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Kreisvlaü

für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.

M L Samstag, den 1. Januar.W10.

J.-Nr. 14583. Von verschiedenen Seiten ist bei uns zur Sprache gebracht worden, daß in vielen, namentlich ländlichen Ortschaften keine Ortstafeln vorhanden sind. Da hierdurch leicht Unzurräglichkeiten entstehen können, ersuchen ivir ergebenst, der Aufstellung von Ortstafeln in den kleineren Städten und ländlichen Ortschaften besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Berlin, den 3. Dezember 1909.

Der Minister der Der Minister des

öffentlichen Arbeiten. Innern.

J. A. (Unterschrift) I. V. gez. Holtz.

Den Ortspolizeibehörden des Kreises wird vor­stehender Erlaß zur Kenntnisnahme und evenil. weiteren Veranlassung mitgeteilt.

Schlüchtern, den 28. Dezember 1909.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

'*% %=32r. 13757. Die Herren Bürgermeister und ^«(.rsteher des Kreises erhalten hierdurch die Auf­forderung, nach Maßgabe der Anweisungen des Herrn Oberpräsidenten vom 6. Mai 1876 (Amtsblatt für 1876 Seite 109 und 110) und vom 4. Juli 1887 (Amtsblatt für 1887 Seite 158) alsbald die Rekru- tierungsstammrolle für das 1910 (enthaltend die im Jahre 1890 geborenen Militärpflichtigen) aufzustellen und die vorgeschriebene viermalige Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu erlassen. Die Stammrollen der ^M^vMge 1908 und 1909 welche den Herren Bürger­meistern uiw Gutsvorstehern bereits wieder zugesandt worden sind, sind durch Aufnahme etwaiger weiterer Anmeldungen zu ergänzen. Den Stammrollen für 1908 und 1909 sind die diesjährigen Reklamations­verhandlungen beigefügt worden, zwecks etwaiger Er­neuerung für 1910, falls dies von den Reklamanten gewünscht wird. Etwaige Veränderungen sind in dem Reklamations Fragebogen in der bezüglichen Spalte genau anzugeben, auch darf der Unterstützungs­Nachweis in den Reklamationen nicht fehlen. Außerdem ist das Lebensalter der in den aus früheren Jahren zur Vorlage kommenden Reklamationen aufgeführten Personen von Jahr zu Jahr zu berichtigen.

Zur Beachtung bei Aufstellung der Stammrollen mache ich auf folgendes besonders aufmerksam:

1 Die Militärpflichtigen sind in alphabetischer Reihenfolge in Die Stammrolle ihres Jahrsgangs einzutragen; unter dem letzten Eintrag eines Buch­stabens ist genügender Raum zu Nachtragungen frei zu lassen.

2 Bei Ausfüllung der Spalte 8 der Stammrolle

ist der hauptsächliche ober der allemige Beruf, soweit angängig, genau zu bezeichnen (z. B. landwirtschaft­licher Tagelöhner, Bäckergeselle, Zigarrenarbeiter, Hand­lungsreisender u. s. w ) Insbesondere ist bei Arbeitern und Taglöhnern derjenige Arbeils- oder Geschäftszweig anzugeben, in welchem sie ständig oder meistens arbeiten. Wer beispielsweise mehrere Jahre hindurch in der Landwirtschaft beschäftigt und nur das letzte Jahr oder die letzten Monate als Handwerker oder Fabrikarbeiter tätig war, ist mit der ersteren, nicht mit der letzteren Beschäftigung nachzuweisen.

3. Die Spalten 9 und 10 sind in den Stammrollen der früheren Jahrgänge bei sämtlichen Militärpflichtige« auszufüllen, deren Streichung resp. Einstellung noch nicht erfolgt ist.

4. Bei Entgegennahme der Anmeldungen zu den Stammrollen ist jeder Militärpflichtige unter Hinweis auf die Straffälligkeit etwaige« Verschweigens zu befragen, welche Strafen er erlitten hat und ob dieselben bezahlt bezw. verbüßt sind, sowie ob er sich etwa in Anklage befindet. Die gerichtlichen Strafen sind ix SpalteBemerkungen" einzutragen.

5. In derselben Spalte sind gemäß meiner Ver­fügung vom 28. März 1885 Kreisblatt Nr. 26 die Namen und das Geburtsdatum der noch militärpflichtigen oder beim Militär dienende« Brüder unter Angabe des Zeitpunktes des Diensteintrttts und des Truppenteils zu ver­merken.

6. Es ist festzustellen, ob die Militärpflichtigen mit Pferden umgehen können und zutreffendenfalls in Spalte 8 unter Stand und Gewerbe der Vermerkmit Pferden" in abgekürzter Form (m. Pf.) zu machen.

Die Stammrollen für 1908, 1909 und 1910 nebst den dazu gehörigen Anlagen sind mir spätestens bis zum 3 Februar k. Js. unerinnert einzureichen. Stammrollen aus früheren Jahrgängen als 1908 sind nur dann einzureichen, wenn in ihnen Militärpflichtige enthalten sind, über welche noch nicht endgültig ent- schieven ist, bezw. welche wegen Verletzung der Wehr­pflicht noch nicht gerichtlich verurteilt sind.

Etwaige noch nach Einreichung Der Stammrollen stattfindenden Anmeldungen sind mir sofort mittelst besonderen Berichts, dem gegebenenfalls der Losungs­schein beizufügen ist, anzuzeigen.

Schlüchtern, am 29. Dezember 1909.

Der Zivilvorsitzende

der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlüchtern Valentine.!