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mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr.«». Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat". Telefon Nr. «S.
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mt. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 1Q Pfg.
M 33.
Mttwoch, den 24. April 1912.
63. Jahrgang.
Amtliches
Bekanntmachungen des Regierungs- Präsidenten und der Königliche« Regierung.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- u. Klauenseuche.
J.-Nr. 4634. Mit Rücksicht auf die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Großherzogtum Oldenburg und die besondere Gefahr ihrer Einschleppung von dort wird meine landespolizeiliche Anordnung vom 26. März d. I. - A III. 1473 - (Amtsblatt S. 167) auf Grund der §§ 18 und 20 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bis auf weiteres folgendermaßen erweitert:
§ 1. Mit allem aus dem Großherzogtum Oldenburg in den Bezirk Kassel eingeführten Klauenvieh ist gemäß den im § 1 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 26. März d. I. für Klauenvieh aus verseuchten Bezirken getroffenen Bestimmungen zu verfahren.
§ 2. Das aus dem Großherzogtum Oldenburg eingeführte Klauenvieh ist am Bestimmungsorte in abgesonderten Stallräumen unterzubringen und für die Dauer von 8 Tagen der polizeilichen Beobachtung zu unterwerfen. Ist eine Unterbringung des Viehs in gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die polizeiliche Beobachtung auf das gesamte in den Ställen untergebrachte Klauenvieh auszudehnen.
§ 3. Die Bestimmungen des § 4 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 26. März d. Js. finden Anwendung.
§ 4. Nach Ablauf der achttägigen Frist ist das der Beobachtung unterliegende Vieh amtstierärztlich zu untersuchen. Wenn die Untersuchung die Unverdächtige keit der Tiere ergibt, ist die Beobachtung aufzuheben.
§ 5. Für das aus Oldenburg zum Zwecke sofortiger Abschlachtung in öffentliche Schlachthäuser eingeführte oder auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Klauenvieh greifen die Vorschriften über die abgesonderte Aufstellung und die polizeiliche Beobachtung nicht Platz. Das auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Vieh darf jedoch von den Schlachtviehmärkten nur zur Schlachtung oder zum Auftrieb auf andere Schlachtviehmärkte abgetrieben werden.
§ 6. Für die Behandlung des aus Beobachtungsgebieten des Großherzogtums Oldenburg eingeführten Klauenviehs gelten die Bestimmungen im § 3 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 26. März d. I.
§ 7. Bezüglich der Kosten der amtstierärztlichen Untersuchungen gilt § 6 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 26. März d. I.
§ 8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 des R. St. G. und nach den §§ 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bestraft.
§ 9. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Ihre Aufhebung wird erfolgen, sobald die Se ngesahr beseitigt ist.
(A III. 2112).
Casfel am 6. April 1912.
Der Regierungspräsident: Graf von Bernstorff.
J.-Nr. 2657 K.-A. 1. Am 23. März d. I. wurden nachstehende junge Bullen für den Kreis Schlüchtern angekört:
1. Bulle der v. Stumm'schen Verwaltung, 17 Monate alt, mit 71 Punkten.
2. Bulle des H. Meienschein in Schwarzenfels 15 Monate alt, mit 73 Punkten.
3. Bulle des K. Fuß in Schwarzenfels 15 Monate alt, mit 70 Punkten.
4. Bulle des J. Röder in Neuengronau 15 Monate alt, mit 70,5 Punkten.
5. Bulle des K. Gärtner in Sterbfritz 14 Monate alt, mit 70,5 Punkten.
6. Bulle der v. Stumm'schen Verwaltung 14 Monate alt, mit 74 Punkten.
7. Bulle des I. Zirkel in Züntersbach 15 Monate alt, mit 72 Punkten.
8. Bulle des V. Noll in Herolz 15 Monate alt, mit 72 Punkten.
9. Bulle des Fr. Weitzel Steinau 15 Monate alt, mit 71 Punkten.
2. D rei weiter vorgeführte Bullen wurden abgekört. Schlüchtern, den 17. April 1912.
Der Königliche Landrat: Valentiner.
Saatenftand
Anfang des Monats April 1912. Regierungsbezirk Casfel, Kreis Schlüchtern. Begutachtungsziffern (Noten: 1 — sehr gut, 2 = gut, 3 — mittel, (durchschnittlich), 4 = gering (5 = sehr gering).
Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschaft rc.
sowie
des Inneren vom 16. Nov. 1901
ILe9476M. f. L.
Ib3646 M. d.J-
Fruchtarten
Durchschnitts- noteu f. den
Anzahl der von den Vertrauensmännern abgegebenen
Noten
Staat
Reg.- Bez. Eassel
1
1-2
2
2-3
3
3-4
4
4-0 5
Winterweizen . Winterspelz sIi-ley Winterroggen . WinterrapsRübs. Klee . . . .
Luzerne . . .
Besen mit ZürtfU. Be- (6nt») Wässerung
Andere Wiesen .
2,5
1,9
2,3
2,8
3,6
2,9
2,4
2,8
2,1
b® 3,0 3,8 2,8 2,0 2,2
1
1
2
2
2
3
1
1
1
1
1
1
1
l
1
1
Königlich Preuß. statistisches Landesamt: Evert Präsident.
PolizeiBerorduung.
Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuen Landesteilen vom 20. September 1867 wird nach Beratung mit dem Stadt- rat und dem Bürger-Ausschuß für den hiesigen Gemeindebezirk folgende Polizeiverordnung erlassen.
§ 1. Die Haustauben sind alljährlich zur Saatzeit und zwar vom 1. April bis 15. Mai und vom 15. September bis 31. Oktober einzusperren, bezw. in den Taubenschlägen zu halten.
§ 2. Haustauben, welche in der im § 1 bezeichneten Zeit im Felde betroffen werden und deren Eigentümer nicht zu ermitteln find, können von dem dazu durch die Ortspolizeibehörde beauftragten Forstpersonal und von den betreffenden Jagdderechligten geschossen werden.
§ 3. Die Eigentümer der Tauben werden im Falle der Zuwiderhandlung gegen den § 1 mit einer Geldstrafe von 2—9 Mark belegt oder mit entsprechender Haft bestraft.
Schlüchtern, den 26. April 1884.
Der Bürgermeister: gez. von Sturmfeder.
Vorstehende Polizeiverordnung wird hiermit veröffentlicht.
Schlüchtern, den 22. April 1912.
Die Polizeiverwaltung: Albrecht.
Zur „Titanic"-Katastrophe.
Wie jetzt offiziell aus New-Dork bekanntgegeben wird, hatte der „Titanic" bei Eintritt des Unfalles 2362 Personen an Bord, wovon 662 geborgen werden
Das Geheimnis der Akuten.
Roman von Jenny Hirsch. 26
Ein Händedruck, Momsen schwang sich auf den Wagen und Noßwitz schlug den Weg nach dem Rodenberg ein.
* •
*
Lydia von Rüsters Leiche war endlich gefunden und der Forstkandidat Ludolf Pöplau als ihr mutmaßlicher Mörder verhaftet worden.
Drei Tage, nachdem das Verschwinden der jungen Mitbesitzerin des Rodenbergs die ganze Umgegend in Aufruhr versetzt hatte, erfuhr die ganze Gegend diese beiden schwerwiegende Neuigkeiten.
Polizeiinspektor Knauthe, welcherLudolf unausgesetzt durch einen dazu besonders geschickten Beamten beobachten ließ, hatte bald in Erfahrung gebracht, daß der Förster Horn die Wahrheit gesprochen, als er ihm mit- teilte, Pöplau beabsichtige demnächst Lindental zu verlassen. Alles deutete darauf hin, daß es auf eine Reise ins Ausland abgesehen war.
Ein Telegramm war an die oberste Forstbehörde in Oldenburg abgegangen, wodurch der junge Forstkandidat für eine längere Reise, die er plötzlich ' antreten müsse, um Urlaub gebeten hatte, und auf demselben Wege war ihm ein solcher umgehend gewährt worden. Noch ehe das Telegramm jedoch Ludolf Pöplau zugestellt worden war, hatte der Inspektor Kenntnis von dessen Inhalt bekommen. Er wußte ferner, daß die Försterin Pöplau in Eutin bei einem Bankier gewesen war und dort mehrere Wertpapiere, einen großen Teil des ihr und ihren Kindern von ihrem verstorbenen Gatten hinterlassenen Vermögenk verkauft hatte.
Jetzt galt es aufzupasten, in welcher Weise und auf welchem Wege der Verdächtige seine Flucht bewerkstelligen würde. Er tat dies allerdings in einer Art, die einer Flucht durchaus nicht ähnlich sah, und verblüffte den
Inspektor dadurch so sehr, daß er ihn bei einem Haar hätte entwischen lassen.
Am hellen Morgen, frank und frei war Ludolf Pöplau in Begleitung eines Burschen, der ihm einen mäßig großen Koffer und eine Reisetasche trug, nach dem Bahnhof Gremsmühlen gekommen. Er hatte dort einen Fahrschein nach Kiel gelöst und dann, gelassen auf dem Bahnsteig auf und ab gehend, den Zug erwartet.
Dieser kam herangebraust, hielt, und die Wagentüren wurden geöffnet. Pöplau legte sein Gepäck in einen Wagen und war im Begriffe einzusteigen, da fühlte er sich von hinten festgehalten. Unwillig wandte er sich um und blickte in das Gesicht des Inspektors Knauthe.
„Was wünschen Sie von mir?" fragte er kurz.
„Ich habe ein paar Worte mit Ihnen zu sprechen."
„Bedauere, ich habe keine Zeit; Sie sehen, daß ich im Begriffe stehe, abzureisen."
„Das eben will ich verhindern," sagte Knauthe nachdrücklich.
„Herr, was soll das heißen?" schrie Ludolf, dem die Röte des Zorns in§ Gesicht stieg, und er zog unwillkürlich den Fuß wieder vom Trittbrett zurück. Sogleich sah Knauthe diesen Vorteil und drängte sich zwischen ihm und den Wagen. Gleichzeitig raunte er ihm zu: „Folgen Sie mir ohne Aufsehen, ich habe den Befehl, Sie zu verhaften."
„Ich habe meinen Paß und meinen Urlaub...
„Darum handelt es sich nicht."
„Um was sonst?"
„Das kann ich Ihnen hier nicht auseinandersetzen, wenn Sie es wirklich nicht wissen sollten," und Knauthe lächelte spöttisch. „Zögern Sie nicht länger, sehen Sie, man ist schon aufmersam geworden."
In der Tat schauten aus den Wagenfenstern die Reisenden dem eigentümlichen Vorfall mit Spannung zu, und es hatte sich auch ein Häufchen Neugieriger bereits um die Streitenden versammelt.
„Einsteigen I Einsteigen!" riefen die Schaffner und J
schloffen die Wagentüren. Schnell bemächtigte der Inspektor sich Ludolfs Gepäck, das ihm der einzige Insasse des Wagens, dem bei der Vorstellung grauen mochte, beinahe mit einem gefährlichen Verbrecher zusammengesperrt worden zu sein, dienstfertig hinausreichte. Das dritte Glockenzeichen ertönte, dann ein schriller Pfiff und der Zug setzte sich in Bewegung.
Ludolf versuchte noch im letzten Augenblick, sich hin- einzuschwingen. Knauthe hielt ihn fest.
„Wie können Sie es wagen, mich hier zurückzuhal- ten," rief der junge Forstmann und hob drohend die Hand. „Ich muß fort; Sie wissen nicht, was auf dem Spiele steht."
„Vielleicht weiß ich es nur zu gut," antwortete Knauthe spöttisch. In barschem Tone fügte er hinzu: „Machen Sie jetzt nicht länger Umstände und folgen Sie mir, zwingen Sie mich nicht, Gewalt zu brauchen. Ich habe meine Beamten in der Nähe, und außerdem wäre jeder der Umstehenden, sobald ich ihn dazu aufforderte, bereit und verpflichtet, mir Beistand zu leisten."
„Ich sehe, es bleibt mir nichts übrig, als der Gewalt zu weichen," antwortete Ludolf. „Gehen wir."
Knauthe winkte einen Kofferträger und ließ Ludolfs Gepäck in ein neben dem EMeditionsraum und Wartesaal belegenes kleines Zimmer bringen, in das er mit ihm trat. Bald gesellten sich auch noch zwei Unterbeamte zu ihnen und von diesen bewacht, mußte der junge Forstkandidat, der wie ein gefangener Löwe in dem engen Raum auf und ab rannte, ausharren, bis nach einer Viertelstunde ein anderer Zug aus der entgegengesetzten Richtung kam. Seine Wächter bestiegen mit ihm einen unbesetzten Wagen, und im tiefsten Schweigen wurde die kurze Fahrt nach Eutin zurückgelegt. Ein bereits am Bahnhof harrender Wagen brächte sie schnell nach dem unweit des Schlosses belegenen Gerichtsgebäude.
Ludolf Pöplau ward sogleich dem mit der Voruntersuchung beauftragten Amtsrichter von Momsen oorge- führt. . 181,UT