segne seine Heimstätten und lasse ein fröhliches Geschlecht gedeihen, tüchtig in seinem Beruf, im Frieden wie im Krieg opferwillig und Heimatfest, Gott wolle das werdende Geschlecht zu einem noch vollkommeneren machen das gegenewärtige zu überagen. Noch mehr als vor dem Kriege wird ein tüchtiges werdendes Geschlecht dem Lande nötig sein. Sehen Sie deshalb das werdende Geschlecht als ein ernstes Problem an, das wichtiger ist als der größtmöglichste Ertrag des Bodens, wie Handel und Industrie. Gleichsam als Vermächtnis rief Herr Landrat Valentiner den Zurückbleibenden zu: „Ich scheide mit dem Ausdruck der frohen Hoffnung, daß der Kreis Schlüchtern allezeit sich der Jugend annimmt, sie ernst, tüchtig, vor allem aber auch sittlich macht." Die Rede schloß mit einem dreifachen Hoch auf den Kreis Schlüchtern, den er nicht avf eigenen, sondern auf" höheren Wunsch sitzt verlasse. — Nachdem noch Herr Bürgermeister Simon dem Scheidenden versichert, daß seine fördernde Tätigkeit auf dem Gebiete der Viehzucht, der Zusammenlegung, der Rettung mancher Existenz vor finanziellem Untergang (Redner dachte wohl an die Güterschlächter etc.) als dauernde Denkmäler für ihn fortbestehen und daß des Herrn Landrats warmes Herz für die Kleinen und Allerkleinsten im Kreise ihn nie in Vergessenheit kommen lasse, und dann noch Herr Landtagsabgeordneter Amtsgerichtsrat Hengsberger dem Scheidenden ebenf alls herzliche Abschiedsgrüße zugerufen hatte, schlug die Trennungsstunde. Von jedem - Einzelnen verabschiedete sich der Herr Landrot mit Handschlag, .Dank und gute Wünsche von Jedem nochmals empfangend, Wünsche die zusammenfassend enthalten: „Gott schütze unsern Landrat Valentiner und seine Familie in der Zukunft wie bisher und segne die Werke seiner rast° losen Tätigkeit für und für."
—* Neue Brotkarten kommen ab 11. Februar zur Ausgabe, sie enthalten aber 6 Marken weniger als die bisherigen, d. h. für die Tage'^vom 11. 12. 13. 14. Februar gibt es zum Zwecke des Ausgleichs nur 2 Marken. Mit Rücksicht hierauf empfiehlt sich, von heute ab etwas sparsam in dem Verbrauch des Brotes zu sein, damit nicht schließlich am 13. und 14. das Brot ganz fehlt. Nach den neuen Brotkarten gibt es für 4 Marken nur alle 7 Tage einen Laib Brot, statt wie bisher alle 6 Tage.
—* Zu der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen und daraus hergestellten Web-, Wirk- und Strickgarnen Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A. ist eine Nachtragsverordnung erschienen, durch die int § 3 der genannten Bekanntmachung angeordnete Meldepflicht neu geregelt wird. Insbesondere sind nunmehr bei den von der Bekanntmachung betroffenen Spinnstoffen, zu denen auch Linters hinzugekommen ist, mit Ausnahme des Bastfasersstrohs alle Vorräte, ohne Rücksicht auf die Mindestmengen, meldepflichtig geworden. Ebenso ist die bisher in manchen Fällen erlaubte schätzungsweise Angabe des Gewichtes nur noch bei den bereits in Verarbeitung befindlichen Spinnstoffen oder bei Bastsaserstroh zulässig; bei allen anderen Spinnstoffen und bei Garnen bedarf es für eine nur schätzungsweise Angabe des Gewichts einer besonderen Genehmigung. Auch gespulte Garne sind meldepflichtig. Von den von der Meldepflicht befreiten Vorräten sind besonders hervorzuheben die in Handels
fertiger Aufmachung vorhandenen Strickgarne und^die im Besitz von Haushaltungen für den Hausgebrauch befindlichen Garne. Es ist zu beachten, daß die Bestandsmeldung der am 1. Februar 1916 vorhandenen Vorräte bereits auf Grund der veränderten Bestimmungen erfolgen soll. Der Wortlaut der Nachtrags-Bekanntmachung, die die umfangreichen Bestimmungen über die Meldepflicht der von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände in einer neuen zusammenfassenden Form enthält, ist im amtlichen Kreisblatt einzusehen.
—* Gleichzeitig mit der neuen Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web- und Wirkwaren (W- M. 1000/11. 15. K-R.A.) tritt am 1. Februar 1916 eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Be- kleidunas- und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost (W. M. 1300/12. 15. K R.A. in Kraft. Durch diese Bekanntmachung werden eine ganze Reihe einzeln aufgeführte fertige Gegenstände, die als Be- kleidungs und Ausrüstungsgegenstände für Heer,Marine, und Feldpost in Betracht kommen, beschlagnahmt, gleichviel, aus welchen Rohstoffen die dazu verwandten Webwaren hergestellt sind und ohne Rücksicht auf Farbe und Herstellungsart. So sind beschlagnahmt: Uniformröcke, Litewken, Feldblusen, Mäntel Hosen, Feldmützen, Halsbinden; Kriegsgefangenen Anzüge; Drillichjacken, Drillichröcke, Drillichhosen ; Männerhemden (nicht Oberhemden und Nachthemden), Männerunterhosen; Helmbezüge, Tornister, Mililär-Rucksäcke, Brotbeutel, Zeli- zubehörbeutel, Packtaschen, Schanzzeug, und Draht- scheeren -Futterale, Feldflaschenüberzüge; Munmons- und Wassertragesäcke, R-iierfuttersäcke, Tränkeimer, Protzschlitzsäcke, Zeltsäcke; Zeltbahen, Zelte, Fuhrpark- pläne aus Segeltuch, Sandsäcke. Veränderungen an den beschlagnahmten Gegenständen und Verfügungen über diese sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Webstoffmeldeamts des Königlich Preuß. Kriegs- umsisteriums, Berlin, zulässig. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind: im Gebrauch gewesene oder im Gebrauch befindliche Gegenstände; Gegenstände, welche sich am 1. Februar 1916 im Eigemum von staatlichen oder kommunalen Behörden oder Anstalten, sowie von Vereinigungen für unentgeltiche Liebesgabenbeschaffung, Vereinslazaretten und privaten Krankenhäusern befinden ; Gegenstände, für welche Lieferungsverträge mit einer Stelle des Heeres, der Marine oder der Feldpost bis zum 1. Februar 1916 abgeschlossen sind, wenn auch alle auf die Lieferungen bezüglichen Zwischen- und Unterverträge bereits bis zum L Februar 1916 abgeschlossen waren; Männerhemden und Männerunter- Hosen, welche nach dem 8. Dezember 1915 aus dem Reichsausland eingeführt sind; Gegenstände, für die bis zum 8. Dezember 1915 eine Ausfuhrbewilligung des Reichskanzlers erteilt worden ist. Abgesehen von der Festsetzung von Ausnahmen von der Beschlagnahme sind bestimmte Vorräte einer jeden Person, deren Mengen im einzelnen in der Bekanntmachung aufgeführt sind, für den Kleinverkauf freigegeben. Diese Mengen sind jedoch nur freigegeben, wenn sie unmittelbar an den Verbraucher veräußert werden und der Verkaufspreis den vordem Inkrafttreten der Bekanntmachung erzielten Preis nicht übersteigt. Das Webstoffmeldeamt des Königlich P euß. Kriegsministeriums ist ermächtigt, das Eigentum an den beschlag'
nahmten Gegenständen gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf auf von ihm bezeichnete Personen zu übertragen? fEine bei dem Königlich Preuß. Kriegsministerium gebildete Be« Wertungsstelle für Webstoffe wird zunächst eine gütliche Einigung über den Uebernahmepreis mit dem Eigentümer der beschlagnahmten Gegenstände zu erzielen versuchen. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, muß die Preisfestsetzung durch das Reichsschiedsgericht gemäß der erwähnten Bundesratsverordnung erfolgen. Die Bekanntmachung ordnet gleichzeitig eine monatliche Meldepflicht für alle am 1. Februar 1916 vorhandenen Vorräte der beschlagnahmten Gegenstände an. Die erste Meldung hat bis zum 15. Februar 1916, die folgenden .Meldungen haben bis zum 8. eines jeden Monats (erstmalig bis zum 8. April 1916) an das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung zu geschehen. Für die Meldungen sind amtliche Meldekarten für Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke beim Webstoff- meldeamt durch Postkarte anzufordern. Bei der Meldung von Sandsäcken ist gleichzeitig ein Muster zu übersenden. Außerdem muß jeder Meldepflichtige ein Lagerbuch führen, aus dem jede Aenderung der Vorratsmengen und ihre Verwendung zu ersehen ist. Der Wortlaut der Bekanntmachung, die eine ganze Reihe von Einzelvorschriften enthält, ist im amtlichen Kreisblatt einzusehen.
* Hanau. Die eigene Schwester ermordet. Wie bereis telegraphisch gemeldet, fand man am Sonnabend morgen am sogen. Ufer des Altmains bei Bischberg die 25 Jahre alte Bauerstochter Babette Dillig aus Hallstadt mit eingeschlagenem Schädel tot auf. Wie die polizeilichen Ermittelungen ergaben, kommt als Täter der eigene Bruder der Ermordeten in Betracht; er konnte verhaftet werden.
* Frankfurt a. M. An der hiesigen" ^Universität plant man die Errichtung eines Lehrstuhles für Pädagogik. Ueber die Besetzung der Professur schweben noch Verhandlungen
* Friedberg. In Anbetracht des fortwährenden Sinkens der Eierpreise hat das Kreisamt die öffentliche Aufforderung erlassen, diejenigen Händler zur Anzeige zu bringen, die mehr wie 16 Pfg. pro Stück verlangen.
* Bad Brücken au (Eine Mordtat.) Durch eine schreckliche Mordtat wurde am Sonnabend der unter« fränki che Mark-flecken Retzbach in große Aufregung versetzt. Die 83 Jahre alte Privatiere Christine Weiß, die etwas abseits des Ortes ein kleines Haus allein bewohnt, wurde in der Nacht vom Freitag auf Sonnabend in ihrer Wohnung ermordet ausgefunden. Der Täter hat der betagten Frau Hiebe mit einer kleinen Axt auf den Kopf und mehrere Messerstiche beigebracht. Die Schädeldecke war eingeschlagen. Bevor der Mörder flüchtete, zündete er das Haus an zwei Stellen an. Nachbarsleute bemerkten alsbald das Feuer und löschten es. Als Mörder kommt ein gewisser Joseph Göpfert in Betracht, der am Freitag aus dem Gefängnis in Bayreuth, wo er 14 Monate verbüßt hatte, entlassen worden war. Die Strafe erhielt er seinerzeit in Würzburg, weil er einen Fuhrmann Überfällen und schwer verletzt hatte. Göpfert konnte bereits verhaftet werden. Er scheint die Tat begangen zu haben in der Meinu g, bei der alten Frau Geld zu finden.
Holzverkauf.
Mittwoch, den 9. Aeöruar von nachm. 1 Mr ab soll in der Staafffchen Wirtschaft hierselbst aus dem Gemeindewald Ohl:
40 Eichenstämme mit zirka 15 Festmeter Inhalt,
5 Buchenstämme „ „ 3 „ „
170 Rm. Buchenscheit,
160 Rm. Buchenknüppel,
400 Rm. Buchenreisigß öffentlich meistbietend verkauft werden. Niederzell, den 1. Februar 1916.
Loh, Bürgermeister.
। Anmeldungen zum |
| Sommer • Halbjahrs - Kursus | ♦ frühzeitig erbeten. z
| Blunck & v. Boehn’s |
| Privat - Handelsschule, |
jetzt: Cassel, Hohenzollernstr. 26, am Uhrturm. |
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Diakonie-Berein
Schlüchtern.
Generalversammlung
Freitag, den 11, Februar 1916 abeuds 81/« Uhr in der Kleinkinderschule.
Tagesordnung:
1. Rechnungsablage für das Jahr 1915.
2. Vorstandswahl.
3. Rechenschaftsbericht.
Schlüchtern, den 29. Januar 1916.
Der Vorstand
Es wird darauf hingewiesen, daß das letzte Vierteljahr 1915;an Staats- und Gemeindesteuern fällig ist.
Ferner wird nochmals an die Einzahlung der letzten Rate Wehrsteuer sowie bet' rückständigen Elektrisch Licht-Gebühren erinnert.
Die Stadtkaste.
Ordentliches Dienstmädchen
zegen hohen Lohn auf Petri gesucht. Zu erfr. in d. Exped. d. Bb
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Bekanntmachung.
Die zur Zeit außergewöhnlich starke Inanspruchnahme der Apotheke in Schlüchtern, sowie der Mangel jeglicher Ablösung für den Besitzer schließt die Gefahr in sich, daß infolge Ueberlastung nicht nur die Sicher-
Heit des Arbeitens leidet, sondern auch zeitweise völlige Schließung der Apotheke eintreten kann, dem rechtzeitig zu begegnen, ist der Betrieb
wochentags von 12—2 Uhr,
von 7 Uhr abends,
sowie sonntags von 2 Uhr ab
für den regelmäßigen Verkehr geschlossen.
Für wirklich dringende Fälle stehe ich jedoch irgend möglich jederzeit zur Verfügung.
Müller.
eine Um
wenn
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Kiefern- u. Fichten- Rundholz
kauft jedes Quantum.
Will). Pauli, Grabenstr.
Schlosser, Archer, Schmiede, Hilssmaschinenarbeiter, Autogen-Schweißer und Zuschtäger gesucht.
Kenschel & Sohn, Kassel.
Lotomotivfabrik.
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Am 2. Februar 1916 ist eine Bekanntmachung betreffend Be. schlaguahme und Bestandser- hebung von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost durch das Stellv. Generalkommando des 18. A. K. erlassen worden.
Der Wortlaut der Verfügung wird durch Anschlag und in den Amtsblättern bekannt gegeben. Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.
Bekanntmachung.
Landwirte, welche Kriegsgefangene überwiesen haben wollen, werden aufgefordert dies bis zuin Freitag, den 4. d. Mts. abends 6 Uhr auf dem Rathaus anzu- melden.
Schlüchtern, d. 1. Februar 1916. DerMagistrat.J.V.: Gutermuth.
Bekanntmachung.
Im Stadtwald sollen in diesem Jahre Fichtenstangen nur auf Bestellung gehauen werden und auch nur dann, wenn sich die Besteller verpflichten, den Taxwert zu bezahlen.
Bestellungen nimmt Herr Stadtförster Klotz bis zum 10. Februar entgegen.
Schlüchtern, den 25. Januar 1916.
Der Magistrat.
J. V.: Gutermuth.
Am 1. Februar 1916 ist ein Nachtrag zur Bekanntmachung betreffend Bestandserhebung von lier- ischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, a, Jute, Seide) und daraus
„ 'stellten Web -, Wirk - und Strickgarnen vom 28. 9. 15 durch das Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps erlassen worden.
Der Wortlaut der Nachtragsverfügung wird durch die Amtsblätter bekannt gegeben.
Stellv. Generalkommando des 18 Armeekorps.
Dacklatten
2 m aufwärts lang, 24/48 um und
Rahmen
3 m aufwärts lang, 40/60. 40/80 und 50/100 mm, jede beliebige Menge zu schnellster Lieferung zu kaufen gesucht.
Angebote erbeten an
Karl Lange, Magdeburg, Franseckystraße 1.
Holzverabfolgezettel
sind zu haben in der Buchdruckerei
C. Hohmeister.
Kür die Redaktion verantwortlich: Lina Hohmeister, Druck und Verlag von L. Hohmeister in Schlüchtern.