IltMchtmm Zeitung
mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. «5. Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat". Telefon Nr. »S.
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mt. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 1C Pfg.
M 27.
Amtliches.
J.-Nr. 3961. Durch das Gesetz, betreffend die Aenderung der §§ 114a usw. der Gewerbeordnung vom 27. Dezember 1911 haben unter anderem auch die Vorschriften der §§ 134 und 150 der Reichs-Gewerbe- Ordnung eine Aenderung erfahren. Indem ich die abgeänderten Bestimmungen der Reichs-Gewerbe-Ord- nung untenstehend veröffentliche, ersuche ich die Ortspolizeibehörden, die betreffenden Gewerbeunternehmer auf die Abweichungen von dem geltenden Rechte auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes umgehend in geeigneter Weise aufmerksam zu machen:
§ 134.
pp. Den Arbeitern ist bei der regelmäßigen Lohnzahlung ein schriftlicher Beleg (Lohnzettel, Lohntüte, Lohnbuch usw.) über den Betrag des verdienten Lohnes und der einzelnen Arten der vorgenommenen Abzüge auszuhändigen."
(Hier kommen nuc Betriebe mit mindestens 20 Arbeitern in Betracht.)
§ 150.
„Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen für jeden Fall der Verletzung des Gesetzes wird bestrast: 1. pp.
2. wer außer dem im § 146 Nr. 3 vorgesehenen Falle den Vorschriften dieses Gesetzes in Ansehung der Arbeitsbücher, Lohnbücher oder Arbeitszettel oder den auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Bestimmungen oder den Vorschriften des §134 Abs. 2 zuwiderhandelt;
3. pp.
Schlüchtern, den 2. April 1912.
Der Königliche Landrat: I. V.: Schulthei ß
Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. 1529) und dem § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. 195) wird mit Zustimmung des - Kreisausschusses für den Umfang des Kreises Schlüchtern nachfolgende Polizei-Verordnung erlassen:
§ 1.
Das Tragen von Hieb und Stoßwaffen, zu welchen unter Andereni auch Schlagringe und sogenannte Todschläger, Dolchmesser und Jagdknicker gehören, ist verboten.
Mittwoch, den 3. April 1912.
§2.
Ausnahmen von dem vorstehenden Verbote sind gestattet.
a) für Personen, welche Kraft ihres Amtes zur Führung von Waffen berechtigt sind;
b) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugnis Waffen zu tragen verliehen ist, im Umfange dieser Befugnis;
c) für Personen, welche sich im Besitze eines Jagdscheines befinden, inbezug auf die zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;
d) für Personen, welche sich im Besitze eines Waffenscheines befinden, inbezug auf die in diesem bezeichneten Waffen.
Ueber die Erteilung eines Waffenscheines befindet der Königliche Landrat.
Der Schein wird kosten- und stempelfrei auf eine bestimmte Zeit ausgestellt und kann zu jeder Zeit wieder zurückgezogen werden.
§ 3.
Uebertretungen dieser mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft tretenden Verordnung werden mit Geldbuße bis zu 30 M , im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
Schlüchtern den 20. August 1908.
Der Königliche Landrat: Valentiner.
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Vorstehende Polizei-Verordnung wird wiederholt veröffentlicht.
Das unerlaubte Waffentragen in und außer dem Hause und das Schießen wird mit den empfindlichsten Strafen geahndet.
Schlüchtern, den 28. März 1912.
Die Polizeiverwaltung: Albrecht.
Zum Karfreitag»
Karfreitag, Tag voll Weinen, Du heil'ger Klagetag!
Wag auch die Sonne scheinen, Mag's blühn in Flur und Hag, Wir schauen nur den Einen, Dem heut sein Herze brach.
Wer kann den Jammer fassen? Des Vaters lieber Sohn, Ach, ganz von Gott verlassen, Der Leute Spott und Hohn!
63. Jahrgang.
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Für Liebe ward ihm Hassen
Und Peinigung als Lohn.
Er stirbt für meine Sünde,
Für meine Missetat.
Er stirbt, daß er uns künde
Des Vaters Gnadenrat.
Durch allertiefste Gründe
Geht seiner Liebe Pfad.
Er stirbt in Finsternissen,
Daß hell es um uns sei.
Der Vorhang ist zerrissen
Bei seinem Todesschrei,
Daß wir es selig wissen:
Der Weg zu Gott ist frei.
Karfreitag, Tag voll Trauern,
Als Gottes Sohn erblich!
Doch unter Freudeschauern
Weiß ich's: Er starb für mich. —
Nun darf in Friedensmauern
Ich wohnen ewiglich.
Deutsches Reich.
— Wie die „Darmst. Ztg." mitteilt, wird sich das Noßherzogspaar mit dem Prinzen nach dem Osterfeste zu mehrwöchigem Besuche des russischen Kaiserpaares nach Livadia begeben.
— Der Reichstag nahm Dienstag zunäst die Zuckerkonvention in dritter Lesung an und setzte dann die Beratung des Postetats fort. Vorerst machte der Präsident Mitteilung von dem Tode des Alterspräsidenten Abg. Träger, dessen Andenken durch Erheben von den Sitzen geehrt wurde. Beim Postetat ging SÄätssekietär Krücke auf die mehrfach vorgebrachten Beamtenwünsche ein und betonte, wenn die Beamten ein^r Verwaltung aufgebessert wurden, dann erhebe sich sofort wieder die „Hydra mit tausend Köpfen", und darum dürfe man nur sehr vorsichtig zu Werke gehen. Er ging dann auf die einzelnen Beamtenkategorien, die hier in Frage kommen, näher ein. Was die Klagen über säumige Bezahlungen der Handwerkerrechnungen anbetrifft, so seien die Lieferanten großenteils selber schuld daran, weil sie ihre Rechnungen vielfach nicht rechtzeitig einreichen. Abg. Pauli-Hagenow (kons.) sprach seine Entrüstung aus über die maßlose Hetzrede des Abg. Zubeil (Soz.) gegen die Post behörden. Abg. Chlapowski(Pole)brackte die bekannten polnischen Klagen über angebliche Schikanen seitens der Postbeamten vor.
Das Geheimnis der Akuten.
Roman von Jenny Hirsch. 17
„Herr Inspektor, eine ehrliche Antwort auf eine offene Frage: glauben Sie, daß wir Lydia wiederfinden?" fragte Herr von Noßwitz ihm die Hand vertraulich auf die Schulter legend.
„Lebend schwerlich."
„Meine Ansicht, ganz meine Ansicht," stöhnte Herr von Noßwitz. Dann richtete er seine vor Kummer ganz in sich zusammengezogene Gestalt straff auf und sagte: „Sie muß gefunden werden, tot oder lebendig. Sie muß. Sparen Sie keine Mühe, keine Kosten. Sie wissen, Lydia ist reich, wir sind es auch. Setzen Sie eine große Belohnung aus für jeden, der etwas über ihren Verbleib angeben kann, erlassen Sie Bekanntmachungen in allen Zeitungen und lassen Sie Ludolf Pöplau nicht aus den Augen."
„Verlassen Sie sich auf mich," versprach der Inspektor und wandte sich zum Fortgehen, „ich kehre, ehe ich wieder nach Eutin fahre, noch einmal hierher zurück."
„Sie werden mich von allem unterrichten, ich selbst will nicht müßig sein; Lydias Vormund in Hannover muß ebenfalls benachrichtigt werden. Wir wollen Hand in Hand gehen."
Er begleitete den Inspektor bis zur Eingangstür der Villa und verabschiedete sich dort von ihm mit kräftigem Händedruck.
„Wie das Unglück die Menschen doch geschmeidig macht," dachte der Inspektor im Weiterschreiten; „der als so hochmütig verschriene Herr von Noßwitz ist heute die Leutseligkeit selbst."
Auf Feld, Wiesen und Seen lag glühender Sonnenbrand ; aus dem reifenden Korn stieg ein süßer, betäubender Dust empor; es regte sich kein Blatt, tiefe Stille
lag über der Natur. Es war die Stunde, wo die Phantasie des einsam bei seinen Herden weilenden Schäfers aus den wallenden Aehren das Mittagsgespenst auftauchen zu sehen glaubt.
Inspektor Knauthe hat die Villa auf dem Rodenberg verlassen und ging schnellen Schrittes den nach dem Walde führenden Fußpfad entlang. Er achtete nicht darauf, daß die Sonne auf seinen Kopf brannte und ihm den Schweiß aus allen Poren trieb, zu sehr war er mit dem Rätsel beschäftigt, dessen Lösung man von ihm erwartete. Immer wieder suchte er die ihm gemachten Mitteilungen aneinander zu reihen und immer wieder durchzuckte ihn der Gedanke, daß in dieser Kette einige wichtige Mittelglieder zu fehlen schienen. Würde er diese in der Försterin finden?
Jetzt hatte er den Wald betreten und unwillkürlich blieb er stehen, tat einen Atemzug, nahm den Strohhut vom Kopf und trocknete sich das Gesicht mit dem Taschentuch. Schnell ging er dann weiter. Auch im Walde war es heiß und ganz still; die Mittagsstunde hielt die Sommergäste, welche ihn sonst belebten, in ihren Wohnungen fest.
Knauthe war ein rüstiger Fußgänger, und die Spannung und Aufregung, in welcher er sich befand, beflügelte noch seine Schritte. So hatte er nach einer halben Stunde das Ziel seiner Wanderung erreicht.
Die Försterei Lindental war ein einzelnes Gehöft, das tief versteckt im Walde lag. Das ziemlich lang gestreckte graue Wohnhaus hatte nur ein einziges Stockwerk und unter dem breiten, hohen, weit vorspringenden Dach ein paar Giebelstuben: es würde recht unscheinbar ausgesehen haben, wenn es nicht einen reizenden Schmuck besessen hätte. An den Wänden rankten die Kletterrosen empor, die jetzt in voller Blüte standen. Wie duftige Kränze umrahmten die rosa und weißen Blumen die blankgeputzten Fenster, hinter denen blendendweiße Gardinen zu sehen waren. In einiger Entfernung vom
Hause unter einer breitästigen Linde, deren Blüten sich soeben erschlossen hatten und von honigsammelnden Bienen umsummt wurden, standen aus Holz gezimmerte Tische und Bänke, aber nirgends war ein menschliches Wesen zu erblicken.
Inspektor Knauthe schritt auf die in der Mitte des Hauses befindliche Tür zu und stieg die zu ihr emporführenden Steinstufen in die Höhe; noch hatte er aber die Hand nicht auf den Drücker gelegt, so erhob sich lautes Gebell, und von der Hinterseite des Hauses her kam ein sehr großer, schöner, hellgelber Hühnerhund gesprungen, welcher Miene machte, sich auf den Ankömmling zu stürzen.
In demselben Augenblick wurde aber auch schon die Tür geöffnet, eine weibliche Stimme rief ein entschiedenes: „Ruhig, Diana, hierher!" und der Hund folgte gehorsam dem Rufe.
Inspektor Knauthe stand vor einer Frau, welche vielleicht die Mitte der Fünfziger überschritten haben mochte. Sie trug ein schlichtes schwarzes Kleid und darüber eine saubere Küchenschürze, das graue, glatt gescheitelte Haar war unter einer kleinen weißen, mit einem schwarzen Bande aufgesteckten Mütze verborgen.
„Wünschen Sie den Herrn Förster Horn zu sprechen, mein Herr ?" fragte sie den Inspektor, der höflich den Hut gezogen hatte, und trat zurück, um ihm den Eingang frei zu machen. „Ich bedauere, der ist nicht zu Hause, er ist auf ein paar Wochen verreist."
„Das tut nichts, ich hoffe, Sie können mir in der Angelegenheit, in welcher ich komme, ebensogut Auskunft geben," erwiderte der Inspektor, indem er eintrat. „Ich spreche doch wohl mit Frau Pöplau?"
„Die bin ich," erwiderte die Frau, während sie die dunklen Augen, die einmal schön gewesen sein mochten, jetzt aber trübe und glanzlos aussahen, auf den Ankömmling richtete, wie in der Erwartung, daß dieser sich nun auch vorstellen werde. 191,18*