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mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Telefoi, Nr. ^-. Wochenböilags: Illustriertes Sonntagsblatt. r-lesMNr.«».

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,20 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 Pfg

M 28.

Mittwoch, den 8. April 1916.

67. Jahrgang.

I Amtliches.

J.-Nr. 3834. Die Königliche Regierung kommt in diesem Frühjahre wieder in besonders dankenswerter Weise den Bedürfnissen der Landwirtschaft entgegen, indem sie im weitesten Umfang die Entnahme von Waldstreu aus den Königlichen Forsten und den Weidegang des Viehs in den Forsten (Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen) gestattet. Auch die anderen Besitzer größerer Forsten im Kreise (Gemeinden, wie Private) sind zur Gewährung gleicher Vergünsti­gungen bereit.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister, sich alsbald mit den Herren Revierverwaltern der Forsten wegen der Regelung des Bezugs von Streu und der Ordnung des Weidegangs ins Benehmen zu setzen, damit diese Ver­günstigungen zur Erleichterung der Viehhaltung im größten Umfang ausgenutzt werden.

Schlüchtern, den 4. April 1916.

Der komm. Königliche Landrat: von Trott zu Solz.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, den 4. April 1916.

* Trotz vielfacher Warnungen werden noch immer feuergefährliche Gegenstände wie Streichhölzer, Spiritus, Benzin, Aether usw. den Feldpostsendungen beigepackt Zahlreiche Brände bei den Feldpostanstalten und in den zu Feldpostbeförderung benutzten Fahrzeugen sind wahrscheinlich auf Selbstentzündung solcher feuerge­fährlichen Gegenstände zurückzuführen und haben die Vernichtung von vielen Tausenden von Feldpostsendungen zur Folge gehabt. Es muß deshalb immer wieder dringend vor der gesetzlich unter Strafe gestellten - Vcr^nd<»"g r-neraesäbrlicher Gegenstände in Post- sendungen gewarnt werden. Die Postanstalten sind verpflichtet, alle Fälle zur Anzeige zu bringen, in denen bei amtlicher Erneuerung der Verpackung von Postsendungen und anderen Gelegenheiten die Ver­sendung feuergefährlicher Gegenstände festgestellt wird. In den letzten Monaten sind auf Grund solcher An­zeigen viele Personen gerichtlich bestraft worden.

* Was schenken wir unseren Konfirmanten? Ein sinniges Konsimationsgeschenk ist und bleibt ein gutes Buch. Ein Verzeichnis guter Geschenkbücher zur Konfirmation 1916 veröffentlicht die Deutsche Zentralstelle zur Förderung der Volks- und Jugend­lektüre. Das Verzeichnis umfaßt 16 Seiten und ent­hält rund 400 Bücher aus allen Lebensgebieten, mit kurzen Fußnoten. Auch eine ganze Reihe schöner und zum Geschenk geeigneter Kriegsbücher wird genannt. Zumal in dieser Zeit der gesteigerten inneren Auf­nahmefähigkeit der Jugend ist die Auswahl der Bücher, die wir zur Konfirmation schenken, besonders wichtig. Das Verzeichnis kostet 10 Pfg. und kann von der Geschäftsstelle des Diözesenvereins füx Innere Mission, Pfarrer Kurz-Salmünster bezogen werden.

* Am Samstag, den 1. April, fand unter dem Vorsitze des Geheimen Studienrates Dr. Braun-Hanau die Abgangsprüfung an der hiesigen Lateinschule statt. Folgende Schüler erhielten das Reifezeugnis für Untersekunda: Wilhelm Dehler, Hans Becker, Julius Scharfer, Ludwig Schreiber und Alfred Stern. Am 3. April wurden 21 Schüler in die Sexta aufgenommen. * Am 4. 4. 1916 ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, die eine Regelung der Arbeit in den Web-, Wirk- und Strickstoffen verarbeitenden Gewerbe­zweigen vornimmt. Di" Vorschriften dieser Bekannt­machung berühren alle gewerblichen Betriebe, in denen die Anfertigung oder Bearbeitung von Männer- oder Knabenbekleidung, Frauen- oder Kinderbekleidung oder von weißer und bunter Wäsche, oder von Gebrauchs gegenständsn, die ganz oder überwiegend aus Web^, Wirk-, Strickstoffen, Wollen oder Filzen hergkstellt sind, im großen betrieben wird. Die gleichen Vorschriften finden aber auch Anwendung, wenn es sich um gewerb­liche Betriebe der bezeichneten Art handelt, in denen außer dem Inhaber oder Leiter mindestens 4 Arbeiter (Arbeiterinnen) beschäftigt sind. Die Vorschriften der Bekanntmachung wollen eine gleichmäßige Aufarbeitung det vorhandenen Vorräte an Web, Wirk und Strick waren sowie einen gleichmäßig bleibenden Verdienst der in den bezeichneten Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, sowie nach Möglichkeit eine dauernde Beschäftigung der Arbeiter und Arb iterinnen erzielen. Die Regelung der Verteilung der Arbeit läuft deshalb in ihren verschiedenen Bestimmungen darauf hinaus,

daß in einer Woche nicht mehr zugeschnitten und nicht mehr verteilt werden darf, als in der nächst folgenden Woche verarbeitet werden kann. Die Regelung her Lohnzahlung ist eine verschiedene, je nachdem die Ar­beitnehmer innerhalb oder außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers beschäftigt sind. Soweit nicht bestimmt ist, daß die Lohnsätze nicht geringer als die am 1. 2. 1916 gezahlten sein dürfen, ist genau vorgeschrieben, um wieviel Zehntel der Lohn nur unter dem Stande vom 1. 2. 1916 sinken darf. Soweit die übertragene Arbeit den zulässigen Mindestlohn nicht erreichen würde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen bestimmten Pro­zentsatz des Lohnbetrages aus eigenen Mitteln zuzulegen. Auch für die Kündigung der Arbeitnehmern in den ersten 2 Monaten nach Erlaß dieser Bekanntmachung sind bestimmte Anordnungen getroffen. Die Ueber« wachung der Jnnehaltnng der getroffenen Anord Zungen ist den Gewerbe-AufsichtSbeamten übertragen worden. Der Wortlaut der ausführlichen Bekanntmachung, deren wesentliche Teile in den einzelnen Gewerbebetrieben aus- gehändigt werden müssen, ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

B. Einige Winke für die Kriegsküche im Frühling. In diesem Jahre sei wieder auf die verschiedenen wildwachsenden Nahrungsmittel hinge­wiesen. Unsere Schulkinder sollten ihre freie Zeit draußen im Wald und an den Wiesenrändern zubringen, wo die schönsten Gerichte für Mutters Küche ihnen vom Frühling ganz umsonst hingestellt sind. Da ist einmal ein prächtiger Ersatz für den Winterkohl und Spinat, nämlich die jungen Triebe der Brennesseln, die augen­blicklich besonders zart sind. Zieht einen Handschuh an die rechte Hand oder geht ihnen frisch mit einem Messer zu Leibe. Mutter kocht sie dann mit Sauer­ampfer, Löwenzahn, oder auch allem zu einem guten Gemüse. Unter den Buchen findet Ihr die runden, fetten Blätrchen des Scharbockskrautes. Pflückt sie zu Salat, ehe sie die goldgelben Blütensterne bekommen und bitter werden! Und noch eine recht wohlfeile köstliche Suppe will ich verraten. Nehmt eine Hand voll Sauerampfer, hackt ihn fein und laßt ihn mit etwas Fett, Salz, ein paar Körnchen Zucker und Wasser tüchtig kochen. Dann wird auf jeden Teller eine rohe Kartoffel daran gerieben. Die Supp; wird durch etwas saueren Rahm oder Ei freilich verbessert, schmeckt aber auch ohne diese Zutaten gut. Ueberhaupt sei daran erinnert, daß überall da, wo man sonst Mehl zum Binden von Suppen und Gemüse nahm, eine rohe geriebene Kartoffel dieselben Dienste tut.

* Flieden. Herr Postverwalter Schick der seit 8 Jahren im hies. Orte weilt wurde zum Postsekretär ernannt. Am l. April konnte Lehrer Freudenberger dahier auf eine 25jähr. Tätigkeit in Flieden zurück­blicken. Aus Rücksicht auf den Ernst der Zeit beging der Jubilar das Jubiläum in aller Stille. Trotzdem ließ der Schulinspektor Herr Pfarrer Winkel und das Lehrerkollegium es sich nicht nehmen, dem silber- jubilar seinen Glückwunsch auszusprechen. Am 24. März wurde der auf dem Felde der Ehre verstorbene Musketier Josef Klug dahier unter Beteiligung der ganzen Bevölkerung und des Kriegervereins zu Grabe geleitet. Herr Pfarrer Winkel hielt am Grabe eine ergreifende Rede, die ihren Eindruck nicht verfehlte.

* Marjoß. Russische Gefangenschaft! Vergangene Woche bekam der Schreinermeister Kaspar Schuliheis zu Marjoß die erste Nachsicht (geschrieben am 4. März) von seinem, im vorigen Herbst in Gefangenschaft ge ratenen Sohne. Er gibt an, schon öfter geschrieben zu haben. Alle bisherigen Nachforschungen waren erfolglos. Die Sorgen und Freude der Eltern kann man sich denken!

* Gelnhausen. Landrat Graf von Wartensleben ist nach Berlin beruhn Norden zweck; Uebirnahme der Geschäftsführung einer der für die Dauer des Krieges begründeten Reichs Lebensmittelb-Höcden. Seine Vertretung ist dem Landrat a. D. Geh. Reg.-Rat Dr. von Savigi Y in Hof Träges übertragen worden.

. * Fulda. In der Pfingstwoche wird der Verband der katholischen Lehrervereine Deutschlands dahier seine diesjährige Generalversammlung abhalten. Die Ver- Handlungen, zu denen z iblreiche Teilnehmer erwartet werden, finden im Parkhotel statt.

Aas Wainkraftwerk Bet Kamm.

Jni Verfolg des im Jahre 1906 mit Bayern, Baden und Hessen wegen Fortführung der Mainkanalisation

von Offenbach bis Aschaffenburg abgeschlossenen Staats­vertrages wurde im Jahre 1913 die erste Rate der Bau­summe von 1800 000 Mk. für diese Kanalisation vom preußischen Landtag bewilligt.

Dieser Betrag war lediglich für diese Herstellung be« stimmt, man hatte bei der Veranschlagung der Baukosten noch nicht an die Nutzbarmachung der durch die 3 Stau­werke zu gewinnenden Wasserkräfte gedacht. Diese An­regung wurde erst beim Baubeginn von verschiedenen Seiten, u. a. auch vom Unterzeichneten gegeben.

Nach langen Verhandlungen, zu denen auch die­jenigen mit den Kraft abnehmenden Gemeinden gehörten, konnte dann dem preußischen Landtage in der letzten Session eine Vorlage auf Errichtung eines Kraftwerkes gemacht werden.

Dieses Kraftwerk besteht aus den Turbinenanlagen in der 3 Stauwehren bei Mainkur, Kesselstadt und Großkrotzenburg, den zu jedem dieser Werke erforder­lichen elektrischen Anlagen, einschließlich des Maschinen- und Schalthauses, sowie den Leitungen zur gemeinschaft­lichen Transformatorenstation, ferner 124 Kilometer langen Fernleitung und schließlich in der Anlage der Transformatorenstationen.

Das Werk soll zunächst und in der Hauptsache zur Abgabe elektrischen Stromes für die anliegenden preuß­ischen Kreise Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern, Fulda, Hünfeld und Gersfeld dienen, beabsichtigt ist aber auch die Verbindung und der Zusammenschluß mit den Werken im Oberwesergebiet. Hierdurch wird nicht allein die zur Vermeidung der kostspieligen Anlage von Reserve-Dampf­maschinen notwendige Unterstützung geschaffen, sondern auch in überaus glücklicher Weise ein Ausgleich zwischen den beiden großen Kraftwerken ermöglicht. Es verfügen nämlich die Werke an den Talsperren im Oberweserge­biet gerade in den Monaten, in denen der Main wenig Wasser führt, fast durchweg über große, sonst nicht aus- genützte Waffermengen und umgekehrt können in der Zeit der Wasserknappheit im Oberwesergebiet die Main­wasserkräfte aushelfen, uud zwar durchschnittlich jährlich mit fast 2 Millionen Kilowattstunden.

Nach der Begründung der Vorlage ist errechnet, daß durch den Einbau von je 4 Turbinen durchschnittlich jährlich 30 Millionen Kilowattstunden gewonnen werden können, von denen nach Abzug der Verluste 25 Mill. Kilowattstunden verfügbar bleiben.

Die Kosten für den gesamten Ausbau des Main- kraftwerkes, die am 22. d. Mts. vom Landtag bewilligt wurden belaufen sich auf 6,2 Millionen Mark. Die Betriebskosten sind einschließlich der nötigen Unterhal- tungs- und Erneuerungskosten und einschließlich der Verzinsung des benötigten Gesamtkapitals zu 5 Prozent und/a Prozent Tilgung errechnet zu jährlich 640000 Mark.

Angenommen ist, daß die elktrische Kraft zu einem Durchschnittspreis von 4 Pfg. für die Kilowattstunde abgesetzt wird und ergibt diese Annahme, daß schon beim Verkauf von 16 Millionen Kilowattstunden 25 Mill. sind disponibel das Betriebskapital von jährlich 640 000 Mark herausgewirtschaftet wird.

Werden nun statt der zur Aufbringung der Be- triebskosten erforderlichen 16 Millionen Kilowattstunden die zur Verfügung stehenden 25 Millionen abgegeben, was bei den in reichem Maße vorhandenen Absatzmög­lichkeiten leicht erreicht werden kann, so muß der hier­durch erlangte Reinüberschuß des Unternehmens eine Verbilligung des zu 4 Pfg. angenommenen Durchschnitts­preises für die Kilowattstunde zur Folge haben.

Eine diesbezügliche Bestimmung ist in der Begrün- düng des Gesetzes enthalten.

Nach Fertigstellung des Mainkraftwerkes wird ein System von Ucherlandzenttalen mit gegenseitiger Unter­stützung geschaffen sein, dessen Einfluß sich vom Main bis nach Bremen erstreckt, ein Werk, dessen Wichtigkeit und Größe sich gerade in der jetzigen licht- und kraft- armen Zeit am besten ermessen läßt, ein Werk, das her­vorragend dazu beitragen wird, uns wirtschaftlich zu stärken und immer mehr unabhängig vom Skisland zu machen. Wohlfarth.

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Evangelische Gemeinde.

Mittwoch, den 8. April 1916 abends 8 Uhr

Vitrsstter-ienst

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