Kreismatt
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
M 48. Samstag, den 19. November. IMG.
Wetterdienst, zweitägige Kurse für Lehrer.
Nach einer Mitteilung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat der Leiter der Wetterdienststelle in Frankfurt a. M. sich bereit erklärt, an Stelle der bisher auf den Kreislehrerkonferenzen gehaltenen kurzen Verträge über die Einrichtungen des öffentlichen Wetterdienstes im allgemeinen künftig zweitägige Kurse einzurichten, in denen mit theoretischen Vorlesungen eine praktische Einführung der Lehrer in den Wetterdienst verbunden werden könnte.
Da es erwünscht erscheint, die Lehrerschaft in weiterem Umfange zur Mitarbeit für den Wetterdienst zu gewinnen, ersuche ich die Königliche Regierung unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 6. Mai 1909 - U. I. K. 925 U III. A. U. III C. — und in der Voraussetzung, daß die eventl. erwachsenden besonderen Kosten von der Wetterdienststelle in Frankfurt a. M. übernommen werden, die geplanten Kurse nach Möglichkeit zu fördern. (UI. K. 91r. 1714 UIII. A.)
Berlin W 64, den 8. Juni 1910.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts« u. Medizinal'Angelegenheiten.
I. A. Steinmetz.
J.-Nr. 13997. Den Herren Lehrern wird der Inhalt des vorstehenden Erlasses nochmals mitgeteilt mit dem Anheimstellen, von dieser Einrichtung in geeigneter Weise Gebrauch zu machen.
Schlüchtern, den 14. November 1910.
Der Königliche Landrat: Valentiner.
Nach einer Mitteilung des Herrn Ministers des Innern wird am I. Dezember 1910 im preußischen Staate eine außerordentliche Viehzählung statt- finden.
Voraussichtlich wird seitens der Ortsbehörden vielfach an Volksschullehrer das Ersuchen gerichtet werden, sich an der Ausführung des Zählgeschäfts zu beteiligen. Soweit hierzu ein Bedürfnis vorliegt und die Lehrer bereit sind, ihre Mitwirkung eintreten zu lassen, genehmige ich, daß der ihnen obliegende Unterricht an dem gedachten Tage ausfällt.
Die Königliche Regierung wolle hiernach unverzüglich das Erforderliche anordnen.
BerG- W. 8, den 22. Oktober 1910.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. gez. Trott zu Solz.
An die Königlichen Regierungen Cassel.
J.-Nr. 13951. Vorstehender Erlaß wird den Herren Lehrern zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
Schlüchtern, den 14. November 1910.
Der Königl. Landrat: Valentiner.
J.-Nr. 13192. Der Joseph Finsterwald zu Oberzell ist auf weitere drei Jahre als Synagogenältester der israelitischen Gemeinde Oberzell bestellt worden.
Schlüchtern, den 12. November 1910.
Der Königliche Landrat: J. V. Schultheis.
J.-Nr. 13552. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich die nachstehenden Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 (G. S. 8. 373) wiederholt ortsüblich bekannt zu machen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Schlüchtern, den 10. November 1910.
Der Königliche Landrat: Valentiner.
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. Außer den in dem § 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306 ff.) aufgeführten Fällen der Anzeigepflicht — bei Aussatz (Lepra), Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beulenpest), Pocken (Blattern) — ist jede Erkrankung und jeder Todesfall an:
Diphtherie (Rachenbräune),
Genickstarre, übertragbarer,
Kindbettfieber (Wochenbett-Puerperalfieber),
Körnerkrankheit (Granulöse Trachom), Rückfallfieber (Febris recurrens),
Ruhr, übertragbarer (Dysenterie),
Scharlach (Scharlachfieber),
Typhus (Unterleibstyphus),
Milzbrand,
Rotz,
Tollwut (Lyffa), sowie Bißverletzungen durch tolle, oder der Tollwut verdächtige Tiere,
Fleisch-, Fisch- und Wurstvergiftung,
Trichinose
der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Polizeibehörde innerhalb vierundzwanzig Stunden nach erlangter Kenntnis an- zuzeigen.
Wechselt der Erkrankte die Wohnung oder den Aufenthaltsort, so ist dies innerhalb vierundzwanzig Stunden nach erlangter Kenntnis bei der Polizeibehörde bei einem Wechsel des Aufenthaltsorts auch bei der-