Areisvlall
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
M 31. Samstag, den 23. Juli. 1910«
Bekanntmachung betreffend die Einziehung von Reichskassenscheinen. Vom 28. April 1910
Der Bundesrat hat aus Grund des § 2 des Gesetzes zur Aenderung desGesetzes, betreffend dieAusgabe vonReichs- kassenscheinen, vom 5.Juni 1906 (Reichs-Gesetzbl, S. 730) folgende Bestimmung getroffen:
Die mit dem Datum vom 10. Januar 1882 aus- gefertigten Reichskaffenscheme zu 50, zu 20 und zu 5 Mark sowie die mit dem Datum vom 5. Januar 1899 ausgefertigten Retchskassenscheine zu 5ü Mark werden vom 1. Januar 1911 ab nur noch bei der Königlich Preußischen Kontrolle der Staalspapiere eingelöst. J. Nr. 8845.
Berlin, den 28. April 1908.
Der Reichskanzler: I V. Wermuth.
'J.-Nr. IV 7548. Gemäß Ziffer 1, Absatz 2 der Vorschriften vom 23. Januar 1907 (H. M. Bl. S. 14) habe ich dem Frauenbildungsverein in Hannover widerruflich das Recht zur Ausbildung vonGewerbe- schullehrerinnen für die unter Ziffer 11a bis e aufgeführten Lehrfächer (Kochen und Hauswirtschaft, einfache und feine Handarbeiten, sowie Maschinennähen, Wüscheanfertigung, Schneidern, Putz) erteilt.
Berlin W. 66, den 30. Juni 1910.
Der Minister für Handel und Gewerbe. I. A.: gez. Dr. Neuhaus.
I. Nr. 8864. Von beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen feilgehaltenen Mineral-Wässer, wie Selterser, Sodawasser u. a. m. an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden, und daß der Genuß so kalten Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.
Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke hiermit angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel, ob die Cholera droht oder nicht, nur in einem der Trinkwassertemperatur entspr. Wärmegrade von etwa 10° Celsius abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke, überhaupt, also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineral-Wässer, gewarnt. (A. H. 3624.)
Cassel am 22. Mai 1909.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Rieß von Scheurnschloß.
, J.-Nr. 8243. In letzter Zeit ist wiederholt wahr- genommen woiden, öaß Bürgermeister in ländlichen Ortschaften an Zigeuner auf deren Ansuchen Arbeits- sbücher ausgestellt haben. Die Herren Bürgermeister I weise ich deshalb wiederholt darauf hin, daß dies un- ] zulässig ist und mache ihnen bei Vermeidung der Festsetzung einer Ordnungsstrafe nachdrücklichst zur Pflicht, daß sie die Ausstellung von Arbeitsbüchern, sowie vonBescheinigungen jederArt anZigeuner in Zukunft unterlassen.
Schlüchrern, den 14. Juli 1910.
Der Königliche Landrat. J. V. Berta.
J.-Nr. 4460 K.-A. Der zum Beigeordneten gewählte Georg Bensing in Breitenbach ist bestätigt und vereidigt worden.
Schlüchtern, den 15. Juli 1910.
Der Kgl. Landral: J. V. Berta.
J.-Nr 4504 K.-A. Der seitherige Beigeordnete Wilhelm Bensing in Hintersteinau ist als solcher für diese Gemeinde erneut bestätigt und verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 15. Juli 1910.
Der Landrat. J. V. Berta.
J.-Nr. 4459 K.-A. Der zum Beigeordneten der Gemeinde Altengronau gewählte Johannes Fuß ist bestätigt und vereidigt worden.
Schlüchtern, den 15. Juli 1910.
Der Königliche Landrat. I. V.: Berta.
J.-Nr. 8853. Die Herren Bürgermeister und Synagogenältesten, in deren Gemeinden sich öffentliche Volksschulen befinden, mache ich auf meine Verfügung vom 4. September 1899 — Kreisblatt Nr. 36 — aufmerksam, nach welcher mir spätestens bis zum 1. August j. Js. eine Uebersicht über die Schul- unterhaltungskosten für das verflossene Rechnungsjahr (diesmal für die Zeit vom 1. April 1909 bis Ende März 1910) einzureichen ist.
Schlüchtern, den 18. Juli 1910.
Der Königl. Landrat. I. V. Schultheis.
J.-Nr. 8868. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit der Wiedereinsendung der ihnen mit Verfügung vom 8. v. Mts. J.-Nr. 6873, zugegangenen Berichte über die letzte Prüfung des Feuerlöschwesens noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Rücksendung erinnert.
Schlüchtern, den 20. Juli 1910.
Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis.