ZchlüchtemerMung
mit amtlichem Rreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. 63. , Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr. SS.
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.
«W. 10L Mittwoch, den 17. Dezember 1913. 64. Jahrgang.
Die im 64. Jahrgang erscheinende Schlüchterner Zeitung mit amtlichem Kreisblatt ist mithin die älteste und verbreiteste Zeitung im Kreise Schlüchtern und weit noch über denselben hinaus und finden Inserate in derselben wirksame Verbreitung.
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muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von anstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.
Zu recht zahlreichen Bestellungen auf das mit dem 1. Januar 1914 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein
daher in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Postabonnenten, welche bis spätestens 29. Dezember unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, daß ihnen unsere Zeitung vom 1. Januar 1914 ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, ung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. — Jede Post»
die Expedition der „Schlüchterner Zeitung'"
Amtliches.
J.-Nr. 13183. Den Ortsbrandmeistern Leonhard Schäfer hier, Johann Georg Röll in Schwarzenfels und Nikolaus Iahn in Marjoß, dem Spritzenmeister Wilhelm Breitenstein und dem Abteilungsführer Peter Fuchs in Steinau ist das von Seiner "Majestät dem König gestiftete Erinnerungszeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden.
Schlüchtern, den 15. Dezember 1913.
Der Königliche Landrat I. V.: SchultheiS.
J.-Nr. 6036 K. A. Dem bei der Knaben-Retlungs- und Erziehungs-Anstalt zu Hof-Reith im Dienst stehenden Knecht Adam Btann aus Mderzell ist für langjährige treue Dienstzeit eine Prämie von 10 Mk. aus Kreismitteln bewilligt worden.
Schlüchtern, den 12. Dezember 1913.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
V a l e n t i n e r.
Oeffeutliche Bekanntmachung.
Veranlagung des Wehrbeitrags.
Auf Grund des § 36 des Reichsgesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 (R. G. Bl. S. 505) wird hiermit jeder, der ein Vermögen von mehr als 20 000 Mk, oder der bei mehr als 4000 Mk. Einkommen mehr als 10 000 Mk. Vermögen hat, oder der Personen mit solchem Ver« mögen und Einkommen zu vertreten hat, im Kreise Schlüchtern aufgefordert, die Vermögenserklärung nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis einschl. 20. Januar 1914*) dem Unter» zeichne^ schriftlich oder zu Protokoll unter der Ver- sicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Vermögenserklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare von heute ab (an den zu bezeichnenden Stellen) im Büro des Vorsitzenden der
Aus großer Zeit.
Roman von O. Elster. 1
(Nachdruck nicht gestattet.)
„Hallo — HalloI" In lauten, rauhen Tönen hallte der Ruf über den breit dahinflutenden Weserstrom, auf dem die Julisonne mit flimmernden Blitzen ruhte.
„Hallo! Hallo!" schallte es von drüben zurück, wo ein kleines Haus mit tief herunterhängendem, bemoostem Strohdach versteckt unter schattigenBäumen lag, und die schlanke, kräftige Gestalt eines sechszehnjährigen Mädchens trat aus Ufer des Flusses, legte ine sonnenge- bräunte Hand über die Augen und schaute mit den klaren, blauen Augen zu dem Reitertrupp hinüber, welcher am diesseitigen Ufer Hielt.
„Hol über!" rief der Führer der Reiter, indem er sich in dem Sattel emporrichtete.
Das Mädchen verschwand in der Hütte.
„Vater, drüben am Ufer halten vielleicht ein halbes Dutzend Franzosen und wollen übergesetzt werden. Ihr müßt mit dem großen Kahn hinüberfahren."
„Der Henker hole die Franzosen," brummte der alte Mann, der auf der Holzbank ein Schläfchen gemacht zu haben schien, stülpte den Südwesterhut auf die lang herabwallenden grauen Locken, fuhr sich mit den Händen durch den dichten, nach Seemannsact getragenen Backenbart und stapfte hinaus, gefolgt von dem jungen Mädchen.
„Nun, wird's denn bald?" schallte es von drüben herüber.
„Nur Geduld, nur Geduld," murmelte der alte Fährmann. „Eure Zeit wird auch noch kommen, Ihr Saker- Mentsfrauzosen, habt nur Geduld, nur Geduld."
Dabei löste er die Kette des schweren, flach auf dem Wasser liegenden Fährbootes und stieß es etwas vom Ufer ab.
^„Mußt mit hinüber, Gesine," sagte er zu dem jun-
Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten im Kreishause, Steuerbüro (Amtslokal, Geschäftsstunden) während der Geschäftsstunden von 9—11 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Vermögenserklärung versäumt, ist gemäß § 38 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 500 Mark zu der Abgabe anzuhalten, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 10% des geschuldeten Wehrbeitrages verwirkt.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögenserklärung sind in den §§ 56 bis 58 des Reichsgesetzes mit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht. (Vgl. die umstehend abgedruckten §§ 38, 56ff. des Wehrbeitraggesetzes.)
Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch den Staat oder die Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landesgesetzlichen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei.
Wegen der Vorauszahlung von Vertragen und der Leistung freiwilliger Beiträge wird auf § 51 Abs. 2 des Gesetzes und die auf der 4. Seite unten abgedruckten Ausführungsbestimmungen des Bundesrats §§ 63, 64 verwiesen.
Schlüchtern, den 13. Dezember 1913.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission:
Valentiner.
*) Für die in außereuropäischen Ländern und Gewässern Ablveseuden verlängert sich diese Frist auf 6 Monate, für die im europäischen Auslande Abwesen auf 6 Wochen.
gen Mädchen. „Kann allein die Reiter und die Pferde nicht rüberholen."
„Ja, Vater," entgegnete Gesine, sprang in das Boot und ergriff mit kräftiger Hand eine der Stangen, mit denen das Boot durch die Strömung bugsiert ward.
Langsamer folgte der Alte und nahm ebenfalls eine Stange zur Hand, stieß sie in das flache Ufer und schwerfällig drehte sich das Boot in die Strömung hinaus.
Es wurde iveiter kein Wort zwischen Vater und Tochter gewechselt. Die Bewohner der niedersächsischen und friesischen Weser-Niederungen sind sehr schweigsameLeute; viele Worte machen ist nicht ihre Sache, ganz im Gegensatz zu den französischen Reitern am Ufer, welche wie die Papageien schwatzten und lachten.
Es zogen in jener Zeit, kurz nach den unglücklichen Schlachten von Jena und Auerstädt, viele französische Regimenter und Bataillone durch die Gaue Deutschlands ; mancher französische Gaul trank aus den deutschen Strömen, aus der Weser, der Elbe und der Donau, von dem Rhein ganz zu schweigen, und mancher französische Windbeutel machte ehrlichen deutschen Mädchen den Hof. So streckten denn auch die französischen Dragoner am Ufer der Weser neugierig die Köpfe vor, als sie das hübsche, frische Mädchen so leicht und gewandt die schwere Stange handhaben sahen.
„Allewetter," schmunzelte ein junger Reiter mit blitzenden, schwarzen Augen und schwarzem, lockigem Haar, „die Blondine da im Kahne ist ein reizendes Ding."
„Nehmt Euch in acht, Jean Bonnet," brummte der bärtige Korporal an der Spitze des kleinen Reitertrupps, „und erinnert Euch der Maulschelle, welche Euch die Bauernmagd in Nienhagen versetzte, als Ihr sie küssen wolltet. Die Mädchen hier sind anders geartet als bei Euch in Marseille oder Lyon."
„Weiß der Teufel, Ihr habt recht, Korporal, aber diese da ist wirklich charmant."
Der Kiel des Fährbootes knirschte auf dem Sande
Die Einzahlung der Krankenversicherungsbeiträge für die Zeit vom 6. Oktober bis Ende Dezember 1913 wird hiermit in Erinnerung gebracht.
In Rücksicht darauf, daß mit dem 31. Dezember 1913 die seitherige Kreiskrankenkasse geschlossen wird, ist eine alsbaldige Zahlung sehr wünschenswert. Anfangs Januar muß unverzüglich mit der zwangs- weisen Einziehung der Rückstände begonnen werden.
Die Herren Bürgermeister bitten wir daher, dieses möglichst bald allen Beteiligten ihrer Gemeinde, in seither üblicher Weise bekannt machen zu lassen.
Schlüchtern, den 15. Dezember 1913.
Der Vorstand der Kreiskrankenkasse: Pfalzgraf.
Deutsches Reich.
— Berlin. Der Kronprinz als Generalstabsoffizier. Der deutsche Kronprinz ist von der Stellung als Kommandeur des 1. Leib-Husarenregiments Nr. 1 in Danzig-Langfuhr enthoben und in den Generalstab der Armee versetzt worden.
— Der Reichstag mußte sich am Donnerstag bei b% weiteren Etatsberatung u. a. eine von klobigen Ausfällen gegen Staat und staatliche Ordnung strotzende sozialdemokratische Brandrede anhören. Im weiteren Verlauf der Debatte nahm der braunschweigische BundeS- ratsbevollmächtigte Geheimer Legationsrat Boden Gelegenheit, auf die Braunschweigische Frage des näheren einzugehen; er svrach unter Zustimmung des Hauses die zuversichtliche Ueberzeugung aus, daß deren Lösung nicht nur im Sinne Braunschweigs, sondern des gesamten Reiches erfolgt sei. Der Kriegsminister von Falkenhayn beantwortete mit feinem Spott einige teils unnötige, teils unbegründete Anfragen verschiedener Debatteredner. In witziger Rede setzte sich Dr. Öertel (kons.) hauptsächlich mit den „Genossen" auseinander, deren Terrorismus und staatsfeindliche Richtung er mit treffenden Worten ins rechte Licht rückte. — Am Freitag wurde nach Erledigung einiger Anfragen die Frage der Beteiligung Deutschlands an der Weltausstellung in San Franzisko 1915 behandelt. Nach den klaren und sachlichen Feststellungen, mit denen der
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des flachen Ufers. Der Fährmann lehnte sich auf seine Stange und blickte schweigend zu den Reitern auf.
„Nun," rief der Korporal, „seid Ihr fertig? Wir haben nicht lange Zeit, heute abend müssen wir in Bremen fein.“i
„Steigt zuerst von Euren Säulen und führt sie am Kopf in das Boot — einer nach dem anderen — und langsam — langsam, meine Herren."
Die Soldaten sprangen klirrend aus dem Sattel. „Trägt das Boot auch die acht Pferde?"
„Zwölf, wenn es sein muß, Herr!"
„Nun gut — dann eingestiegen," tommanbierte der Korporal und führte als der erste seinen Rappen in das Boot.
Gesine und ihr Vater mußten die Stangen fest in den Grund stützen, damit das Boot nicht ins Schwanken geriet. Die Pferde stampften und sträubten sich, als aber das Boot sich in Bewegung setzte, standen sie ganz still; und beugten die Köpfe zum Wasser nieder, leise und- ängstlich schnaubend.
Die Ruhe der Pferde machte sich der junge, schwarz» äugige Dragoner zu nutze, um sich Gesine zu nähern. Eine Weile schaute er der schweren Arbeit des jungen' Mädchens zu. Dann sagte er: „Ist Dir die Arbeit denn. nicht zu schwer, mein hübsches Kind?"
Sie blickte ernst zu ihm auf. „Ihr seht es ja, daß ich es kann," sagte sie kurz und wandle sich wieder ab.
„Das ist doch eigentlich keine Arbeit für ein so schö-s nes und junges Mädchen," fuhr der Franzose mit seinem süßen Lächeln fort. „Aber wenn man Deine run-; den, kräftigen Arme ansteht, dann glaubt man frerlich, daß es Dir leicht wird."
Dabei streichelte er den Arm Gesines, der von dem weißen Aermel des Untergewandes nur halb bedeckt war. Gesine zuckte zusammen.
„Laßt das."
„Ei, mein schönes Kind, weshalb so spröde?" Er legte den Arm um sie. „Laß den Alten allein rudern und plaudere etwas mit mir." 210,18%