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10. Der Gemeinde

Heubach

32,22 2

stark.

11.....

Hintersteinau

24,01

//

12.

Hohenzell

21,48

13.

Hütten

25,27

14.....

Jossa

32,22

15. ,,

Kerbersdorf

22,75

1»

16.

Klosterhöfe

21,48

//

17.

Kressenbach

21,48

ff

18.

Marjoß

32,22

w

19.

Mottgers

32,22

20.

Neuengronau

25,27

2L

Niederzell

22,75

22.

Oberkalbach

32,22

23.

Oberzell

33,49

ff

24-

Reinhards

22,75

«

25.

Romsthal

22,75

ff

26.

Sannerz

22,75

ff

27.

Sarrod

22,75

28. " "

Schwarzenfels

32,22

ff

29.

Seidenroth

21,48

»t

30.

Sterbfritz

44,86

ff

31.

Uerzell

22,75

32.

Ulmbach

22,75

v

33.

Uttrichshausen

34,12

ff

34.....

Vollmerz

' 21,48

ff

35.

Wallroth

32,22

ff

36.

Weichersbach

32,22

n

37.

Weiperz

21,48

ff

38.

Züntersbach

32,22

Die Beträge sind bei der Kreiskommunalkasse

als-

bald zu erheben.

Schlüchtern, der

i 9. Mai 1913.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Valentiner.

J.-Nr. 5586. Die Herren Bürgermeister zu Breitenbach, Eckardroth, Gundhelm, Heubach, Kloster­höfe, Neustall, Oberkalbach und Wahlen, welche nach Mitteilung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Hanau die Anzeige über das im Jahre 1912 erfolgte Ableben gerichtlich bestrafter Personen, bezw. Fehl­anzeige, an die Königliche Staatsanwaltschaft noch nicht eingesandt haben (: siehe Verfügung vom 6. Januar 1904 J.-Nr. 64 Kreisblatt Nr. 2:) werden ersucht, dies alsbald nachzuholen.

Schlüchtern, den 19. Mai 1913.

Der Königliche Landrat: J. V.: Schultheis.

Vorbemerkungen zur Ermittelung der Bodenbenutzung in Preußen 1913.

Volle dreizehn Jahre ist es her, seit die landwirt­schaftliche Bevölkerung zum letzten Mal durch eine vollständige Erhebung der Bodenbenutzung in Anspruch genommen worden ist.

Nachdem in den Jahren 1878, 1883, 1893 und 1900 solche Ermittelungei angestellt worden sind und wegen anderweitiger großer statistischer Aufnahmen die für das Jahr 1910 fällige gleichartige Untersuchung aufgeschoben werden mußte, erfordern die Vorbereitungen für die Erneuerung der Handelsverträge sowie über­haupt die allgemeinen land- und volkswirtschaftlichen Interessen dringend die Ersetzung der veralteten Zahlen durch neue.

Mannigfache Veränderungen müssen sich in den letzten 13 Jahren vollzogen haben, welche das statistisch

erfaßbare Bild des gesamten landwirtschaftlichen Be­triebes verschoben haben. Weite Strecken unfruchtbaren Moores sind urbar gemacht worden, die Weidewirtschaft hat durch Einführung der Dauerweiden in manchen Gegenden wesentlich ihre Richtung geändert, umfang­reiche 'Forstflächen sind auf Oedland neu erstanden, manche Kulturen haben an Bedeutung gewonnen, andere verloren. Will der Volkswirt einige'maßen genauen Aufschluß über die Möglichkeiten der Produktion und ihre tatsächliche Gestaltung gewinnen, müssen ihm zu­verlässige und vor allem nicht veraltete statistische Unterlagen zu Gebote stehen. Sonst verzerren sich die Ergebnisse und führen dann zu falschen Schlüssen, welche für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit in Krieg und Frieden verhängnisvoll werden können. Vor allem muß er möglichst unterrichtet sein über die Flächen, auf denen sich Anbau und Ernte der wichtigsten Kulturpflanzen vollzieht; denn auf ihrer Kenntnis beruht die Errechnung der überhaupt gewonnenen Feld­früchte. Von gleicher Wichtigkeit ist" auch die einge­hendere Ermittelung des Forstlandes, dessen Umfang inzwischen unzweifelhaft Verschiebungen erfahren hat.

Wenn nun auch alljährlich durch die Erhebung der Anbau- und Ernleflächen, des Saatenstandes und der Erntevorschätzung versucht wird, einen Ueberblick über die Hervorbringung der wichtigsten Lebensmittel zu * gewinnen, tritt doch von Jahr zu Jahr stärker der Fehler hervor, welcher der Unmöglichkeit entspringt, die seitens der Erhebungsorgane mitgeteilten Zahlen einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen. Denn die jährlich ermittelten Anbauzahlen beziehen sich nur auf einen Teil des Ackerlandes; die ausführenden Organe haben also nicht die Möglichkeit, an der Hand der Kataster­zahlen für das gesamte Gebiet des Erhebungsbezirkes (Gemeinde bezw. Gutsbezirk) diese Flächenangaben außer nach den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeit nachzu- prüfen. Das führt naturgemäß dazu, daß die an sich schon etwas rohe Schätzung sich von den wirklichen Größen immer mehr entfernt und so wesentlich und ständig an Wert einbüßt.

Zur Richtigstellung dieser jährlichen Angaben dient die Erhebung der Bodenbenutzung, wie sie in den oben genannten größeren Zwischenräumen angestellt wurde und für die nächsten Monate wieder in Aussicht steht, und dies um so besser, als diesmal gleichzeitig die jährliche Anbauerhebung ausgeführt werden muß. Sie wird ihren wichtigen Zweck desto vollkommener erfüllen, je sorgfältiger die einzelnen Ortsbehörden den ihnen zugehenden Erhebungsbogen ausfüllen werden. Nachdem durch jahrzehntelange Erfahrung in wohl allen land­wirtschaftlichen Kreisen die Ueberzeugung gesiegt hat, daß irgendwelche steuerlichen oder sonstigen ähnlichen Fragen mit dieser rein statistischen Erhebung in keiner Weise in Verbindung stehen, daß es vielmehr nur darauf ankommt, die wirtschaftliche Verteilung des Landes nach seinen verschiedenen Produktionszwecken zu ermitteln, dürften Bedenken und Befürchtungen, wie sie in früheren Zeiten wohl dem Einzelnen beim Ausfüllen der betreffenden Fragebogen aufstiegen und ihn an der genauesten Ausfüllung hinderten, nirgends mehr auf­tauchen und das Ergebnis schädigen.

Die Landwirtschaft ist heute zur Ueberzeugung ge­langt, daß solche Erhebungen, auch wenn sie mit Mühe