SchlüchterlmMun g mit amtlichem Areisblatt. Alonatsbeilage: landwirtschaftlicher Ratgeber,
vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat".____________________
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Zur Erbschaftssteuer.
Der „Dresdener Anzeiger" veröffentlichte kürzlich von „hervorragend konservativer Seite" „eine Reihe von Vorschlägen über eine anderweitige Ausgestaltung der Erbschaftssteuer". Der Vorgang ist insofern interessant, als er erkennen läßt, wie wenig die Bestimmungen der Erbschaftssteuer tatsächlich allgemein bekannt geworden sind. Dle.wichiigsten Gedanken des Vorschlages sind bceils in dem vorliegenden Erbschaftssteuergesetz in einer den Wünschen des Einsenders vollkommen entsprechenden Weise geregelt worden.
Die Vorschläge laufen darauf hinaus, gegen Belästigungen und zu starke Belastung des Grundbesitzes in Stadt und Land wirksame Schutzmaßregeln einzu- führen. Unter anderem wird in der Zuschrift darauf hm- gewiesen, daß das bewegliche Vermögen namentlich Wertpapiere, immer nur nach den Früchten, die sie brachten, veranschlagt werde, d. h. der Kursstand werde nahezu ausschließlich von den bisher erzielten oder mit einiger Wahrscheinlichkeit erwarteten Zinserträgnissen bestimmt. Dieselbe Behandlung müsse auch für den vermieteten und landwirtschaftlich benutzten Grundbesitz gefordert werden. Die Wertberechnung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes dürfte also nur nach dem in den letzten drei Jahren tatsächlich aus diesem Grundbesitz gezogenen Einkommen erfolgen. Nur bei solchen Liegenschaften, die weder mit Häusern bebaut noch landwirtschaftlich benutzt werden, also insbesondere bei den Baustellen der großen Städte, würde eine Schätzung des Wertes einzu- treten haben.
Schon im jetzigen § 19 ber Ausführungsbestimmungen zum Erbschaftssteuergesetz vom 3. Juni 1906 ist bestimmt, daß bei nichlveipachlelen landwirtschaftlichen Grundstücken als der dem Ertagswerte zugrunde zu legende Reinertrag der Grundstücke der Reinertrag angesehen werden darf, der nach dem Durchschnitte der drei letzten dem Tode des Erblassers vorangegangenen Wirtschaftsjahre von den Grundstücken wirklich erzielt worden ist, sofern nicht nach Lage der besonderen Verhältnisse anzunehmen ist, daß die bisherige Bewirtschaftung nicht ordnungsmäßig gewesen ist oder daß der in den bezeichneten Rechnungsjahren im Durchschnitte wirklich erzielte Reinertrag nicht dem Reinertrag entspricht, den die Grundstücke nachhaltig gewähren können. Zugunsten der Erben wird die Vorschrift auch künftig nicht obligatorisch zu machen sein, da eine Zugrundelegung des tatsächlichen Ertrages den Erben in dem Falle zum Schaden gereichen würde, wenn das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Besitz infolge der besonderen Tüchtigkeit und Fn-
Samstag, den 5. Juni 1909
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telligenz des bisherigen Bewirtschafters außergewöhnlich hoch gewesen ist.
Die Zuschrift hebt weiter hervor: Zwischen dem beweglichen Vermögen und dem Grundbesitz beständen im übrigen solche Verschiedenheiten, daß der Grundbesitz wohl eine andere Mindestgrenze der Besteuerungspflicht verdiente als das bewegliche Vermögen. Es erscheine durchaus berechtigt, die steuerfreie Grenze für das Mobiliarvermögen nicht auch auf den Grundbesitz anzuwenden, sondern sie auf das zwei- bezw. dreifache zu erhöhen und dadurch die innerlichen Unterschiede beider Vermögensacten sachlich auszugleichen. Hierin würde auch keine einseitige Begünstigung des landwirtschaftlichen Besitzes zu finden seien, denn es verstehe sich wohl von selbst, daß diese Bemessung der steuerfreien Grenze ebenso für den industriell benutzten städtischen oder ländlichen Besitz, der überdies noch meist untrennbar mit Maschinen von rascher Entwertung verbunden sei, zu gelten haben würde, wie für den der Landwirtschaft direkt dienenden Grundbesitz.
Auch dieser weiteren Forderung, daß die Verschiedenheiten zwischen beweglichem Vermögen und Grundbesitz in einer Heraufsetzung der steuerfreien Grenze Berücksichtigung finden, ist für den landwirtschaftlich genutzten Besitz in dem Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes unter XII, 1 bereits dadurch Rechnung getragen, daß der Wert des ländlichen Grundbesitzes nur nach dein zwanzigfachen des jährlichen Reinertrages berechnet wird. Da von landwirtschaftlicher Seite stets behauptet wird, daß sich der landwirtschaftliche Besitz der Regel nach keinesfalls höher als mit 3 v. H. verzinse, müßte an sich eine Kapitalisierung nach diesem Prozentsätze zum 33'/Jachen des Jahresertrages zu erfolgen haben. Es würde also, wenn man bei der Vererbung an Deszendenten und kinderlose Ehegatten ein Erbteil von 20000 Mk. freiließe, für ein an einen Alleinerben fallendes Landgut mit einem jährlichen Reinerträge von 1000 Mk., der eine 3prozentige Verzinsung darstellt, die Freigrenze tatsächlich bei 33333 Mark liegen. Ebenso würde ein ländlicher Besitz, der an 3 Erben geht und 3OOO Mk. Reinertrag als 3pro- zentige Verzinsung abwirft, also einen tatsächlichen Wert von 100 000 Mk. hat, steuerfrei sein, während an sich in diesem Falle nur 600 000 Mk. freigelassen werden dürften. Daß die Vergünstigung auch auf Gebäudegrundstücke Anwendung findet, die dem Betrieb eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes (Brennerei, Brauerei usw.) dienen ist im § 17 der erwähnten Ausführungsbestimmungen ausdrücklich anerkannt.
60. Jahrgang.
Das Verlangen, die Vergünstigung einer höheren steuerfreien Grenze auch auf den industriell genutzten städtischen Besitz auszudehnen, steht in unmittelbarem Gegensatze zu den von konservativer Seite auf die Besteuerung des unverdienten Wertzuwachses gerichteten Bestrebungen, da der Wert des städtischen Grundbesitzes, mögen sich auf ihm industrielle Anlagen befinden oder nicht, in erster Linie ourch die Höhe der vom Bevölkerungszuwachs abhängenden Bodenwerte bestimmt wird.
Die Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Erbschaftssteuer, an der die konservative Presse gelegentlich Anstoß genommen hat, scheint also immer noch nicht energisch genug gewesen zu sein.
Deutsches Reich.
— Frühjahrsparade. Vor vielen Gästen hielt am Sonnabend der Kaiser auf dem Tempelhofer Felde die Frühjahrsheerschau über einen Teil des Gardekorps ab.
— Das Kaiserpaar hat das Psingstfest im Familienkreise verbracht. Am zweiten Feiertag nahm der Kaiser an dem bekannten „Schrippenfest" in Potsdam teil, er unterhielt sich dabei wie immer in seiner leutseligen heiteren Weise mit den Militärzöglingen.
— Die Kronprinzenspende für die Witwen in Rad- bod und deren Kinder ist zur Verteilung gekommen. Es standen im ganzen 200000 Mk. zur Verfügung, die unter 165 Personen verteilt wurden. Jede Witwe erhielt etwa 171 Mk.
- — Graf Zeppelin beantwortete eine Depesche des Kaisers mit der Ankündigung seines Besuches in Berlin mit dem neu hergestellten Luftschiff „Z. ll."
— Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlichte folgende offiziöse Erklärung: In der Presse wird behauptet, die Regierung habe die Erbanfallsteuer fallen lassen. Das ist vollkommen unrichtig. Die Regierung wird die Erbanfallsteuer einbringen nnd nach wie vor mit allem Nachdruck für " ihre Annahme wirken. Die verbündeten Regierungen und der Reichskanzler werden sich ferner keine Steuer aufdrängen lassen, die eine Schädigung von Handel und Industrie nach sich ziehen würde.
— Zuverlässige Angaben darüber, wie viele Personen im Deutschen Reiche zur reichsgesetzlichen Invalidenversicherung Beiträge leisten, waren bisher nicht vorhanden. Erstmals bei der Berufs- und Betriebszählung im Jahre 1907 ist eine entsprechende Frage in das Erhebungsformular ausgenommen worden. Zusammenstellungen für das Reich im ganzen liegen noch nicht vor; nach
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Der Wkensee.
Roman von Martin Wehrau. 33
Er schalt sich, wie schon oft, einen Toren, weil er das Glück da gesucht, wo er es niemals hätte finden können, einen um so größeren Toren, da er einem Phantom nachgejagt war. Dann grollte er wieder dem Schicksal, welches ihm den Weg versperrt hatte zu dem, was die Menschen wirklich Glück nennen. Würde ihn seinerzeit der Brief seines Vaters erreicht haben, gewiß, es hätte anders um ihn gestanden. Und doch konnte er noch dem Himmel danken, daß er sich überhaupt da befand, wo er eben war; noch ein paar Jahre, und der Schlußeffekt wäre da gewesen.
Er fühlte, wie ein eiskalter Schauer über seinen Körper lief, als er sich im Geiste dieses Endresultat vor Augen führte.
Wer aber hatte ihn davor bewahrt? Er lächelte glücklich und schaute gerührt auf einen winzigen silbernen Kettenring, welchen er am kleinen Finger trug. Das unscheinbare Schmuckstück sah seltsam gering aus an der weißen Hand und neben den beiden Brillantringen, aber er war dem jungen Manne gewiß mehr wert, als die beiden anderen zusammen.
Damals bei dem letzten Zusammentreffen mit Charlotte Eistedt, gelangte er in seinen Besitz. Die junge Dame hatte ihn, als sie in ihrem Erschrecken hastig vom Pferde stieg, verloren. Da er direkt in seine Hand fiel, genügte ein einfaches Zugreifen, um ihn sich anzueignen.
Obwohl er wußte, wem er gehörte, gab er ihn nicht zurück, im Gegenteil, es freute ihn, etwas zu besitzen, was eigentlich ihr Eigentum war. Jetzt betrachtete er die schmale Kette als Talisman, sie sollte ihn führen auf die sonnigen Höhen einer herrlichen Zukunft.
„Nun, was bringen Sie, Iahn?" Rolf wandte sich beim Eintritt des treuen Beamten um und sah ihn erwartungsvoll an.
„Ja, das ist eine eigenartige Geschichte, gnädiger Herr. Die beiden Kerle, der Schröpfer und der Reichel sind jedenfalls gekommen, um uns die Hölle heiß zu machen wegen der Wechsel. Ich hab' ihnen ordentlich die Nase vollgelogen, so daß sie glauben, sie könnten ihre Finger bereits in unseren Weizen hineinstecken. Mich hat ihr Gaunerlächeln, mit dem sie mich anblickten, wie sie meinten, hier wäre Matthäi am letzten, königlich amüsiert. Ich glaubte schon, sie würden davongon- deln und im Innern die Prozente berechnen, welche ihnen bei der Räuberei zufielen, aber sie haben sich anders besonnen) wenigstens der Schröpfer. Der will Sie durchaus sprechen und schien gar nicht abgeneigt zu sein, Ihnen noch einmal mit seinem Wuchergeld beizu- springen. Das ist es, was mich besorgt macht. Der Mensch, führt nichts Gutes im Schilde."
„Was hätte ich von ihm zu fürchten, mein lieber Iahn? Bis auf den zweiten Wechsel ist ja vorderhand in Bezug auf die Geldangelegenheiten alles aufs beste arrangiert 1“
„Die dreiundzwanzigtausend Mark werden uns noch nicht das Genick brechen. Ganzer borgt uns das Geld bestimmt, ich habe mich erkundigt. Sie brauchen nur hinzufahren und es abzuholen. Als nämlich gestern der junge Ganzer von Eistedt her auch auf unseren Hof fuhr, fragte ich ihn so beiläufig, ob er uns nicht gelegentlich mal mit ein paar Grauen aushelfen könnte. „Aberja,"sagte er, „jetzt immer, wo der Herr Graf aus der Fremde zurückgekehrt ist und selbst auf dem Gute mitarbeitet. Er betonte dabei das Wort „jetzt" so ganz eigentümlich. Es ist mir, nebenbei bemerkt, völlig unbegreiflich, wie der Mann so schnell seine Meinung ändern kann. .
Ich stellte an ihn erst vor einigen Wochen, als der gnädige Herr noch nicht zu Hause waren, die gleiche Frage, da zuckte er bloß mit den Achseln. Ich werde rm- mer mehr geneigt, an Feen und Heinzelmännchen zu glauben."
Rolf ahnte, wer die Fee war, die so eifrig in sei- nem Interesse wirkte, und tiefe Dankbarkeit ergriff ihn.
„Das liebe Mädchen!" kam es wie ein Hauch über seine Lippen. ,
„Soll ich den Schröpfer hereinführen?" fragteJahn.
„Ja, mag er kommen. Ich habe keine Angst," ant» wartete der Gefragte lächelnd.
„Der gnädige Herr werden doch nichts von dem günstigen Stand unserer Finanzen verraten," bat der Der- walter aufgeregt, „es wäre zu schade, wenn die beiden Gauner Lunte riechen und sich so der unvermeidlichen Blamage entziehen würden."
„Fürchten Sie nichts, es macht mir selbst Spaß, die Leute zu düpieren."
Aufgeblasen wie ein Puter betrat Schröpfer das Gemach. „ n Morgen, 'n Morgen, Herr Graf, 'n Morgen!" Gönnerhaft streckte er dem jungen Manne die Hand hin, welche dieser, wie vorher Iahn, völlig ignorierte.
Er nickte nur und fragte dann äußerst reserviert: „Mein Verwalter sagte mir eben, daß Sie mich zu sprechen wünschen. Was steht zu Ihren Diensten?"
Schröpfer wand sich unruhig unter dem strengen, forschenden Blick Helmbachs. Er sah ein, der vor ihm Stehende war nicht einer jener leichtsinnigen Lebemänner, die ihm so oft ins Garn gelaufen waren. Dieser besaß eine solche Unnahbarkeit, daß es ihn wirklich in Verlegenheit setzte. Nichts von der angstvollen Freundlichkeit, mit der ihm sonst törichte Geldsuchende begegneten, nein, hier stand er vor einem wirklichen Aristokraten, den sein Protzentum anscheinend kühl ließ bis ans Herz hinan. Fast wußte er nicht, was er weiter sa- gen sollte. Endlich aber raffte er sich auf und nahm all- feine Frechheitzusammen, die ihmbisherso unschätzbare Dienste erwiesen hatte. .
„In nächster Zeit sind zwei Wechsel faltig, mir und meinem Kollegen, Herrn PferdehäudlerReichel, gehörig. Wir werden die Paiere unnachsichtig einziehen, wir haben lange genug gewartet." 160,18