mit amtlichem Areisblatt.
Telefon Nr. <»5.
Alonatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. r-l-s-« Rr. «s.
Erscheint Mittwoch und Samstag — preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.
M 11
Samstag, den 5. Februar 1916
67. Jahrgang
Amtliches.
J.-Nr. 1198. Auf Anordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos 18. Armeekorps ersuche ich die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher mir alsbald namentliche Listen derjenigen wehrpflichtigen noch nicht zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften vorzulegen, die zur geordneten Durchführung der Frühjahrsbestellung unentbehrlich sind. In diese Listen ist der Reihenfolge nach einzutragen : Zuname und Vorname, Stand, Geburtsjahr, Militär- verhältnis. Hinter diesen Angaben ist Raum für „Bemerkungen" vmzusehui. Nach hr Anordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos sollen die eingeforderten Listen von den Gemeinde-Vertretungen aufgestellt werden.
Schlüchtern, den 4. Februar 1916.
Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtern, den 4. Februar 1916.
—* Dem Sanuätsumeroffizier Friedrich Ringler, z. Zt. im Westen, wurde das Mfiitär-Sanitätskreuz am „Hessischen Bande" verliehen.
—* Der Sanitätsunteroffizier Emil Engelhaupt, gebürtig von hier, wurde auf dem östlichen Kriegsschau- Platz zum Vizefeldwebel befördert und erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse.
—* Am vergangenen Montag war eine große Anzahl Kreiseingesessener pnd Freunde der deutschen kolonialen Bestrebungen einer freundlichen Einladung der „Ortsgruppe Schlüchtern" der deutschen Kolonial- gesellschaft in den Saal des Hotels zum Stern hier gefolgt) UNI k^ln«iaswirtsck?iktlicken- historischen- und Lichtbildervorträgen d^'^erM'AMnm^ms^rv^Drn^ mann brizuwohnen. Letzterer, eine markante Persönlichkeit, verstand es, mit seiner kräftigen und doch sympathischen Stimme durch den hochinteressanten Inhalt seiner Vorträge und Schilderung eigener Erlebnisse ein zahlreiches Publikum in hohem Maße zu fesseln und man bedauerte allgemein, daß die Polizeistunde den geistigen Genüssen ein so frühes Ende bereitete. Mancher war wohl zu Hause grblkebeu in dem Glauben, vielleicht Eintrittsgeld bezahlen oder auf Zureden dem Verein betreten zu müssen. Darin hat er sich getäuscht, denn die deutsche Kolonialgesellschaft ist kein bettelnder oder sich in diesem Sinne verbender Verein, sondern hält es für seine Pflicht, Fernstehende für die deutschen kolonialen Bestrebungen durch entsprechende Verträge und Schilderungen für die Sache zu gewinnen in der Ueberzeugung, daß jeder Deutsche ein Jmeresse für unsere Kelonien haben muß, da er gerade jetzt in der Kriegszeit unsere Abhängigkeit von fremden Staaten am eigenen Leibe empfindet. Die beiden großen geograph ischen Gesellschaften bie frany (Sorietd de Geographie in Paris) und die englische (Bogal Geographicia Society in London) sind durchaus nicht untätig geblieben während des Krieges, sie sind vielmehr den Ereignissen vorausgeeilt und haben bereits die neuen Karten von Europa und Afrika entworfen. Erstere hat Deutschland und Oesterreich-Ungarn aufgeteilt, die letztere die deutschen Kolonien und zwar so, daß Deutschland in Afrika überhaupt nichts mehr zu suchen hat. Außerdem würden uns noch 100 Milliarden Franken Kriegskosten auferlegt werden. Daraus mag ein jeder erkennen, wie notwendig es ist, daß er sich über die kolonialen Verhältnisse genauer orentieren, daß aber auch jede sentimentale Stimmung unseren Feinden gegenüber verschwinden muß. Wir möchten nun an dieser Stelle der Ortsgruppe Schlüchtern aufrichtigen Dank sagen für die dargebotenen geistigen Genüssen und dafür, daß sie uns in das gegenwärtige Einerlei eine so angenehme Abwechselung gebracht hat, glauben aber auch, ihr empfehlen zu sollen, aus ihrer vornehmen und bescheidenen Zurückhaltung mehr her- auszutretcn, damit das Interesse an ihren Bestrebungen immer mehr gefördert werde und sie auch die nötig Unterstützung finde.
—* Am 1. Februar 1916 tritt eine neue Bekanntmachung Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web, und Wirkwaren (W. M. 1000/11. 15 K R.A.) in Kraft. Diese Bekanntmachung, die anstelle der früheren Bekanntmachungen Nr. W. L K- RA W. M. 231/9. 15 K-R-A, W. M. 1097/10. 15 K.R.A. und W. M. 999/11. 15 K.R.A tritt, umfaßt alle Web- und Wirkwaren, gleichviel ob sie aus
Schafwolle, Mohair, Kamelhaaren, Alpaka, Kaschmir oder sonstigen Tierhaaren, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaummolle, Bastfasern oder sonstigen Pflanzenfasern, aus Abfallen oder Mischungen der genannten Spinnstoffe allein oder aus einer Zusammensetzung verschiedener Spinnstoffe, bei Sandsack- und Strohsackgeweben auch unter Mitverwendung von Papier hergestellt sind. Insbesondere betrifft die Bekanntmachung: 1. Stoffe zur Oberkleidung für Heer, Marine, Beamte und Gefangene, 2. Schlaf- und Pferdedecken (Woilache) und Deckenstoffe, 3. Männer-Trikotagen, 4. farbige Wäschestoffe und farbige Stoffe für Krankenbekleidung, 5. farbige Futterstoffe, 6. rohe und gebleichte Wäsche- unb Futterstoffe, Drillichanzugstoffe, 7. Segeltuch und Planstoffe, 8. Sandsackstoffe. Alle vorgenannten Gegenstände werden beschlag- nahmt. Die Art der Beschlagnahme und die von ihr betroffenen Mengen sind bei den einzelnen Gegenständen verschieden, wie sich im Einzelnen aus einer der Bekanntmachung beigefügten ausführlichen Uebersichtstafel ersehen läßt. Die Beschlagnahme umfaßt auch die in der Herstellung begriffenen Gegenstände, sobald ihre Herstellung beendet ist, sowie die Gegenstände, welche von einer Abnahmestelle des Heeres oder der Marine zurückgewiesen werden oder unerlaubt hergestellt sind. Bei der einschneidenden Wirkung dieser Bekanntmachung ' ist eine ganze Reihe von Ausnahmebestimmungen von der Beschlagnahme aufgestellt. U. a. sind nicht beschlagnahmt die int Gebrauch gewesenen oder im Gebrauch befindlichen Gegenstände; diejenigen Vorräte eines Eigentümers, die geringer sind als die in der Uebersichtstafel für die einzelnen Klassen festgesetzten Mindest- vorräte; alle ant 1. Februar 1916 vorhandenen Stoff- zuschnitte, alle Gegenstände, für welche Lieferungsverträge mit einer deutschen Heeres- oder Marinebehörde bis zum ■airTefTunteFTii^lÖe^^
die sich am 1. Februar 1916 im Besitz von Konfektionsbetrieben oder gemeinnützigen Nähstuben befinden, Gegenstände, die nach dem 8. Dezember 1915 vom Ausland eingeführt werden. Die beschlagnahmten Gegenstände, die bis auf weiteres getrennt von den beschlagnahme- freien Vorräten zu verwahren sind, unterliegen einer Meldepflicht. Maßgebend für die Meldepflicht ist bei der ersten bis zum 1. März 1916 an das Webstosi- meldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums einzusendenden Meldung der am Beginn des 1. Februar 1916 vorhandene Bestand. Außer den Meldungen, für die amtliche Meldescheine bei den Vertretungen des Handels (Handels- kammern usw.) anzufordern sind, ist von jeder melde- pflichtigen Qualität ein Muster dem Webstoffmeldeamt einzusenden. Außerdem hat jeder Meldepflichtige ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß. Das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-AbteilunA des Königlich Preußischen Kriegsministerums ist ermächtigt worden, das Eigentum an den beschlagnahmten Gegenständen gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf auf die ihm bezeichneten Personen zu übertragen Durch eine beim Königlich Preußischen Kriegsministerium gebildete Bewertungsstelle für Webstoffe wird zunächst grundsätzlich eine gütliche Einigung mit dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände angestrebt werden. Soweit diese nicht zu stande kommt,' muß die Preisfestsetzung durch das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf erfolgen. Die Bekanntmachung enthält eine besonders große Anzahl von Einzelbestimmungen, die für jeden durch sie Betroffenen von Wichtigkeit find. Ihr Wort- laitt kann im amtlichen Kreisblatt eingesehen werden.
—* Zu dem Gesetz über vorbereitende Maßnahmen zur Kriegsgewinnsteuer veröffentlicht das Reichsschatzamt soeben im Zentralblatt für das deutsche Reich die Ausführungsbestimmungen. Gleichzeitig erscheint tat Carl Heymanrs Verlag, Berlin 'V. 8, eine Amsgabe des schwierigen Gesetzes von dem Geh. Rat Moesle, dem Dezernenten im Reichsschatzamt,, mit sachkundigen und zuverlässi sen Anmerkungen. Allen Pflichtigen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften wird die Moesle sche Bearbeitung bei der schwierigen und verantwortungsvollen Durchführung ein unentbehrlicher Führer sein.
—* (Feuerversicherung.) Der Jahresbericht der Gothaer Feuer versicherungsbank auf Gegenseitigkeit über
das 95. Geschäftsjahr 1915 weist folgende Zahlen aus: Feuerversicherung. Versicherungssummen: 7 565818800 Mark, Prämien : M. 24 602 189.20 Pf., Schäden : M. 3 559 60 6.70 Pf. — Einbruchdiebstahlversicherung. Versicherungssummen: 453 231 600 Mark, Prämien: M. 465 653.40 Pf., Schäden : M. 64 413.30 Pf. Der Ueberschuß beträgt M. 19 326 842,60 Pf. Davon kommen zur Rückzahlung an die Versicherten in der Feuerversicherung 73% der eingezahlten Prämien, in der Einbruchdiebstahlversicherung gemäß der niedriger bemessenen Brutloprämie ein Drittel dieses Prozentsatzes mit rund 24% Die Bank betreibt beide Versicherungszweige nach dem Grundsatz der reinen Gegenseitigkeit.
—* Wir machen auf das vom Verlag der Geln- häuser Pfarrkonferenz herausgegebene Heft „des Kaisers Wort ans deutsche Volk zum Jahrestag der Kriegserklärung^ von Metropolitan Schaefer empfehlend aufmerksam.
—* Eine außerordentliche Hauptversammlung des Vereins Deutscher Zeitungsverleger am 23. Jan. in Berlin beschäftigte sich eingehend mit der überaus ernsten Lage der deutschen Zeitungen. Im Vordergrund der Erörterung stand die Papierfrage. Der Vorstand des Vereins wurde beauftragt, unverzüglich mit der Reichsregierung in Verbindung zu treten, um diese zu veranlassen nach dessen Vorschlägen auf dem Verordnungswege eine zweckentsprechende Einschränkung des Verbrauchs von Zeitungsdruckpapier während der Kriegsdauer her- beizuführen. Ferner soll der Reichskanzler gebeten werden, gemeinsame Verhandlungen zwischen den Zeitungsdruckpapierfabrikanten und den deutschen Zeitungsverlegern unter Leitung der zuständigen Regierungsstelle zu veranlassen, um für die Zukunft Verkaufspreise für Zeitungsdruckpapier festzusetzen, die ein ungestörtes Flv terschchtep der deutschen Zeitungen ermöglichen. In sonders hervorgehoben : „In der Oeffentlichkeit, selbst bei einer großen Anzahl von Behörden, ist die irrige Auffassung verbreitet, daß die Zeitungsverleger durch die bei einzelnen Blättern während des Krieges eingetretene Steigerung der Auflage mehr oder weniger hohe Geschäftsgewinne erzielt hätten. Es wird. dabei ganz übersetzen, daß die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft, die das finanzielle Rückgrat jeder deutschen Zeitung bilden, ausnahmslos stark, ja in vielen Fällen um mehr als die Hälfte zucückgegangen sind. Dabei sind die Ausgaben für die Herstellung der Zeitungen, insbesondere des redakuo- nellen Teiles, außerordentlich gestiegen, so daß sich das Zer- lungsgewerbe durchweg in einer Notlage befindet. Eine ganze Anzahl von Zeitungen ist daher seit Ausbruch des Krieges zum Erliegen gekommen und hat das Erscheinen eingestellt". - Die Versammlung glaubt diese Aufklärung der Oeffentlichkeit unterbreiten zu müssen.
_ * Hk Bestandsaufnahme für Verbrauchszucker. Mindestvorräte an Verbrauchszucker von zusammen 50 Dz sind auch für den 1. Februar, wiederum an- zumelden und die erforderlichen Meldescheine von der Handelskammer zu Harrou zu beziehen.
* Wender? Nach hierher gelaugter Mrchrlcht ist in Holland ein Zigeuncr Ebender festgmommen worden. Ob man es endlich mit dem richtigen steckbrieflich verfolgten Ebender, der im Walde bei Riesig am w. Februar 1912 den Königl. Förster Romanus erschoß, zu tun hat, muß noch festgestellt werden. Zu diesem Zwecke hat sich ein Beamter des htesigen^Aiulsgenchts nach Holland begehen. .
* den Ruhestand tritt am 1. Aprils. I- der Direktor des Königl. Gymnasiums, Geh. Slu ienrat Wähle. Er wurde am 27. Juli 1844 zu Winterberg in Westfalen geboren und wirkte 13 Jahre,lang als Diriklor des hiesigen Gymnasiums. (fi-uid. Ztg.)
Rirchiicher Anzeiger für Schlüchtern.
Evan gelische Gemeinde.
Sonntag, den 6. Februar 1916.
Vormittags 10 Uhr: Herr Pfarrer Rollmann.
Nachmi-ttags 7,2 Uhr: Herr Supermt. Orth. Wochendienst : Herr Pfarrer Rollmann. Nachmittags 4 Uhr: Versammlung des Evangel. Kirchl. Blautreuz-Verein Gäste sind willkommen.
Katholische Gemeinde.
Sonntag, den 6. Februar 1916, Vormittags 10 Uhr Gottesdienst. Amt mit Predigt. Nachmittags 2 Uhr: Andacht. Herr Kaplau Namv.