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mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. 63. Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat". Telefon Nr. «3.
Erscheint Mittwoch und Sanistag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mt. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 1C Pfg.
Amtliches.
J.-Nr. 1030 K. A. Die Termine für die Abhaltung der diesjähr. Lehrkurse injber Kreisbaumschulezur Ausbildung von Obstbaumwärtern sind wie folgt festgesetzt:
1. Hauptkursus:
Vom 18. März bis zum 3. April einschließlich.
Veredelung und Aufzucht des jungen Baumes, Schnitt und Formieren, Behandlung älterer Bäume, Ausputzen, Pfropfen, Belehrung über Obstbaumkrankheiten, Schädlinge usw.
2. Sommerkursus:
Vom 29. Juli bis 3. August einschließlich. Sommerbehandlung der Bäume.
3. Herbstkursus:
Vom 2. bis 5. Oktober einschließlich.
Obsternten, Sortieren, Verpacken, Herbst- und Winterbehandlung des Obstbaumes.
Die drei Kursabschnitte bilden einen zusammenhängenden Lehrgang. Sie sind sämtlich unentgeltlich. Ueberdies wird der Kreis auch in diesem Jahre jedem dem Arbeiterstand angehörenden Teilnehmer als Ersatz für entgangenen Arbeitsverdienst eine Beihülfe von 1 M. pro Tag zahlen, vorausgesetzt, daß die gleiche Summe von der zugehörigen Gemeinde gezahlt wird.
Da die Obstbaumpflege im Kreise noch recht viel zu, wünschen übrig läßt und dies fast ausnahmslos damit begründet wird, daß es an ausgebildeten Obstbaumwärtern fehle, darf ich wohl voraussetzen, daß die Gemeinden die günstige Gelegenheiten benutzen und mindestens je einen geeigneten Mann an den diesjährigen Kursen in der Kreisbaumschule teilnehmen lassen.
Anmeldungen erbitte ich sofort, spätestens aber bis zum 15. März d. Js. Dabei ersuche ich, anzugeben, ob die Teilnehmer mit den nötigen Geräten, wie: Baumsäge, Veredelungsmesser, Baumschulschere, Hippe und Abziehstein versehen sind, oder ob Lieferung gegen Bezahlung gewünscht wird. Der Herr Kreisgärtner ist gern bereit, den Bezug der Geräte zu Fabrikpreisen zu vermitteln.
Ich bemerke noch, daß die Kursusteilnehmer stets so frühzeitig entlassen werden, daß Sie jeden Tag nach Hause gehen können und daher eine mit Kosten ver. bundene Uebernachtung nicht nötig haben.
Schlüchtern, den 20. Februar 1912.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Valentiner.
J.-Nr. 1213. Die Herren Bürgermeister und die Herren Vorsitzenden der Schuldeputationen und Schul-
Samstag, den 24. Februar 1912.
Vorstände werden hierdurch auf das durch das amtliche Schulblatt Nr. 2 für 1912 veröffentlichte Gesetz, betreffend die Beschulung blinder und taubstummer Kinder und die zu dessen Ausführung erlassenen Bestimmungen (Ausführungsanweisung) aufmerksam gemacht und ersucht sofort die in Betracht kommenden Kinder zu ermitteln und die vorgeschriebene Nach- weisung (f. aJZufter A zur Ausführungsanweisung) alsbald dem zuständigen Herrn Kreisschulinspektor vor- zulegen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich ferner, mir bis zum 5. M ä r z d. Js. auch die taubstummen und zugleich blinden Kinder im Lebensalter von 6 bis zu 15 Jahren namhaft zu machen.
Die Veränderungen (Zu- und Abgänge) zu der Nachweisung der noch nicht schulpflichtigen taubstummen und blinden Kinder sind zum 1. Juli j. Js. hierher anzuzeigen. Die vorgeschriebene kreisärztliche Untersuchung hat möglichst in den Jmpfterminen stattzufinden.
Schlüchtern, den 22. Februar 1912.
Der Königliche Landrat: Valentiner.
J.-Nr. 1539. Im Interesse der Kreisbevölkerung wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Sprechstunden bei dem Landratsamte, der Einkommensteuer- Veranlagungskommission und dem Kreisausschuß wie seither auf Dienstag und Freitag, vormittags 9 bis 12 Uhr, festgesetzt sind.
Schlüchtern, den 6. Februar 1912.
Der Königliche Landrat: Valentiner.
Bekanntmachung.
Das Proviantamt Hanau kauft fortgesetzt Hafer und Stroh (Flegel- und Maschinenstroh.)
Schlüchtern, den 19. Februar 1912.
Der Königliche Landrat: J. V. Schultheiß.
J.-Nr. 2210. In Steinau und in Leisen- Wald, Kreis Gelnhausen, ist die Schweineseuche festgestellt worden.
Schlüchtern, den 22. Februar 1912.
Der Königliche Landrat: I. V. Schultheis.
J.-Nr. 1791. Die Herren Synagogenältesten des Kreises werden hiermit veranlaßt, die ihnen von hier aus zugehenden Klaffensteuerrollen für die Steuerperiode 1912/14 vor den versammelten Gemeindemitgliedern zu verlesen und jedem Steuerpflichtigen den ihn betreffenden Steuersatz besonders bekannt zu machen, auch die geschehene Bekanntmachung durch Namensunterschrift mit Beisetzung des Tages, an welchem sie erfolgt ist, aner-
63. Jahrgang. kennen zu lassen. Der Tag, an dem die Bekanntmachung stattgefunden hat, ist binnen 14 Tagen hierher anzuzeigen.
Einsprüche gegen die Veranlangung sind nur innerhalb der ersten 14 Tage nach erfolgter Bekanntmachung zulässig.
Schlüchtern, den 20. Februar 1912.
Der Königliche Landrat: J. V.: Schultheis.
Befanntmachrrng.
a) Die Zustellung der Kriegsbeorderungen und Paßnotizen für das neue Mobilmachungsjahr erfolgt in der Zeit vom 11. bis 25, März ds. I. durch Ordonnanzen bezw. durch die Bürgermeisterämter.
b) Die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrachten Wohnungsveränderungen sind sofort zu melden.
c) Die Mannschaften der Reserve, der Landwehr I und II und der Ersatz-Reserve haben an den Tagen vom 11. März ab, falls sie nicht selbst zu Hause sein können, eine ander: Person des Hausstandes mit der Empfangnahme der Kriegsbeorderungen bezw. Paßnotizen zu beauftragen.
d) Jeder Mann, der bis zum 25. März abends keine Kriegsbeordernng oder Paß-Notiz erhalten hat, hat hiervon seinem Bezirksfeldwebel mündlich oder schriftlich Meldung zu erstatten.
e) Die vom 1. April ab nicht mehr gültigen alten gelben Kriegsbeorderungen und Paß-Notizen sind an diesem Tage durch die Mannschaften selbst zu vernichten, die neuen roten einzukleben.
-"Fulda, den 21. Februar 1912.
Königliches Melde-Amt. Klauer, Major z. D. und Bezirks-Offizier.
Aus der Rede des Reichskanzlers vom 16. Februar.
(Schluß.)
Erweiterung der Parlamentsrechte?
Ferner wollen Sie die verfassungsmäßig bestehende politische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers unter eine rechtlich wirksame Aufsicht des Reichstags stellen. In der Geschichte des Reichstags befindet sich meines Wissens kein Fall, in dem das Fehlen einer solchen Befugnis empfunden worden wäre. Der Antrag ist aus der Doktrin geboren und bezweckt die Vermehrung der Parlainentsrechte gewissermaßen auf Vorrat. Praktischen Wert hätte er nur als Etappe auf dem Wege
Das Geheimnis der Akuten.
Roman von Jenny Hirsch. 5
Zu diesem Zwecke fuhr er mit dem Frühzuge, der von Kiel kommend an der Station Gremsmühlen hielt, nach Eutin und machte dort bei Gericht Anzeige von dem rätselhaften Vorfall.
An den Gestaden des Keller- und Dieksees, in einer Gegend, die noch viel von dem idyllischen Charakter bewahrt, welche Voß in seiner „Luise" so ansprechend geschildert hat, unter einer Bevölkerung, deren Zuverlässigkeit und patriarchalische Einfachheit beinahe sprichtwört- lich geworden ist, würde unter allen Umständen das Verschwinden eines jungen Mädchens großes und berechtigtes Aufsehen erregt haben. Es ward aber in diesem Falle noch ganz besonders gesteigert durch die Persönlichkeit der Verschwundenen.
Obwohl Lydia von Ruffer in jedem Jahre nur eine verhältnismäßig kurze Zeit in der Gegend verlebt hatte, betrachtete man sie doch mit anderen Augen, als die gewöhnliche Schar der Sommergäste, die kommen, gehen, vielleicht noch ein- oder ein paarmal wiederkehren und bann verschwinden, ohne irgend eine Spur zurückzulas- sen. Man hatte sie als ein kleines Kind gekannt, hatte sie heranwachsen sehen und hielt sie halb und halb für eine Eingesessene, denn es war ihrem freundlichen und weit über ihre Jahre gesetzten Wesen gelungen, sich Sympathien bei den im ganzen etwas mißtrauischen Holsteinischen Landleuten zu erwerben.
Der Vater von Edith und Lydia, der nachherige Geheime Kommerzienrat von Ruffer war noch ein einfacher Herr Ruffer, allerdings aber der sehr reiche Inhaber ernes von seinem Vater begründeten Bankgeschäfts in Hannover gewesen, als er zum ersten Male mit seiner Gattin, der damals achtjährigen Edith und der erst einige Monate alten Lydia zur Sommerfrische nach Gremsmüh-
len in der sogenannten „Holsteinischen Schweiz" gekommen war. Frau Ruffer, welche nach der Geburt ihrer jüngsten Tochter kränkelte, bedurfte nach dem Ausspruch der Aerzte nur Ruhe und frischer Waldluft und beides fand sie in reichem Maße in diesem herrlichen, wald- und wasserreichen Landstrich des zu Oldenburg gehörenden Fürstentums Eutin, der damals noch weit weniger als Sommeraufenthalt benutzt ward, als in späteren Jahren.
Es gefiel ihr so wohl in der schönen Umgebung und unter den schlichten Leuten, daß sie sehr lange blieb und häufig wiederzukehren wünschte. Ihr Gatte schloß deshalb, ehe sie nach Hannover zurückreisten, den Kauf über ein Grundstück ab, das zu dem von Voß unter dem Namen „Grünau" besungene Dorfe Malente gehörte und den Namen „der Rodenberg" führte. Auf einer Anhöhe, welche den Blick über einen Teil des Kellersees, über Wald, Feld und Wiesen gestattete, wurde nun eine sehr hübsche und geräumige Villa im Schweizerstil erbaut und ein Garten angelegt. Der Gärtner, welcher ihn in Ordnung hielt und in einem kleinenfürihnerbautenHausewohnte, übernahm gleichzeitig mit seiner Frau die Obhut der Villa während der Zeit, wo die Besitzer fern davon waren.
Regelmäßig wie die Schwalben, die unter dem Dachfenster der Villa nisteten, nur etwas später, war seitdem Frau Ruffer mit ihren Töchtern jeden Sommer, gewöhnlich um die Pfingstzeit, in die Villa eingezogen. Ihr Gatte war nur ab und zu auf kürzere oder längere Zeit zum Besuch gekommen. Seine Geschäfte hielten ihn in Hannover zurück, er hatte seinem Bankgeschäft große industrielle Unternehmungen hinzugefügt, galt für einen mehrfachen Millionär und eine Finanzgröße ersten Ranges und war durch den Titel GeheimerKommerzienrat, durch Verleihung des Adels und mehrerer Orden ausgezeichnet worden.
Die nunmehrige Frau von Ruffer gab auf Rang und Titel, auf welche' ihr Mann so stolz war, im Grunde
recht wenig, denn als Tochter einer altangesessenen Lübecker Kaufmannsfamilie besaß sie einen hohen Grad von Bürgerstolz. Dazu behagte ihrem stillen, einfachen Sinne und ihrem Hange zu einem mehr beschaulichen Leben der rege gesellschaftliche Verkehr, der auf Wunsch ihres Gatten in dem prächtig eingerichteten Hause in Hannover entfaltet ward, sehr wenig. Der Aufenthalt auf dem Rodenberg erschien ihr immer wie ein erlösendes Ausruhen nach einem tief ermüdenden Anspannen aller körperlichen und seelischen Kräfte, und als wohltuender Gegensatz zu dem sie inHannoverumgebendenLuxus herrschte in der Villa bei aller Gediegenheit eine behagliche Einfachheit.
Nur ein paarmal hatte Frau von Ruffer sich entschlossen, ihre Kinder unter der Obhut ihrer Erzieherin in der Villa zurückzulassen und ihren Gatten auf Reisen zu begleiten, die der lebenslustige Mann, der es auf dem stillen Rodenberg immer nur einige Tage aushielt, als eine Notwendigkeit für seine Gesundheit erklärte. Nachdem Edith aus der Pension in Berlin, wohin sie zur Vollendung ihrer Erziehung auf zwei Jahre geschickt worden, zurückgekehrt war, hatte derDatersie zu seiner Reisebegleiterin erkoren, während die viel jüngere Lydia bei der Mutter zurückblieb. 191,18»
Auf einer dieser Reisen hatten Vater und Tochter die Bekanntschaft des Oberleutnants von Noßwitz gemacht. Der weltgewandte Offizier mit dem aristokratischen Wesen, dessen zur Schau getragene Blasiertheit ihm noch einen Reiz mehr verlieh, wußte sich bei dem Geheimen Kommerzienrat sehr schnell in Gunst zu setzen und hatte diesen noch früher für sich erobert, als die Tochter, deren Herz nicht allzu leicht in Flammen zu setzen war. Roß- witz blieb indessen während einiger Wochen ihr ständi» aer Begleiter und wußte sich als einen so vortrefflichen Reisemarschall zu erweisen, daß allmählich auch Edith ganz entzückt von seiner Liebenswürdigkeit war und sei- nen Bewerbungen ein immer geneigteres Ohr lieh.