Schlüchterner Artung
mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. 6.?. Wochenbeilags: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr.«».
Erscheint Mittwoch und Samstag. — preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.
.N 15. Samstag, den 19. Februar 1916. 67. Jahrgang.
J.-Nr. 863 K. A. Für 1916 stehen noch einige Freistellen in den Kinderheilanstalten Orb und Soden gut Verfügung.
Anträge auf Gewährung einer Freistelle sind bis spätestens 1. April d. Js. hierher einzureichen.
Schlüchtern, den 14. Februar 1916,
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Trott zu Solz.
Lokales und Provinzielles. ~ Schlüchtern, den 19. Februar 1916.
—* In sinngemäßer Anwendung der Ziffer 4Abs. 2 der Verordnung vom 2. Februar 1916 III b Nr. 2098/490 sind die örtlichen Polizeibehörden ermächtigt worden, von dem Verbot des Aufenthaltes von Jugendlichen auf den Straßen in denjenigen Fällen Aus' nahmen zuzulasfen, in denen es sich um die Fortbildung Jugendlicher, das Beiwohnen an wissenschaftlichen Vor- trägen utb dergl. handelt. Es ist aber dafür Sorge zu tragen, daß in diesen Fällen die Jugendlichen mit Ausweiskarten versehen sind, die sowohl von den Polizeibehörden, wie mit deren Zustimmung von den Vorständen der Vereine pp., denen die Jugendlichen ange- hören, ausgestellt werden können. Die polizeiliche Zustimmung ist auf den von Vereinen pp. ausgestellten AuSweiskarten zum Ausdruck zu bringen.
—* Wie wir erfahren, soll am Freitag, den 25. d. Mts. wieder ein öffentlicher Vortrag mit Lichtbildern in der hiesigen Ortsgruppe der Deutschen Kolonialge- sellschaft gehalten weroen. Das uns vorgelegte Programm verspricht einen recht unterhaltenden Abend, dessen Besuch wir allen Erwachsenen nur empfehlen können.
—* Zur Butterfrage. Bei der gegenwärtigen Knappheit an Fetten ist es bei:
' ' VvtSvTrniuqu, SuvuuSiug vet wi.yuuoi.iita ytiu; 'Stisge zu tragen. Die Verbutterung der Milch ist vielfach noch recht unvollkommen, weil einerseits mangelhaft arbeitende Milchseparatoren verwendet werden, andererseits das ganz unzeitgemäße Satten-Aufrahmungsver- fahren (Milchtopf-Abrahmung) noch im Gebrauch ist. Der hierdurch der Butterversorgung des deutschen Reiches erwachsende Ausfall ist von sachverständiger Seite auf mindestens 260 000 Doppelzentner berechnet worden, was etwa 50 Prozent der jährlichen Gesamtbutterein- fuhr des Deutschen Reiches entsprechen würde. Wird es nun auch niemals gelingen, die theoretisch mögliche vollste Entrahmung bei der gesamte» zu Butter zu verarbeitenden Milchmenge zu erreichen, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß sich bei richtigem Verfahren noch ganz bedeutende, jetzt mit der Magermilch meist zur Verfütterung gelangende Butterfettmengen gewinnen ließen. Dies muß aus volkswirtschaftlichen Gründen — wegen der Butterknappheit — wie aus privatwirtschaftlichen — wegen des großen Einnahme- verlustes bei den hohen Preisen der Butter — nach Kräften erstrebt werden. Dies Ziel wäre am vollkommensten erreichbar durch Anlieferung aller nicht im eigenen Haushalt und zur Versorgung der Städte benötigten Milch in die Molkereien. Soweit dies nicht durchgeführt werden kann, müßte die Milch wenigstens in guten Separatoren entrahmt werden. Die Aufgabe aller landwirtschaftlichen und milchwirtschaftlichen Jnte- ressen-Vereinigungen, Vereine usw. ist es, auf die Zweckmäßigkeit zeitweiliger Untersuchungen der Magermilch auf etwa zu hohen Fettgehalt sowie auf die Beschaffung guter Separatoren hinzuwirken, die Landwirte auf brauchbare Geräte hinzuweisen und vor dem Ankauf billiger und schlechter, deren eS leider noch genug gibt, zu warnen. Ueber die geeignetesten Separatoren würden die Gerätestellen der Landwirtschaftskammern, des Bundes der Landwirte, des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften und besonders auch der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft auf Grund ihrer alljährlichen Geräteprüfungen Auskunft geben können. Die Beseitigung des Sattenverfahrens sollte mit alle» Mitteln erstrebt werden. Während bei guter Separatorenentrahmung etwa 0,10 Prozent Fett (von durchschnittlich etwa 3,36 Prozent) in der Magermilch verbleiben, sind es bei schlechtem Separatorenbetrieb 0,36 Prozent und mehr, bei der Sattenentrahmung aber oft 0,80 Prozent und mehr. Außerdem ist die Haltbarkeit und Güte der im Sattenverfahren hergestellten Butter sehr viel schlechter, der Preis daher auch niedriger. Dem ganzen unzeitgemäßen Sattenverfahren sowie den schlechten Separatoren muß der Krieg erklärt werden. Das Butterfett gehört den Menschen, nicht den Tieren . Jeder Landwirt und Milchwirt helfe mit, diesem Ziele soweit und so bald als möglich nahezukommen.
Die Syndizierung des Wieffhandels. Höchstpreise ab Stall.
Der „Franks. Ztg." wird' geschrieben: Der Bundesrat ist am 14. Februar mit einer neuen Bekanntmachung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine nnd für Schweinefleisch hervorgetreten. Die hauptsächlichste Aenderung besteht darin, daß an Stelle der Festsetzungen für Marktpreise die Festsetzung der Preise ab Stall oder Liegestelle getreten ist. Dadurch soll das wilde Auslaufen, das unter der alten Verordnung auf dem Lande stattfand, und das verhütete, daß genügend Fleisch in die Verbrauchszentren gelangte, ausgeschlossen werden. In der neuen Verordnung tritt aber auch ein neuer Faktor in Erscheinung. Es werden in § 2 der neu gebildeten Viehhandelsverbänden besondere Befugnisse übertragen. Mit dem 15. Februar traten in Preußen durch die Landeszentralbehörden für die einzelnen Provinzen zur Regelung des Vieheinkaufs gebildete Viehhandelsverbände in Tätigkeit und damit findet die Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Verordnungsregelung endlich eine praktische Auslegung.
Dringend notwendig war zur Ergänzung der Höchst- Preispolitik die Schaffung von Organen, die den Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten besser und nicht allein nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vermitteln, wie es bisher der Fall gewesen ist. Diese Aufgabe wird jetzt den Viehandelsverbänden zufallen, und wir haben die bestimmte Hoffnung, daß dadurch die zahlreichen Mißstände, die bisher durch keine Verordnung beseitigt werden konnten, wenn nicht ganz verschwinden, so doch wesentlich abgestellt werden. Die Gründe zu der Zwangsorganisation des Viehhandels in Preußen sind zurückzuführen auf die ununterbrochene Meiaerung der Viehpreise. Diese Steigern; ^ der Breypreise haue zweierlei Ursachen, natürliche und künstliche. Die natürlichen lagen in dem Futtermittelmangel, der zu einer Verteuerung der Viehhaltung führen mußte. Bei den Schweinen wirkte mit die etwas überstürzte Abschlachtung im vorigen Jahre, wodurch unsere Schweinebestände sehr stark reduziert worden sind. Es durf auch nicht vergessen werden, daß wir in Deutschland dauernd noch einen sehr hohen Fleischverbrauch haben, der ebenfalls verteuernd wirkt, und schließlich kommen dazu die großen Bedürfnisse des Heeres. Aber diese natürlichen Ursachen erklären noch nicht die gewaltigen Preissteigerungen, die wir in den letzten Monaten erlebt haben. Es treten dazu noch eine Reihe künstlicher Ursachen. Es fehlte vollständig an einer richtigen Organisation. Die Beschickung des Marktes erfolgte lediglich nach privatwirtschaftlichen Interessen der Beschicket, und ob ein Markt stark oder schwach beschickt war, hing mehr oder weniger auch vom Zufall ab. Leider haben sich auch während der Kriegszeit in den Viehhandel zahlreiche Aufkäufer eingedrängt, die sich früher nicht damit beschäftigt haben und die jetzt in der vielfach erfüllten Hoffnung, hohe Gewinne einzuhrimsen, sich dem Viehhandel zuwenden. Dadurch sind wesentliche Preissteigerungen herbeige- fühct worden, namentlich durch die Auskäufer für die Fleischkonservenfabriken undWurstfabriken die mit großen Kapitalien auf den Markt treten. Es drängte sich immer mehr die Ueberzeugung auf, daß gegen diese künstlichen Momente eingeschritten werden müßte, zumal man die Erfahrung machen mußte, daß Höchstpreise allein keine genügende Regulierung herbeiführten, sondern vielfach nur die Waren vom Markte verschwinden ließen. Das zeigte sich ganz besonders auf dem Schweinemarkt, wo die erste Höchstpreisverordnung zur Folge hatte, daß die Viehmärkte mit Schweinen nicht mehr beschickt wurden, sondern die Auskäufer direkt aufs Land hinausgingen und zu hohen Preisen für die Konserven- und Wurstfabriken die Schweineaufkauften. Dem ist ja inzwischen von der Reichsregierung ein Ende gemacht durch das Verbot der Herstellung von Fleischkonserven mit Ausnahme der Konserven für die Heeresverwaltung und durch die Bestimmung, daß die Wurstfabrikation auf ein Drittel der Erzeugung im Herbste des vorigen Jahres beschränkt werden soll.
Das wichtigste aber ist die bereits erwähnte Verordnung über die Einführung von Stallhöchstpreisen an Stelle der Markthöchstpreise. Aber, um all diese Maßnahmen zu einem wirklichen Erfolge zu gestalten, muß eine geordnete Kontrolle über die Einhaltung der Preise Platz greifen, eine Kontrolle der Preise, die sich nicht nur auf die Schweinepreise, sondern auch auf die Preise für andere Viehgattungen erstrecken muß, denn auch für das Rindvieh sind die Preise in letzter Zeit sehr stark gestiegen. Höchstpreise bei der Ber-
schiedenartigkcit der Waren auf diesem Gebiete festzu» setzen, ist zweifellos sehr schwierig und, um nun doch eine Besserung zu erzielen, ist in Preußen erfreulicherweise die Syndizierung des gesamten Viehhandels durchgeführt worden. Die Regierung sah sich dazu um so mehr veranlaßt, als wir wohl jetzt von einer Vieh- und Fleischnot, wenn nur die richtige Verteilung, Platz greift, nicht sprechen können. Anders kann das im Frühjahr werden, wo der jetzt starke Auftrieb von Rindvieh infolge des wieder zur Verfügung stehenden Weideganges wegfallen wird. Das können wir auch nur wünschen, damit das während des Winters durch- gehungerte Rindvieh durch die Frühjahrsweide für die Zucht und für die Milch-, Butter- und Käseerzeugung erhalten bleibt. In dem Augenblick aber, wo der Weidegang möglich wird, wird zweifellos eine gewisse Fleischknappheit vorhanden sein und dann wird alles darauf ankommen, daß die zur Verfügung stehenden Vorräte richtig verteilt werden, unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen, und nur nach dem Gesichtspunkt des allgemeigen Interesses. Und das sollen namentlich die neugebildeten Viehhandelsverbände besorgen. Die Syndizierung des Viehhandels beruht, wie wir schon erwähnt haben, auf der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915, in der Fassung vom 4. November 1915, wo die Möglichkeit gegeben ist zur Bildung von Zwangs-Syndikaten, zur Regelung der Beschaffung, des Absatzes und der Preise.
Von dieser Verordnung hat jetzt die preußische Landeszentralbehörde endlich Gebrauch gemacht. Durch diese Syndizierung wird die Möglichkeit gegeben, eine Bewirtschaftung, die uns bei den Getreidevorräten so viel Erfolg gebracht hat, die aber auf derselben Grundlage wie bei Brotgetreide natürlich bei Vieh ausgeschloffen war. Diese Bewirtschaftung des Viehbestandes unterscheidet sich auch von der Bewirtschaftung der Getreidevorräte dadurch, daß der legitimierte Handel dazu herangezogen wird. Die ganze Organisation ist aufgebaut auf dem legitimierten Viehhandel. Die Satzungen kennen zweierlei Arten von Mitgliedern für die Verbände. Die provinziell gebildeten Viehhandelsverbände bestehen einmal aus Zwangsmitgliedern fund zum anderen aus freiwilligen Mitgliedern. Zwangsmitglieder sind die Viehhändler und Viehhandel treibenden Genossenschaften, die innerhalb des Verbandsbezirks (mit Ausnahme der Regierungsbezirke Caffel und Wiesbaden) — und das ist jedesmal die Provinz — ihre gewerbliche Niederlassung haben und bereits vor dein 1. Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf getrieben haben. Dazu kommen weiter die Fleischer, soweit sie unmittelbar vom Landwirt Vieh zur Schlachtung kaufen. Weiter gibt es dann noch die Gruppe der freiwilligen Mitglieder, das sind Viehhändler und landwirtschaftliche Genossenschaften, die, ohne in der Provinz eine gewerbliche Niederlassung oder ihren Sitz zu haben, schon vor dein 1. Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf in dieser Provinz betrieben haben, landwirtschaftliche Vereinigungen, Zuchtgenoffenschaften, Zuchtviehverbände usw., auch Personen, die in ein altes Viehhandelsgeschäft eingetreten sind, um dieses Geschäft weiterzuführen, kurz gesagt: die Viehhandelsverbände sollen bestehen aus dem alten legitimierten Handel, der sein Gewerbe schon vor dem Kriege betrieb. Ausgeschloffen sein sollten alle die Personen, die sich mit mehr oder weniger Berechtigung während des Krieges eingedrängt haben und ganz besonders die Aufkäufer für die Konserven- und Wurstfabriken, denen die Preissteigerung zuzuschreiben ist. Diese Viehhandelsverbände haben nun als Aufgabe 1. den Ankauf von Vieh vom Landwirt oder Mäster zur Schlachtung, 2. den Ankauf von Vieh zum Weiterverkauf, 3. den kommissionsweisen Handel mit Vieh, das heißt also, der gesamte Viehhandel fällt unter das Syndikat. Ausgenommen ist nur der Ankauf von Vieh, den ein Landwirt für seine eigene Wirtschaft bei einem anderen Landwirt tätigt.
Der Zweck der Syndizierung des Viehhandels soll zwar die Regelung des SchlachtviehmarkteS sein, aber wenn man den übrigen Handel mit Zuchtvieh und anderen Tieren herausgelassen hätte, so würde es bald dahin geführt haben, daß es nur noch Zuchtvieh und kommissionsweisen Handel mit Vieh gegeben haben würde, und das mußte verhütet werden, wenn auch dadurch der Apparat etwas umfangreicher wird. Die Verbandsmitglieder erhalten eine Ausweiskarte, und nur die Personen mit dieser Ausweiskarte dürfen in dem Verbandsbezirk Vieh einkaufen oder Weiterverkäufen oder kom- mstsionöweise Handel mit Vieh treiben. Es wird bei der großen Masse in Betracht kommenden Viehhändler,