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mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber,
__Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat"._______
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk, — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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Fortwährend
werden Bestellungen auf die Schlüchteruer Zeitung
mit amtlichem Kreisblatt von allen Postanstalten, Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegengenommen.
■ finden in der Schlüchterner
Zeitung den meisten Erfolg, da sie die größte Austage der im Kreise Schlüch- tern erscheinenden Zeitungen besitzt.
Amtliches.
Bekanntmachung,
Die Frühjahrs Gesellenprüfungen für die Lehrlinge des Kreises Schlüchtern werden im Laufe des Monats April abgenommen.
Als Vorsitzende der von der Handwerkskammer in Cassel bestellten Gesellenprüsungsausschüsse für die nachbenannten Handwerke sind ernannt:
1) für Bäcker: Jean Deuhardt in Schlüchtern.
2) „ Böttcher: Zimmermeister C. Thorn in Hanau a. M. v. d. Kinzigbrücke.
3) „ Buchbinder: F. Völkel in Hanau a. M.
4) „ Buchdruckerei: F. W. Kalbfleisch Gelnhausen.
b) „ Drechsler: Hch. Funk in Hanau a. M.
6) „ Färber: Max Knips in Fulda.
7) „ Fleischer: Jean Leipold in Schlüchtern.
8) „ Gerber: L. Kolb in Wächtersbach, Kr. Gelnh.
9) „ Mechaniker: Beruh. Ocker in Hanau ch M.
10) „ Müller: K. Hadermann in Schlüchtern.
11) „ Photographen: Fetzer in Hanau a. M.
12) „ Pflasterer: Zimmermeister C. Thorn in Hanau.
13) „ Sattler: J. Nord in Gelnhausen.
14) „ Tapezierer: Schuhmachermeister Hch. Renhwig in Hanau.
15) „ Uhrmacher: Hch. Rabe, Hanau a. M.
16) „ Klempner, Installateure, Mühlenbauer, Schlosser und Maschinenbauer: Schlossermeister Leonh. Schäfer in Schlüchtern.
17) „ Maler, Weißbinder, Lackierer, Maurer und Zimmerer: Nik. Basermann in Schlüchtern.
18) „ Schmiede und Stellmacher: Stellmachermeister Joh. Krieger in Schlüchtern.
19) „ Schneider u Schuhmacher: Schneidermeister Joh. Alt in Schlüchtern.
20) „ Schreinern. Glaser: Gg. Paul, inSchlüchtern.
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^erkannt.
Roman von Lothar Palmer. 81
Späte Nacht war's, als er sich zur Ruhe legte, aber er fand keinen erquickenden Schlaf. Alles, was Cäcilie ihm nachmittags gesagt, zog wieder an ihm vorbei, und er kam sich so klein neben ihr vor. Eh' der Tag voll hereingebrochen war, stand er schon auf. Er war nervös und verstimmt und es dünkte ihm entsetzlich lange, daß er seine Braut erst nach zwölf aufsuchen sollte. Dann besann er sich, daß er vielleicht noch vor den Unterrichtsstunden ins Hotel konnte. Sie hatte sich ja früh niedergelegt, vielleicht stand sie beizeiten auf, dann konnte er ihr noch „Guten Morgen" wünschen, ehe sie seinen langen Brief erhielt, konnte wieder Frieden in ihr armes, gequältes Herz tragen. Aber es war noch nicht sieben, eine Stunde mußte er doch mindestens noch warten.
Um sich die Zeit zuvertreiben, nahm er ein Buch vor, aber selbst zum Lesen fehlte ihm die rechte Sammlung ; nun begann er eine Wanderung durch seine Stube und sie kam ihm so öde vor, alle Familienbilder waren schon mit den Möbelnzur Schmückung des neuen Heims fortgeschickt, nur ein Miniaturbild Cäcilies trug er bei sich. Wie er es ansah, wurde ihm so weich und sehnend zu Sinn. Er war hart und lieblos mit ihr gewesen. Wie vieles hatte er gut zu machen. Und er wollte es, er gab sich selbst das feste Manneswort.
Nun hörte er Schritte auf der Treppe, das war wohl jedenfalls der Briefbote, der ihm seine Zeitungen brächte?
Als es an seiner Tür pochte, öffnete er selbst, es war Pöhland, und Göllnitz erschrak, was wollte der Freund in aller Frühe bei ihm?
, „Ich war schon gestern gegen abend hier und wollte Dich sprechen!" sagte der Referendar.
„Ich machte einen weiten Spaziergang, aber was ist denn so wichtiges passiert, daß Du Dich zu mir verirrst?"
Mittwoch, den 6. April 1910
Unter Hinweis auf die Bestimmungen im 131c R. G. O- und § 17 der Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens, wonach die Lehrlinge sich der Gesellenprüfung unterziehen sollen und iin § 131c der R. G. O- und § 148 Ziffer 9 R. G. O. vom 26. Juli 1897, wonach die Lehrherrn ihre Lehrlinge dazu anzuhalten verpflichtet sind, werden die innerhalb der PrüfungSbezirke beschäftigten Lehrlinge hiermit aufgefordert, ihre Zulassungsgesuche bis spätestens zum 15. April zugleich mit dem im § 1 Abs. 5 der Prü- sungsordnung bezeichneten Anlagen und den Prüfungsgebühren an die vorgenannten Vorsitzenden einzureichen.
Formulare zum Gesuche um Zulassung zur Ge« sellenprüfung werden von den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse wie auch von der Handwerkskammer in Cassel unentgeltlich verabfolgt.
In Zukunft müssen die Anmeldungen gemäß § 17 der Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens vom 26. Januar 1909 zum 1. März jeden Jahres für die Frühjahrsprüfungen und bis 1. September für die Herbstprüsungen erfolgen.
Vom 1. Oktober 1913 an darf niemand zur Meisterprüfung zugelassen tverden, der nicht die Gesellenprüfung bestanden hat. Die Ablegung der Meisterprüfung aber ist Vorbedingung für die Erlangung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen.
Die Handwerkskammer: Zimmermann Thanheiser
Vorsitzender i. V. Syndikus.
Die Reichsversicherungsordnung und die Berufs- genossenschasten.
Die Deutsche Unfallversicherung ist ursprünglich aus dem Umlageverfahren aufgebaut worden. Dies Verfahren hat den Nachteil, daß die anfangs sehr niedrigen Beiträge in kurzer Zeit erheblich anwachsen und 60 bis 80 Jahre hindurch weiter steigen. Um eine Steigerung der Beiträge über eine erträgliche Höhe hinaus zu ' vermeiden, ist deshalb ratsam, beizeiten Rücklagen anzusammeln, deren Zinserträge genügen um von einem gewissen Zeitpunkt ab einen gleichbleibenden Beitrag auf die versicherte Person zu ereichen. Aus diesen Erwägungen heraus ist die Bestimmung im § 34 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes von 1900, wonach die Berufsgenoffenschaften einen Reservefonds anzusammeln haben, entstanden. Gegen diese Bestimmung ist seither im Reichstag, in Genossenschaftsversammlungen und in der Presse wachsender Widerspruch erhoben
„Der Gottschall, der Schurke, hat Wechsel auf meinen Namen gefälscht!"
„Wer?" rief Göllnitz, und er fühlte, wie sein Herz dröhnend schlug.
„Mein Stubennachbar, der Bursche, von dem ich Dir früher einmal erzählte, der Buchhalter mit den Tonka- bohnen."
Allmählich faßte Göllnitz sich wieder. „Wie heißt der Mensch?" fragte er.
„Wie er heißt, weiß Gott und er allein. Hier hat er sich Franz Gottschall nennen lassen, aber er soll unter mehreren Namen segeln. Die Kasse in seinem Geschäft hat er ausgeraubt, die Hausfrau um ihre ganzen Wertpapiere betrogen und meinen Namen zu unlauteren Manipulationen mißbraucht. Du entsinnst Dich doch des Zettels, von dem ich Dir sagte?"
„Alles, alles," sagte Göllnitz, der tief aufseufzte. Um eines solchen Betrügers und Verbrechers willen hatte er sein Lieb gequält, den Verleumdungen eines Schurken Glauben geschenkt und seine arme Braut verdächtigt.
„Was grübelst Du?"
Göllnitz fuhr erschreckt auf. „Wie kann ich Dir dienen ?"
„Ich sehe selbst noch nicht klar, aber ich mußte mich mit Dir aussprechen. Dank einer schlaflosen Nacht konnte ich auf die Spur des Verbrechers führen, und, wie ich soeben erfuhr, hat man den sauberen Vogel aus der Strecke nach Vlissingen erwischt. Er soll sich verzweifelt gegen seine Festnahme gewehrt haben, aber mein Signalement war zu genau gewesen."
Während nun Pöhland die Erlebnisse der Nacht erzählte und Göllnitz ihm nur mit geteiltem Interesse zu- hörte, weil er sich nun doppelt sehnte, Cäcilie sein Unrecht und seine Härte abzubitten, brächte der Briefträger einige Briefe und Zeitungen.
„Du verzeihst," sagte Göllnitz, der die Schrift seiner Braut erkannte und Pöhland nickte leicht mit dem Kopfe; während Göllnitz las, besah er voll Interesse auf dem Aussatz seines Schreibtisches einen eingelegten Pistolen-
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worden; teils wurde ihre Beseitigung, teils eine Milderung der Vorschriften über die Zeit der Ansammlung und Festsetzung der Höhe, bis zu der die Rücklage angesammelt tverden soll, verlangt. Der ohnehin schwer belasteten Industrie werde in den Reservefondszuschlägen noch eine überflüssige Last aufgebürdet, man solle nicht die Gegenwart zugunsten der Zukunft belasten, auch könnten die der Industrie entzogenen Kapitalien in ihr nutzbringende Verwendung finden, als es für Rücklagen der Berufsgenoffenschaften möglich sei.
In der finanziellen Begründung zur Reichsversicherungsordnung wird nun ausführlich nachgewiesen, daß die gewerblichen Berufsgenoffenschaften, trotz der Zuschläge zum Reservefonds, noch nicht den Betrag aufbringen, der zur Kapitaldeckung der jährlich neu entstehenden Last erforderlich ist. Die am 31. Dezember 1907 noch laufenden Entschädigungen hatten bei diesen Berufs- genossenschaften einen Kapitalwert von über einer Milliarde Mark, denen an Vermögen einschließlich der Reservefonds nur 273 Millionen Mark gegenüberstehen, so daß zu Beginn des Jahres 1908 ein Fehlbetrag von 791 Millionen Mark vorhanden war.
Hätte die deutsche Unfallversicherung von vornherein für jede neu entstandene Last den Kapitalwert zurückgestellt, wie es die ausländischen Zwangsunfallversicherungen tun, so wären solche Fehlbeträge unmöglich gewesen. Von einer Belastung der Gegenwart zugunsten der Zukunft kann bei der deutschen Unfallversicherung nicht gesprochen werden. Wo Kapitaldeckung für neu entstandene Lasten eingeführt ist, kann die Industrie bei Bewertung ihrer Produktion mit feststehenden oder wenig schwankenden Lasten für die Unfallversicherung auf den Kopf der Versicherten rechnen und ist dabei noch von der wirtschaftlichen Konjunktur unabhängig. Unsere heimische Industrie dagegen hat in Zeiten wirtschaftlichen Niederganges eine erhebliche Steigerung der Unfallbeiträge zu erwarten, da einerseits die Entschädigungszahlen wachsen, anderseits Kopfzahl und Lohnsummen abnehmen. Gerade die Unmöglichkeit die Höhe der Belastung aus der Unfallversicherung im voraus richtig schätzen zu können, zeigt, daß es auch im eigenen Interesse der deutschen Industrie liegt, beizeiten durch Rücklagen dafür zu sorgen, damit eine Vermehrung der Produktionskosten vermieden werden kann und die Industrie auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig bleibt.
Der Entwurf der Reichsversicherungsordnung beseitigt deshalb die Vorschrift über die Rücklagen nicht, er mildert sie aber, indem ein den besonderen Verhält-
kasten und da der Freund scheinbar sehr wichtige Nachrichten las, entnahm er dem Kasten eine der Waffen. Es waren einfache Revolver, und er fragte: „Bist Du nicht unvorsichtig, das Zeug so ohne Berschluß stehen zu lassen?" aber Göllnitz antwortete nicht. Er stand in der Fenstervertiefung und starrte wie geistesabwesend vor sich hin.
„Na, was ist Dir denn?" forschte Pöhland, „wie stehst Du aus?"
Da fuhr er zusammen: „Nichts, nichts! Aber, entschuldige mich um zehn Uhr muß ich unterrichten. Verzeih!" und eilig seinen Hut ergreifend stürmte er davon.
Pöhland schüttelte den Kopf: „Der Herr Professor spinnt!" murmelte er, ordnete die Waffen wieder in den Kasten ein, nahm seinen tadellosen Zylinder vom Kleider stäubet und ging mit sehr gemischten Gefühlen über Freunde in der Not davon.
Göllnitz lief mehr als er ging nach Cäcilies Hotel. Was er da gelesen hatte, war ja nicht möglich, wenn er nicht wahnsinnig werden sollte. Cäcilie wollte ihn nur strafen, ihn nur schrecken. Aber die Angst, daß es dennoch Wahrheit sein könnte, schnürte ihm fast die Kehle zu. Er stürmte die Treppe zu ihren Räumen hinauf und wie er anpochte, blieb alles still; ein Stubenmädchen, das ihn schon kennen mochte, sah ihn erstaunt an: „Fräulein von Holthaus ist gestern nachmittag abgereist."
„Ja, ja, ich weiß," stammelte er, „nur die Adresse bitte ich, es sind Briefe nachzusenden."
„Fräulein von Holthaus hat keine Adresse hinterlassen." 164,18
Ganz langsam, wie gebrochen, ging er die Stiegen hinab; wie geistesabwesend ging er in seine Wohnung zurück. Er vergaß es ganz, daß um zehn Uhr sein Un-^ terricht begann, er dachte überhaupt nicht mehr ganz klar, alles wirbelte in seinem Hirn: „Der Verleumder war ein gemeiner Verbrecher, und »meines solchen Menschen willen halte er sein Glück in Scherben geschlagen. Cäcilie war fort, unwiderruflich fort, und er selber hatte sie verjagt.