ZchlüchtemerMung
mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Telefon Nr. 83. ' / ■ Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat". Telefon Nr. 83.
Erscheint Mittwoch und "Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mt. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 1C Pfg.
Mittwoch, den 3. Januar 1912.
63. Jahrgang.
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Amtliches.
J.Nr. 40. Nachdem in Steinau die Maul' und Klauenseuche erloschen ist, hat der Herr Regierungs-Präsidenten die „Landespolizeiliche Anordnung" vom 4. Oktober d. Js. aufgehoben. Somit scheiden die Stadt Steinau und der Gulsbezirk Hunds - rück aus dem Sperrbezirk und die Orte Schlüchtern, Bellings, Kresfenbach, Marborn, Marjoß, Niederzell, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Seidenroth, Ulmbach und dem Forshgehöft Talhof aus dem Beobachtungsgebiet aus.
Schlüchtern, den 2. Januar 1912.
Der Königliche Landrat: I. V.: Schultheis.
Landespolizeiliche Anordnung betr. die Bekämpfung der im Kreise Schlüchtern aufgetretenen Maul- und Klauenseuche.
Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- u. Klauenseuche durch den beamteten Tierarzt und die zur Zeit bestehende größere Gefahe ihrer Verbreitung wird bis auf weiteres auf Grund der §§ 19—29 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. 6.1880 u. 1. 5. 1894 (R.-G.-BI. S. 153-409) sowie der §§ 57 ff. der Bundesratsinstr. vom 27. 6. 1895 (R.-G.-Bl. S. 357) und des § 56 b der Reichsgewerbeordnung, sowie auf Grund der gemäß § 1 der oben erwähnten Bundesratsinstruktion vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erteilten Genehmigung für die unten näher bezeichneten Teile des Kreises Schlüchtern folgendes angeordnet:
1. Sperrgebiet.
§ 1. Der Sperrbezirk besteht aus der Stadt Soden.
§ 2. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine in dem Sperrbezirk unterliegen der Stallsperre. Die Verwendung von Rindvieh aus unverseuchten Gehöften ist nur mit polizeilicher Genehmigung zulässig, die beim Landratsamt zu beantragen ist.
§ 3. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftseingängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
§ 4. Das Geflügel ist in den verseuchten Gehöften und in ihren Nachbargehöften fo abzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
§ 5. Die Hunde sind festzulegen.
§ 6. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten Personen und Tierärzten gestattet. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte zu untersagen.
§ 7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
§ 8. Das Verladen von Vieh auf den Bahnstationen innerhalb der verseuchten Orte ist verboten und zwar auf der Bahnstation Salmünster—Soden.
§ 9. Die Einfuhr von Klauenvieh in Sperrbezirke ohne polizeiliche Erlaubnis ist verboten. Der Landrat kann die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Ab- schlachtung unter der Bedingung gestatten, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus Sperrbezirken und der Durchtrieb von Klauenvieh durch Sperrbezirke und verboten.
DieAussuhr von schlachtreifemVieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Regierungspräsidenten erfolgen, die beim Landratsamt zu beantragen ist.
§ 10. Die weiter erforderlichen örtlichen Anordnungen werden von dem zuständigen Landrat erlassen.
2. Beobachtungsgebiet.
§ 11. Das Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59 a der Bundesratsinstruktion vom 27. Juni 1895 besteht aus der Stadt Salmünster und den Gemeinden Ahl und Romschal.
§ 12. Die Ausfuhr und der Durchtrieb von Klaueu- vieh aus dem und durch das Beobachtungsgebiet sind ohne Erlaubnis des Landrats verboten.
§ 13. Der Auftrieb von Klauenvieh aus Beobachtungsgebieten auf Märkte ist verboten. Desgleichen sind sämtliche Viehmärkte im Kreise Schlüchtern verboten.
§ 14. Der Hausierhandel mit Klauenvieh ist für den Umfang des Kreises Schlüchtern auf die Dauer von 2 Monaten verboten.
Die Anordnung weitergehender Maßregeln bleibt dem Landrate vorbehalten.
3. Allgemeines.
§ 15. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, sofern nach dem Strafgesetzbuch nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, nach den §§ 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni
1880/1. Mai 1894 bezw. nach § 148, Abs. 1 Ziffer 7a der Reichsgewerbeordnung bestraft.
§16 . Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Ihre Aufhebung erfolgt, sobald die eingangs bezeichnete Seuchen- gefahr beseitigt ist. (A III. 6480 II.)
Cassel am 30. Dezember 1911.
Der Regierungspräsident: Graf v. B e r n st o r f f.
Sozialdemokratisches.
Die „Bauernfreundlichkeit" der Sozialdemokrate«.
An dem gesunden Sinn unserer ländlichen Bevölkerung ist bisher noch stets die sozialdemokratische Agitation abgeprallt. Da die Umsturzpartei aber immer wieder versucht, auch in ländlichen Kreisen Mitläufer zu fangen, so sei hier ihre Bauernfreundlichkeit durch einige charakteristische Aussprüche aus ihren eigenen Reihen erleuchtet:
Der „Vorwärts" schrieb am 6. Dezember 1891:
„Uns kann es nicht in den Sinn kommen, den Privateigentumsbestrebungen der Bauern auf Grund und Boden irgendwie förderlich zu sein. Die Erde gehört nicht den Bauern, sondern gehört allen Menschen; privates Eigentum an Grund und Boden ist niemand zuzubilligen."
Bebel hat auf dem Münchener Parteitage gesagt:
„Es bewahrheitet sich hier wieder einmal, daß es keine egoistischere, rücksichtslosere, brutalere, aber auch keine borniertere Klasse gibt, als unsere Bauern."
Nachher wollte Bebel allerdings nur von „Agrariern" —^darunter sollten die Großbesitzer gemeint sein —, gesprochen haben, aber der Zusammenhang seiner Worte ergibt unzweifelhaft, daß er gerade die Bauern in erster Linie gemeint hat. — So schrieb auch die „Sächsische Volkszeitung" 1890:
„Wir erklären nicht nur den großen Gutshöfen, sondern auch dem kleinsten Bauernhause den Krieg." Kautsky sagte auf dem Frankfurter Parteitage-
„Die Bauernwirtschaft verewigen wollen, hieße die Barbarei verewigen wollen."
Fischer sagte im Jahre 1895:
„Die Sozialdemokratie kann den Bauer erst gewinnen, wenn er von seinem Eigentum losgelöst und bankerott ist."
Als in Bremen durch ein Gesetz die kleinen Hauseigentümer unter denen auch viele Arbeiter sind, geschädigt wurden, schrieb ein sozialdemokratisches Blatt:
Gesühnt.
Roman von G. v. Schlippenbach. 50
„Sage ihnen auch einige Worte, meine Nora," bittet Klingberg.
Und die Helle Frauenstimme spricht, lautlos ist es unter den Hunderten, deutlich vernehmlich ist jede Silbe.
„Auch ich möchte Euch danken für den Empfang," sagte Nora. „Als ich zum ersten Mal durch die Fabrik ging, gewann ich sie lieb. Mein Herz ist heute voll Glück, ich stehe an der Seite meines teuren Gatten als sein Weib."
„Für Euch, die Ihr für ihn arbeitet, die Ihr ihm dient, habe ich ein Gefühl warmen Interesses; wir wollen treu zu einander stehen, Gott wolle uns alle segnen und behüten."
Dieses Mal wollte der Jubel nicht enden, die Musikkapelle, die aus den Fabrikarbeitern bestand, spielte einen Tusch nach dem anderen und dann einen Marsch, bei dessen Klängen sich die Leute entfernten.
Die alte Frau Klingberg und ihr Enkelchen waren für einige Wochen bei den Verwandten Dolores in Königsberg, erst zu Weihnachten wurden sie zurückerwartet.
Klingberg öffnete die Tür seines Hauses, er zieht die Gestalt seiner Frau an sich.
Nun sind wir allein .. allein mit unserem Glück."
* * ♦
Starrer Frost hielt die Welt gefangen, selbst in der südlicheren Gegend Deutschlands, wo Kreibach, Langen- bolzen und Steinthal lagen, war der Winter eingekehrt. Eine dünne Schneeschicht deckte die Erde, und das Wild verließ den schützenden Forst nicht mehr
Emil Otto streifte oft durch sein Jagdrevier; die Flinte auf dem Rücken, ging er durch den stillen Wald, wenn er nicht in Kreibach bei dem Verwalter beschäftigt war.
Es gab um diese Zeit nicht viel in der Landwirtschaft zu lernen, eine große Unrast hetzte Ebenstedt hin und her. Todmüde kam er von seinen Streifzügen zurück, er bewohnte seit der Schwester Verheiratung einige freundliche Zimmer im Nebenhause.
„Junge Eheleute müssen allein bleiben," behauptete Ebenstedt eigensinnig; „ich will die Flitterwochen nicht stören."
„Wenn Emil Otto sich müde gelaufen, saß er oft auf der Bank, die vor einer alten Mühle stand. Halb zerfallen lag sie da, gerade auf der Grenzscheide zwischen Langenholzen und Kraibach. Jetzt klapperten die Räder nicht mehr; der Teich hatte sich in ein Feld verwandelt, und still und öde sah das verwitterte Gemäuer aus.
„Ich muß die Mauern niederreißen lassen," dachte Ebenstedt, „die Ziegeln sind noch brauchbar, so nützt die alte Mühle nichts mehr."
Er sah sie sich genauer an. Um das hochgelegene Gebäude führte eine morsche Holzgalerie, man sah von dort auf das halbzerbrochene, große Rad hernieder, daS nun schon viele Jahre stille stand. Eine feste Bohlentür führte in das Innere der Mühle; jetzt stand sie halb offen, die Angeln kreischten im Winde.
„Meine Damen kehren in dieser Woche endlich heim," erzählte Graf Mören eines Tages; „Lenuer wird sich freuen, seine Braut wiederzusehen!"
„Das glaube ich nicht," dachte Emil Otto, „dieser Eisklumpen ist durch nichts zu bewegen. Und mir schlägt das Herz bis in die Fingerspitzen, wenn ich sie bald hier wissen werde. Ich will sie sehen, ich halte es so nicht länger aus, diese Unrast macht mich wahnsinnig!"
Eines Nachmittages streifte Ebenstedt wieder durch den Wald, trübe und grau war der Tag, in der Luft hing der Schnee nnb dazwischen heulte der Wind durch die' kahlen Bäume. Auch heute lenkte ®mil Otto die Schritte zur Mühle, er hatte unlängst im Schnee Fuchsspuren entdeckt und vermutete den Bau in der Nähe.
Gestern sollten dieGräfin und ihre Tochter nach Haus« kehren, wann würde Ebenstedt nach Kreibach hinüberfahren können?
Sonntag vielleicht.
Doch gewiß war Lenner dann dort, und seine Braut war für alle anderen Menschen ungenießbar. „Und d»> bei langweilt sie sich zu Tode mit dem steifen Kerl," dacht« Ebenstedt.
Eine Krähe flog vorbei, Emil Otto schoß und traf. Schwer fiel der Vogel auf den hartgefrorenen Boden. Das Bellen eines Hundes ließ sich in einiger Entfernung vernehmen. Ebenstedt hob lauschend den Kopf, ei zitterte am ganzen Körper.
„Still, Minka, kusch Dich!" rief eine helle, wohlbekannte Stimme, die Emil Otto Tag und Nacht mit ihrem schönen, dunklen Ton verfolgt, nach der er sich krank gesehnt. Er ist Alwin« entgegengeeilt unb hat ihre beiden Hände ergriffen, er ist im Begriff, etwas Tolles zu tun. Wie, wenn er sie emporhebt und fortträgt wie das wilde Tier seine Beute; wenn er dieses geliebte, tief erblaßte Gesicht mit rasenden Küssen bedeckt, diese roten Lippen unter den eigenen zittern fühlt, wenn er ? .. Aber nein, er muß sich bezwingen, die Feuerlohe darf nicht über seine Sinne zusammen schlagen, er muß Herr über sich werden.
Errät Alwina etwas von dem Sturm, den ihr Anblick in des weißhaarigen Mannes Brust entfesselt hat, Sie steht vor ihm da, die Hände gefangen, das stolz« Haupt auf die Brust geneigt; sie wagt kaum zu atmen, sie fühlt, wie seine Augen in heißer Liebkosung auf ihrer Gestalt ruhen. „Haben Sie Mitleid," möchte sie rufen; „was soll aus uns werden!" Sie bringt es nicht über die Lippen, aber zwei große Tränen rollen langsam über ihre Wangen und fallen warm auf Ebenstedts Hand. Er zuckt heftig zusammen und gibt sie augenblicklich frei.
„Verzeihen Sie mir," sagte er dumpfund streicht über seine Stirn. „Ihr Anblick war so plötzlich, es hat mich überwältigt." 187,18*