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xeieyot« ^cr. »;>, Mochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr. «s.
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 Pfg.
32 34. Mittwoch, den 26. April 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches.
I. A. 5181. Mit bezug auf die Verordnung des Bundesrats vom 6. April 1916, durch den die gesetzliche Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 gegenüber der mitteleuropäischen Zeit um eine Stunde vorgelegt wird, beehre ich mich zu ersuchen, die zur Ausführung der Verordnung erforderlichen Anordnungen mit tunlichster Beschleunigung zu treffen, damit sich der Uebergang in die neue Zeitbestimmung ohne Störung vollziehen kann. Insbesondere bitte ich gefälligst dafür Sorge zu tragen, daß alle Uhren an den öffentlichen Gebäuden (Kirchen, Rathäusern, Gerichtsgebäuden, Verkehrsanstalten, Schulen usw.) zu der gegebenen Zeit umgestellt werden und die Oeffentlichkeit — besonders in den letzten Tagen des April — durch Belehrungen in der Presse, Schule und dergl. auf die Neuerung hingewies-n wird. Mit besonderem Dank würde ich es erkennen, wenn jedem etwaigen Versuche, die Wirkungen d;r Neuerung durch Verlegung der Geschäftszeit, der Polizeistunde und dergleichen abzuschwächen oder auf- zuheben, mit allem Nachdruck entgegengetreten würde.
Berlin, den 6. April 1916.
Der Reichskanzler.
J.-Nr. 4754. Der vorstehende Erlaß wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern mit dem Ersuchen um weitere Veranlassung mitgeteilt.
Schlüchtern, den 25. April 1916.
Der comm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
Kartoffel» erfer gang.
Die am Mittwoch, den 26. April d. Js. 'Mrtfindende aÄgeu»eme Krönung ^ Weckte an Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen gibt mir Anlaß, die Bevölkerung und die Behörden darauf hinzuweisen, daß diesmal die wirklichen Worräte unter allen Umständen und mit allen Mitteln voll erfaßt werden müssen. Das gebieten unsere wirtschaftliche Abschließung und die ausgleichende Gerechtigkeit, die jedem das ihm zukommende nur gewähren kann, wenn die Bestände genau ermittelt werden. Für die landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe wie für die Haushaltungen der Verbraucher gilt das gleichermaßen. Die Bestandsaufnahme vom 24. Februar hat vielfach unrichtige, und zwar weitaus zu geringe Mengenangaben geliefert. Die beteiligten Behörden werden einer Wiederkehr solcher strafbaren Verdunkelungen vorzubeugen wissen. Sie sind befugt, Durchsuchungen vor- zunehmen und die Bücher der Anzeigepstich- tigen einzusehen. Wenn davon im weitestem Umfange Gebrauch gemacht wird, so geschieht das im Dienste der Allgemeinheit und darf Niemanden zum Anstoß gereichen.
Kassel, den 17. April 1916«
J.-Nr. 1713 K. G. Der Göerprästdent.
J.-Nr. 4738. Unter Leitung des Schlachthof- direktors Dr. Becker findet vom 1. Mai d. Js. ab am Schlachthofe in Hanau ein Ausbildungskurses in der Fleischbeschau und Trichinenschau statt, zu welchen auch Kriegsbeschädigte zugelassen werden. Das vorgeschriebene Alter ist mindestens 23 und höchstens 50 Jahre. Der Kursus dauert 3 Wochen, die Gebühren betragen 50 Mark.
Anmeldungen sind alsbald hierher einzureichen. Schlüchtern, den 22. April 1916.
Der comm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz. ~ J.Nr. 4720. Ich mache darauf aufmerksam, daß das Beschneiden lebendiger Hecken jnach dem 1. März b Js. nicht mehr stattfinden darf.
Schlüchtern, den 22. April 1916.
Der comm. Königliche Landrat, von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2009 M. Den von Ersatztruppenteilen z. Zt. beurlaubten Heeresangebörigen kann mit Rücksicht auf die bisherige ungünstige Witterung in dringenden Fällen zur Feldbestellung ein Nachurlaub bis zu 14
Tagen bewilligt werden. Gesuche von der Ortspolizeibehörde bescheinigt, müssen ev. sofort hierher eingesandt werden.
Schlüchtern, den 25. April 1916.
Der comm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
Tgb. Nr. 1786 R. G. Ich genehmige hiermit, daß die katholischen Einwohner des Kreises, soweit sie Kinder zur ersten hl. Kommunion, bringen, am Tage vor weißen Sonntag Kuchen backen dürfen.
Schlüchtern, den 25. April 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.
J.-Nr. 4596. Auf Grund einer Anordnung der Herrn Ressortminister hat der Herr Regierungspräsident den § 19 der Satzung für die Regelung des Viehar- ankaufs im Regierungsbezirk Cassel wie folgt abgeändert: § 19.
„Die Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel". Hierauf mache ich besonders aufmerksam.
Schlüchtern, den 19. April 1916.
Der comm. Königl. Landrat. von Trott zu Solz.
Generalversammlung der Wole-Kreuzvereine.
Auf Freitag, den 28. April 1916, nachrn. 2 7- Uhr wird hiermit eine Generalversammlung an« beräumt. (Kreistagssaal.)
1. Erstattung des Geschäftsberichts.
2, Abhörung der Jahresrechnungen für 1914 und 1915.
3. Abhörung der Kriegskassenrechnung für 1914/15.
4. Bewilligung von Mitteln zur Entsendung skrofulöser Kinder in Soolbäder.
5. Neuwahl des I. Vorsitzenden.
6. Verschiedenes.
Sämtliche Mitglieder der Vereine werden hiermit freundlichst eingeladen. Freunde der Vereine sind herzlich willkommen.
Schlüchtern, den 20. April 1916.
Frau Landrat v. Trott zu Solz. Forstmeister Hebel.
Zur Anmeldung der Kaffee und Teevorräte.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung aller Kaffee- und Teevorräle in zahlreichen Fällen noch nicht erfüllt worden ist, obgleich die Unterlassung der Anmeldung mit strenger Strafe bedroht ist. Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H-, Berlin W- 9, Bellevuestr. 14 erinnert deshalb wiederholt an diese allen Beteiligten obliegende Verpflichtung. Anmeldepflichtig sind: bei Kaffee Mengen von 10 kg und mehr; bei Tee Mengen von 5 kg und mehr.
Bei Tee bestehen im Publikum noch Zweifel darüber, ob die in Paketen befindliche Ware ebenfalls der Anmeldungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall: alle Tcemengen über 5 kg sind anmeldepflichtig, anch wenn sie schon verpackt sind. Es ist ferner vorgeschrieben, daß, wer Kaffee und Tee in Gewahrsam hat, verpflichtet ist, die vorhandenen Mengen getrennt nach Art und Eigentümer unter Be. Zeichnung der Eigentümer und des Lagerungsortes an- zuzUgen. Der Ausdruck „Gewahrsam" wird vielfach nicht richtig verstanden. Mit diesem Worte soll aus- gedrückt werden, daß derjenige, der Kaffee oder Tee ausbewahrt, im Hause hat, sei es im Haushalt oder in Verkaufsgeschäft, Lagerhäusern, ohne Unterschied, ob die Ware ihm oder einem anderen gehört, verpflichtet ist, die Ware anzumelden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzler über Kaffee und Tee am 7. April 1916 bereits in Kraft getreten sind, ihre Geltung also nicht etwa erst abhängig ist von der Veröffentlichung im örtlichen Amtsblatt oder sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen.
Für Rote-Kreuz-Vereinszwecke gingen weiter ein: Gemeinde Weichersbach 20 Mk.
Konsumverein „ 50 „
Darlehnskasse Sterbfritz 50 „
Bauer, KaSpar Löffert I. zu BellingS 1 „
Frau Dittrich, Neuengronau 2 „
Ungenannt „ 2 „
„ Sterbfritz 27,75 „
Frau Marg. Weyrauch, Roßford,
Nordamerika 47,62 „
Revierfölster Schnell, Forsthaus Kreuzgrund b. Jossa 20,— „
Darlehnskasse Weichersbach 100,— „
Ungenannt hier 10,— „
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Darlehnskassenverein Gundhelm 50,— „
Konsumverein „ 100,— „
Ungenannt Neuengronau 5,— „
9__ ,/ ,/ „
Sühnegeld aus Uerzel 10,— „
Ungenannt aus Schlüchtern 3,— „ „ hwr 6, „ Gemeinde Altengronau 56,10 „
Den edlen Gebern herzlichen Dank. Weitere Gaben werden gern entgegen genommen.
Schlüchtern, den 20. April 1916.
Die beiden Vereine vom Roten Kreuz
Dom Kriegsschauplatz.
Amtlicher Tagesbericht.
WTB. Großes Hauptquartier, 24. April.
Westlicher Kriegsschauplatz:
Fast allgemein herrschte auf der Front lebhaftere Feuertätigkeit als in den letzten Tagen. An mehreren Stellen fanden erfolgreiche deutsche Patrouillenunter- nehmungen statt. Südlich von St. Eloi wurden eng-
. hw<4> Kolter adaewiesen.
Im Maasgeblet wurden gestern ueinerr,^.^j^„ Handgrauatenangriffe gegen unsere Waldstellung nordöstlich von Avocourt zurückgeschlagen. Ebenso scheiterten nachts schwächliche Vorstöße des Gegners östlich von „Toter Mann". Ein stärkerer Angriff brach in der Gegend des Gehöftes Thiaumont vor unseren Linien völlig zusammen. *
Ein englischer Doppeldecker wurde im Luftkampf östlich von Arras außer Gefecht gesetzt; die Insassen, Offiziere, sind gefangen genommen.
Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplatz:
Keine wesentlichen Ereignisse. ^
Oberste Heeresleitung.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtern, den 25. April 1916.
—* In der Nacht zum 1. Osterfeiertag versuchten Diebe in die Gastwirtschaft von Fritz Denhardt hier einzubrechen, indem sie ein Gefach vom Hinterhaus eindrückten, um so in das Haus zu gelangen. Durch Geräusch wurde das Dienstmädchen wach und verscheuchte dieselben. Hierdurch wurde der Diebstahl verhindert.
—* Herrn Rechnungsrat Kohlhepp in Steinau wurde bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste der Rote Adlerorden 4. Klaffe Allerhöchst verliehen. — Dem Gerichtsvollzieher a. D. Schultheiß in Gelnhausen das Verdienstkreuz in Gold.
—* Am 26. 4. 1916 ist eine Bekanntmachung be- treffend Bestandserhebung von Reißmaschinen veröffentlicht worden. Hiernach sind a le im Inland befindlichen Maschinen, die zum Reißen oder Auflösen von Lumpen, Gegenständen oder Abfällen aller Art dienen können, insbesonder Kunstwoll- bezw. Vorreiß- Maschinen (Reißwölfe), Nachreiß-(Cffiloch6-)Maschinen, Nachreißmaschinen und Drousetten bis zum 10. 5. 1916 an das Webstoffmeldeamt der Kriegsrohstoffabteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstraßr 11, zu melden, von dem auch die amtlichen Meldescheine zu erfordern sind. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen.