Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Mung

mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Telefon Nr. «5. Vierteljährliche Beilage:Unsere Heimat". Telefon Nr. SS.

Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mt. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 1C Pfg.

J£ 49. Mittwoch, den 19. Juni 1912. 63. Jahrgang.

Amtliches.

J.-Nr. 7469. Die Herren Bügermeister und Guts­vorsteher ersuche ich mir bestimmt bis zum 28. d. Mts. eine Uebersicht über die Zahl der nach der Reichsversicherungsordnung gegen Krankheit versiche- rungspflichtigen Personen nach dem nachstehenden Muster einzureichen:

Uebetsicht

über die Zahl der nach der Reichsversicherungsordnung gegen Krankheit versicherungspflichtigen Personen nach dem Stande vom 15. Juni 1912.

Nifamtzahi her Ver- sichtrungs- pfll^tigen

Darunter befinden sich:

in der Landwirt­schaft beschäf­tigte Personen

Dienst­boten

im Wanderge­werbe be­schäftigte Personen

Hausgewerbe­treibende und ihre hausgewerbl. Beschästigten.

Bei der Ermittelung der in die vorstehende Ueber­sicht aufzunehmenden Zahlen ist zu beachten, daß die Krankenversicherungspflicht auf alle nach § 1226 der Reichsversicherungsordnung (R. G. Bl. 1911 S. 509) der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherungspflicht unterliegende Personen ausgedehnt ist und sich darüber hinaus erstreckt auf alle Hausgewerbetreibenden, arrs Personen die das l 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, auf Lehrlinge, die ohne Entgeld beschäftigt werden, und in den Fällen, in denen ein bestimmter Jahresarbeiterverdienst die Grenze der Versicherungs­pflicht bildet, auf Personen mit einem Jahresarbeits­verdienste bis zu 2500 Mark.

Schlüchtern, den 18. Juni 1912.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

. J.-Nr. 7579. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Erledigung der Kreisblattverfügung vom 10. ds. Mts. J.-Nr. 7352, das Verzeichnis der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterstellten Friedhofsbetriebe betreffend, noch im Rückstände sind, werden an deren umgehende Erledigung erinnert. Schlüchtern, den 17. Juni 1912.

Der Königliche Landrat.

I. V.: S ch u l t h e i s.

Diözefan-Synode 1912.

Am 10. Juni tagte im Saale des Kasinos zu Gelnhausen die Diözesan-Synode der Diözese Gelnhausen-

Schlüchtern unter dem Vorsitze des Herrn Superintendenten Orth-Schlüchtern. Die Herren Synodalen waren fast vollzählig erschienen, ein sehr reicher Arbeitsstoff stellte hohe Anforderungen an die Arbeitswilligkeit der Syno­dalen. Die Herren Referenten leistetenAusgezeichnetes."

Der Geschäftsführer des Diözesanvereins für Innere Mission, Herr Pfarrer Kohlenbusch-Meerholz, konnte von einer erfreulichen Vermehrung der Einrichtungen der Inneren Mission berichten. Im Kreise Schlüchtern bestehen zur Zeit 10, im Kreise Gelnhausen 9 Kranken­pflegestationen. Zum großen Bedauern der Synode sah sich der Geschäftsführer gewungen, sein Amt wegen vermehrter Arbeit niederzulegen. An seine Stelle wurde Pfarrer Kurz-Salmünster gewählt.

In einem ebenso gründlichen wie von warmer Be­geisterung für unsre alte hessische Ordnung getragenen Referat nahm Herr Pfarrer Lic. Schäfer-Schlierbach Stellung zu der von der Hanauer Synode vorgelegten Konfirmationsordnung. Er sowohl wie der zweite Re­ferent, ^Herr Pfarrer Mayner-Spielberg, lehnten die Hanauer Konfirmationsordnung ab. Die Synode nahm zu dieser Frage Stellung in vier Resolutionen. Sie spricht sich gegen ein Parallelformular zur bisherigen Konfirmationsordnung aus, sie überweist das Hanauer Formular sowie das ihres Referenten als Material für eine eventuelle Neubearbeitung der Konfirmationsordnung an die Gesamtsynode und wünscht, daß dabei der histo­rische Zusammenhang besser gewahrt werde, als dies in dem Hanauer Formular geschieht, daß die von ihrem Referenten aufgestellten Grundsätze Anwendung finden, daß womöglich das neuzuschaffende Formular in dem ganzen Konsistorialbezirk eingeführt werde, und daß in beut neuen Formulare der evangelische Glaubensbegriff klar zum Ausdruck komme.

Das zweite Referat über das von Kgl. Konsistorium verfügte Thema:Wie können die kirchlichen Katechisa- tionen hinsichtlich der verstärkten Forderung einer christ­lichen Jugenderziehung fruchtbarer gestaltet werden?" hatte Herr Pfarrer Freund-Ramholz übernommen. Herr Referent hielt eine Ausdehnung der Christenlehre auf die Sonntage im Winter für nötig und möglich und für erstrebenswert, daß die kirchlichen Katechisationen als notwendige Ergänzung des Fortbildungsschnlunter- richtes, in dem die Religion als Lehrfach bisher nicht ausgenommen ist, obligatorisch gemacht werden wie in Bayern und Württemberg. Die Synode beschloß, in dem Sinne der Ausführungen des Herrn Referenten bei der Gesamtsynode vorstellig zu werden.

KMBMHHHHBHMMKä

Ebenfalls durch Verfügung des Kgl. Konsistoriums war das III. Thema auf die Tagesordnung gestellt worden: Der Nutzen eines zu errichtenden kirchlichen Bauamtes. Herr Pfarrer Blendin Oberkalbach wies in seinem Referate die Notwendigkeit der Einrichtung eines solchen Bauamtes überzeugend nach und empfahl die Ansammlung eines Baufonds oder die Versicherung bei einem zu gründenden Bauversicherungsinstitut als geeignete Mittel, um den finanziellen Schwierigkeiten bei kirchlichen Neubauten oder bei größeren Reparaturen kirchlicher Gebäude Herr zu werden. Auch die Synode hielt die Einrichtung eines kirchlichen Bauamtes für wünschenswert und beschloß außerdem, an die Presby- terien die Aufforderung zu richren, daß ein jährlicher Betrag zur Ansammlung eines Baufonds in den Etat eingestellt werde.

Ueber die sehr interessanten Ergebniffe der Kirchen- statistik unserer Diözese wird ein ausführlicher Bericht des Herr Referenten, Pfarrer Hufnagel-Birstein, in diesem Blatte erscheinen.

Nach dem Berichte des Herrn Pfarrer Schilling- Gelnhausen über die Tätigkeit für Aeußere Miffion in unserer Diözese beliefen sich die Einnahmen im Berichts­jahre auf 3459,80 M. die hauptsächlich der Basler Missionsgesellschaft zu gut gekommen sind. Von der der Synode noch zur Verfügung stehenden Restsummen von 307,66 M. wurden für die Mission in Kammerun und Togo 150 M., für die Berliner-Missionsgesellschaft in Ostafrika 50 M., für die Goßner'sche Mission 50 Mk. und für das Syrische Waisenhaus 57,66 Mk. bewilligt.

Auf Antrag des Herrn Pfarrers Mayer-Spiel- berg nimmt die Synode folgende Resolution an: In einer Zeit, in der das Zentrum im deutschen Reichstag wiederum einen Antrag auf Aufhebung des Jesuiten­gesetzes eingebracht und die Bayerische Regierung eine Auslegung des Jesuitengesetzes gibt, die sich faktisch kaum von einer Aufhebung unterscheidet, hält es die Synode für ihre Pflicht, im Interesse des konfessionellen Friedens ihre Stimme zu erheben und die Erwartung auszusprechen, daß die zuständigen gesetzgebenden Fak­toren des deutschen Reiches und des Preußischen Staates weder einer Beseitigung noch einer Abbröckelung des Jesuitengesetzes ihre Zustimmung geben werden. Die Synode ist der festen Ueberzeugung, daß die Gründe, die zur Scyaffung dieses Gesetzes geführt haben, auch heute unverändert Geltung haben."

Zum Schlüsse sei noch das Ergebnis der Wahlen

Aas Geheimnis der Akuten.

Roman von Jenny Hirsch. 44

0, sagen Sie das nicht," bat von Noßwitz und haschte nach des Konsuls Hand, die ihm dieser nur widerwillig überließ und bald wieder entzog.Ich bitte Sie, die Um= stände zu erwägen. Wir müssen abreisen, bleiben mög­licherweise ein Jahr fern. Es hat ja den Anschein der llnzartheit, es mag Ihnen überstürzt, unpassend erschei­nen, niemand beklagt das tiefer als ich, aber Not kennt kein Gebot, ich kann nicht anders; nicht wahr, Sie sehen das ein?"

Was Sie da sagen, hat manches für sich," versetzte Wer nachdenklich,und ich könnte wohl..."

Jchwußte es ja, wir würden uns bald verständigen,' unterbrach ihn Noßwitz lebhaft;in wieviel Tagen glau­ben Sie wohl, daß wir unser Geschäft beendet haben könm

O, dazu bedürfte es nur weniger Stunden..."

Desto besser," fiel Noßwitz ein, dessen Augen der Rich- lunz gefolgt waren, welche die Augen des alten Herrn nach dem in einer großen Ecke des Zimmers stehenden Nahen eisernen Geldschrankgenommen hatten.Alsdann ?»nte ich unsere Abreise sogar schon auf übermorgen Msetzen."

»Sie haben mich nicht ausreden lassen, Herr von Noß- M" sagte der Konsul,ich wollte noch hinzufügen, daß

Erledigung der Angelegenheit dessenungeachtet nicht schnell, wie Sie wünschen, ausführbar ist."

tro^ der sehr ernsten Haltung, welche Noßwitz wäh- ^ud des ganzen Gesprächs zu bewahren gewußt, hatten u Angen bei den letzteren Aeußerungen des Konsuls ^Mtttriich aufgeleuchtet. Nun zog sich sein Gesicht merk-

die Länge und er stotterte:Nicht? Aber Sie '°^doch soeben..."

«M bie Papiere vorhanden M$ s-tz sM-fl E J

sierbar sein werden," fiel der alte Herr ein.Ich darf sie noch gar nicht aus den Händen geben."

Weshalb nicht?"

Weil der Tod meines Mündels noch nicht über allen Zweifel festgestellt ist."

Noßwitz sprang jetzt so heftig auf, daß der Stuhl, auf dem er gesessen, ein Stück fortrollte.Aber welche Be­weise verlangen Sie denn noch, Herr Konsul? Ist es nicht genug, daß die Leiche der armen Lydia unter der Teilnahme der halben Stadt gestern im Erbbegräbnis der Familie beigesetzt ist und dort neben ihren Eltern ruht?"

Unter den obwaltenden Verhältnissen darf ich mir daran nicht genügen lassen," erwiderte der Konsul, ohne sich aus der Fassung bringen zu lassen.

Und was verlangen Sie noch?"

Die Verurteilung des Forstkandidaten Ludolf Pöp- lau durch das Schwurgericht."

Sie können doch unmöglich glauben ... rief Noß­witz, der nur mit Mühe an sich hielt.

Was ich glaube, oder nicht glaube, kommt hier gar nicht in Betracht," erwiderte der Konsul gelassen.Ich will Ihnen persönlich auch zugestehen, fest davon über­zeugt zu sein, daß wir Lydia von Ruffer zur Ruhe be­stattet haben."

Nun also?"

Es gibt aber doch Leute, die abweichender Meinung sind."

Pöplau und seine Mutter," versetzte Noßwitz wegwer­fend,Sie wissen wohl, warum."

Und die alte Köchin Ihrer Schwiegereltern," fügte der Konsul nachdrücklich hinzu. Ohne sich um das ver­ächtliche Achselzucken des andern zu bekümmern, fuhr er fort:Obwohl es kaum zu erwarten ist. bleibt es doch nicht ganz ausgeschlossen, daß der Wahrspruch der Ge- schworenen für Pöplau günstig lautet.. ."

Das ist ganz unmöglich!" fiel Noßwitz ein, der im Zimmer auf- und obgel'aiifeu war und jetzt wieder vor Dem Konsul stehen blieb.

Das ist auch meine Meinung, trotzdem hört mein Amt als Lydias Vormund erst nach Pöplaus Verurtei­lung auf."

Und wenn.. was ganz undenkbar ist, jener Bube freigesprochen würde?" Noßwitz fragte es mit einem ner­vös en Lachen, während er kraftlos wieder aus den Stuhl san k.

Dann müßte der Auslieferung der Hinterlassenschaft an die Erbin erst die gesetzliche Todeserklärung mit allen dazu erforderlichen Formalitäten vorangehen."

Darüber könnten Jahre verstreichen."

Gewiß. Aber Sie haben das leider nicht zu befürch­ten und werden am Tage nach der Beendigung der Schwur» gerichtsoerhandlung in Eutin hier die Papiere und Gel­der in Empfang nehmen können."

Ich habe Ihnen bereits gesagt, aus welchen Grün­den ich das vermeiden möchte; Edith soll nicht wieder hierher kommen, die Erschütterungen bei der Gerichts­verhandlung in Euttn müssen ihr erspart bleiben."

Das wird sich einrichten lassen; sie kann Ihnen Ge­neralvollmacht geben."

Das möchte ich nicht; ich habe auch Rücksichten zu nehmen."

Nun, schlimmsten Falles behalte ich die Verwaltung des Vermögens bis nach Ihrer Rückkehr und sende Ihnen die Zinsen," sagte der Konsul gutmütig.

Noßwitz richtete sich steif auf und antwortete plötz­lich sehr von oben herab:Ich danke Ihnen verbind, sich, Herr Konsul, wir dürfen Ihnen zu den vielen Lasten, die Sie für das Gemeinwohl tragen, nicht auch noch dies« auferlegen."

Ich hätte ja die Arbeit doch noch für zwei Jahre gehabt, wenn Lydia am Leben geblieben wäre," erwi­derte der Konsul.Es würde für mich keinen großen Unterschied machen; jedoch wie Sie wollen. Am Tage nach der beendeten Gerichtsverhandlung in Euttn steht die Erbschaft zur Verfüggil^" . _ _ ^ 191,1V}