Städten der Provinz Hannover, auf welche die revidierte Hannoversche Städteordnung vom 24. Juni 1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der im § 27 Abs. 2 der Hannoverschen Kreisordnung vom 6. Mai 1884 benannten Städte, die Gemeindevorstände, im Übrigen die Landräte (in den Hohenzollernschen Landen die Öberamtmänner).
Wir ersuchen, diese Bestimmung durch die Amtsblätter zu veröffentlichen und die Nachgeordneten Behörden mit dem Bemerken besonders darauf hinzuweisen, daß die Vorschriften des Vierten Buches der R. V O. über die Invaliden- und Hinter- bliebenenverstchernng am 1. Januar 1912 in Kraft treten
Berlin W. 9, den 17. November 1911
Der Minister f. Handel u. Gewerbe. J. V. Schreiber. Der Minister des Innern. Im Auftrage. Dr. Freund.
J.-Nr. 16485. Vorstehender Erlaß wird hiermit veröffentlicht.
Schlächtern, den 27. Dezember 1911.
Der Königliche Landrat. V a l e n t i n e r.
J.-Nr. 16543. Die Fleischbeschauer und Trichinen- schauer werden an die pünktliche Einsendung der dem Herrn Kreistterarzt bis zum 3. Januar 1912 vor- zulegenden Vierteljahresnachweise erinnert.
Schlüchtern, den 27. Dezember 1911.
Der Königliche Landrat J. V.: S ch u l t h e i s.
J.-Nr. 16547. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Vorlage der Berichte über die Revi ston der Drogenhandlnngen noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Einsendung nochmals erinnert.
Schlüchtern, den 27. Dezember 1911.
Der Königliche Landrat. J. V.: S ch u l t h e i s.
J.-Nr. 16554. Gemäß § 6 der Wahlordnung für die Handwerkskammer vom 17. August 1899 — Amtsblatt für 1899 S. 266/67 — wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Verzeichnis der wahlbe- rechitgten Innungen des Kreises Schlüchtern von dem Tage der Ausgabe dieses Blattes ab acht Tage lang zur Einsicht der Beteiligten in meinem Geschäftslokale ausliegt. Etwaige Beschwerden gegen den Inhalt des Verzeichnisses sind binnen 14 Tagen bei mir anzu- bringen.
Schlächtern, den 28. Dezember 1911.
Der Königliche Landrat: I. V.: Sch ultheis.
Die alsbaldige Einzahlung der Krankenversicherungsbeiträge für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Dez. d. Js. wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Vom 15. Januar 1912 ab müssen alle dann noch bestehenden Rückstände zwangsweise zur Einziehung kommen.
Die Herren Bürgermeister ersuchen wir, dieses recht bald allen Beteiligten ihrer Gemeinde zur Kenntnis bringen zu lassen.
Schlüchtern, am 19. Dezember 1911.
Der Vorstand der Kreiskrankenkasse:
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Die Termine der im Jahre 1912 an der Königl. Lehranstalt in Geisenheim stattfindenden Obstbau- und Baumwärterkurs?, welche aus dienstlichen Gründen verlegt werden mußten, sind nunmehr wie folgt festgesetzt worden:
1. Obstbaukursus vom 19. Februar bis 2. März,
2. Baumwärterkursus vom 4. bis 16. März,
3. Obstbau-Nachkursus vom 15. bis 20. Juli,
4. Baumwärter-Nachkursus vom 22. bis 27. Juli.
Die Direktion der Königlichen Lehranstalt.
Druck von T. H oh meist er in Schlüchtern.