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mit amtlichem Areisblatt

Monatsbeilage: tandwirtschastlicher Ratgeber

Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Tn-f.« es

£rfd;«nt Mittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt" vi-rt-ljährlich 1,20 rm. Anj-ig-n k-st-n die N-in- geile «der d-rm Raum 12 pfg.

.N 32. Mittwoch, den 19. April 1916. 67. Jahrgang.

D^ Unsere» verehrten Inserenten die ergeb. Mitteilung, daß des Karfreitags wegen die Inserate spätestens Mittwoch abend in unsere Hände gelangen müssen. Später eintreffende Inserate können sonst nicht berücksichtigt werden.

Die Redaktion.

Karfreitag.

Das ist Karfreitagstrauer,

Daß die verruchte Welt

Die Reinsten und die Besten

Voll Haß zu Tode fällt.

Das ist Karfreitagslehre,

Daß der die Welt bezwingt,

Der zu der Menschheit Heile

Sich selbst zum-Opfer bringt.

Das ist Karfreitagsglaube,

Der hell vom Kreuz aufloht:

Vergehen .... Auferstehen!

Neu Leben schafft der Tod!

Friedrich W. Fuchs.

Amtliches.

Der Kreis hat eine Partie gute Holländ. Plock WUtsi (Dauerware)-ugeve». PL-iR. V Pfunds Bedar Meldungen sind umgehend an die Herren Bürgermeister zu richten und von diesen in Listen zusammengestellt bis spätestens 22. d. Mts. einzureichen.

Schlüchtern, den 18. April 1916.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. v. Trott zu Solz.

Kaffeebestandsaufnahme.

Aus verschiedenen Anzeichen entnimmt der Kriegs- ausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin W., Bellcvuestr. 14, daß manche Eigen­tümer beziehungsweise Lagerhalter von Kaffee, die laut Verordnung des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 kg an dem Kriegsausschuß anzumelden, diese Verfügung nicht richtig verstanden haben. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß es sich hier um eine gesetzliche Ver­pflichtung, deren Nichtbeachtung strenge Bestrafung nach sich zieht, handelt, und daß der Krieg sausschuß die ihm im Interesse der Allgemeinheit gestellten wich­tigen Aufgaben nur auf Grund einer vollständigen Be­standsaufnahme erfüllen kann.

Eigentümer (als solcher gilt der letzte Käufer von Rohkaffee) von mehr als 600 kg Rohkaffee haben die Anmeldung telegraphisch (TelegrammadresseKriegs- kaffeeBerlin") zu bewirken.

Zur schriftlichen Anmeldung verpflichtet sind alle, die Rohkaffeemengen von 10 kg und mehr im Ge­wahrsam haben. (Darunter ist verstanden der Lager­halter oder der Besitzer, auch Haushaltungen, die Kaffee im eigenen Lager haben.) Mengen von 10 bis 50 kg sind durch Postkarte, Mengen von über 50 kg durch geschlossenen Brief anzumelden.

Für Tee gelten die gleichen Bestimmungen, ;edoch mit dem Unterschiede, daß die schriftliche Anmeldung der Lagerhalter von Tee bereits bei Mengen von 5 kg aufwärts md die telegraphische Anmeldung des Eigentümers bei Mengen von 250 kg aufwärts zu erfolgen hat._____________________

I -Nr. 2026 K. A. Nach § 82 der Kreisordnung bringe ich hiermit die Beschlüsse des Kreistages vom 8. März 1916 zur allgemeinen Kenntnis.

1. Anstelle des nach Burgdorf verzogenen Herrn Landrals Valentiner wurde Herr Inspektor Preist zu Vollmerz in die Landwirtschaftskammer gewählt.

2. Anstelle des Herrn Bürgermeister a. D. Christ wurde der jetzige Bürgermeister Christ zu Ober- M als Vertrauensmann zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen für 1917 gewählt. Die übrigen seitherigen Vertrauensmänner wur­den für 1917 wiedergewählt.

3. Zu Kommunallandtagsabgeordneten wurden die Herren Berta und Hebel einstimmig wiedergewählt.

4. Die neu ausgestellte Kreisumsatzsteuerordnung wurde genehmigt.

5. Anstelle des verstorbenen Uhrmachers Orth wurde Herr Kreis-Ausschußsekretär Schäfer in die Kreisarmenkommiffion gewählt.

6. In das Schiedsgericht der Kreisviehversicherungs- anstalt wurde anstelle des verstorbenen Bürger­meisters Blum, Herr Landwirt Heinrich Blum zu Sterbsritz gewählt.

7. Anstelle des verstorbenen Bürgermeisters Albrecht wurde der Herr Beigeordnete Gutermuth zu Schlüchtern als Zivilmitglied der Kreisersatz- kommisfion gewählt.

8. Die seitherigen Sachverständigen und Stellver­

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treter zur Bildung der nach dem Kriegsleistungs­gesetz zu wählenden Kommission wurden wieder­gewählt.

In den Kreisausschuß wurden Herr Bürger­meister Fink zu Steinau wieder, Herr Mühlen- besitzer Hadermann zu Schlüchtern nen gewählt. Anstelle des verstorbenen Oberbrandmeisters Ortb wurde Herr Heinrich Hildebrand Schlüchtern als Mitglied der Kreisrindviehversicherungsanstalt gewählt.

Die seitherigen Kreiswegekommissionsmitglieder wurden wiedergewählt, ebenso diejenigen der Ziegenbock-Kör-Kommission.

Die Ausnahme einer weiteren Anleihe zur Deckung der Kriegsfamilienunterstützungen bis zum Betrage von 300000 Mark wurde beschlossen.

15.

Der Kreishaushaltsvoranschlag für 1916 wurde in Einnahme und Ausgabe festgesetzt. Als Kreisabgaben sollen 28% von den Realsteuern und 56% von den Personalsteuern erhoben werden. Die im Herbst 1915 stattgehabten Kreistags­wahlen wurden für gültig erklärt.

Schlüchtern, den 11. April 1916.

Der LiMA sjMi*tat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 3971. Den Herrn Bürgermeistern sind in den letzten Tagen verschiedene Druckschriften über vermehrten Anbau des Flachses zugegangen, deren Inhalt für die landwirtschafttreibende Bevölke­rung von großem Interesse sein dürfte. Ein ver­mehrter Flachsanbau wäre auch im Kreise Schlüchtern erwünscht, weshalb ich die Herren Bürgermeister er­suche, in dieser Richtung besonders tätig zu sein. D,e Flachsbau-Abrechnungsstelle des Königlichen Preußischen Kriegsministeriums hat sich bereit erklärt, Leinffamen zu Saalzwecken abzugeben. Der Preis beträgt für 100 Kilo frei Bahnstation der Verteilungsstelle 65 Mk. Bestellungen auf Saatsamen ersuche ich zu sammeln und den Bedarf durch Vermittelung der Landwirt­schaftskammer zu Cassel anzufordern.

Schlüchtern, den 13. April 1916.

Der comm. Königliche Landrat, von Trott zu Solz.

Ich habe in Erfahrung gebracht, daß fortgesetzt an die Bäcker und Mehlhändler das Ansuchen gestellt wird, Brot und Mehl ohne Hingabe von Brotmarken auf Vorschuß zu geben und daß es alsbald den Bäckern und Händlern oft schwer falle, wenn nicht ganz un­möglich werde, die Marken nachträglich zu erhalten.

Ich mache die Herren Bäcker und Mehlhändler erneut darauf aufmerksam, daß sie sich durch die Ab­gabe von Brot und Mehl ohne Brotmarken nicht nur der Gefahr aussetzen, eines Tages wegen Mangel an Brotmarken kein Mehl mehr zu erhalten, sondern daß sie sich auch strafbar machen wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen.

Schlüchtern, den 14. April 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

Tgb. Nr. 1644 K. G. Ich genehmige hiermit, daß am Ostersamstag in den Bäckereien und Gemein- debacköfen Kuchen gebacken werden. Voraussetzung für diese Gemehmigung ist die bestimmte Annahme, daß der Bevölkerung ganz allgemein der Ernst der jetzigen Zeit vor Augen steht und daß diese ernste Kriegszeit Matzhalten jedermanns Pflicht sein läßt. Insbesondere erwarte ich, daß bei der Bereitung von Kuchen die Verwendung von Butter, Eier, Schmalz

und Zucker auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Sollte sich ergeben, daß die Kreisbevölkerung nicht Maß zu halten versteht, darf auf spätere Ausnahmen von dem Verbot des Kuchenbackens nicht mehr gerechnet werden l Die Herren Bürgermeister ersuche ich, durch öffent iche Bekanntmachung auf diese meine Erwartung be­sonders hinzuweisen.

Schlüchtern, den 17. April 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. _________________von Trott zu Solz.

Auf Grund der Anordnung des Herrn Reichskanzlers vom 31. Märe (R. G. Bl. S. 223) und mit seiner Genehmigung bestimmen wir:

Die Kommunalverbände haben den Kartoffeler­zeugern für die aus ihrer Wirtschaft zu verpflegenden naturalberechtigten Feldarbeiter einschließlich der ausländischen Arbeiter und der Kriegsgefangenen bis zu 3 Pfund Kartoffeln für den Kopf und Tag bis zum 31. Juli 1916 zu belassen, sofern durch andere Nahrungsmittel kein ausreichender Ersatz beschafft werden kann.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Minister des Innern.

Wird veröffentlicht. Haushaltungsangehörige, d. h. Familienmitglieder, Gesinde usw. haben nach wie vor nur Anspruch auf höchstens 1'/, Pfund pro Kopf und Tag.

Schlüchtern, den 17. April 1916.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

_______________von Trott zu Solz.

Fulda. Fort mit den enlbeyrlicheNt.Hunden, die wegnehmen. Verschiedene Städte haben während der Kriegszeit die Hundesteuer erhöht; auch der Magistrat unserer Stadt schlägt eine Erhöhung der Hundesteuer vor, so daß 20 Mk. für den ersten, 30 Mt. für den zweiten und 50 Mark für den dritten Hund gezahlt werden sollen.

"J.-Nr."3915. Im Interesse der Kreisbevölkerung wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Sprech­stunden bei dem Landratsamte, der Einkommensteuer- Veranlagungskommission und dem Kreisausschuß auf Dienstag und Freitag vormittags 9 bis 12 Uhr fest­gesetzt sind.

Schlüchtern, den 12. April 1916.

Der komm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Dom Kriegsschauplatz.

Amtlicher Tagesbericht.

WTB. Großes Hauptquartier, 17. April. Westlicher Kriegsschauplatz:

An der Front keine Ereignisse von besonderer Be­deutung.

In der Gegend von Pervyse (Flandern) wurde ein feindliches Flugzeug durch unsere Abwehrgeschütze dicht hinter der belgischen Linie zum Absturz gebracht und durch Artilleriefeuer zerstört. Oberleutnant Berthold schoß nordwestlich von Peronne sein fünftes feindliches Flugzeug, sinen englischen Doppeldecker, ab. Der Führer desselben ist tot, der Beobachter schwer verwundet.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Die Russen zeigen im Brückenkopf von Dünaburg lebhafte Tätigkeit.

Balkan-Kriegsschauplatz:

Nichts Neues.

Oberste Heeresleitung.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, den 18. April 1916.

* Mittwoch, den 19. ds. Mts. nachmittags 8'/, Uhr findet eine Stadtverordnetenversammlung statt. Tagesordnung: 1. Einführung mnd Verpflichtung des neugewählteu Magistrat-Mitgliedes Herrn Carl Schäfer. 2. Abhörung der Stadikaffenrechnung pro 1914. 3. Vorlage des Magistrats betr. Wahl eines Bürgers- Meisters.

* Die Landwirte machen Wir darauf aufmerksam, daß für alles einwandfreie Brotgetreide Roggen und Weizen, welches bis 31. März 1916 dem Kreise verkauft, aber aus irgend einem Grunde von den Mühlen nicht abgenommen wurde, die bis 31. März festgesetzten Höchstbeträge gezahlt werden. Daß dagegen