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ZchlüchtemerMung

mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber,

r-l-s»" Nr.«». Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Trieson Nr. «s.

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

32 1L Mittwoch, den 5. Februar 1913. 64. Jahrgang.

Amtliches.

J.-Nr. 1114. Das diesjährige Musterungsgeschäft wird an den folgenden Tagen, jedesmal von vormit­tags 8A Uhr ab im Saale desHessischen Hofes" hierselbst vorgenommen werden und zwar:

Am Montag, den 17. Februar ds. Js. für die Militärpflichtigen aus der Stadt Schlüchtern und den Gemeinden Ahl, Ahlersbach, Altengronau, Bellings Breitenbach, Breunings, Eckardroth und Elm.

Am Dienstag, den 18. Februar ds. Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden bezw. Gutsbezirken Gundhelm, Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Josfa, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kresfenbach, Lindenberg, Marborn, Marjoß, Mottgers, Neuengronau, Neustall und Niederzell.

Am Mittwoch, deu 19. Februar ds. Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Oberkal­bach, Oberzett, Reinhards, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Schwar- zenfels, Seidenroth und Steinau.

Am Donnerstag, den 20. Februar ds. Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Soden, Sterbfritz einschließlich des Gutsbezirks Oberförsterei Sierbsritz, Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Uttrichs- hausen, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof einschl. des Gutsbezirks Ramholz, Mahlert und Wallroth.

Am Freitag, den 21. Februar ds. Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Weichers- bach, Weiperz und Züntersbach. Außerdem finden an diesem Tage das Zurückstellungsgeschäft (§ 123 der Wehrordnung) und die Losung statt.

In den Musterungsterminen haben sich zu gestellen:

a. die im hiesigen Kreise geborenen Militärpflich­tigen, sofern sie nicht außerhalb desselben ihren dauernden Aufenthalt genommen haben;

b. die nicht im hiesigen Kreise geborenen aber in demselben sich dauernd aufhaltenden Militärpflich­tigen und zwar:

1. alle im Jahre 1893 geborenen männlichen Per­sonen, soweit sie nicht schon in den Militärdienst ein­getreten sind oder Ausstand erhalten haben;

2. diejenigen, welche in früheren Jahren zurück­gestellt oder überzählig geblieben sind und eine end­gültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis noch nicht erhalten haben.

Die unter Ziffer 2 bezeichneten Militärpflichtigen haben ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern zu sammeln und vor Beginn des Geschäfts im Musterungszimmer ab- zugeben sind.

Militärpflichtige, welche in den Musterungsterminen

ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geld­strafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im § 26,7 der Wehrordnung angedrohten Nachteile zu gewärtigen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wer­den veranlaßt, die Musterungstermine wiederholt be­kannt zu machen und den sie angehenden Terminen persönlich beizuwohnen.

Zur Feststellung eines angegebenen Fehlers, wie Epilepsie (Fallsucht), Schwerhörigkeit, Kurz­sichtigkeit, Stottern, Taubheit usw. sind drei glaubhafte Zeugen protokollarisch darüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrge­nommen haben. Außerdem aber sind darüber ärztliche Zeugnisse, Zeugnisse der Ortsvor­stände, der Geistlichen und Lehrer vorzulegen.

Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden be­hauptet, hat drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhan­densein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in anderer glaubwür- diger Weise geführt ist.

Zur Vermeidung von Nachteilen bringe ich noch Folgendes zur Kenntnis:

1. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert wird (Eltern, Geschwister usw.) haben im Musterungs­termin persönlich zu erscheinen, damit sie auf ihre Arbeitsfähigkeit vom Militärarzt untersucht werden können.

Von den Geschwistern des Reklamierten haben so­wohl die Brüder, wie die Schwestern, welche_ das 14. Lebensjahr erreicht haben, vor der Ersatzkvmmission zu erscheinen, und kann deren Ausbleiben nicht damit entschuldigt werden, daß sie sich etwa auswärts in Lehre oder Dienst befinden.

2. Wenn zwei Söhne einer Familie, welche beide zur Musterung zu erscheinen haben oder von denen der ältere bereits in das Militär eingestellt ist, nicht gleich­zeitig entbehrt werden können, so ist gemäß § 32 Nr. 3 der Wehrordnung einer von ihnen und zwar stets der jüngere rechtzeitig (d. h. bis zur Musterung) zu reklamieren, später einlaufende Reklamationen müssen zurückgewiesen werden.

3. Mit Rücksicht aus die große Zahl der alljährlich bei den Militärbehörden eingehenden Gesuche Militär­pflichtiger oder ihrer Angehörigen um Zuteilung zu anderen Truppenteilen werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß Wünsche hinsichtlich der Einstellung bei einem bestimmten Truppenteil späte stens bei der Generalmusterung

vorzubringen sind unter Aufführung der Gründe, welche dazu Veranlassung geben.

Nach der Generalmusterung auf schriftlichem Wege vorgebrachte Gesuche dieser Art haben nur dann Aus­sicht auf Erfolg, wenn die Gründe dazu erst nach der Aushebung eingetreten sind.

Die Rekrutierungsstammrollen werden den Herren Bürgermeistern einige Zeit vor dem Musterungsgeschäft wieder zugehen. Die darin eingetragenen Mannschaften, welche ihren dauernden Aufenthalt in der Gemeinde haben, sind auf 8 Uhr Morgens pünktlich in das Musterungszimmer vorzuladen und nach erfolgter Vor­ladung die Stammrollen nebst besonderer Ladungs­bescheinigung bestimmt bis zum 15. Febr. d. Js. bei Meidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. hierher zurückzureichen.

Die Herren Bürgermeister wollen darauf hinwirken, daß die Militärpflichtigen mit reiner Leibwäsche, rein gewaschenem Körper und nicht in betrunkenem Zustande zur Musterung erscheinen.

Nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle sind mir unter Anschluß des Losungsscheines sofort mittelst besonderen Berichts vorzulegen.

Schlüchtern, den 3. Februar 1913.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlüchtern.

I. V.: Ebbinghaus.

Deutsches Reich.

Der Reichstag nahm am Donnerstag mit 213 gegen 97 Stimmen bei 43 Stimmenthaltungen den polnischen Antrag, der dem Reichskanzler in der Ent- eignungsfrage -ein Mißtrauensvotum ausspricht, an und beriet dann in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über vorübergehende Zollerleichterung bei der Fleischeinfuhr. Die Kommission beantragte unveränderte Annahme, während von fortschrittlicher und sozialdemokratischer Seite Anträge und Resolutionen Vorlagen, die eine größere Ausdehnung der Zollerleichterungen, eine Milderung des Fleischbeschaugesetzes und die Aufhebung oder Suspendierung der Futtermittelzölle verlangen. Unterstaatssekretär Dr. Richter ging auf die zahlreichen in der Debatte berührten Punkte ein und sprach sich gegen die Aufhebung des § 12 des Fleischbeschaugesetzes aus. Am Freilag beschwerte sich Abg. Freiherr v. Gamp (Rp.), daß der Berichterstatter Dr. Wendorff (fortsch. Vp.) aus einer Denkschrift der Regierung, die der Kommission zugegangen ist, dem Plenum keine näheren Mitteilungen gemacht habe. Die Reichspartei ist bekanntlich selbst nicht mehr in den Kommissionen vertreten, da sie nicht die vorgeschriebene Fraktionsstärke besaß. Auf die reichsparteiliche Beschwerde entgegnete

Roman von M. von Bünau.

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Hulda blieb eine Minute still, dann sagte sie scharf: Unsinn! Was soll Dina als Frau Doktor Borchers wohl mit Perlen und Brillanten anfangen? Natürlich lassen wir die Sachen taxieren und zahlen ihr ihren Anteil in Geld aus. Das wird ihr am liebsten sein und ist auch in ihren Verhältnissen viel richtiger."

Beide Schwestern erschraken, alsDinas schlanke schwarze Gestalt plötzlich vor ihnen stand. Feodore kniete vor einem Schubfach der Rokokokommode. Hulda saß im Lehnstnhl mit mehreren rotledernen Etuis im Schoß. Beide sahen im ersten Moment etwas verlegen aus.

Wir haben uns vorläufig ausgesucht, was wir von Mamas Schmuck gern hätten," meinte Feodore in be­gütigendem Ton.Natürlich mußt Du Deine Zustim­mung geben, Dina."

Diese habt ihr," sagte diese mit erzwungener Ruhe. Nehmt alles, was ihr wollt. Ich mache auf nichts Au-

Das dachte ich mir schon," fielHulda rasch ein.®a§ ist auch sehr verständig von Dir. Selbstredend bekommst Du Deinen Anteil von uns in Geld. Ein Juwelier soll die, Sachen taxieren."

Gib Dir keine Mühe, £ulba, ich lasse mich nicht wie eine arme lästige Verwandte mit Geld abfinden." In Dinas Augen funkelten zornige Tränen.Schämst Du Dich nicht, das mir, Deiner Schwester anzubieten?"

Das ist doch nur gerecht," begütigte Feodore.

Nein, es ist unverschämt!" fuhr Dina auf.

Unverschämt? Du vergißt wohl, wo Du bist, und zu wem Du sprichst." Hulda stand aus. Sie wollte hoch­mütig auf die Schwester herabsehen. Da aber Dina viel größer war als sie, so gelang das schlecht.

Nein, ich vergesse es nicht, aber ihr. Ihr scheint es

" " ' " ' ' Mutter auch »reine

trüber Tat ganz zu vergessen, daß diese Mutter auchmeine.

war. Von ihren Sachen, ihrem Erbteil will ich nichts. Ich habe mir das Tuch genommen, das ich nach dem Tode um ihr Kinn gebunden"hatte, das behalte ich. Wei­ter will ich nichts."

Hulda warf das Lederkästchen in das Schubfach zu­rück.Du hast gar keine Berechtigung, uns das übel zu nehmen," sagte siekalt.JnDeinerLcbensstellungbraucht man keinen Schmuck, aber Geld."

Wie kannst Du wissen, ob ich Geld brauche? Hab ich Dich schon einmal um etwas gebeten?"

Wenn Du selbst nichts brauchst, so scheint Dein Mann doch Geld sehr nötig zu haben," warfHulda sehr spöt­tisch hin.

Wieso?"

Nun, bald nach Mamas Begräbnis, am Morgen vor seiner Abreise, hat Borchers Papa gebeten, ihm Dein Erb­teil von Mama auszuzahlen."

Das ist nicht wahr." Dina wurde blaß.Mein Mann ist ebenso vornehm denkend wie Eure Männer."

Hulda zuckte die Achseln.Ich sage ja gar nichts ge­gen Borchers, ich sage nur: er braucht augenscheinlich Geld. Wir unsererseits verlangen nichts von Mamas Erb­teil. Wir überlassen alles Papa, denn wir wissen, daß es ihm jetzt schwer wird, Kapital auszuzahlen. Uebrigens mache ich keineswegs Deinem Mann einen Vorwurf.

Du kannst Dich nun nicht wundern, wenn ich an. nehmen muß, daß ihr Geld nötig habt, und es Dir da­rum lieber ist, statt Schmuck Geld zu bekommen."

Nein, ich habe kein Recht, mich darüber zu wundern," sagte Dina tonlos.Laß mich los, Feodore." Sie schob die Schwester zuriick und ging zur Tür.

Willst Du Dich wieder bei Papa beklagen?" fragte Hulda scharf.

Nein. Ich will ihm nur sagen, daß ich keinen Pfen­nig von Mamas Vermögen haben will, keinen Pfennig, hörtJhrs? Teilt das Geld ebenso unter Euch, wie ihren

Schmuck."

Da wird Dein Mann anderer Meinung sein.

Das ist meine Sache und geht Euch nichts an."

Sogar Hulda erschrak etwas vor Dinas totenblassem Gesicht und weit offenen Augen.

Die reine Königin!" spöttelte sie hinter ihr her. Aber ihr war nicht sehr behaglich zu Mute.

Feodore fühlte sogar heftige Gewissensbisse.Es ist alles so schrecklich traurig!" schluchzte sie.

Sei nicht albern!" wies Hulda sie scharf zurück.Kön­nen wir etwas dafür, daß Dina stets ein Störenfried, unserFamilienkreuz" ist und bleiben wird?

Nein." Feodore wischte sich die Augen.Aber wir hätten auch freundlicher sein müssen. Sie tut mit eigent­lich leid. Ich habe nicht den Eindruck, daß sie glücklich geworden ist."

Wie man sich bettet, so liegt man bekanntlich,- ant­wortete Hulda kühl.Wir haben ihr alle genug abge­redet. Jedenfalls ist Borchers auch nicht zu beneiden. Mit Dina zu leben, ist kein Vergnügen."

Nein, das ist es nicht!" pflichtete Feodore mit einem Seufzer bei.

Wir anderen vertragen uns doch immer," fuhr Hulda fort,aber sowie Dina da ist, gibt es Streit. Das war von jeher so."

Feodore mußte das zugeben.

Dina hatte vom Fenster des Eßzimmers aus ihren Vater im Garten gehen sehen. Sie lief ihm schnell nach.

Die gebeugte Haltung seiner sonst so straffen Gestalt fiel ihr auf. Der arme Vater. Wie einsam würde er sich in dem großen Hause ohne die Mutter fühlen I

Grünwald sah seine Tochter. Er ging ihr entgegen und zog ihren Arm durch den seinen. Sein zuerst sehr kühler Ton Dina gegenüber war seitdem Tode der Mut­ter viel herzlicher geworden. Die Mutter hatte stets zu vermitteln, seine alte Liebe für die widerspenstige Toch­ter auferwecken wollen. Das arme Kind verlor mit der Mutter die eifrigste Fürsprecherin. Das stimmte ihn weich. . * W1M