iMmer Zeitung
mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. 6». lVochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr. 63.
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 Pfg.
.N 18. Mittwoch, den 1. März 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches.
J.-Nr. 2268. Für den Bedarf der Heeresverwaltung müssen etwa noch entbehrliche Heumengen bis zum 10. März d. Js. an das Königliche Proviantamt Hanau abgeliefert werden.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, mir sofort Anzeige zu machen, falls noch solche Vorräte vorhanden sind und das Weitere alsbald selbst- ständig zu veranlassen.
Schlüchtern, den 26. Februar 1916.
Der komm. Königliche Landrat: von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2069. In diesem Jahre wird 'an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Garten- ban in Geisenheim in der Zeit vom 24. bis 28. Juli d. Js. der 9. Wiederholungslehrgang für Landwirt- schafts- und Obstbaulehrer abgehalten werden.
Anmeldungen hierzu ersuche ich alsbald hierher einzureichen.
Schlüchtern, den 25. Februar 1916.
Der comm. Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2334. Der Vorstand des Vlehhandelsver- bandes für den Regierungsbezirk Cassel hat mir nachstehendes zuc Bekanntgabe an die Verbandsmitglieder mitgeteilt.
„Dir von den Händlern und Metzgern nach den neueren Bestimmungen uns einzusendenden Schlußscheine gehen sehr unregelmäßig und falsch ausgestellt ein. Wir bitten darauf hinzuweisen, daß alle Scheine über die Verkäufe einer Woche am Dienstag in unseren Händen sein sollen (also für die Verkäufe von Dienstag bis Montag jeder Woche).
Bei der Ausstellung ist besonders zu beachten aj daß -richtig u;;M^ihnfe^ w^d
bj daß die vorgeschriebene Makierung jedes Tieres genau angebracht und angegeben wird (Stempel, Haarschnitt u. a.) c] daß bei einem Gesamtpreis auch das Gewicht der Tiere angegeben wird. Bei einem Kaufe nach Gewicht muß außer dem Einheitspreis auch der Gesamtpreis angegeben werden."
Schlüchtern, den 29. Ftbruar 1916.
Der komm. Königliche Lanorai. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2276. Die Herren Bürgermeister zu Soden, Breitenbach, Gundhelm, Herolz, Jossa, Klosterhöfe, Oberkalbach, Sannerz, Uttrichshaufen, Wallroth, Zün- tersbach und die Herren Gutsvorsteher zu Hundsrück und Lindenberg werden wiederholt an die Erledigung , meiner Verfügung vom 10. d. Alts. Kreisblatt Nr. 13, I die Oelvorräte betr., erinnert.
Schlüchtern, den 28. Februar 1916.
Der komm. Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2391. Zu den Urlaubsanträgen für Heeresangehörige zum Zwecke der Feldbestellung (s. Verfügung vom 8. d. Mls. Nr. 1323 Kreisblatt Nr. 13) sind nur die vorgeschriebenen Formulare zu benutzen. Besondere Gesuche sind daneben nicht erforderlich. Die Formulare sind vollständig und gewissenhaft auszufüllen; ein todterer Bedarf an solchen kann hier angefordert werden.
Schlüchtern, den 29. Februar 1916.
Der komm. Königliche Landrat. v. Trott zu Solz.
Vom Kriegsschauplatz.
Wor Werdun.
Berlin, 27. Febr. (Zens. Bln.)
Der unwiderstehliche Anlauf, mit dem unsere Truppen bis an die Nordfront von Verdun vordrangcn, hat vor dem stärksten Werke dieser Nordfront nicht halt gemacht. Die Panzerseste Douaumont, die am weitesten nach unserer Angriffsfront vorgeschobene Bastion des Panzers on der Maas, wurde mit stürmender Hand genommen und im Anschluß an diese herrlichste Waffentat brandenburgischer Regimenter, voran die Neuruppiner 24er, wurden auch die östlich gelegenen Befestigungswerke von Armcnlieres gestürmt. In deni Waldgelände an der Maas aber nahmen wir nun auch Champneuville, dessen Eroberung irrtümlicherweise bereits am Freitag gemeldet war, und drangen bis an den Wald von Bras vor, der den Maasbogen von Champneuville nach Südosten abschließt. Unsere Front zwischen der Maas und Douauuiont dürfte nunmehr in ziemlich gerader Linie verlaufen, allerdings sind unsere Truppen vorwärts Bras noch etwa 3 Krlometer Von den permanenten Werken von Verdun entfernt, da
hier in den Talwegen der Maas die Fortlinie etwas nach Süden auf die dieses Tal begleitenden Höhen zu- rückspringt.
Unser Vorbrechen im Norden von Verdun hat aber gleichzeitig bedeutsame Wirkungen im Osten der Festung gezeitigt. Die französische Front in der Woevreebene zwischen Verdun und Bras ist völlig zusammengebrochen. Auf der ganzen Front bis Marville südlich der alten französischen Nationalstraße Metz—Paris, auf der Ba- zaine am 16. August 1870 einen Halt fand, sind die Franzosen auf dem Rückzug, hart verfolgt von unseren Truppen. Sie befürchten offenbar, durch das Vordringen der Unseren auf Verdun ihres ganzen Schutzes beraubt zu werden. Vielleicht auch schien es der französischen Heeresleitung geraten, die Truppen im Woevre näher an die Verteidigungslinie der Feste heranzuziehen, um die furchtbaren Lücken die unsere Angriffe in die feindlichen Linien gerissen haben, zu ergänzen. Rechnet man zu den 15 000 Gefangenen das Dreifache an blutigen Verlusten, so ergibt sich ein Gesamtverlust von rund 60 000 Mann. Das ist etwa die Gefechtsstärke von zwei Armeekorps.
Jedenfalls sehen wir die Franzosen in unaufhaltsamen Rückzug zwischen den Höhen der Cotes Lorraines, t. h. unter die Forts von Verdun. Denn die Cote Lorraine war schon im Frieden in das Verteidigungssystem der Maasseste einbezogen, wie ja denn überhaupt die Befestigungswerke von Verdun in ihrer weiteren Ausdehnung bis Samt Mihiel hin in ihrer systematischen Anlage den Franzosen und ihren Bundesbrüdern ein wahres Wunderwerk schienen: ein „Lehrbuch der Verteidigungskunst", nennt die „Times" noch vor wenigen Tagen Verdun, allerdings vor dem Falle von Douaumont. Und es ist charakteristisch für die unnachahmliche Geschicklichkeit unserer Feinde, auch die bitterste Wirklichkeit zu ihren Gunsten auszulegen, oay sie nun behaupten, Panzerfesten, wie die von Douaumont, seien am Ende doch nie das Rechte, Erdwerke seien besser. Der billige Hohn, unsere Angriffe seien ihnen eben recht, weil sie uns schwächten, dürste sie jedenfalls über den Ernst der Lage nur kurze Zeit hinwegläuschen.
Einziehung von Kriegsverwendungsfähigen männlichen Personen der freiwilligen
Krankenpflege.
WTB. Berlin, 27. Febr. (Nichtamtl) Eine kaiserliche Verordnung vom 19. Februar aus dem großen Hauptquartier besagt:
Ich bestimme, daß die kriegsverwendungsfähigen männlichen Personen der freiwilligen Krankenpflege in den Etappen und in den Gebieten des Generalgouver, nements — zunächst bis höchstens fünfzig vom Hundert der gesamten Kopsstärke — für den Waffendienst verfügbar gemacht und durch militärisches Personal ersetzt werden. Ob ausscheidende Delegierte ersetzt werden sollen, überlasse ich der Vereinbarung zwischen meinem Kommissar und dem Militär-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege und Chef des Feldsanitätswesens. Bei dem Ausscheiden einer so großen Zahl von Perfoneu aus der freiwilligen Krankenpflege ist es mir ein Bedürfnis, diesen meine dankbare Anerkennung für die bisher in so hohem Maße bewiesene Opferwilligkeit und ihr durch langjährige sorgfältige Friedensarbeit vorbe- reitetes segensreiches Wirken zum Besten der verwun- deten und kranken Krieger auszusprechen. __________
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtern, den 29. Februar 1916.
— * Von den im September v. I. gezeichneten dritten Kriegsanleihe gelangen jetzt die Stücke von 100, 200 und 500 Mark von den Zeichnungsstellen in die Hände der Zeichnern, während die Stücke von 1000 Mark und höher etwas später zur Auslieferung kommen. Die vier e Kriegsanleihe wird, wie wir erfahren, im Laufe des McnatS März zur Zeichnung aufgelegt und ist es sicher, daß bei der vorzüglichen Sicherheit und hohen Verzinsung der Erfolg der Zeichnung ebenso groß und wohl noch größer wird wie bei der dritten Kriegsanleihe. Weiierc Mitteilungen und Bekanntmachungen hierüber werden in dieser Zeitung erfolgen.
- * Mit dem 1. 3. 1916 tritt eine Bekanntmachung in Kraft, durch die Höchstpreise für Eichenrinde, Fichten- rinde und zur Gcrbstcffgewinnung geeignetes Kastanien- hvlz festgesetzt werden. Die Verkaufspreise für den Zentner Rinde sind je nach der Güte abgestuft. Die Einzelheiten der Bekanntmachung ergeben sich aus ihrem Wortlaut, der im amtl. Kreisblatt einzusehen ist.
— * Mit dem 1. 3. 1916 tri tt eine Neufassung
der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemiekalien und ihre Behandlung Ch. I. 1/8. 15. K. R. A, in Kraft (Ch. I. 1/3. 16. K, R. A.). Der Kreis der von der Verordnung Ch. I. 1/8. 15. K. R. A. getroffenen Personen, Gesellschaften usw. ist der gleiche geblieben. Die Abänderungen durch die Neufassung sind im wesentlichen folgende: 1. Die Beschlagnahme ist auch auf die bisher freien Mindestmengen ausgedehnt worden. Bestimmte Mindestmengen sind jedoch von der Meldepflicht befreit. 2. Verkauf und Lieferung der beschlagnahmten Chemikalien im Jalande ist mit Ausnahme von^Japan- kampfer und Glyzerin frei. Bei letzteren ist ein Erlaubnisschein erforderlich, falls die monatliche Gesamtmenge der verkauften oder zu liefernden Menge bestimmte Mindestmengen überschreitet. 3. Verarbeitung und Verbrauch beschlagnahmter Stoffe ist grundsätzlich nur auf Grund von Erlaubnisscheinen gestattet. Die Neufassung enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen von dieser Bestimmung. 4. Eine Anzahl in der Bekanntmachung aufgeführte Arbeitsgänge ist freigegeben. Der Wortlaut der Bekanntmachung. die verschiedene Einzel« bestimmungen enthält, ist im'amtl. Kreisblatt einzusehen.
Hk. Ausfuhrverbote für Nahrungsmittel usw. An die Stelle der bisherigen Bekanntmachungen über Verbote der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des ersten Abschnitts des Zolltarifs (Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft und andere tierische und pflanzliche Naturerzeugnisse; Nahrungs- und Genußmittel) treten gemäß Bekanntmachung vom 16. Febr. die folgende Bestimmungen:
I. Es ist verboten die Ausfuhr aller Waren deS ersten Abschnitts des Zolltarifs (Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft und andere tierische und pflanzliche Naturerzeugnisse; Nahrungs- und Genußmittel). Ausgenommen |irtv tvißvj«^ w«««^—2)---------------
1. Blumen- und Tabaksamen (Nummer 21c); als Blumensamen gelten auch ©amen der aus Blumen kultivierten Varietäten von Lein, Lupine, Mais, Platterbse, Spargel, Bohne, Kürbis, Kohl;
2. Spinn- und Faserstoffe der Nummern 28m, 28o, 28p (doch außer indischem und neuseeländischem Hanf) 28$;
3. Hopsen und Hopfenmehl (Nummer 30 und 31)
4. von frischen Küchengewächsen nur: Spargel (Nummer 33g); Meerrettich (Nr. 33n); aus Nr. 33p Bleichsellerie; Rhabarber (Nr. 33$); aus Nr. 33r Kresse und Knoblauch;
5. lebende Pflanzen, Erzeugnisse der Ziergärtnerei (Nr. 38 bis 44);
6. Weintrauben (Nr. 45a bis c);
7. Apfelsinen und Mandarinen (Nr. 51a), Südfrüchte der Nummern 51c, 53,54b (außer Pommeranzen), Ananas (Nr. 55a);
8. aus Nr. 65 grüner Tee;
9. aus Nr. 66 Paprika, Chillies;
10. die Waren der Nr. 68a (außer irländischem Moos), 68b bis d, 69b, 70, 71b;
11. aus Nr. 89 Holzmehl und Holzwolle, nicht für Heilzwecke zubereiiet;
12. Korkholz und Korkabfälle (Nr. 90a und b);
13. Kiefernsamen (Nr. 95b);
14, Waldhvlzsawen und sonstige Forstsämereien (außer Kastanien- und Lindensamen) der Nr. 95c;
15. Seggen und Schilfrohr (Nr. 96a). (Forts, folgt.)
*) Der Wortlaut der Nummern deS Statistischen Warenverzeichnisses soivie andere Einzelheiten können von der Handelskammer zu Hanan erfragt werden.____________
kirchlicher Anzeiger für Schlüchtern. Evangelische Gemeinde.
Mittwoch, den 1. März 1916 abends 8 Uhr.
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