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mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Telefon Nr. 68.__Vierteljährliche Beilage:Unsere Heimat". Telefon Nr. «8.

Erscheint Mittwoch und Samstag. Prers mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Mittwoch, den 15. Februar 1911.

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Amtliches.

Landespolizeiliche Anordnung betreffend

Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche.

I. Durch meine landespolizeiliche Anordnung vom 7. November v. I. AIII. 4646 ver­öffentlicht in Nr. 45 S. 324 des Regier.-Amtsbl. ist die amtliche Untersuchung des mittels der Eisen­bahn aus mit Maul- und Klauenseuche verseuchten Teilen des Deutschen Reiches in den Regierungs­bezirk Cassel eingeführten Klauenviehs angeordnet. Diese Anordnung bleibt in vollem Umfange bestehen und erstreckt sich auf das Vieh, das aus verseuchten Regierungsbezirken oder den Regierungsbezirken gleichstehenden Verwaltungsbezirken mittels der Eisen­bahn eingeführt wird. Die verseuchten Bezirke sind aus den amtlichen Nachweisungen ersichtlich.

II. Für die Ausfuhr aus den nachstehend bezeich­neten stärker verseuchten Bezirken wird diese Anordnung auf Grund der §§ 18 und 20 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh­seuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, mit Geneh­migung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des Regie­rungsbezirks Cassel bis auf weiteres folgendermaßen erweitert:

§ 1.

Kluuenvieh, das aus den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, aus den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg, aus den Großherzogtümern Mecklen­burg-Schwerin und Mecklenburg-Sirclitz, aus Lübeck, aus dem Herzogtum Anhalt und aus dem Königreich Sachsen in den dortigen Bezirk eingeführt wird, ist, wenn es mit der Eisenbahn oder zu Schiff einge­führt wird, bei der Entladung, wenn es auf dem Landweg eingeführt wird, bei der Einfuhr an den Polizeipräsidenten

von den Herren Polizeidirektoren bestimmt werden- Landräten

den Untersuchungsstellen einer amtstierärztlichen Unter­suchung zu unterziehen. Der Besitzer oder Führer des Viehtransportes hat von dem Eintreffen des untersuchungspflichtigen Viehs dem Herrn Kreistierarzt Anzeige zu erstatten und darf das Vieh nicht eher von der Entladestelle oder von dem bestimmten Unter-

suchungsorl entfernen, bis die Untersuchung statt- gefunden hat.

§ 2.

Klauenvieh, das aus den unter § 1 erwähnten Bezirken eingeführt wird, ist am Bestimmungsort in abgesonderten Stallräumen unterzubringen und für die Dauer von 8 Tagen der polizeilichen Beobachtung zu unterwerfen. Ist eine Unterbringung des Viehs in gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die polizeiliche Beobachtung auf das gesamte, in den Ställen untergebrachte Klauenvieh auszudehen.

§ 3.

Ein Wechsel des Standorts des unter polizeiliche Beobachtung gestellten Viehs ist verboten. Weitere Verkehrs- und Nutzungsbeschränkungen sind nicht erforderlich. Die Ausfuhr des Viehs zur Abschlachtung ist während der Beobachtungsfrist unter den für die Ausfuhr von Vieh aus Beobachtungsgebieten geltenden Bedingungen mit polizeilicher Genehmigung gestattet.

§ 4.

Nach Ablauf der achttägigen Frist ist das der Beobachtung unterliegende Vieh amtstierärztlich zu untersuchen. Wenn die Untersuchung die Unver- dächtigkeit der Tiere ergibt, ist die Beobachtung aufzuheben.

§ 5.

Für das aus den oben genannten Bezirken zum Zwecke sofortiger Abschlachtung in öffentliche Schlacht­häuser eingeführte oder auf Schlachtviehmärkte aus­getriebene Klauenvieh greifen die Vorschriften über die abgesonderte Aufstellung und die polizeiliche Beobachtung (vergl. 8 2) nicht Platz. Das auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Klauenvieh darf jedoch von den Schlachtviehmärkten nur zur Schlachtung oder zum Auftrieb auf andere Schlachtviehmärkte abgetrieben werden.

§ 6.

Für die Behandlung des aus Beobachtungs­gebieten der unter § 1 genannten Bezirke ein- geführten Viehs bleiben die besonderen, bei der Aus­fuhr dieses Viehs vorgeschriebenen Bedingungen maßgebend.

§ 7-

Die Kosten der Untersuchung fallen gemäß § 24 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichs- viehseuchengesetz vom 12. März 1881 dem Einführer des Viehes zur Last, wenn die Einführung durch ihn zum Zwecke des öffentlichen Verkaufs erfolgt, dagegen

der Staatskasse gemäß § 23 a. a. O., wenn die Einführung durch oder für Landwirte zu eigenem Bedarf geschieht.

§ 3.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestim­mungen werden nach § 328 des R.-Str.-G.-B. und nach den §§ 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bestraft.

§ 9-

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft. Ihre Aufhebung wird erfolgen, sobald die Seuchengefahr beseitigt ist.

(A DL 550.)

Cassel am 5. Februar 1911.

Der Regierungspräsident.

J. V.: Rieß von Scheurnschloß.

Vorstehende Anordnung wird hiermit veröffentlicht.

Das nach § 1 dieser Anordnung eingeführte Klauenvieh wird von dem Herrn Kreistierarzt hier und in dessen Behinderung von dem Herrn Kreistier­arzt in Gelnhausen untersucht.

Schlüchtern, den 13. Februar 1911.

Der Königl. Landrat: Valenttner.

J.-Nr. 757 K. A. Dem bei dem Mühlenbesitzer C. Hadermanu in Schlüchtern in Dienst stehenden Heinrich Müller aus Herolz ist für langjährige treue Dienstzeit eine Prämie von 10 Mk. aus Kreismitteln bewilligt worden.

Schlüchtern, den 11. Februar 1911.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.

Valentiner.

Deutsches Reich.

Der Reichstag setzte am Donnerstag die zweite Lesung der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz fort. Zur Debatte stand der § 77, der von der Zusammen­setzung der Strafkammern in der Hauptverhanolung handelt. Die Kommission hatte entsprechend den Vor­schlägen der Regierung für die Strafkammern erster Instanz die Zusammensetzung von drei Schöffen nebst zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden beschlossen. Die Abgg. Müller- Meiningen (fortschr Vp) und Gröber (Z) verlangten auch für die Berufungskammern drei Schöffen neben zwei Richtern, was jedoch sowohl vom Justizminister Dr. Beseler als auch vom Staatssekretär

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amüsiert hatte, kam jetzt wieder herangetrippelt. Sie hatte keine Ahnung, was da verhandelt wurde, und wie nahe sie selbst daran beteiligt war, aber sie sah die ernsten Ge­sichter, und eine unklare Besorgnis, ob sie selbst am Ende gar unartig gewesen sein möchte, stieg in ihrem Herzchen auf. Sie schmiegte sich an Buschs Knie, und mitten in den Kampf widerstreitender Gefühle hinein fragte das feine Sümmchen:Gut sein, Onkel lieb sein, nicht ?" ..

Er legte zärtlich den Arm um das winzigeFigürchen. Mein kleines Lamm," sagte er halb seufzend,wie schön könnte das Leben sein, wenn Deine Mama nicht eine so reiche Frau wäre." ,

Ist es nur das?" fragte Erna leise.Haben Sie weiter nichts gegen mich einzuwenden? Ich bin durch­aus nicht reich, Gott sei Dank. Kennen Sie nicht Auer- bachs Testament?"

Erna," rief Fedor erschüttert,das darf nicht sein. Dies Opfer kann ich nicht annehmen. Auf allen Komfort und alle Genüsse, an die Sie sich in langen Jahren ge­wöhnten, wollten Sie meinetwegen verzichten? Das darf ich nicht dulden. Sie wissen wirklich nicht, was Sie da­mit tun."

Sie schüttelte den Kopf.

Ich habe keine wirklich frohe Stunde gehabt, seit­dem ich dies Haus betrat. Ich habe mich selbst beinahe verloren, fast an jede Stelle knüpft sich eine böse Erin­nerung, und ich werde erst wahrhaft zufrieden sein, wenn ich es verlassen kann. Soll das Geld, das mir bislang niemals Glück gebracht hat, mich auch künftig darum be­trügen?"

Lurchen hatte in der nächsten halben Stunde Veran­lassung genug, sich zu wundern. Es war auch wirklich sehr sonderbar, und nie hatte sie ähnliches gesehen. Der große Onkel hielt die Mama im Arm, und sie lachte glück­selig dazu, obgleich ihr die Tränen über das Gesicht lie- fen.

*3m Frühling haben wir den Anschluß an das Glück

Segen der Arbeit.

Roman von Klara Hellmuth. 53

Und ich, der selber arm war, sollte in solchen Dingen den Lehrmeister spielen? Sie sind ja selbst diejenige, die in dem Stück Erfahrung hat," antwortete er mit halbem Lächeln. ~

Ich sehe, wie es ist," sagte sie mit zitternder Stimme. Sie wollen nur nicht. Und einen Fehler haben Sie auch, Fedor. Sie sind unversöhnlich. Ich weiß, wann und wo ich gegen Sie gefehlt habe, aber habe ich nicht jahrelang dafür gebüßt? Können Sie denn nie vergeben?"

Er mußte sich jetzt sehr zusammennehmen, um ruhig zu bleiben, und trotz aller Mühe, die er sich gab, klang seine Stimme rauh, als er sagte:Sie wissen nicht, was Sie reden und mir zumuten!" Er strich leicht über fern volles Haar.Ein paar Silberfäden machen das Blut noch nicht kalt. Meinen Sie, daß ich es ertragen kann, hier wie ein Fremder aus-undeinzugehen? Sie sind letzt so liebenswürdig zu sagen, daß Ihnen meine Freund­schaft etwas wert sei, es könnte aber doch die Zeit tont= men, wo ein anderer.. Sie verstehen mich. Nein, Erna, ich kann diese Vormundschaft nicht fortführen, erlassen Sie es mir." r

Ihre Tränen versiegten und ein wunderbares Lächeln umspielte ihre Lippen. Während ihr das Blut bis in die Stirn stieg, sagte sie langsam:Wer sagt Ihnen denn, daß Sie als Fremder aus-und eingehen sollen?"

Nun das Wort heraus war, zitterte sie doch. Sie wußte wohl, was sie ihm gesagt hatte, und seine Ant­wort würde über ihr Leben entscheiden.

Er hatte verstanden, und auch ihm strömte es heiß zum Herzen. Er wußte, daß seine Jugendsehnsucht sich verwirklichen sollte, daß er nur die Hand auszustrecken brauchte, das schöne, bebende Weib dort sich für immer äu eigen zu machen, und trotzdem zögerte er "och.

Lärchen, das sich et^ Zeitlang mit ihrem Schäfchen

verpaßt," sagte Fedor,wollen wir es dafürmitden Alt­weibersommer versuchen?"

O, den habe ich immer besonders geliebt, dann ist die Luft so rein und klar, nie hat man Gewitter zu befürch­ten, und wenn die Tage auch schon kürzer geworden sind, so sind sie dafür um so farbenreicher.

Einen Augenblick schwiegen sie, dann richtete Erna den Kopf von seiner Brust auf und sagte schalkhaft:Aber Liebster, ich habe ja noch immer nicht gehört, wie es mit der Vormundschaft werden soll. Eine kurze und bündige Antwort scheint Dir schwer zu werden."

Er lachte.

O, ich bin zu allem, was Lärchen anlangt, bereit, unter der Bedingung, daß ich nun auch die Mutter be­vormunden darf!"

Aber sie war schon wieder ernst geworden.

Ich wünsche mir nichts besseres. Ich bin zu lange mir selbst überlassen gewesen, und Du wirst oft Gelegen­heit haben, Dein Amt auszuüben, aber ich fühle trotz­dem, es ist noch nicht zu spät. Jetzt an Deiner Seite werde ich erst empfinden, wie nichtig doch das Leben ohne Liebe und Arbeit war, und so den Segen der Arbeit genie­ßen, der mir bisher fehlte."

Ende.

Hoch hinaus Herr Krapitzer aus Rawitsch kommt zum ersten Mal in seinem Leben nach Berlin. Selbst­bewußt geht er insSavop-Hotel und erkundigt sich denn Portier nach den Preisen der Zimmer. Der Por­tier:Ein Zimmer kostet für eine Nacht im ersten Stock 25 Mk., im zweiten 20 Mk., im dritten 15 MJtL, un vierten 10 Mk. und im fünften 5 Mark. Krapitzer: Danke, Herr Direktor, das Hotel ist mir zu niedrig."

Enttäuschung. Sie:Woran erinnert wohl der Anblick der See am meisten?" Er: An Dich! Sie, geschmeichelt:So! Warum?" Er:Meist auch niemals ruhig." 171,18