeordnet, die eine Gesamtmenge von mindestens 3000 kg der be­troffenen Gegenstände besitzen. Zu beachten ist insbe­sondere, daß trotz der Wchlagnahme das Sortieren der machung erschienen, durch die Höchstpreise für Lnarprüff und neue Stoffabsälle aller Art festgesetzt werden. Hier- nach dürfen die KriegSwollbedarf-Aktiengesellschaft, Berlin und die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffab­fällen, Berlin, keine höheren Preise zahlen, als die in der der Bekanntmachung beigefügten Preistafel für die einzelnen Sorten von Lumpen- und Stoffabfällen be- stimmten sind. Da die festgesetzten Höchstpreise die- jenigen Preise sind, die von den beiden Gesellschaften höchstens bezahlt werden dürfen, so muß beachtet wer­den, daß die übrigen erlaubten Veräußerungsgeschäfte über Lumpen und neue Stoffabfälle zu einem entspre­chend niedrigeren Preise vorgenommen werden müssen. Ebenso gelten die festgesetzten Preise lediglich für die in der Preistafel bezeichneten Sortimente bester Qualität, sodaß für minderwertige Sortimente ein entsprechend niedrigerer Preis in Ansatz zu bringen ist.

Beide Bekanntmachungen enthalten eine größere An- zahl von Einzelbestimmungen, die für Interessenten von Wichtigkeit sind; die Bekanntmachung über die Höchst­preise enthält insbesondere eine umfangreiche Preistafel. Der Wortlaut dieser Bekanntmachung ist im Amtlichen Kreisblatt einzusehen.

Kirchlicher feiger für Hchlüchlern.

Gvan gelische Gemeinde.

Sonntag, den 21 Mai 1916.

Vormittags %10 Uhr : Herr Superint. Orth.

Nachmittags %2 Uhr: Herr Superrnt. Orth.

Christenlehre.

Wochendienst: Herr Superint. Orth. Evangelisch Kirchlicher Blaukreuz-Verein.

Versammlung nachmittags 4 Uhr in der Kleinkinderschule.

Katholische Gemeinde.

Sonntag, den 21. Mai 1916.

Vormittags 9% Uhr: Hl. Messe mit Predigt.

Herr Kaplan Ramp.

Nachmittags 2 Uhr Bittandacht.